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Lexikon: Pflegestandards

Adelheid Stösser 1994: "Pflegestandards sind allgemeingültige und akzeptierte Normen, die den Aufgabenbereich und die Qualität der Pflege definieren. Pflegestandards legen themen- oder tätigkeitsbezogen fest, was die Pflegeperson in einer konkreten Situation generell leisten wollen/sollen und wie diese Leistung auszusehen hat."

Das ist nur eine von zahllosen Definitionen zu Pflegestandards.

Generell sollen Pflegestandards folgende Ziele erreichen:

  • Pflegestandards helfen, die Qualität der Pflege zu steigern. Sie sorgen für ein einheitliches Vorgehen der Pflegekräfte bei der Durchführung von einzelnen Tätigkeiten. Bestes Beispiel ist die Versorgung eines Dekubitus: Nur eine einheitliche Vorgehensweise garantiert ein schnelles Heilen.

  • Vereinfachung der Dokumentation bei der Pflegeplanung. Statt langatmig die Maßnahmen zu beschreiben, verweist die Pflegekraft auf die Standardnummer und kann sich bei der Dokumentation auf andere wichtige Sachen beschränken.

  • Nachschlagewerk für examinierte Fachkräfte, neue Mitarbeiter und Pflegehilfskräfte, die sich Grundlagen der Pflege noch aneignen müssen.

  • Pflegestandards anzuwenden bedeutet aber nicht, die Pflegemaßnahmen stur ohne Rücksicht auf den Bewohner nach Standard durchzuführen. Sie sollen Hilfestellung zum professionellen Arbeiten sein und eine individuelle auf den Bewohner abgestimmte Pflege möglich machen.