das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Version 1.05

Die neue Doku-Schule: Berichtsblatt

 
Wie wird eine Pflegedokumentation angemessen geführt? Auf welche Schwachpunkte achtet der MDK? Die neue Doku-Schule vermittelt Ihren Pflegekräften das notwendige Wissen, um rechtssicher zu formulieren und Lücken konsequent zu vermeiden. Im ersten Teil unserer Serie dreht sich alles um das Berichtsblatt.
 

Hinweise:

  • Für diese Schulung haben wir das Dokumentationssystem von Dan Produkte Pflegedokumentation GmbH genutzt.
  • Je nach thematischen Schwerpunkt sind die Schulungen jeweils für die ambulante oder stationäre Pflege formuliert. Die Kernaussagen gelten jedoch stets für beide Versorgungsformen.
 

Berichtsblatt

Das Berichtsblatt ist das wichtigste Blatt in der gesamten Pflegedokumentation. Denn hier wird täglich der Ist-Zustand eines Bewohners erörtert. Dieser Ist-Zustand wirkt sich direkt auf die Pflegedokumentation und insbesondere auf die Pflegeplanung aus.

Die Pflegeplanung beschreibt den Soll-Zustand, der etwa in vier Wochen erreicht werden sollte. Dies geschieht mit der Absicht, dass die geplanten Maßnahmen den Zustand des Bewohners mindestens erhalten, wenn nicht sogar verbessern.

Das Berichtsblatt ist als tägliche Auswertung der Pflegeplanung zu verstehen. Also sollte man sich Folgendes fragen:

  • Wie fühlt sich der Bewohner bei den Pflegemaßnahmen?
  • Sind die Maßnahmen realistisch?
  • Führen sie zum gewünschten Erfolg?
  • Gibt es drastische Verbesserungen oder Verschlechterungen?
  • Was verhindert ggf., dass das Ziel erreicht wird?

Somit ist das Berichtsblatt die Schnittstelle zu allen anderen Pflegedokumentationsblättern.

Informationen und Reaktionen der Bewohner auf die Pflege gibt es täglich genügend. Oft werden diese in den Übergaben auch ausführlich mündlich weitergegeben, aber in den Berichtsblättern sind sie dann häufig nicht wieder zu finden. Ein Grund dafür ist, dass die Pflegekräfte in vielen Fällen nicht zeitnah dokumentieren. Es passiert viel, und am Ende der Schicht fehlt die Konzentration, manchmal auch der Wille und die Zeit, alles nachträglich aufzuschreiben. So kommen dann häufig folgende Sätze zustande:

In der Übergabe wird dann aber tatsächlich diskutiert, ob der Lagerungs- und Bewegungsplan bei Herrn Maier nicht zu ändern wäre. Und ob er am Vormittag und Nachmittag noch zwei Stunden am Stück im Sessel sitzen sollte, da eine rote Stelle am Gesäß aufgetreten ist, die sich mit dem Fingertest nicht wegdrücken lässt.

Solche Differenzen zwischen mündlicher Weitergabe und Dokumentation lassen dann in schöner Regelmäßigkeit die Qualitätsbeauftragte und die Pflegedienstleitung verzweifeln. Und man möchte manchen Pflegekräften zurufen: "Warum schreibt ihr das nicht einfach?"

Um dieses Beispiel weiter zu treiben:

Stellen Sie sich vor, es gäbe keine mündliche Übergabe. Resultat: Die nachfolgende Schicht wüsste nichts von der roten Stelle und dem Ergebnis des Fingertests, da keine Einträge im Berichtsblatt zu finden sind. Der Bewohner würde wieder zwei Stunden am Stück in den Sessel mobilisiert. Der Dekubitus verschlimmert sich.

Die Mitarbeiter sollten zur eigenen Absicherung den Grundsatz beherzigen: "Wer schreibt, der bleibt!" Und wer nicht schreibt, hat im Zweifelsfall ein Problem mit dem Arbeitgeber, den Angehörigen oder sogar noch schlimmer vor Gericht . Dabei ist es gar nicht so schwer, das Berichtsblatt vernünftig zu führen - wenn einige Regeln beachtet werden.

Hier folgt eine Auflistung, bei welchen Anlässen im Berichtsblatt dokumentiert werden sollte:

Notfälle und die Reaktionen darauf:

Fatal wäre folgende Dokumentation:

Zugegeben: Diese Dokumentationsabfolge würde heute (nach vielen, vielen Schulungen) in keiner Pflegedokumentation mehr so stehen, hoffentlich!

Hier fehlt es an allem:

  • Kein Ereignishergang, nicht im Berichtsblatt oder in einem extra Sturzprotokoll.
  • Ist die Pflegekraft beim Sturz dabei gewesen?
  • Keine Hinweise darauf, welche Notfallmaßnahmen ergriffen worden sind, um Verletzungen auszuschließen.
  • Kein Hinweis auf psychosoziale Betreuung.
  • Kein Hinweis an die Kollegen, häufiger bei der Bewohnerin nachzuschauen.
  • Nicht auf den Grund gegangen, warum die Bewohnerin kein Mittagessen haben wollte, evtl. Schmerzen, Angst? Nach einem Sturzereignis kann es der Bewohnerin nicht "gut" gehen. Häufige Folge von Sturzereignissen ist nach dem Schock eine tiefe Verunsicherung, bei der die Bewohner die Konsequenz ziehen, sich eben nicht mehr zu bewegen und zu gehen. Sie legen zukünftig eine Vermeidungsstrategie an den Tag. Und wie heißt es so schön: "Wer rastet, der rostet." Damit ist die Immobilität vorprogrammiert.
  • Keine Analyse, warum es überhaupt zum Sturz kam.
  • Folge: Frau Müller erlitt schwere innere Blutungen und ist im Krankenhaus verstorben.

Abweichungen von den geplanten Pflegemaßnahmen:

Wenn eine Pflegekraft von einer geplanten Maßnahme abweicht, hat sie meistens gute Gründe dafür. Wichtig ist, dass diese Gründe auch wirklich schriftlich vorliegen.

Ein Beispiel:

Eine Angehörige kommt regelmäßig nachmittags zu Besuch. Die Mutter sitzt normalerweise zu dieser Zeit immer in ihrem Sessel. Seit mehreren Tagen aber ist die Mutter ständig erschöpft, beinahe wäre sie schon aus dem Sessel herausgekippt. Deshalb wurde erstmal beschlossen, sie nachmittags nicht mehr in den Sessel zu mobilisieren, bis sich ihr Zustand wieder verbessert. Nun sehen sich die Pflegekräfte aber mit dem Vorwurf der Tochter konfrontiert, sie seien wohl zu faul, um die Mutter in den Sessel zu setzen.

Dieser Vorwurf kann mit Hilfe des Berichtsblatts leicht entkräftet werden:

Krankenbeobachtung, der Verlauf auch über Tage hinweg, daraus resultierende Maßnahmen, etwa Infoweitergabe an den Arzt, Krankenhauseinweisung:

Häufig findet man im Berichtsblatt, dass der Bewohner sich nicht wohl fühlt und etwa über Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen klagt. Diese Information wird dann auch häufig von den Pflegekräften dokumentiert. Nur fehlt dann in den folgenden Tagen meistens eine schriftliche Reaktion der Pflegekräfte, wie mit dem Problem umgegangen wurde. Dabei gilt auch hier der Grundsatz: "Wer schreibt, der bleibt". Es sollten die darauf hin eingeleiteten Maßnahmen und das Ergebnis dokumentiert werden.

Wünsche, Bedürfnisse, Beschwerden der Bewohner und / oder der Angehörigen:

Diese Dinge sind sehr entscheidend für das Wohlbefinden der Bewohner im Heim. Sie haben eine direkte Auswirkung auf die Pflege und Betreuung. Häufig ist es auch so, dass diesen Wünschen, Bedürfnissen und Beschwerden schnell nachgekommen wird. Es fehlt aber immer wieder an der Dokumentation der Äußerungen. Das Berichtsblatt ist der Ort dafür. Zitate der Bewohner sind ausdrücklich erlaubt.

Das tägliche Befinden des Bewohners

Manchmal argumentieren Pflegekräfte, wenn sie tagelang nichts in das Berichtsblatt eingetragen haben, es gäbe wirklich nichts Berichtenswertes bei einem Bewohner. Da dieser etwa immobil ist und die Pflege und Betreuung reibungslos täglich gleich abläuft. Aber selbst dann kann man, wenn man ehrlich ist, noch über den Bewohner berichten.

Änderungen im Pflegebedarf, Verlauf beobachten, Reaktion darauf, etwa einen Höherstufungsantrag stellen

Gerade bei einem Höherstufungsantrag ist die Pflegedokumentation von entscheidender Bedeutung. Jeder, der einmal einen Gutachter begleitet hat, kennt das Gefühl: "Hoffentlich ist die Pflegedokumentation sauber geführt, hoffentlich muss ich mich nicht wieder geschickt aus der Affäre ziehen."

Nur mit dem Berichtsblatt kann plausibel etwa ein Mehraufwand dokumentiert werden. Aber auch nur, wenn die entsprechenden Einträge über ein längeren Zeitraum reichen. Wie auch sonst kann ein erhöhter Aufwand bei der Grundpflege geltend gemacht werden?

An- und Abwesenheit des Bewohners:

Bei den Zeiten der An- und Abwesenheit der Bewohner geht es um die eigene Absicherung der Einrichtung, falls es zu Versicherungs- oder Abrechnungsfragen kommt.

Bei so manchen Pflegedokumentationen in den Einrichtungen sind viele Bewohner im Bermuda-Dreieck verschollen und nie wieder aufgetaucht.

Arbeitsaufträge an Kollegen, die im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung stehen:

Ob nun Arbeitsaufträge an Kollegen in der Pflegedokumentation stehen sollten oder nicht, kann im Team besprochen werden. Der Einfachheit halber und um Zeit zu sparen, können Dinge, die direkt mit der Pflege und Betreuung zu tun haben, ruhig dokumentiert werden. Zweite Möglichkeit: ein Organisationsbuch. Reparaturen, Beschaffung von Rezepten oder die Klärung einer Begleitung zum Arzt können hier auch festgehalten werden.

Zusammenfassung vorhergehender Berichtsblätter:

Im Sinne des schnellen informativen Überblicks über vorangegangene Ereignisse, ist es sinnvoll, eine kurze Zusammenfassung auf dem neuen Berichtsblatt zu schreiben.

Aus diesen gesamten anfallenden Informationen, leiten sich dann nachvollziehbar die Veränderungen in den entsprechenden weiterführenden Formblättern ab, etwa in der Pflegeplanung, im Lagerungs- und Bewegungsplan sowie im Biografieblatt.

Vermeidung von Doppel- und Dreifachdokumentationen:

Genauer unter die Lupe genommen werden müssen auch die Doppel- oder Dreifachdokumentationen. Häufige Beispiele dafür sind etwa:

  • zwei Handzeichen für die Gabe eines Getränks, einmal auf dem Trinkprotokoll und ein zweites Mal auf dem Durchführungsnachweis
  • zwei ausführliche Beschreibungen eines Sturzherganges, einmal im Berichtsblatt und einmal im Sturzprotokoll
  • mehrfache Handzeichen und Einträge, z.B. darüber, wie viel ein Bewohner pro Mahlzeit gegessen hat im Ernährungsprotokoll, im Durchführungsnachweis und im Berichtsblatt
  • Mehrfache Handzeichen und Einträge etwa zum letzten Stuhlgang im Durchführungsnachweis, Berichtsblatt und im Dokumentationsblatt Toilettengänge / Inkontinenzversorgung
  • Dokumentation der Vitalzeichen im Berichtsblatt und auf dem Vitalwerteblatt plus der dreifachen Handzeichen zusätzlich im Durchführungsnachweis.

Mit geschickter Organisation und Absprache im Team lassen sich allein durch die Vermeidung der Mehrfachdokumentation schon viele Minuten einsparen und an anderer Stelle sinnvoller einsetzen.

Um den Pflegebericht übersichtlich und effizient zu halten, sollte der Zeitraum zum Nachlesen und zum Blättern immer ca. einen Monat umfassen. Mit anderen Worten: Voll beschriftete Berichtsblätter sollten nicht zu schnell ausgeheftet und archiviert werden. Gerade Ärzte und Therapeuten benötigen öfter zurückliegende Informationen, um ihre Maßnahmen bewerten zu können. Für die restliche Pflegedokumentation ist ein Zeitraum von drei Monaten anzustreben (laut MDK).

 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Doku-Schule; Pflegedokumentation; Dokumentation; Berichtsblatt
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.