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Version 3.05a - 2017

Standardmaßnahmenplan "MRSA" (SIS)

 
Staphylococcus aureus ist nur einen Mikrometer groß und trotzdem der Schrecken aller Hygienebeauftragten; zumindest dann, wenn das Bakterium gegen Antibiotika resistent ist. Bei der Pflege von Betroffenen ist es wichtig, Lebensqualität und Hygiene gegeneinander abzuwägen.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardmaßnahmenplan "MRSA"
  • Der "Staphylococcus aureus” ist ein häufig beim Menschen anzutreffendes Bakterium, das in den meisten Fällen zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
  • Aufgrund genetischer Mutationen wurden einige Stämme resistent gegen verschiedene Antibiotika. Die noch wirksamen Antibiotika bieten keinen vollständigen Ersatz, da diese Wirkstoffe teilweise per i.v.-Injektion verabreicht werden müssen, oftmals sehr teuer sind und zudem viele Nebenwirkungen aufweisen.
  • Diese neuen Bakterienstämme werden "Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus" kurz "MRSA" genannt. Bei Resistenz gegen den Wirkstoff "Oxacillin" spricht man auch von "Oxacillin-resistenter Staphylococcus aureus" kurz "ORSA". In der Praxis besteht jedoch kein relevanter Unterschied zwischen MRSA und ORSA.
  • MRSA besiedelt bevorzugt die Nasenvorhöfe, den Rachen, die Achseln, die Harnblase, den Darm sowie Hautfalten (z. B. zwischen den Oberschenkeln und unter den Brüsten).
  • MRSA wird vor allem über die Hände übertragen. Weitere Infektionswege sind Kontaminationen etwa am Kittel.
  • Übertragungen sind in seltenen Fällen auch aerogen (per Tröpfcheninfektion) möglich, etwa durch ausgeprägtes Husten, durch Erbrechen oder durch Absaugen von Trachealsekret.
  • Der MRSA-Keim ist in der Lage, mehrere Monate auf Pflegeartikeln, Geräten, Oberflächen oder Möbeln zu überleben.

Maßnahmen
Begründung und Anmerkungen
Fallbeispiel: Frau Meier ist 85 Jahre alt. Sie konsumiert regelmäßig Alkohol und Zigaretten. Ihr BMI liegt bei 32,5. Frau Meier ist also adipös. Sie leidet unter Diabetes mellitus. Ihr Körper ist anfällig für bakterielle Infektionen. Sie litt bereits vor drei Jahren unter einer MRSA-Besiedelung, die allerdings nach zwei Versuchen saniert werden konnte.
  • Wir achten auf eine vitaminreiche Ernährung. Wichtig ist auch eine gute Versorgung mit Spurenelementen wie etwa Zink. Frau Maier mag Äpfel und anderes Kernobst. Sie ist in der Lage, das Obst eigenständig zu schälen und zuzuschneiden, wenn wir sie dazu ermuntern.
  • Wir streben eine Normalisierung des BMI (Body-Mass-Index) an. Frau Müller erhält deshalb Reduktionskost. Wir ermahnen sie regelmäßig dazu, den Süßwarenkonsum deutlich einzuschränken.
  • Wir leiten Frau Müller zu mehr körperlicher Aktivität an. Nach entsprechender Aufforderung unternimmt sie gerne Spaziergänge im Stadtpark.
  • Frau Müller soll ausreichend schlafen. Wir legen ihr nahe, sich spätestens um 23 Uhr ins Bett zu legen und den Fernseher auszuschalten.
  • Frau Müller sollte den Genuss von Alkohol und Nikotin deutlich reduzieren.
  • Grunderkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen, werden konsequent therapiert; etwa Diabetes mellitus.
  • Der Gesundheitszustand der Bewohnerin und ihre Vitalzeichen werden engmaschig überwacht. Die Infektion kann auf andere Organe überspringen und dort Vitalfunktionen beeinträchtigen, etwa auf die Herzklappen.
Fallbeispiel: Bei Herrn Müller wurde eine MRSA-Besiedelung festgestellt. Er leidet unter Psoriasis. Die Schuppenflechte bietet einen idealen Rückzugsraum für die Keime. Zwei Sanierungsversuche sind bereits gescheitert. Herr Müller ist daher deprimiert.
  • Die Behandlung der Psoriasis wird konsequent durchgeführt; also insbesondere die Lichttherapie sowie die Basishautpflege.
  • Wir ermahnen Herrn Müller zur Geduld. Es kann Monate dauern, bis sich die Schuppenflechte so weit zurückgebildet hat, dass eine MRSA-Sanierung gelingen kann.
  • Wir verdeutlichen Herrn Müller, dass es trotz aller Vorsicht und Hygiene immer wieder zu einer erneuten Besiedelung mit MRSA kommen kann. Wir ermuntern ihn, sich auch weiterhin an der Sanierung zu beteiligen.
  • Wir erklären Herrn Müller, dass zahlreiche Faktoren für das Scheitern der Sanierung verantwortlich sein können. Er soll daher nicht die Schuld bei sich (oder bei uns) suchen.
  • Verschiedene weitere Grunderkrankungen können die MRSA-Sanierung massiv erschweren, etwa chronische Wundheilungsstörung (z. B. bei Diabetes mellitus, pAVK, CVI) sowie liegende invasive Zugänge (z. B. Katheter, Trachealkanüle, PEG-Sonde).
  • Wir prüfen, ob der Bewohner eine MRSA-Sprechstunde besuchen sollte. Diese sind an die Hautkliniken ausgewählter Universitätskliniken angegliedert.
  • Wir erklären dem Bewohner, dass die resistenten Keime auch oftmals von allein verschwinden. Sofern keine Antibiotika appliziert werden, werden resistente Bakterienstämme im Verlauf von Wochen oder von Monaten durch andere Stämme verdrängt.
Fallbeispiel: Frau Meier leidet häufig unter Infektionen, die auf ihren Wunsch bereits frühzeitig mit Antibiotika behandelt werden. Der Arzt kommt diesem Wunsch nach. Frau Meier therapiert überdies Erkältungen eigenmächtig mit Antibiotikarestbeständen, die sie bei einer vorherigen Erkrankung nicht verbrauchte. All das fördert massiv die Resistenzentwicklung.
  • Wir machen Frau Meier darauf aufmerksam, dass mit jeder Antibiotikagabe das Risiko einer Resistenzentwicklung steigt.
  • Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um das Immunsystem zu stärken und Antibiotikagaben zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere regelmäßige Bewegung, vitaminreiche Ernährung sowie ausreichend Schlaf.
  • Die Indikation zur Anwendung von Antibiotika ist so streng wie möglich zu stellen. Ideal ist eine möglichst gezielte Behandlung bei nachgewiesenen Erregern.
  • Wenn das Fieber nicht zwei bis drei Tage nach Therapiebeginn nachlässt, muss die eingeleitete Antibiotikabehandlung kritisch überdacht werden. Möglicherweise liegt bereits eine MRSA-Infektion vor.
Fallbeispiel: Herr Müller leidet unter einer MRSA-Besiedelung, die auf Anraten seines Arztes saniert werden soll. Der Keim wurde im Bereich der Leiste gefunden. Der Nasen-Rachen-Raum ist ebenfalls befallen. Es ist davon auszugehen, dass der Keim auch in anderen Körperfalten zu finden ist. Aufgrund einer rheumatischen Erkrankung ist Herr Müller nicht in der Lage, die Körperpflege eigenständig durchzuführen.
  • Dreimal täglich wird eine Mupirocin-Nasensalbe aufgetragen. Dieses ist über einen Zeitraum von fünf Tagen erforderlich.
  • Die Antiseptik des Mund-Rachen-Raums wird mit einem mikrobioziden Wirkstoff durchgeführt. Herr Müller soll diesen gurgeln.
  • Wir führen eine tägliche Ganzkörperwaschung inkl. der Haare mit antiseptisch wirksamen Präparaten durch. Bereits behandelte Körperbereiche sollten nicht mit benutzter Wäsche oder mit noch nicht gewaschenen Körperteilen in Kontakt kommen.
  • Herr Müller wird von uns bei der Körperpflege unterstützt.
  • Die Körperpflege (wie alle weiteren pflegerischen Tätigkeiten) sollte bei dem Bewohner erst dann durchgeführt werden, nachdem alle anderen nicht infizierten Bewohner versorgt sind.
  • Pflegekräfte tragen bei der Körperpflege Einmalhandschuhe.
Fallbeispiel: Frau Müller hat sich vor drei Wochen eine Unterarmfraktur zugezogen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Im Rahmen eines MRSA-Screenings wurde bei ihr eine Besiedelung festgestellt. Nach Rückkehr aus der Klinik hat sich die schon vorher vorhandene demenzielle Verwirrung deutlich intensiviert. Frau Müller versteht weder die Gefahr durch MRSA noch die Notwendigkeit der Sanierung.
  • Wir nutzen die Technik der validierenden Kommunikation, um Frau Müller zur Kooperation zu bewegen. Sie fällt häufig in die Rolle eines Mädchens zurück, das von der Mutter wegen einer Krankheit gepflegt werden muss. In dieser Grundstimmung ist sie bereit, die Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen.
  • Wir prüfen, ob die Bewohnerin in einen speziellen Wohnbereich für demenzkranke MRSA-Träger umziehen sollte. (Hinweis: Diese sind vereinzelt in größeren Städten verfügbar.)
Fallbeispiel: Herr Müller ist ein pensionierter Landwirt. Als Schweinezüchter kam er in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit multiresistenten Keimen in Kontakt, ohne dass er deshalb gesundheitlichen Schaden nahm. Er nimmt daher die festgestellte MRSA-Besiedelung nicht ernst. Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen wird etwa durch die Nutzung von kontaminierten Hygieneartikeln gefährdet. Herr Müller unterlässt es zudem, seine Kleidung regelmäßig zu wechseln.
  • Pflegeartikel müssen jeden Tag desinfiziert oder falls notwendig ausgetauscht werden. Dazu zählen:
    • Zahnbürste
    • Deoroller (Alternativ kann ein Deospray genutzt werden)
    • alle weiteren Hygieneartikel, die mit der Haut in Kontakt kommen (Die Nutzung von Produkten, die für den mehrfachen Gebrauch gedacht sind, ist generell zu vermeiden.)
  • Die Handtücher werden jeden Tag gewechselt.
  • Wir nutzen Einmalzahnbürsten und -kämme.
  • Herr Müller muss darauf achten, dass Mitbewohner seine Pflegeartikel nicht mitbenutzen. Ebenso darf Herr Müller die Pflegemittel seiner Mitbewohner nicht verwenden.
  • Nach jeder antiseptischen Waschung wird frische Kleidung angezogen.
  • Es wird nur solche Kleidung ausgewählt, die sich bei mindestens 60 °C waschen lässt.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner über ausreichend Kleidung verfügt, damit diese in der Sanierungsphase täglich gewechselt werden kann.
Fallbeispiel: Frau Meier leidet unter einer fortgeschrittenen Degeneration des Hüftgelenks. Die eigentlich erforderliche TEP-Operation kann nicht erfolgen, weil bei ihr eine MRSA-Besiedelung im Nasenbereich gefunden wurde. Die Klinik will den Eingriff erst nach einer erfolgreichen Sanierung durchführen. Frau Meier ist jedoch nicht bereit, die dafür notwendigen Pflegemaßnahmen über sich ergehen zu lassen. Aufgrund der mangelhaften Kooperation ist der Erfolg der Sanierung ungewiss. Frau Meier nimmt regelmäßig an der Kochgruppe teil. Es besteht das Risiko, dass sie Lebensmittel oder Küchenhilfsmittel kontaminiert.
  • Wir suchen den Dialog mit Frau Meier und verdeutlichen ihr die Notwendigkeit der Sanierung.
  • Wir erläutern Frau Meier, dass aufgrund der MRSA-Besiedelung die notwendige Operation verschoben wird.
  • Wir machen Frau Meier klar, dass die Keime nicht nur in der Nase sitzen, sondern vermutlich am ganzen Körper zu finden sind.
  • Wir beziehen Angehörige und den Hausarzt ein und bitten diese darum, entsprechend auf Frau Meier einzuwirken. Insbesondere ihr Sohn kann sie durch gutes Zureden immer wieder zur Kooperation bewegen.
  • Wir verdeutlichen Frau Meier, dass sie bis zum Abschluss der Sanierung nicht mehr an der Kochgruppe teilnehmen darf.
  • Wir prüfen, ob die Bewohnerin für die Sanierung in ein Krankenhaus überstellt werden sollte. Die “Sondersituation” in der Klinik erhöht häufig die Bereitschaft zur Kooperation.
  • Alle Sicherheitsmaßnahmen bleiben bis zur erfolgreichen Sanierung bestehen.
Fallbeispiel: Die MRSA-Besiedelung von Herrn Müller soll eradiert werden. Leider wird das Sanierungsergebnis durch seine mangelhafte Disziplin gefährdet. Herr Müller trägt viele Ringe und eine Uhr, unter denen der Keim überleben könnte. Zudem ist seine Mundhygiene unzureichend. Seine Zahnprothese ist mutmaßlich ebenfalls ein Rückzugsraum für den multiresistenten Keim. Herr Müller unterlässt überdies die notwendigen Verhaltensweisen, um seine Mitbewohner vor Infektionen zu schützen. Er vernachlässigt insbesondere die Händehygiene. Er nestelt ständig an befallenen Hautbereichen.
  • Herr Müller wird gebeten, während der Sanierung auf das Tragen von Schmuck verzichten. Dieser müsste jeden Tag desinfiziert werden. Darunter würde jedoch das Material leiden.
  • Dieses gilt auch für Eheringe und für Uhren.
  • Die Zahnprothese wird mit antiseptischer Lösung für die Dauer der Einwirkzeit behandelt.
  • Anschließend nehmen wir die gewohnte Reinigung der Prothese vor.
  • Wenn Herr Müller kein angemessenes Verhalten zeigt und die Gesundheit seiner Mitbewohner gefährdet, darf er weder Gemeinschaftsräume betreten noch an anderen sozialen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Unberührt davon kann Herr Müller das Haus für Spaziergänge usw. verlassen.
  • Wir machen dem Bewohner eindringlich klar, welches Verhalten erwartet wird. Etwa:
    • Wunden müssen abgedeckt werden. Ein Durchtritt von Sekreten darf nicht erfolgen. Jede Manipulation daran muss unterlassen werden.
    • Bei einer Besiedelung des  Nasen-Rachen-Raums muss ein Mundschutz getragen werden.
    • Vor dem Verlassen des Zimmers muss sich der Bewohner die Hände waschen und besser noch desinfizieren.
    • Der Bewohner soll auf das Schütteln der Hände als Begrüßungszeichen verzichten.
    • Eine Trachealkanüle wird mit einem HME-Filter versehen.
  • Bei akuten Atemwegsinfektionen mit Husten und mit Auswurf sollte der Bewohner bis zum Abschluss der Behandlung den Kontakt mit Mitbewohnern komplett meiden.
Fallbeispiel: Frau Meier ist erst vor wenigen Jahren aus den USA zurück nach Deutschland gezogen. Sie ist mit einem aggressiven MRSA-Stamm besiedelt, der schwere Haut- und Gewebeinfektionen auslöst. Auch im Urin wurden resistente Keime nachgewiesen. Frau Meier sucht dennoch Kontakt zu anderen Bewohnern. Es besteht das Risiko einer Keimübertragung.
  • Frau Meier wird gebeten, bis zum Abschluss der Sanierung beim Kontakt mit nicht infizierten Mitbewohnern sehr vorsichtig zu sein, wenn diese besonders gefährdet sind. Dieses ist der Fall, wenn der Mitbewohner unter folgenden Krankheiten oder Krankheitsbildern leidet:
    • Wundflächen (z. B. Verbrennungen)
    • chronische Hautverletzungen (z. B. Ulcus cruris)
    • Niereninsuffizienz mit Pflicht zur Hämodialyse
    • Diabetes mellitus
    • Krebs
    • Rheuma oder Asthma mit Kortisontherapie
    • Leberzirrhose
    • Funktionsstörungen, die eine Beatmung erfordern
    • Wachkoma
    • frisch operierte Bewohner
    • Empfänger von Spenderorganen
    • sehr hohes Lebensalter
    • sonstige Immunschwächen
  • Frau Meier wird eine separate Toilette zugewiesen. Sie wird gebeten, keine Gemeinschaftsto

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