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© pqsg 2008 |
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Dienstanweisung
Medikamentenausgabe |
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Die Ausgabe von Medikamenten ist eine der
Arbeiten, die nur wenig Raum für Fehler lässt. Per
Dienstanweisung können Sie die Abläufe vereinheitlichen und
Risiken minimieren. |
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Diese Dienstanweisung ist das Gegenstück zum
deutlich umfangreicheren Standard "Umgang
mit Medikamenten und Betäubungsmitteln". Während der
Standard das Medikamentenstellen haarklein regelt,
berücksichtigt eine Dienstanweisung nur die wichtigsten Punkte
mit dem höchsten Fehlerpotential.
Welche der beiden Varianten für Ihre Einrichtung die bessere
ist, hängt vom Aufnahmevermögen Ihrer Pflegekräfte ab. Zu
deutsch: Wenn Sie das Gefühl beschleicht, dass Ihre Standards
ohnehin nicht gelesen werden, dann ist die schlankere
Dienstanweisung die bessere Wahl.
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- Passen Sie den Text an Ihre Bedürfnisse vor Ort an.
- fertig
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Dienstanweisung
Medikamentenausgabe |
- Medikamente dürfen nur von Pflegefachkräften
oder von ausdrücklich dafür eingewiesenen
Pflegehilfskräften gestellt werden.
- Die "5-R-Regel" (richtiger Bewohner, richtiges
Medikament, richtige Dosierung, richtige Zeit,
richtige Applikation) wird strikt beachtet.
- Tropfen dürfen erst ca. eine halbe Stunde vor
der Verteilung gestellt werden, da einige Tropfen
sonst an Wirksamkeit einbüßen können.
- Die ärztliche
Verordnung bzw. der Beipackzettel werden genau
befolgt.
- Jeder, der Medikamente stellt, ist für die
korrekte Durchführung verantwortlich. Diese umfasst
insbesondere auch die Pflichten zur Dokumentation und
Kontrolle.
- Alle Medikamentenschälchen müssen lesbar mit
einem Namensschild versehen sein.
- Wenn ein Bewohner trotz eindringlicher Ermahnung
die Medikamenteneinnahme verweigert, so wird dieses
ausführlich dokumentiert. Die Pflegedienst- oder
Wohnbereichsleitung muss darüber umgehend informiert
werden. Auf den Bewohner darf aber kein Zwang
ausgeübt werden.
- Medikamente müssen grundsätzlich in einem
verschließbaren Schrank aufbewahrt werden.
- Orientierte Patienten erhalten ihre Medikamente
zur eigenständigen Einnahme bereitgestellt. Bei
dementiell erkrankten Bewohnern muss die
Medikamenteneinnahme durch die Pflegekraft überwacht
werden.
- Injektionen dürfen nur durch Pflegefachkräfte
durchgeführt werden, die während ihrer Ausbildung
entsprechend geschult wurden oder die materielle
Qualifikation dafür besitzen (etwa im Form eines
Spritzenscheins)
- Ungewöhnliche Reaktionen des Bewohners auf ein
Medikament werden umgehend an die Pflegedienst- oder
Wohnbereichsleitung gemeldet und dokumentiert.
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Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Dienstanweisung;
Medikamentenausgabe; Personalorganisation; Haftung;
Medikamentenverweigerung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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