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Lexikon: MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (im
folgenden MDK) hat folgende Aufgaben:
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Gutachtenerstellung bei Kuranträgen,
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Gutachtenerstellung bei Arbeitsunfähigkeit,
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Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit
Hilfe der Richtlinie zur Einstufung,
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Prüfung bei Beschwerden,
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Überprüfung der Qualität der Pflege bei
Pflegebedürftigen,
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Überprüfung von Beschwerden
Pflegebedürftiger,
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Überprüfung der Pflegedokumentation, z. B.
zur Bewilligung der Leistungen.
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Kontrolle der Einstufungsberechtigung von
Pflegebedürftigkeit (wurde wegen dauernder Überlastung Überlastung an die
ambulanten Dienste übertragen.
(Quelle: König, J.: "Der MDK- mit dem Gutachter
eine Sprache sprechen" 3. Auflage, Verlag: Schlütersche 2001)
Die wichtigste Aufgabe des MDK bleibt aber
die Feststellung von Pflegebedürftigkeit.
siehe auch unter
"Einstufung" und "Begutachtung"
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