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Stellenbeschreibung Kontinenzbeauftragter

 
Wenige Wochen nach der Verabschiedung des neuen Expertenstandards "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege" sind nun Pflegeheime und Pflegedienste in der Pflicht, die teils sehr anspruchsvollen Vorgaben umzusetzen. Reibungsloser gelingt dieses zumeist, wenn die Kompetenzen in einer Person gebündelt werden.
 

 

Stellenbeschreibung Kontinenzbeauftragter

Bezeichnung der Einrichtung

Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Kontinenzbeauftragte
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung, Förderung und Wiedergewinnung der Harnkontinenz bei unseren Bewohnern
  • falls notwendig: fachgerechte Kompensation der Inkontinenz
  • wirtschaftlicher Umgang mit den Mitteln des Bewohners und der Einrichtung
  • Schutz des Bewohners vor den häufigsten sozialen Folgen der Inkontinenz
  • Sicherstellung einer gleich bleibend hohen Qualifikation aller weiteren Pflegekräfte durch Schulungen oder persönliche Anleitung
  • Vernetzung mit anderen Funktionsbereichen und externen Partnern
  • Enttabuisierung des Themas Inkontinenz

fachliche Qualifikation:

  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • umfangreiche Kenntnisse zur Identifikation von Risikofaktoren und Anzeichen einer Harninkontinenz
  • Kompetenz zur differenzierten Einschätzung bei Problemen mit der Harnkontinenz
  • Beratungskompetenz zur Vorbeugung, Beseitigung, Verringerung und Kompensation der Harninkontinenz
  • Umfassende Produktkenntnis, insbesondere zu Vorlagen verschiedener Größen und Saugstärken, Fixierungshilfen, Ableitungssysteme usw.

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • gesundes Misstrauen gegen die Werbeversprechen der Hersteller von Produkten zur Inkontinenzversorgung
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Wohnbereichsleitungen (auch anderer Wohnbereiche)
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:

  • Krankenschwestern/-pflegern
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen

Informationssammlung

  • Erstellung einer Inkontinenzanamnese, also einer Informationssammlung mit allen relevanten Fakten, etwa Häufigkeit des Urinverlustes, bisheriger Verlauf der Inkontinenz, bisherige ärztliche Behandlung usw.
  • Wenn der Bewohner aus Scham die Fragen nicht beantworten will oder aufgrund einer Demenz nicht beantworten kann, so ist es die Aufgabe des Kontinenzbeauftragten, alternative Informationsquellen zu nutzen. Dazu zählen etwa die Beobachtung des Bewohners, Befragung der Bezugspflegekraft sowie die Einsicht in die Pflegedokumentation.
  • Prüfung möglicher psychischer Auslöser der Inkontinenz, also etwa Tod eines Lebenspartners, belastende ärztliche Diagnosen, Streit mit Mitbewohnern usw.
  • Prüfung sozialer Folgen der Inkontinenz, also Rückzug aus dem sozialen Leben der Einrichtung, Ekelgefühle von Angehörigen, Scham des Bewohners usw.
  • Prüfung auf Wechsel- oder Nebenwirkungen verschiedener Medikamente, etwa Diuretika, Antidepressiva, Kalziumantagonisten usw.
  • Erstellung eines Miktionsprotokolls, also einer Aufstellung etwa der Miktionshäufigkeit und des Volumens des gelassenen Urins sowie die Anzahl der unfreiwilligen Urinabgänge.
  • Einleitung einer ärztlichen Bestimmung des Restharns oder ggf. eigene Ermittlung per Einmalkatheterisierung.
  • Der Kontinenzbeauftragte führt in regelmäßigen Abständen Gewichtsvorlagentests durch. Aus der Differenz zwischen dem Gewicht einer verschmutzten Vorlage und einer neuen Vorlage ergibt sich die Menge des verlorenen Urins. Anhand dieser Daten ermittelt der Kontinenzbeauftragte, ob die Vorlagen der Schwere der Inkontinenz angepasst sind. Ggf. empfiehlt der Kontinenzbeauftragte den Wechsel zu einem alternativen Typ.

Beratung

  • Beratung von Bewohnern und Angehörigen hinsichtlich der Ursachen und Folgen der Inkontinenz sowie der gesundheitlichen Risiken; besonders intensiv bei neu eingezogenen Bewohnern.
  • Der Kontinenzbeauftragte berät den Bewohner zu den verschiedenen Möglichkeiten, um eine Inkontinenz zu kompensieren, also etwa Kondomurinale, diverse Vorlagen usw. Für jede Methode werden die notwendigen Materialien bereitgehalten, um die Anwendung zu demonstrieren.
  • Durchführung von Beckenboden- und Toilettentraining mit dem Bewohner
  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Kleidung, die der Bewohner schnell öffnen kann und sich zudem bei Verschmutzungen problemlos reinigen lässt.
  • Vermittlung von externer Unterstützung, etwa Selbsthilfegruppen oder Kontinenz-Beratungsstellen.
  • Sicherstellung, dass die Vorlage anatomisch zum Bewohner passt und der Tragekomfort gewährleistet ist.
  • Sicherstellung, dass die Vorlage die Selbstsicherheit stärkt. Die Vorlagen dürfen also nicht riechen, auftragen oder beim Bewegen rascheln.
  • Der Kontinenzbeauftragte leitet in Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten bei adipösen Bewohnern mit Inkontinenz Maßnahmen zur Gewichtsreduktion ein.
  • Einleitung von Maßnahmen, um die Schäden durch Urin zu begrenzen, der trotz Inkontinenzversorgung austreten kann. Dazu zählen Schutzauflagen für Möbel, Bezüge für das Bett usw.
  • Treffen einer Zielvereinbarung mit dem Bewohner. Der Kontinenzbeauftragte definiert mit dem Bewohner, welcher Grad an Kontinenz mit welchem Aufwand erreichbar ist.
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für Bewohner und Angehörige

Qualitätsmanagement

  • Einführung des Expertenstandards "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege" in unserer Einrichtung. Erarbeitung oder Überarbeitung eines hausspezifischen Pflegestandards Harnkontinenz. Danach ständige Kontrolle, ob die Vorgaben auch langfristig erfüllt werden.
  • Durchführung von internen Schulungen von Fach- und Hilfskräften.
  • Sensibilisierung der Pflegekräfte für die häufigsten Gesundheitsschäden durch Inkontinenz wie etwa Dermatitis oder Ekzeme.
  • regelmäßige Beschaffung neuer Fachliteratur
  • regelmäßige Erfolgskontrolle aller Maßnahmen und Erstellung entsprechender Berichte und Statistiken. Diese werden der Heimleitung halbjährlich vorgestellt.
  • Vermeidung von teuren Versorgungsfehlern wie der sog. "Dopplung" (gleichzeitiger Einsatz von zwei Produkten) oder unnötiges Einlegen.
  • Vermeidung von potentiell gefährlichen Pflegemaßnahmen wie etwa der Valsavatechnik (Blasenentleerung bei gleichzeitiger Druckausübung auf den Unterbauch) oder "Triggern" (Beklopfen der Blasenregion) ohne Rücksprache mit dem Arzt. Diese Maßnahmen können zu pathologischen Blasendrücken führen.

weitere Aufgaben

  • Der Kontinenzbeauftragte sorgt dafür, dass der Standard "Zystitisprophylaxe" sorgfältig umgesetzt wird.
  • Beseitigung von umgebungsbedingten Risikofaktoren, wie etwa verstellte Wege zur Toilette, fehlende Sitzerhöhungen usw.
  • Ausschluss einer Harnwegsinfektion mittels Urinuntersuchung etwa per Teststreifen
  • Der Kontinenzbeauftragte steht in ständigem Kontakt zu den Zulieferfirmen. Er prüft die Einkaufskonditionen, vergleicht die Preise sowie die Produktionsqualität und lässt sich über Neuentwicklungen informieren.
  • Der Kontinenzbeauftragte organisiert kostenlose Fortbildungen, die von Zulieferfirmen für Inkontinenzversorgung häufig angeboten werden.
  • Kontrolle, ob sich teure Vorlagen durch selteneren Wechsel bezahlt machen oder ob der Einsatz von preisgünstigen Produkten sinnvoll ist.
  • Kontrolle, ob der Dienstplan es ermöglicht, dass auch immobile Bewohner rechtzeitig Hilfe für einen Toilettengang erhalten.
  • Sicherstellung einer menschenwürdigen Intimsphäre bei der Inkontinenzversorgung, etwa durch Sichtschutz in Doppelzimmern, auf Wunsch gleichgeschlechtliche Versorgung usw.
  • Klärung, ob ein zusätzlicher Toilettenstuhl notwendig ist.

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Der Kontinenzbeauftragte soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu den Praktikanten
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • Zulieferfirmen für Inkontinenzversorgung
  • Selbsthilfegruppen für Inkontinenz
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.
 
   
 
 
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