Stellenbeschreibung Kontinenzbeauftragter
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Kontinenzbeauftragte
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung, Förderung und
Wiedergewinnung der Harnkontinenz bei unseren Bewohnern
- falls notwendig: fachgerechte
Kompensation der Inkontinenz
- wirtschaftlicher Umgang mit den
Mitteln des Bewohners und der Einrichtung
- Schutz des Bewohners vor den
häufigsten sozialen Folgen der Inkontinenz
- Sicherstellung einer gleich bleibend
hohen Qualifikation aller weiteren Pflegekräfte durch
Schulungen oder persönliche Anleitung
- Vernetzung mit anderen
Funktionsbereichen und externen Partnern
- Enttabuisierung des Themas
Inkontinenz
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
- umfangreiche Kenntnisse zur
Identifikation von Risikofaktoren und Anzeichen einer
Harninkontinenz
- Kompetenz zur differenzierten
Einschätzung bei Problemen mit der Harnkontinenz
- Beratungskompetenz zur Vorbeugung,
Beseitigung, Verringerung und Kompensation der
Harninkontinenz
- Umfassende Produktkenntnis,
insbesondere zu Vorlagen verschiedener Größen und Saugstärken,
Fixierungshilfen, Ableitungssysteme usw.
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- gesundes Misstrauen gegen die
Werbeversprechen der Hersteller von Produkten zur
Inkontinenzversorgung
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse
nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern
fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Hauswirtschaftsleitung
- Wohnbereichsleitungen (auch anderer
Wohnbereiche)
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- Schichtführung
- behandelnde Ärzte der
Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- hauswirtschaftliche Fachkräfte
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
- anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und
Kompetenzen
Informationssammlung
- Erstellung einer Inkontinenzanamnese,
also einer Informationssammlung mit allen relevanten Fakten,
etwa Häufigkeit des Urinverlustes, bisheriger Verlauf der
Inkontinenz, bisherige ärztliche Behandlung usw.
- Wenn der Bewohner aus Scham die
Fragen nicht beantworten will oder aufgrund einer Demenz
nicht beantworten kann, so ist es die Aufgabe des
Kontinenzbeauftragten, alternative Informationsquellen zu
nutzen. Dazu zählen etwa die Beobachtung des Bewohners,
Befragung der Bezugspflegekraft sowie die Einsicht in die
Pflegedokumentation.
- Prüfung möglicher psychischer
Auslöser der Inkontinenz, also etwa Tod eines
Lebenspartners, belastende ärztliche Diagnosen, Streit mit
Mitbewohnern usw.
- Prüfung sozialer Folgen der
Inkontinenz, also Rückzug aus dem sozialen Leben der
Einrichtung, Ekelgefühle von Angehörigen, Scham des
Bewohners usw.
- Prüfung auf Wechsel- oder
Nebenwirkungen verschiedener Medikamente, etwa Diuretika,
Antidepressiva, Kalziumantagonisten usw.
- Erstellung eines Miktionsprotokolls,
also einer Aufstellung etwa der Miktionshäufigkeit und des
Volumens des gelassenen Urins sowie die Anzahl der
unfreiwilligen Urinabgänge.
- Einleitung einer ärztlichen
Bestimmung des Restharns oder ggf. eigene Ermittlung per
Einmalkatheterisierung.
- Der Kontinenzbeauftragte führt in
regelmäßigen Abständen Gewichtsvorlagentests durch. Aus der
Differenz zwischen dem Gewicht einer verschmutzten Vorlage
und einer neuen Vorlage ergibt sich die Menge des verlorenen
Urins. Anhand dieser Daten ermittelt der
Kontinenzbeauftragte, ob die Vorlagen der Schwere der
Inkontinenz angepasst sind. Ggf. empfiehlt der
Kontinenzbeauftragte den Wechsel zu einem alternativen Typ.
Beratung
- Beratung von Bewohnern und
Angehörigen hinsichtlich der Ursachen und Folgen der
Inkontinenz sowie der gesundheitlichen Risiken; besonders
intensiv bei neu eingezogenen Bewohnern.
- Der Kontinenzbeauftragte berät den
Bewohner zu den verschiedenen Möglichkeiten, um eine
Inkontinenz zu kompensieren, also etwa Kondomurinale,
diverse Vorlagen usw. Für jede Methode werden die
notwendigen Materialien bereitgehalten, um die Anwendung zu
demonstrieren.
- Durchführung von Beckenboden- und
Toilettentraining mit dem Bewohner
- Beratung bei der Auswahl geeigneter
Kleidung, die der Bewohner schnell öffnen kann und sich
zudem bei Verschmutzungen problemlos reinigen lässt.
- Vermittlung von externer
Unterstützung, etwa Selbsthilfegruppen oder
Kontinenz-Beratungsstellen.
- Sicherstellung, dass die Vorlage
anatomisch zum Bewohner passt und der Tragekomfort
gewährleistet ist.
- Sicherstellung, dass die Vorlage die
Selbstsicherheit stärkt. Die Vorlagen dürfen also nicht
riechen, auftragen oder beim Bewegen rascheln.
- Der Kontinenzbeauftragte leitet in
Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten bei
adipösen Bewohnern mit Inkontinenz Maßnahmen zur
Gewichtsreduktion ein.
- Einleitung von Maßnahmen, um die
Schäden durch Urin zu begrenzen, der trotz
Inkontinenzversorgung austreten kann. Dazu zählen
Schutzauflagen für Möbel, Bezüge für das Bett usw.
- Treffen einer Zielvereinbarung mit
dem Bewohner. Der Kontinenzbeauftragte definiert mit dem
Bewohner, welcher Grad an Kontinenz mit welchem Aufwand
erreichbar ist.
- Durchführung von
Informationsveranstaltungen für Bewohner und Angehörige
Qualitätsmanagement
- Einführung des Expertenstandards
"Förderung der Harnkontinenz in der Pflege" in unserer
Einrichtung. Erarbeitung oder Überarbeitung eines
hausspezifischen Pflegestandards Harnkontinenz. Danach ständige Kontrolle, ob die Vorgaben auch
langfristig erfüllt werden.
- Durchführung von internen Schulungen
von Fach- und Hilfskräften.
- Sensibilisierung der Pflegekräfte für
die häufigsten Gesundheitsschäden durch Inkontinenz wie etwa
Dermatitis oder Ekzeme.
- regelmäßige Beschaffung neuer
Fachliteratur
- regelmäßige Erfolgskontrolle aller
Maßnahmen und Erstellung entsprechender Berichte und
Statistiken. Diese werden der Heimleitung halbjährlich
vorgestellt.
- Vermeidung von teuren
Versorgungsfehlern wie der sog. "Dopplung" (gleichzeitiger
Einsatz von zwei Produkten) oder unnötiges Einlegen.
- Vermeidung von potentiell
gefährlichen Pflegemaßnahmen wie etwa der Valsavatechnik
(Blasenentleerung bei gleichzeitiger Druckausübung auf den
Unterbauch) oder "Triggern" (Beklopfen der Blasenregion)
ohne Rücksprache mit dem Arzt. Diese Maßnahmen können zu
pathologischen Blasendrücken führen.
weitere Aufgaben
- Der Kontinenzbeauftragte sorgt dafür,
dass der Standard "Zystitisprophylaxe" sorgfältig umgesetzt
wird.
- Beseitigung von umgebungsbedingten
Risikofaktoren, wie etwa verstellte Wege zur Toilette,
fehlende Sitzerhöhungen usw.
- Ausschluss einer Harnwegsinfektion
mittels Urinuntersuchung etwa per Teststreifen
- Der Kontinenzbeauftragte steht in
ständigem Kontakt zu den Zulieferfirmen. Er prüft die
Einkaufskonditionen, vergleicht die Preise sowie die
Produktionsqualität und lässt sich über Neuentwicklungen
informieren.
- Der Kontinenzbeauftragte organisiert
kostenlose Fortbildungen, die von Zulieferfirmen für
Inkontinenzversorgung häufig angeboten werden.
- Kontrolle, ob sich teure Vorlagen
durch selteneren Wechsel bezahlt machen oder ob der Einsatz
von preisgünstigen Produkten sinnvoll ist.
- Kontrolle, ob der Dienstplan es
ermöglicht, dass auch immobile Bewohner rechtzeitig Hilfe
für einen Toilettengang erhalten.
- Sicherstellung einer menschenwürdigen
Intimsphäre bei der Inkontinenzversorgung, etwa durch
Sichtschutz in Doppelzimmern, auf Wunsch
gleichgeschlechtliche Versorgung usw.
- Klärung, ob ein zusätzlicher
Toilettenstuhl notwendig ist.
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Der Kontinenzbeauftragte soll zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu dem Qualitätsbeauftragten
- zu den Heimbewohner/innen
- zu dem Heimbeirat
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den Aushilfskräften in der Pflege
- zu der Hauswirtschaft
- zu der Verwaltung
- zu den Praktikanten
- zu dem Hygienebeauftragten
- zu den behandelnden Ärzten und
Ärztinnen
- Zulieferfirmen für
Inkontinenzversorgung
- Selbsthilfegruppen für Inkontinenz
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zu den Seelsorgern
- zu dem haustechnischen Dienst
- zum Therapiebereich
(Beschäftigungstherapie etc.)
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild
und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt,
verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung
der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die
laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuchs.
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