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Lexikon: MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (im folgenden MDK) hat folgende Aufgaben:

  • Gutachtenerstellung bei Kuranträgen,

  • Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit,

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe der Richtlinie zur Einstufung,

  • Prüfung bei Beschwerden,

  • Überprüfung der Qualität der Pflege bei Pflegebedürftigen,

  • Überprüfung von Beschwerden Pflegebedürftiger,

  • Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B. zur Bewilligung  der Leistungen.

  • Kontrolle der Einstufungsberechtigung von Pflegebedürftigkeit (wurde wegen dauernder Überlastung Überlastung an die ambulanten Dienste übertragen.

(Quelle: König, J.: "Der MDK- mit dem Gutachter eine Sprache sprechen" 3. Auflage, Verlag: Schlütersche 2001)

Die wichtigste Aufgabe des MDK bleibt aber die Feststellung von Pflegebedürftigkeit.

siehe auch unter "Einstufung" und "Begutachtung"