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© pqsg 2008 |
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Standard "Besuch
von Bewohnern / Patienten im Krankenhaus" |
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Wenn Senioren aus dem Krankenhaus
entlassen werden, sind diese häufig genug in einem schlechteren
Gesundheitszustand als vor dem Klinikaufenthalt. Im
Einzugsbereich "problematischer" Krankenhäuser vertrauen daher
immer weniger Pflegeheime und ambulante Dienste allein darauf,
dass die Überleitungsbögen gelesen und umgesetzt werden. |
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Die Version für die stationäre
Pflege:
Standard "Besuch von Bewohnern im Krankenhaus" |
Definition |
Ein Krankenhausaufenthalt ist für
Bewohner eine belastende Situation, insbesondere dann,
wenn diese aufgrund einer Demenz desorientiert sind. Wir
setzen daher auf eine enge Zusammenarbeit mit den
Pflegekräften in den Kliniken. |
Grundsätze |
- Jeder Bewohner, der
voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus
verbringt, wird von seiner Bezugspflegekraft
besucht. Der Besuch erfolgt spätestens am vierten
Tag nach der Verlegung ins Krankenhaus; danach
erneut spätestens alle sieben Tage. (Diese
Richtwerte sollten Sie an ihre personellen
Ressourcen anpassen.)
- Ein fachlicher Austausch mit
den Pflegekräften im Krankenhaus erfolgt nur dann,
wenn der Bewohner diesem ausdrücklich zugestimmt
hat.
- Die Bezugspflegekraft bleibt
im Kontakt mit den Kollegen aus dem Krankenhaus
stets freundlich und sachlich. Mögliche Kritik an
den Pflegeleistungen wird konstruktiv geübt und
stets als Verbesserungsvorschlag formuliert.
- Die Zeit, die die
Bezugspflegekraft für den Besuch aufwendet, ist
Arbeitszeit.
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Ziele |
- Der Bewohner soll spüren,
dass er von den Pflegekräften und den Mitbewohnern
wertgeschätzt und vermisst wird.
- Der Bewohner soll in der
belastenden Phase eines Krankenhausaufenthaltes von
uns Unterstützung erfahren.
- Wir sichern einen lückenlosen
Informationssaustausch zwischen den Pflegekräften
unserer Einrichtung und dem Krankenhaus.
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Vorbereitung |
- Wir halten einen Kleinbus
bereit, der von Pflegekräften mit PKW-Führerschein
genutzt werden kann. Es besteht ausreichender
Versicherungsschutz auch für mitfahrende Bewohner.
- Der Bewohner wird angerufen
und befragt, ob er einen Besuch wünscht. Ggf. wird
ein Zeitpunkt dafür vereinbart.
- Der Bewohner wird gefragt, ob
er etwas aus dem Pflegeheim benötigt (Kleidung,
persönliche Gegenstände usw.)
- Mitbewohner können eigene
Präsente mit ins Krankenhaus senden, ggf. auch
Rätselzeitschriften, Bücher usw. Einzelne Bewohner
erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, die
Bezugspflegekraft zu begleiten.
- Die Bezugspflegekraft kauft
eine Genesungskarte. Alternativ kann auch unser
Bastelkreis eine eigene Karte erstellen. Die Karte
wird von allen Pflegekräften sowie der
Bezugspflegekraft unterschrieben. Selbstverständlich
können auch Bewohner unterschreiben.
- Sofern keine Diätvorschriften
diesem entgegenstehen, erhält der Bewohner eine
kleine Schachtel Pralinen, alternativ dazu einen
kleinen Strauß Schnittblumen (keine Topfblumen!).
- Bei längerem
Krankenhausaufenthalt kann die Bezugspflegekraft
Fotos aus dem Pflegeheim mitbringen, etwa von einem
neuen Haustier, gemeinsamen Feiern oder neuen
Mitbewohnern.
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Durchführung |
- Beim Bewohner:
- Der Bewohner wird
begrüßt. Die Genesungskarte und die
Pralinen/Blumen werden übergeben.
- Die Bezugspflegekraft
regt ein Gespräch mit dem Bewohner an. Auf
Wunsch leistet die Bezugspflegekraft dem
Bewohner etwas Gesellschaft und berichtet etwa
vom Heimleben.
- Der Bewohner wird
gefragt, ob er etwas aus den Krankenhaus-Kiosk
benötigt.
- Der nächste Besuchstermin
wird abgesprochen.
- Sofern möglich, tauscht sich
die Bezugspflegekraft mit den Krankenpflegekräften
des Krankenhauses aus. Thematisiert werden alle
pflegerischen Defizite des Bewohners, insbesondere:
- Medikamentenversorgung
- Hautzustand
- Ernährung / Ausscheidung
- Mobilität
- ggf. anstehende
Entlassung
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Nachbereitung |
- Die Pflegedokumentation wird
ggf. ergänzt. Insbesondere werden die Gespräche mit
den Pflegekräften im Krankenhaus sorgfältig
protokolliert.
- Relevante Zweifel an der
Krankenhauspflege werden umgehend unserer
Pflegedienstleitung gemeldet (Dekubitus, nosokomiale
Infektionen, Stürze usw.).
- Soweit der Bewohner diesem
zugestimmt hat, werden nahe stehende Mitbewohner in
groben Zügen über den Gesundheitszustand informiert.
- Befreundete Bewohner erhalten
die Telefonnummer des Bewohners im Krankenhaus.
- Ggf. werden die Angehörigen
über den Besuch informiert.
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Qualifikation |
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Dokumente |
- Überleitungsbogen
- Pflegedokumentation
- Gesprächsprotokoll mit dem
Pflegekräften im Krankenhaus
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Die abgewandelte Version für die ambulante
Pflege:
Standard "Besuch von Patienten im Krankenhaus" |
Definition |
Ein Krankenhausaufenthalt ist für
Patienten eine belastende Situation, insbesondere dann,
wenn diese aufgrund einer Demenz desorientiert sind. Wir
setzen daher auf eine enge Zusammenarbeit mit den
Pflegekräften in den Kliniken. |
Grundsätze |
- Jeder Patient, der
voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus
verbringt, wird von seiner Bezugspflegekraft
besucht. Der Besuch erfolgt spätestens am vierten
Tag nach der Verlegung ins Krankenhaus; danach
erneut spätestens alle sieben Tage. (Diese
Richtwerte sollten Sie an ihre personellen
Ressourcen anpassen.)
- Ein fachlicher Austausch mit
den Pflegekräften im Krankenhaus erfolgt nur dann,
wenn der Patient diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Die Bezugspflegekraft bleibt
im Kontakt mit den Kollegen aus dem Krankenhaus
stets freundlich und sachlich. Mögliche Kritik an
den Pflegeleistungen wird konstruktiv geübt und
stets als Verbesserungsvorschlag formuliert.
- Die Zeit, die die
Bezugspflegekraft für den Besuch aufwendet, ist
Arbeitszeit.
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Ziele |
- Der Patient soll spüren, dass
er von den Pflegekräften wertgeschätzt und vermisst wird.
- Der Patient soll in der
belastenden Phase eines Krankenhausaufenthaltes von
uns Unterstützung erfahren.
- Wir sichern einen lückenlosen
Informationssaustausch zwischen den Pflegekräften
unseres Dienstes und dem Krankenhaus.
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Vorbereitung |
- Wir wählen für unsere
Pflegefahrzeuge eine Versicherung, die auch
mitfahrende Angehörige schützt.
- Der Patient wird angerufen
und befragt, ob er einen Besuch wünscht. Ggf. wird
ein Zeitpunkt dafür vereinbart.
- Der Patient wird gefragt, ob
er etwas von Zuhause benötigt (Kleidung, persönliche
Gegenstände usw.)
- Soweit es keinen Umweg
erfordert, erhalten Angehörige auf Wunsch die
Möglichkeit, die Bezugspflegekraft zu begleiten.
- Die Bezugspflegekraft kauft
eine Genesungskarte. Die Karte wird von allen
Pflegekräften sowie der Bezugspflegekraft
unterschrieben. Selbstverständlich können auch
Angehörige unterschreiben.
- Sofern keine Diätvorschriften
diesem entgegenstehen, erhält der Patient eine
kleine Schachtel Pralinen, alternativ dazu einen
kleinen Strauß Schnittblumen (keine Topfblumen!).
|
Durchführung |
- Beim Patienten:
- Der Patient wird begrüßt.
Die Genesungskarte und die Pralinen/Blumen
werden übergeben.
- Die Bezugspflegekraft
regt ein Gespräch mit dem Patienten an. Auf
Wunsch leistet die Bezugspflegekraft dem
Patienten etwas Gesellschaft.
- Der Patient wird gefragt,
ob er etwas aus den Krankenhaus-Kiosk benötigt.
- Der nächste Besuchstermin
wird abgesprochen.
- Sofern möglich, tauscht sich
die Bezugspflegekraft mit den Krankenpflegekräften
des Krankenhauses aus. Thematisiert werden alle
pflegerischen Defizite des Patienten, insbesondere:
- Medikamentenversorgung
- Hautzustand
- Ernährung / Ausscheidung
- Mobilität
- ggf. anstehende
Entlassung
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Nachbereitung |
- Die Pflegedokumentation wird
ggf. ergänzt. Insbesondere werden die Gespräche mit
den Pflegekräften im Krankenhaus sorgfältig
protokolliert.
- Relevante Zweifel an der
Krankenhauspflege werden umgehend unserer
Pflegedienstleitung gemeldet (Dekubitus, nosokomiale
Infektionen, Stürze usw.).
- Ggf. werden die Angehörigen
über den Besuch informiert.
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Qualifikation |
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Dokumente |
- Überleitungsbogen
- Pflegedokumentation
- Gesprächsprotokoll mit dem
Pflegekräften im Krankenhaus
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zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Krankenhaus;
Pflegeüberleitung; Klinik |
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