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© pqsg 2008

Standard "Besuch von Bewohnern / Patienten im Krankenhaus"

 
Wenn Senioren aus dem Krankenhaus entlassen werden, sind diese häufig genug in einem schlechteren Gesundheitszustand als vor dem Klinikaufenthalt. Im Einzugsbereich "problematischer" Krankenhäuser vertrauen daher immer weniger Pflegeheime und ambulante Dienste allein darauf, dass die Überleitungsbögen gelesen und umgesetzt werden.
 
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Die Version für die stationäre Pflege:

 

Standard "Besuch von Bewohnern im Krankenhaus"

Definition Ein Krankenhausaufenthalt ist für Bewohner eine belastende Situation, insbesondere dann, wenn diese aufgrund einer Demenz desorientiert sind. Wir setzen daher auf eine enge Zusammenarbeit mit den Pflegekräften in den Kliniken.
Grundsätze
  • Jeder Bewohner, der voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus verbringt, wird von seiner Bezugspflegekraft besucht. Der Besuch erfolgt spätestens am vierten Tag nach der Verlegung ins Krankenhaus; danach erneut spätestens alle sieben Tage. (Diese Richtwerte sollten Sie an ihre personellen Ressourcen anpassen.)
  • Ein fachlicher Austausch mit den Pflegekräften im Krankenhaus erfolgt nur dann, wenn der Bewohner diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Die Bezugspflegekraft bleibt im Kontakt mit den Kollegen aus dem Krankenhaus stets freundlich und sachlich. Mögliche Kritik an den Pflegeleistungen wird konstruktiv geübt und stets als Verbesserungsvorschlag formuliert.
  • Die Zeit, die die Bezugspflegekraft für den Besuch aufwendet, ist Arbeitszeit.
Ziele
  • Der Bewohner soll spüren, dass er von den Pflegekräften und den Mitbewohnern wertgeschätzt und vermisst wird.
  • Der Bewohner soll in der belastenden Phase eines Krankenhausaufenthaltes von uns Unterstützung erfahren.
  • Wir sichern einen lückenlosen Informationssaustausch zwischen den Pflegekräften unserer Einrichtung und dem Krankenhaus.
Vorbereitung
  • Wir halten einen Kleinbus bereit, der von Pflegekräften mit PKW-Führerschein genutzt werden kann. Es besteht ausreichender Versicherungsschutz auch für mitfahrende Bewohner.
  • Der Bewohner wird angerufen und befragt, ob er einen Besuch wünscht. Ggf. wird ein Zeitpunkt dafür vereinbart.
  • Der Bewohner wird gefragt, ob er etwas aus dem Pflegeheim benötigt (Kleidung, persönliche Gegenstände usw.)
  • Mitbewohner können eigene Präsente mit ins Krankenhaus senden, ggf. auch Rätselzeitschriften, Bücher usw. Einzelne Bewohner erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, die Bezugspflegekraft zu begleiten.
  • Die Bezugspflegekraft kauft eine Genesungskarte. Alternativ kann auch unser Bastelkreis eine eigene Karte erstellen. Die Karte wird von allen Pflegekräften sowie der Bezugspflegekraft unterschrieben. Selbstverständlich können auch Bewohner unterschreiben.
  • Sofern keine Diätvorschriften diesem entgegenstehen, erhält der Bewohner eine kleine Schachtel Pralinen, alternativ dazu einen kleinen Strauß Schnittblumen (keine Topfblumen!).
  • Bei längerem Krankenhausaufenthalt kann die Bezugspflegekraft Fotos aus dem Pflegeheim mitbringen, etwa von einem neuen Haustier, gemeinsamen Feiern oder neuen Mitbewohnern.
Durchführung
  • Beim Bewohner:
    • Der Bewohner wird begrüßt. Die Genesungskarte und die Pralinen/Blumen werden übergeben.
    • Die Bezugspflegekraft regt ein Gespräch mit dem Bewohner an. Auf Wunsch leistet die Bezugspflegekraft dem Bewohner etwas Gesellschaft und berichtet etwa vom Heimleben.
    • Der Bewohner wird gefragt, ob er etwas aus den Krankenhaus-Kiosk benötigt.
    • Der nächste Besuchstermin wird abgesprochen.
  • Sofern möglich, tauscht sich die Bezugspflegekraft mit den Krankenpflegekräften des Krankenhauses aus. Thematisiert werden alle pflegerischen Defizite des Bewohners, insbesondere:
    • Medikamentenversorgung
    • Hautzustand
    • Ernährung / Ausscheidung
    • Mobilität
    • ggf. anstehende Entlassung
Nachbereitung
  • Die Pflegedokumentation wird ggf. ergänzt. Insbesondere werden die Gespräche mit den Pflegekräften im Krankenhaus sorgfältig protokolliert.
  • Relevante Zweifel an der Krankenhauspflege werden umgehend unserer Pflegedienstleitung gemeldet (Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Stürze usw.).
  • Soweit der Bewohner diesem zugestimmt hat, werden nahe stehende Mitbewohner in groben Zügen über den Gesundheitszustand informiert.
  • Befreundete Bewohner erhalten die Telefonnummer des Bewohners im Krankenhaus.
  • Ggf. werden die Angehörigen über den Besuch informiert.
Qualifikation
  • Bezugspflegekraft.
Dokumente
  • Überleitungsbogen
  • Pflegedokumentation
  • Gesprächsprotokoll mit dem Pflegekräften im Krankenhaus

 

Die abgewandelte Version für die ambulante Pflege:

Standard "Besuch von Patienten im Krankenhaus"

Definition Ein Krankenhausaufenthalt ist für Patienten eine belastende Situation, insbesondere dann, wenn diese aufgrund einer Demenz desorientiert sind. Wir setzen daher auf eine enge Zusammenarbeit mit den Pflegekräften in den Kliniken.
Grundsätze
  • Jeder Patient, der voraussichtlich länger als 14 Tage im Krankenhaus verbringt, wird von seiner Bezugspflegekraft besucht. Der Besuch erfolgt spätestens am vierten Tag nach der Verlegung ins Krankenhaus; danach erneut spätestens alle sieben Tage. (Diese Richtwerte sollten Sie an ihre personellen Ressourcen anpassen.)
  • Ein fachlicher Austausch mit den Pflegekräften im Krankenhaus erfolgt nur dann, wenn der Patient diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Die Bezugspflegekraft bleibt im Kontakt mit den Kollegen aus dem Krankenhaus stets freundlich und sachlich. Mögliche Kritik an den Pflegeleistungen wird konstruktiv geübt und stets als Verbesserungsvorschlag formuliert.
  • Die Zeit, die die Bezugspflegekraft für den Besuch aufwendet, ist Arbeitszeit.
Ziele
  • Der Patient soll spüren, dass er von den Pflegekräften wertgeschätzt und vermisst wird.
  • Der Patient soll in der belastenden Phase eines Krankenhausaufenthaltes von uns Unterstützung erfahren.
  • Wir sichern einen lückenlosen Informationssaustausch zwischen den Pflegekräften unseres Dienstes und dem Krankenhaus.
Vorbereitung
  • Wir wählen für unsere Pflegefahrzeuge eine Versicherung, die auch mitfahrende Angehörige schützt.
  • Der Patient wird angerufen und befragt, ob er einen Besuch wünscht. Ggf. wird ein Zeitpunkt dafür vereinbart.
  • Der Patient wird gefragt, ob er etwas von Zuhause benötigt (Kleidung, persönliche Gegenstände usw.)
  • Soweit es keinen Umweg erfordert, erhalten Angehörige auf Wunsch die Möglichkeit, die Bezugspflegekraft zu begleiten.
  • Die Bezugspflegekraft kauft eine Genesungskarte. Die Karte wird von allen Pflegekräften sowie der Bezugspflegekraft unterschrieben. Selbstverständlich können auch Angehörige unterschreiben.
  • Sofern keine Diätvorschriften diesem entgegenstehen, erhält der Patient eine kleine Schachtel Pralinen, alternativ dazu einen kleinen Strauß Schnittblumen (keine Topfblumen!).
Durchführung
  • Beim Patienten:
    • Der Patient wird begrüßt. Die Genesungskarte und die Pralinen/Blumen werden übergeben.
    • Die Bezugspflegekraft regt ein Gespräch mit dem Patienten an. Auf Wunsch leistet die Bezugspflegekraft dem Patienten etwas Gesellschaft.
    • Der Patient wird gefragt, ob er etwas aus den Krankenhaus-Kiosk benötigt.
    • Der nächste Besuchstermin wird abgesprochen.
  • Sofern möglich, tauscht sich die Bezugspflegekraft mit den Krankenpflegekräften des Krankenhauses aus. Thematisiert werden alle pflegerischen Defizite des Patienten, insbesondere:
    • Medikamentenversorgung
    • Hautzustand
    • Ernährung / Ausscheidung
    • Mobilität
    • ggf. anstehende Entlassung
Nachbereitung
  • Die Pflegedokumentation wird ggf. ergänzt. Insbesondere werden die Gespräche mit den Pflegekräften im Krankenhaus sorgfältig protokolliert.
  • Relevante Zweifel an der Krankenhauspflege werden umgehend unserer Pflegedienstleitung gemeldet (Dekubitus, nosokomiale Infektionen, Stürze usw.).
  • Ggf. werden die Angehörigen über den Besuch informiert.
Qualifikation
  • Bezugspflegekraft.
Dokumente
  • Überleitungsbogen
  • Pflegedokumentation
  • Gesprächsprotokoll mit dem Pflegekräften im Krankenhaus
 
   
 
 
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Schlüsselwörter für diese Seite Krankenhaus; Pflegeüberleitung; Klinik
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