Stellenbeschreibung für die stellv. Pflegedienstleitung in
Altenpflegeeinrichtungen
Bezeichnung der Einrichtung:
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: stellv. Pflegedienstleitung
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Integration des Wohnbereiches in das Gemeinwesen
des gesamten Heimes
- Führung des Wohnbereiches im Einklang mit den
Bedürfnissen der Bewohner, der Mitarbeiter und der Heimleitung
- Sicherung der optimalen pflegerischen und
psychosozialen Betreuung der Bewohner
- Gestaltung einer Organisationsstruktur, mit der sich
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen identifizieren können
- Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von
Konzepten, Standards und Methoden der
Pflege - Sicherstellung der korrekten Beschaffung und
Verwendung der für die Pflege notwendigen Mittel
- Sicherung einer wirtschaftlichen Betriebsführung
- Kooperation mit allen übergeordneten Gremien des
Pflegebereiches
- Kontrolle und Beobachtung der Betreuung
- modernes und sachgerechtes Personalmanagement
- Sicherung und Förderung der Zufriedenheit des
Pflegepersonals
- Sicherstellung der ständigen Weiterbildung des
Pflegepersonals
- Umsetzung einer zeitgemäßen und sachgerechten
Personalpolitik
- Beachtung aller arbeitsrechtlichen Richtlinien, der
tariflichen Rahmenvereinbarungen sowie trägerspezifischen Besonderheiten
- Erfüllung und Einhaltung der gesetzlich
vorgegebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
- Sicherung der aktivierenden Pflege der
Heimbewohner
- Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und
Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
- drei Jahre Berufserfahrung als
Pflegefachkraft
persönliche
Grundfähigkeiten:
- Organisationstalent
- Entscheidungsfreudigkeit
- Verantwortungsbereitschaft.
- Handlungsfähigkeit
- Einsatzbereitschaft
- Umsetzungsfähigkeit
- sicheres Auftreten
- sprachliche Gewandtheit
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
- Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
- Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und
Einsatzbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
- Urteilsvermögen
- innere Stabilität
- Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen
Fortbildung
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
gleichgestellt:
- stellv. Hauswirtschaftleitung
- stellv. Verwaltungsleitung
weisungsbefugt:
- Pflegefachkräfte
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
Aufgaben und
Kompetenzen
Bewohnerbezogene
Aufgaben:
- Durchführung der Körperpflege bzw.
Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach
den geltenden Pflegestandards
- Durchführung der Körperpflege nach
Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-,
Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und
Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung
des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen
Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem
bzw. therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den
Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine
Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte
zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber
letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die
Verantwortung.) - Durchführung und Teilnahme an
Pflegevisiten
(Hier müssen Sie wieder individuell
festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich
durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die
Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die
jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die
Pflegevisite durch.) - Sorgfältige und gewissenhafte Führung
der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von
Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur
Bestimmung der Pflegestufe
(Die zwei folgenden Punkte sollten mit
aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese
Situation auftreten kann:)
- ggf. Übernahme des Nachtdienstes
- ggf. Übernahme der Schichtleitung
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller
Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger
Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln
wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung
von Bettgestell und Bettausstattung
- Verwendung zweckmäßiger
Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard
Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und
Zubettgehen der Heimbewohner/innen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl
umsetzen.
- Heimbewohner/innen zur Toilette
begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität, auch in Form
von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf.
in Zusammenarbeit mit Therapeuten
- Hilfe bei der Mobilität unter dem
Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und
verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von
Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen
physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung,
feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung
(Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch
Legen von Verweilkathetern)
(Wird in einigen Einrichtungen
überhaupt nicht mehr von Pflegefachkräften durchgeführt.) - Vorbereiten und Durchführen von
Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer
Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-,
Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur,
Blutdruck, Gewicht etc.
- Durchführung von passiven
Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von
Krankengymnasten
Bewohnerbezogene Aufgaben in
Vertretung der Pflegedienstleitung
- Sicherstellung der Qualität der Pflege durch
Wohnbereichsrundgang, Einsichtnahme in die auf dem Wohnbereich geführten
Pflegedokumentationen und Durchführung von Pflegevisiten
- Umsetzung und Erarbeitung einer Pflegephilosophie
mit dem Pflegeteam
- Umsetzung einer Pflegeorganisation (aktivierende
Pflege, Bezugspflege usw.)
- Umsetzung von Pflegestandards
- Entwicklung von Arbeitsmethoden und einheitlichen
Pflegetechniken
- schriftliche Vorgabe und Umsetzung eines
ganzheitlich-fördernden Pflegeprozessmodells
- ständige Fortentwicklung der pflegerischen
Betreuung der Bewohner
- Teilnahme an Visiten, Arzt- und Fallbesprechungen
- Überwachung, Anleitung und selbständige
Ausführung von ärztlichen Verordnungen
- Einleitung und Kontrolle von richterlichen
Maßnahmen wie etwa Betreuerbestellung oder freiheitsbeschränkende
Maßnahmen
- Verantwortung für die Dokumentation, Aufbewahrung
und Verteilung der Medikamente. Dies gilt besonders für BtM-pflichtige
Arzneien.
- Bereitstehen für Individual- und Gruppengespräche
mit den Mitarbeitern, Bewohnern, Angehörigen und Ärzten sowie anderen
kooperierenden Stellen
- Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen sowie
Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen.
- Sicherstellung der pflegerischen
Hilfsmittelversorgung für die Bewohner/innen
- regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit der
Bewohner/innen. Ggf. Maßnahmen zur Anpassung der Pflegestufen nach vorheriger
Unterrichtung der Bewohner/innen. Stellen des entsprechenden Antrages bei den
Pflegekassen
- Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Festlegung der Pflegestufe
gemäß Pflegeversicherungsgesetz
- Sicherung der besonderen Betreuung von
Schwerkranken und Sterbenden. Sorge tragen für ein würdevolles Sterben.
Speisenversorgung:
- Ermittlung der Speisenwünsche der
Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden
diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der
Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Verteilung des Essens auf die
Bewohnerzimmer.
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen
auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum
selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der
Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken
bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Sondenkost zubereiten und
verabreichen.
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten
(Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Pflege und Betreuung Sterbender und
Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen,
des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der
Angehörigen
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des
Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten
des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des
Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von
besonderen Maßnahmen
- schriftliche
und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
- Information des Arztes über
Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an der Dienstübergabe und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den
Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen,
gemeinsame Feste feiern
- Anleitung und Hilfe beim
Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen
des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung
auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Heimbewohner/innen zur
Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven
Beschäftigung usw.
- Angemessene und umfassende
Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar
betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische,
pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht
Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer
berührt werden).
- Beratung und ggf. Anleitung der
Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das
Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
- Förderung von Kontakten und
gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
Kontaktpflege mit
Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
- Information und Beratung von
Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe
stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes,
der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Benachrichtigung der Angehörigen von
Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der
Pflegedienstleitung. (Hier müssen Sie Ihre eigenen
Regelungen treffen, entsprechend der Informationskette Ihrer
Einrichtung.)
- Betreuung der auf der Station
anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Personalbezogene Aufgaben
in Vertretung der Pflegedienstleitung
- Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der
Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten Dienstzeiten im
Abrechnungszeitraum
- Einsatz und Koordination der Pflegekräfte nach
fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung
- Überwachung des Einsatzes des pflegerischen
Personals einschließlich der
Vertretungskräfte - Bereithaltung von Vertretungskräften
- Ermittlung des aktuell und zukünftig notwendigen Personals im Rahmen des
Personalbudgets. Entwicklung eines Stellenplanes für den
Pflegebereich anhand des Belegungsplanes.
- Durchführung und Protokollierung von
Besprechungen mit den Mitarbeitern des Wohnbereiches. Insbesondere
Leitung von Dienstübergaben
- Durchführung von Versetzungen innerhalb der
Einrichtung
- Regelung von Art und Umfang der auszuführenden
Tätigkeiten der einzelnen Personengruppen (Wohnbereichsleitungen,
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Schüler /innen, PraktikantInnen usw.)
- Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in
schwierigen Situationen
- Bearbeitung und Bewertung von Bewerbungen
- Durchführung von Einstellungsgesprächen
- Entgegennahme von Kündigungen des Pflegepersonals
- Erteilung von Belehrungen oder Ermahnungen bis
hin zu Abmahnungen bei Verfehlungen
- Mitwirkung beim Einstellungs- und
Entlassungsprozesses des Pflegepersonals
- Selbstständiges Verfassen von Zeugnissen
- Hilfe bei der Einarbeitung und Anleitung neuer
Pflegekräfte
- Unterstützung bei der Betreuung und Praxisanleitung
aller auszubildenden Altenpfleger/innen im Hause
- Kontrolle der Einhaltung hygienischer Grundsätze,
sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen
- Förderung eines gutes Verhä
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
|