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Version 1.05 |
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Tipps und Tricks zur MDK-Prüfung
(Teil 2) |
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Der
Prüfkatalog für die Pflegenote lässt dem Medizinischen Dienst viel
Interpretationsspielraum. Im zweiten Teil unserer Serie zeigen wir
Ihnen einige Mängel, bei denen die Prüfer letztlich nach eigenem
Ermessen beide Augen zudrücken können - oder den Daumen senken. |
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Der
Klient eines Pflegedienstes zeigt keine Bereitschaft, sich von einer
Pflegekraft waschen und umziehen zu lassen. Die Pflegekraft dokumentiert die
Weigerung des Senioren. Da dieser auch in den folgenden Wochen nicht
kooperativ ist, verschlechtert sich der optische Eindruck des Klienten.
Bei einem Besuch des Medizinischen Dienstes kritisiert der Prüfer den
verwahrlosten Eindruck. Er wertet die Bemühungen der Pflegekraft als
nicht ausreichend. Und alles, was nicht dokumentiert ist, ist nach
MDK-Logik bekanntlich auch nie erfolgt. Letztlich steht der Verdacht im
Raum, dass die Pflegekraft einfach etwas Zeit sparen wollte und es mit
der Körperpflege nicht so genau nahm.
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Tatsächlich
sollte die Ablehnung von Pflegehandlungen penibel dokumentiert werden,
da der MDK häufig den Interpretationsspielraum nutzt, um die Bemühungen
der Pflegekräfte infrage zu stellen. Nach unserer Erfahrung bringt nur
ein dreistufiges Vorgehen eine hinreichende Sicherheit.
- Zunächst muss natürlich die Weigerung als
solche präzise dokumentiert werden. Also: Bei welcher Pflegemaßnahme
zeigte der Klient keinen Kooperationswillen? Danach muss erfasst
werden, wie er seine Ablehnung deutlich machte. Argumentierte er ruhig?
Gab er körpersprachliche Signale? Etwa ein Wegdrehen? Verschränkte der
Klient die Arme? Beschimpfte er die Pflegekraft? Oder wurde er sogar
handgreiflich? Wie hat die Pflegekraft reagiert? Wurde Validation
genutzt? Oder wurde die Maßnahme zeitlich etwas verschoben?
- Im zweiten Schritt muss die Pflegekraft
dokumentieren, welche Schritte sie in den folgenden Tagen unternahm, um
den Kooperationswillen des Klienten zu fördern. Wurde die Maßnahme auf
einen anderen Tageszeitpunkt verlegt? Wurde geprüft, ob sich aus der
Biografie Anhaltspunkte für das Verhalten ergeben? Gab es den Versuch,
die Zuordnung der Bezugspflegekraft zu ändern? Aus der Dokumentation
sollte hervorgehen, dass die Pflegekraft kontinuierlich auf den
Klienten einwirkte, um ihn doch noch zur Zusammenarbeit zu bewegen.
- Bleibt auch dieses erfolglos, muss die
Pflegedokumentation deutlich zeigen, welche weiteren Schritte
unternommen wurden. In diesem Fall sollte der Betreuer informiert
werden. Die Pflegekraft kann auch prüfen, ob die Autorität des
behandelnden Arztes den Klienten soweit beeindruckt, dass er sich
wieder waschen und umziehen lässt. Und: Wurde ein Angehöriger
hinzugezogen?
Die Angaben sollten z. B. im Pflegebericht sowie in der Pflegeanamnese
bzw. in der Informationssammlung vermerkt werden. Überdies muss das
Problem der mangelnden Kooperation unbedingt in der Pflegeplanung
berücksichtigt werden. Beim Lesen der Pflegeplanung darf natürlich
niemals der Eindruck entstehen, dass der Bewohner zu etwas gedrängt
oder gar gezwungen wird. Dieses ist nicht zulässig:
"Pflegende
müssen dem Bewohner Gelegenheiten anbieten, eigene Entscheidungen zu
treffen und damit das Gefühl, als Person mit individuellen Bedürfnissen
wahrgenommen und respektiert zu werden. Dazu gehört, dass die
Willensäußerung des Betroffenen von den professionell Pflegenden
respektiert und die Ablehnung pflegerischer Maßnahmen durch ihn
akzeptiert werden." (Qualitätsprüfungs-Richtlinien o
MDK-Anleitung o Transparenzvereinbarung / Grundlagen der
MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege / Seite 187)
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Die
Frage, ob ein Bewohner eine Klingel erhalten sollte oder nicht, führt
zu einem Streit zwischen dem Medizinischen Dienst und der
Pflegedienstleitung. Der betroffene Senior leidet unter den Folgen
eines apoplektischen Insults. Seit dem Schlaganfall ist er nicht mehr
zu gesteuerten Bewegungen in der Lage und hat auch seitdem die Klingel
nicht mehr betätigt. Die Bezugspflegekraft hat sich daher dazu
entschlossen, das Rufsystem abzustecken. Der MDK kritisiert diese
Handhabung und vermerkt es als Defizit im Prüfbericht.
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Eigentlich
ist es nicht die Aufgabe des MDK, die bauliche Ausstattung zu prüfen.
Dafür ist die Heimaufsicht zuständig, die bei Mängeln erfahrungsgemäß
wenige Tage später auf der Matte steht. Der Dienstweg ist in dieser
Hinsicht bemerkenswert kurz. Letztlich ist das Pflegeheim dazu
verpflichtet, eine funktionsfähige Rufanlage zu installieren:
Räume,
in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer
Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden
kann. (§ 7 der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige)
Und auch die Prüfanleitung fordert eine
" … intakte und erreichbare Rufanlage"
(Qualitätsprüfungs-Richtlinien o MDK-Anleitung o
Transparenzvereinbarung / Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der
stationären Pflege / Seite 25)
Die Installation einer Anlage ist also Pflicht. Aber muss auch der
Signalgeber am Bett angebracht werden? Die PDL aus dem obigen Beispiel
gibt an, dass der alte Mensch die Klingel ohnehin nicht nutzen könnte.
Doch woher will sie das so genau wissen? Auch bei einem Apoplex ist der
mentale wie körperliche Zustand Schwankungen unterworfen. Wenn ein
Patient motiviert ist und die "Tagesform" stimmt, kann er mitunter
Bewegungen ausführen, die ihm zuvor niemand zugetraut hat. Zwei
Beispiele:
- Der alte Mensch könnte Harndrang verspüren. In
"besseren Tagen" klingelte er nach einer Pflegekraft, die ihn zur
Toilette begleitete. Jetzt jedoch liegt er nur noch apathisch im Bett.
Er trägt Inkontinenzhosen. Eine Klingel hängt nicht mehr am Bett. Mit
dem weniger betroffenen Arm zieht er sich unvermittelt in Richtung
Bettkante. Er fällt zu Boden und bricht sich den Oberschenkelhals. Die
Rechnung für die ärztliche Versorgung geht an die Pflegeeinrichtung.
- Oder dieses Szenario: Es brennt im Pflegeheim.
Brandgase ziehen in den Raum des Bewohners. Dieser erkennt die Gefahr.
Durch die Todesangst sammelt er alle Kräfte. Er wäre nun in der Lage,
den Knopf zu drücken - doch der Signalgeber ist abgestöpselt. Stellen
Sie sich nun vor, der Bewohner wird mit einer letalen
Kohlenmonoxidvergiftung außerhalb des Bettes auf halben Weg zur Tür
vorgefunden. Eine gefährliche Steilvorlage für die Polizei und den
ermittelnden Staatsanwalt. Und ein brisantes Thema für die Presse.
Daher sollte bei jedem Bewohner die Rufanlage in Griffweite abgelegt
werden. Darauf kann nur dann verzichtet werden, wenn ein ärztliches
Attest über die zweifelsfreie Bewegungsunfähigkeit vorliegt. Fazit: In
keinem Fall kann das Entfernen der Klingel damit begründet werden, dass
der Bewohner kognitiv eingeschränkt ist oder über keine ausreichende
Bewegungsfähigkeit der Arme oder der Hände verfügt.
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Bei
der Inspektion der Einrichtung kritisierte der MDK-Prüfer, dass ein
Rollstuhl im Pflegebad "zwischengeparkt" wurde. Zudem fand er im
Badezimmer in einem kleinen Schränkchen einen größeren Vorrat an
Toilettenpapier.
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Der
Mangel an geeigneten Abstellflächen und Lagerräumen ist ein Problem,
dass in vielen älteren Einrichtungen vorkommt. Als diese konzipiert
wurden, wurden Hygieneanforderungen noch deutlich laxer gehandhabt.
Tatsächlich ist ein Pflegebad nach heutigen Maßstäben als Zwischendepot
etwa für Pflegemittel, Pflegehilfsmittel oder Medizinprodukte nicht
geeignet. Vor allem dürfen keine Pflegewagen, Wäsche- und Müllwagen
hier abgestellt werden. Es wäre sonst zu befürchten, dass sich Keime
verbreiten. So könnte Spritzwasser beim Duschen des Bewohners die
frischen Handtücher kontaminieren. Verschmutzte Textilien oder gar
Abfälle sind nicht nur potenzielle Keimschleudern, sondern auch eine
Geruchsbelästigung. Hier lohnt die Lektüre des Prüfkataloges des MDK:
Punkt 58: Ist der
Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene
gut? [z.B. Optische Sauberkeit, Ordnung, Geruch]
(Qualitätsprüfungs-Richtlinien · MDK-Anleitung ·
Transparenzvereinbarung / Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der
stationären Pflege / Seite 214)
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Schlüsselwörter für diese Seite |
MDK; Pflegenote; Lagerung; Datenschutz;
Nachtdienst |
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