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Dienstanweisung Medikamentenausgabe

 
Die Ausgabe von Medikamenten ist eine der Arbeiten, die nur wenig Raum für Fehler lässt. Per Dienstanweisung können Sie die Abläufe vereinheitlichen und Risiken minimieren.
 
Diese Dienstanweisung ist das Gegenstück zum deutlich umfangreicheren Standard "Umgang mit Medikamenten und Betäubungsmitteln". Während der Standard das Medikamentenstellen haarklein regelt, berücksichtigt eine Dienstanweisung nur die wichtigsten Punkte mit dem höchsten Fehlerpotential.

Welche der beiden Varianten für Ihre Einrichtung die bessere ist, hängt vom Aufnahmevermögen Ihrer Pflegekräfte ab. Zu deutsch: Wenn Sie das Gefühl beschleicht, dass Ihre Standards ohnehin nicht gelesen werden, dann ist die schlankere Dienstanweisung die bessere Wahl.

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  • Passen Sie den Text an Ihre Bedürfnisse vor Ort an.
  • fertig
 

 Dienstanweisung Medikamentenausgabe

  • Medikamente dürfen nur von Pflegefachkräften oder von ausdrücklich dafür eingewiesenen Pflegehilfskräften gestellt werden.
     
  • Die "5-R-Regel" (richtiger Bewohner, richtiges Medikament, richtige Dosierung, richtige Zeit, richtige Applikation) wird strikt beachtet.
     
  • Tropfen dürfen erst ca. eine halbe Stunde vor der Verteilung gestellt werden, da einige Tropfen sonst an Wirksamkeit einbüßen können. 
     
  • Die ärztliche Verordnung bzw. der Beipackzettel werden genau befolgt.
     
  • Jeder, der Medikamente stellt, ist für die korrekte Durchführung verantwortlich. Diese umfasst insbesondere auch die Pflichten zur Dokumentation und Kontrolle.
     
  • Alle Medikamentenschälchen müssen lesbar mit einem Namensschild versehen sein.
     
  • Wenn ein Bewohner trotz eindringlicher Ermahnung die Medikamenteneinnahme verweigert, so wird dieses ausführlich dokumentiert. Die Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung muss darüber umgehend informiert werden. Auf den Bewohner darf aber kein Zwang ausgeübt werden.
     
  • Medikamente müssen grundsätzlich in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt werden.
     
  • Orientierte Patienten erhalten ihre Medikamente zur eigenständigen Einnahme bereitgestellt. Bei dementiell erkrankten Bewohnern muss die Medikamenteneinnahme durch die Pflegekraft überwacht werden.
     
  • Injektionen dürfen nur durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden, die während ihrer Ausbildung entsprechend geschult wurden oder die materielle Qualifikation dafür besitzen (etwa im Form eines Spritzenscheins)
     
  • Ungewöhnliche Reaktionen des Bewohners auf ein Medikament werden umgehend an die Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung gemeldet und dokumentiert.
     
 

 

Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstanweisung; Medikamentenausgabe; Personalorganisation; Haftung; Medikamentenverweigerung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.