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© pqsg 2008

Stellenbeschreibung für eine Nachtwache in Altenpflegeeinrichtungen

 
Wenn der Spätdienst einen guten Job gemacht hat, dann hat die Nachtschicht für Pflegekräfte durchaus ihren Reiz: Mit deutlich weniger Hektik als am Tag lassen sich viele Arbeitsstunden auf einmal abreißen, die (oftmals) auch noch ganz anständig bezahlt werden.
 

 

Stellenbeschreibung Pflegefachkraft / Nachtwache

Bezeichnung der Einrichtung:
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft / Nachtwache
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners
  • Förderung der Lebenszufriedenheit
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

fachliche Qualifikation:

  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Wohnbereichsleitungen (auch anderer Wohnbereiche)
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:

  • Krankenschwestern/-pflegern
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Unmittelbar nach der Übernahme des Wohnbereiches Rundgang durch alle Zimmer der Bewohner. Kontrolle der Anwesenheit. Wiederholung dieses Rundgangs in der Nacht. Die Häufigkeit ist abhängig von der Hilfsbedürftigkeit der Bewohner.
  • falls notwendig: Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • falls notwendig: Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
  • ggf. Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Intimhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Sicherstellung, dass durch die nächtlichen Aktivitäten schlafloser Bewohner die übrigen Senioren nicht gestört werden. (z.B. Radio, Fernsehgerät, Deckenbeleuchtung ausschalten, Nachtbeleuchtung einschalten, für eine gute Belüftung sorgen etc.).

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten ggf. frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

  • Bei Dienstantritt Information über Not- oder Bereitschaftsdienste während der bevorstehenden Nacht
  • Medikamente und Betäubungsmittel verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. und i.m.) nach ärztlicher Verordnung
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • ggf. Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck etc.

Speisenversorgung:

  • Verteilung und Überprüfung der Spätmahlzeiten
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeit. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen.

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Intensive Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden
  • Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • ggf. Betreuung der Angehörigen

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • Schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an die Mitarbeiter
  • Entgegennahme des mündlichen Übergabeberichts des Spätdienstes (Neuaufnahmen, Verlegungen, Todesfälle, Entlassungen, spezielle Verordnungen und Anweisungen für die Nacht, eventuell noch anwesende Besucher, noch abwesende Bewohner)

  • Durchführung der Dienstübergabe morgens und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
  • Verlassen des Wohnbereiches erst nach Abschluss der Übergabe an den Frühdienst.

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen
  • Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
  • Beruhigung und - soweit möglich - Betreuung von schlaflosen und unruhigen Bewohnern. Nur in Ausnahmefällen Verwendung von ärztlich verordneten Schlaf- oder Beruhigungsmitteln.

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:

  • Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden)
  • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. (Hier müssen Sie Ihre eigenen Regelungen treffen, entsprechend der Informationskette Ihrer Einrichtung.)
  • Betreuung der auf dem Wohnbereich anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Verantwortung für die Einführung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter im Nachtdienst.

  • Beurteilung von Mitarbeitern, Praktikanten und Auszubildenden, soweit deren Einsatz im Nachtdienst betroffen ist.

  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
  • korrektes Einräumen von in der Nacht gebrauchten Geräten, Medikamenten und Hilfsmitteln.

  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
  • ggf. Übernahme von Aufgaben, die nicht zum unmittelbaren Aufgabenbereich gehören, z.B. die Annahme von Telefongesprächen während des Abends und in der Nacht.

  • ständiger und lückenloser Aufenthalt am Arbeitsbereich und - sofern möglich - sofortige Reaktion auf Signale der Bewohner.

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Nachtwache soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu den Praktikanten
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.
 
   
 
 
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