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Lexikon:
Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG)
Das PQsG hat zum Ziel:
Nach dem neuen Gesetz muss jede
Pflegeeinrichtung ein umfassendes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
installieren. Um diese Umsetzung zu garantieren, müssen in Zukunft die
Heimbetreiber oder die Träger der Heime alle zwei Jahre durch unabhängige
Sachverstände oder Prüfstellen ihre Qualität nachweisen. Sie erhalten dann durch
diese Stellen ein Testat, die sog. Leistungs- und Qualitätsnachweise.
Erreicht werden sollen damit verschiedenen
Aspekte:
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Der Medizinische Dienst der Krankenkassen,
die bisher die Prüfungen zum § 80 SGB XI durchgeführt haben, sollen durch
hinzukommende unabhängige Sachverständigen und Prüfstellen entlastet werden.
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Durch die Leistungs- und
Qualitätsnachweise, als Testat der erbrachten Qualität einer Einrichtung, wird
für den Verbraucher mehr Transparenz ermöglicht.
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Als Verantwortliche für die erbrachte
Qualität in der Pflege und Betreuung, sind, wie eindeutig im Gesetz
festgeschrieben, die Heimbetreiber sowie deren Träger zuständig. Das bedeutet:
Die Heimbetreiber müssen die aktive Rolle bei der Gestaltung des
Qualitätsmanagements in der Einrichtung übernehmen.
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Alle Pflegeeinrichtungen sind zu einem
einrichtungsinternen Qualitätsmanagement verpflichtet.
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Es wird mit diesem Gesetz auch ein
bundesweiter Heimvergleich angestrebt, um in Zukunft umfassende Aussagen zur
Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Bundesbürger treffen zu können.
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