Stellenbeschreibung Pflegefachkraft / Nachtwache
Bezeichnung der Einrichtung:
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft / Nachtwache
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung einer möglichst
selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle,
ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den
jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des
Heimbewohners
- Förderung der Lebenszufriedenheit
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse
nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern
fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Hauswirtschaftsleitung
- Wohnbereichsleitungen (auch anderer
Wohnbereiche)
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- Schichtführung
- behandelnde Ärzte der
Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- hauswirtschaftliche Fachkräfte
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
- anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und
Kompetenzen
Bewohnerbezogene
Aufgaben:
- Unmittelbar nach der
Übernahme des Wohnbereiches Rundgang durch alle Zimmer der
Bewohner. Kontrolle der Anwesenheit. Wiederholung dieses
Rundgangs in der Nacht. Die Häufigkeit ist abhängig von der
Hilfsbedürftigkeit der Bewohner.
- falls notwendig: Durchführung der Körperpflege bzw.
Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach
den geltenden Pflegestandards
- falls notwendig: Durchführung der Körperpflege nach
Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
- ggf. Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-,
Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Intimhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und
Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Sorgfältige und gewissenhafte Führung
der Pflegedokumentation
-
Sicherstellung, dass durch die nächtlichen Aktivitäten
schlafloser Bewohner die übrigen Senioren nicht gestört
werden. (z.B. Radio, Fernsehgerät, Deckenbeleuchtung
ausschalten, Nachtbeleuchtung einschalten, für eine gute
Belüftung sorgen etc.).
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten ggf. frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller
Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger
Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln
wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung
von Bettgestell und Bettausstattung
- Verwendung zweckmäßiger
Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard
Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und
Zubettgehen der Heimbewohner/innen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen
- Heimbewohner/innen vom Bett in den
(Roll-)Stuhl umsetzen
- Heimbewohner/innen zur Toilette
begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität unter dem
Aspekt des Bobath©- Konzeptes
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Bei Dienstantritt
Information über Not- oder Bereitschaftsdienste während der
bevorstehenden Nacht
- Medikamente und Betäubungsmittel
verteilen und verabreichen nach ärztlicher
Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von
Injektionen (s.c. und i.m.) nach ärztlicher Verordnung
- Durchführen prophylaktischer
Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-,
Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- ggf. Kontrollen: Puls, Atmung,
Temperatur, Blutdruck etc.
Speisenversorgung:
- Verteilung und Überprüfung der
Spätmahlzeiten
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen
auf die Mahlzeit. Allgemeine Hilfestellung geben zum
selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der
Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken
bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Sondenkost zubereiten und
verabreichen.
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Intensive Betreuung von
Schwerkranken und Sterbenden
- Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen,
des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- ggf. Betreuung der
Angehörigen
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des
Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten
des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des
Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von
besonderen Maßnahmen
- Schriftliche und/oder mündliche
rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an die Mitarbeiter
-
Entgegennahme des mündlichen Übergabeberichts des
Spätdienstes (Neuaufnahmen, Verlegungen, Todesfälle,
Entlassungen, spezielle Verordnungen und Anweisungen für die
Nacht, eventuell noch anwesende Besucher, noch abwesende
Bewohner)
- Durchführung der Dienstübergabe
morgens und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen
-
Verlassen des Wohnbereiches erst nach Abschluss der Übergabe an
den Frühdienst.
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
Kontaktpflege mit
Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
- Information und Beratung von
Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe
stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes,
der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden)
- Benachrichtigung der Angehörigen von
Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der
Pflegedienstleitung. (Hier müssen Sie Ihre eigenen
Regelungen treffen, entsprechend der Informationskette Ihrer
Einrichtung.)
- Betreuung der auf dem Wohnbereich
anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Aufgaben zum
Qualitätsmanagement:
- Verpflichtung zur Mitarbeit und
Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen
-
Verantwortung für die Einführung und Einarbeitung neuer
Mitarbeiter im Nachtdienst.
-
Beurteilung von Mitarbeitern, Praktikanten und
Auszubildenden, soweit deren Einsatz im Nachtdienst
betroffen ist.
- Mitarbeit beim Fehler- und
Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
- umfangreiche Kenntnisse über das
hausinterne Qualitätssystem (Checklisten,
Verfahrensstandards etc.)
- Verpflichtung zur Arbeit nach den im
Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
- regelmäßiges Informieren über
Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
- Teilnahme an internen und externen
Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene
Aufgaben:
- wirtschaftlicher Umgang mit
Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
-
korrektes Einräumen von in der Nacht gebrauchten Geräten,
Medikamenten und Hilfsmitteln.
- fachliche Anleitung und Kontrolle von
unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
- Beachtung aller
Unfallverhütungsvorschriften
-
ggf.
Übernahme von Aufgaben, die nicht zum unmittelbaren
Aufgabenbereich gehören, z.B. die Annahme von
Telefongesprächen während des Abends und in der Nacht.
-
ständiger und lückenloser Aufenthalt am Arbeitsbereich und -
sofern möglich - sofortige Reaktion auf Signale der
Bewohner.
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die Nachtwache soll zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu dem Qualitätsbeauftragten
- zu den Heimbewohner/innen
- zu dem Heimbeirat
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den Aushilfskräften in der Pflege
- zu der Hauswirtschaft
- zu der Verwaltung
- zu den Praktikanten
- zu dem Hygienebeauftragten
- zu den behandelnden Ärzten und
Ärztinnen
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zu den Seelsorgern
- zu dem haustechnischen Dienst
- zum Therapiebereich
(Beschäftigungstherapie etc.)
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild
und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt,
verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung
der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die
laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuchs.
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