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Lexikon: Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG)

Das PQsG hat zum Ziel:

  • die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

  • die Stärkung der Verbraucherrechte.

Nach dem neuen Gesetz muss jede Pflegeeinrichtung ein umfassendes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement installieren. Um diese Umsetzung zu garantieren, müssen in Zukunft die Heimbetreiber oder die Träger der Heime alle zwei Jahre durch unabhängige Sachverstände oder Prüfstellen ihre Qualität nachweisen. Sie erhalten dann durch diese Stellen ein Testat, die sog. Leistungs- und Qualitätsnachweise.

Erreicht werden sollen damit verschiedenen Aspekte:

  • Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die bisher die Prüfungen zum § 80 SGB XI durchgeführt haben, sollen durch hinzukommende unabhängige Sachverständigen und Prüfstellen entlastet werden.

  • Durch die Leistungs- und Qualitätsnachweise, als Testat der erbrachten Qualität einer Einrichtung, wird für den Verbraucher mehr Transparenz ermöglicht.

  • Als Verantwortliche für die erbrachte Qualität in der Pflege und Betreuung, sind, wie eindeutig im Gesetz festgeschrieben, die Heimbetreiber sowie deren Träger zuständig. Das bedeutet: Die Heimbetreiber müssen die aktive Rolle bei der Gestaltung des Qualitätsmanagements in der Einrichtung übernehmen.

  • Alle Pflegeeinrichtungen sind zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement verpflichtet.

  • Es wird mit diesem Gesetz auch ein bundesweiter Heimvergleich angestrebt, um in Zukunft umfassende Aussagen zur Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Bundesbürger treffen zu können.