pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Auditcheckliste Teil 5 "Behandlungspflege bei spezieller Krankenbeobachtung" (Version 1 / Ed. 2018 / Häusliche Krankenpflege)

Dank des medizinischen Fortschritts können auch schwerstkranke Klienten zu Hause versorgt werden. Für Pflegekräfte sind damit besondere Herausforderungen verbunden, denn täglich kann es zu akut lebensbedrohlichen Situationen kommen.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.

Auditcheckliste Teil 5 "Behandlungspflege bei spezieller Krankenbeobachtung" (Version 1 / Ed. 2018 / Häusliche Krankenpflege)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Folgende Unterlagen sollten Sie bei einer Überprüfung durch den MDK auf jeden Fall vorweisen können:


Beatmung


Hat der Pflegeanbieter eine Kooperation mit:

  • einem Beatmungszentrum
  • einem Krankenhaus
  • einem Arzt mit Schwerpunkt außerklinische Beatmung
  • einem Lungenfacharzt oder
  • einem Anästhesisten
  • einem Pädiater / Kinderarzt
  • einem Neurologen oder
  • einem Intensivmediziner

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der Pflegeanbieter sollte einen Arzt oder ein Krankenhaus mit dem Schwerpunkt Beatmung als Kooperationspartner haben, um eine qualitativ gute Versorgung des Klienten sicherzustellen. Der Arzt sollte den Klienten bei den Beatmungseinstellungen, bei der Kontrolle und Verbesserung der Beatmungstherapie sowie bei Notfällen betreuen können.

Welchen Beatmungszugang hat der Klient?

nichtinvasive Beatmung mit Nasenmaske

O

O

 

__ . __ . 201_

 


nichtinvasive Beatmung mit Nasen-Mund-Maske

O

O

 

__ . __ . 201_

 


nichtinvasive Beatmung mit Vollgesichtsmaske

O

O

 

__ . __ . 201_

 


nichtinvasive Beatmung mit Mundstück

O

O

 

__ . __ . 201_

 


invasive Beatmung mit Trachealkanüle

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Andere

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Personal


Ist bei dem Klienten für den Zeitraum der Verordnung für die spezielle Krankenbeobachtung ständig eine Pflegefachkraft anwesend? Das bezieht sich sowohl auf die Wohnung des Klienten als auch auf das betreute Wohnen. Es ist eine Eins-zu-eins-Betreuung einzuhalten.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Bei einer Wohngemeinschaft: Hält sich der Pflegeanbieter an die vertraglichen Vereinbarungen beim Einsatz des Personals? Die Frage bezieht sich auf den geltenden Vertrag zwischen dem Pflegeanbieter und der Krankenkasse. Geprüft wird, ob der jeweils vereinbarte Personalschlüssel eingehalten wird. Der Prüfer lässt sich hierfür stichprobenartig mehrere Tage und verschiedene Dienstzeiten einschließlich des Nachtdienstes zeigen. Der Prüfer lässt die Frage aus, wenn es keine vertragliche Regelung gibt oder der Klient nicht in einer Wohngemeinschaft lebt.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Haben alle Pflegefachkräfte, die selbstständig und eigenverantwortlich mit beatmeten Klienten arbeiten, eine entsprechende Zusatzqualifikation?

  • Atmungstherapeut/in mit pflegerischer Ausbildung oder
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Anästhesie- und Intensivpflege oder
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinische Beatmung) in den letzten fünf Jahren oder
  • Fortbildung mit Zertifikat über mindestens 120 Stunden

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Diese Fortbildung bietet unter anderen die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) an. Sie ist von den Fachgesellschaften bzw. von den pflegerischen Berufsverbänden anerkannt und durch Akkreditierung und durch Zertifizierung qualitätsgesichert. Diese Fortbildung kann berufsbegleitend absolviert werden. Zertifikate anderer Anbieter müssen denen des DIGAB-Zertifikats entsprechen.

Informiert die Pflegefachkraft den behandelnden Arzt, wenn sie feststellt, dass sich bei dem nicht beatmeten Klienten mit Trachealkanüle eine klinische Verbesserung der Atmung einstellt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Informiert die Pflegefachkraft den behandelnden Facharzt, das Beatmungszentrum oder das Krankenhaus, wenn sie feststellt, dass sich bei dem beatmeten Klienten eine Verbesserung der Atmung einstellt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Die beiden letzten Fragen zielen darauf ab, dass der behandelnde Arzt dann das Weaning- oder Dekanülierungspotenzial bewerten und das weitere Vorgehen planen kann.

Kommunikation mit dem Arzt


Lässt die Dokumentation erkennen, dass bei Bedarf aktiv mit dem Hausarzt kommuniziert wird, sofern eine ärztlich verordnete Leistung vereinbart wurde oder diese ggf. notwendig wird?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Kann der Pflegeanbieter diese Kommunikation über Einträge in der Pflegedokumentation, durch Vorlage der ärztlich verordneten Leistung oder durch andere geeignete Belege nachweisen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird grundsätzlich nachvollziehbar mit dem Arzt Rücksprache gehalten bei Normwertabweichungen (z. B. RR, BZ, Körpertemperatur), bei Notfallsituationen oder bei Gesundheitsveränderungen, die unmittelbar mit der erbrachten Leistung in Zusammenhang stehen? Hinweis: Nicht bewertet wird diese Frage, wenn keine ärztlich verordnete Leistung durchgeführt wird oder wenn der behandlungspflegerische Bedarf entsprechend der ärztlichen Verordnung im festgelegten Zeitraum konstant ist und deshalb eine Kommunikation mit dem Arzt nicht notwendig ist (Beispiel: tgl. Anlage von Kompressionsstrümpfen ohne Komplikationen oder Veränderungen).

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Führen die Pflegekräfte die spezielle Krankenbeobachtung sachgerecht durch?

Wird die Leistung gemäß der ärztlichen Verordnung erbracht?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist eine kontinuierliche Beobachtung, eine ständige Interventionsbereitschaft sowie eine Vitalzeichenkontrolle und deren Dokumentation durch eine Pflegefachkraft sichergestellt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die Schwellenwerte der Vitalparameter dokumentiert, bei denen weitere pflegerische bzw. behandlungsrelevante Interventionen erfolgen müssen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Sind die Alarmgrenzen der ärztlich angeordneten transdermalen Sauerstoffsättigungsmessung korrekt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden Verlaufskontrollen der Vitalparameter und -funktionen durchgeführt und dokumentiert (Puls, Temperatur, Haut, Schleimhäute)?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden Verlaufskontrollen des Bewusstseinszustandes, Bildung von Ödemen, Schlafqualität in Abhängigkeit der Erkrankungen, O2-Befeuchtung, Körpergewicht, Muskulatur, Bilanzierung durchgeführt und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo: Blutdruck und Blutzuckermessung s. u. in dieser Liste.


Geht der Pflegeanbieter mit der Beatmung des Klienten bei beatmungspflichtigen Erkrankungen sach- und fachgerecht um?

Passt die Pflegefachkraft (nach Anordnung des Arztes) die Einstellungen des Beatmungsgeräts an die Vitalparameter an und überprüft sie? Etwa Atemgase, Herzfrequenz und Blutdruck?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird das Beatmungsgerät auf die Funktionstüchtigkeit nach Herstellerangaben überprüft?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden gemäß der Herstellerangabe, Teile des Geräts ausgetauscht, etwa Beatmungsschläuche, Kaskaden oder O2-Zellen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die Beatmungsparameter und -messwerte mindestens einmal pro Schicht dokumentiert? Stimmen sie mit den Einstellungen am Beatmungsgerät überein?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die erforderlichen und benötigten Hilfsmittel für die maschinelle Beatmung verwendet und ist dieses dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die regelmäßigen Wechsel- und Reinigungsintervalle der notwendigen Hilfsmittel für die Beatmung nach den Grundsätzen der Hygiene durchgeführt und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Sind die Kontaktdaten von externen Supportunternehmen (also etwa die Firma, von der das Beatmungsgerät stammt) in der Pflegedokumentation vermerkt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Prüft die Pflegefachkraft das im Einsatz befindliche Beatmungsgerät und das Ersatzgerät engmaschig auf Funktionsfähigkeit? Stimmen die Einstellungen und die aktuellen Beatmungsparameter? Wird all das dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird die Mund- und Schleimhautpflege sowie die regelmäßige Befeuchtung durchgeführt und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Achtet die Pflegekraft auf die Vermeidung von Druckstellen durch Tuben / Beatmungszugänge sowie ableitende Systeme?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Nimmt die Pflegefachkraft nur nach ärztlicher Anordnung oder nur unter einer klinischen Überwachung folgende Veränderungen am Beatmungssystem oder an den Einstellungen vor? Also:

  • Beatmungsgerät
  • Beatmungszugang
  • Ausatemsystem
  • Sauerstoffapplikationssystem, -ort und –rate
  • Befeuchtungssystem
  • Beatmungsparameter

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Existieren zu den jeweiligen Themen eigene Pflegestandards?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Reservesysteme


Werden für beatmete Klienten (invasiv / nicht invasiv) Sicherungssysteme für die notwendigen Geräte bereitgehalten?

Ist ein manueller Ambubeutel mit Maske in greifbarer Nähe?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist ein externer Akku für das Beatmungsgerät vorhanden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der externe Akku sollte eine Kapazität von acht bis zehn Stunden haben, bei folgender Konstellation:
  • Der Klient benötigt eine lebenserhaltende Beatmung, er kann sich die Maske nicht selbst entfernen und die Spontanatmungsfähigkeit ist zeitlich stark reduziert, der Klient muss mehr als 16 Stunden täglich beatmet werden.

Ist ein zweites identisches Beatmungsgerät mit den gleichen Einstellungen vorhanden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Es ist vorzuhalten bei einem Klienten, der mehr als 16 Stunden täglich beatmet wird, oder in Ausnahmefällen (z. B. bei einem mobilen Klienten mit einem Beatmungsgerät am Rollstuhl).

Ist eine Reservemaske in gleicher Größe vorhanden bei einem Klienten, der nicht invasiv beatmet ist?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist bei einem invasiv beatmeten Klienten ein zweites netzunabhängiges Absauggerät vorhanden? Es soll bei Stromausfall oder bei mobilen Klienten eingesetzt werden können.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Sauerstoffversorgung


Geht die Pflegefachkraft fachgerecht mit der Sauerstoffversorgung um?

Führt sie eine nachvollziehbare Funktionsprüfung des Sauerstoffgeräts entsprechend den Herstellerangaben durch?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Entspricht die Sauerstoffverabreichung der ärztlichen Anordnung (auch als Bedarfsmedikament)?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die hygienischen Grundsätze bei dem Brillen-, Schlauch- und Befeuchtungswasserwechsel beachtet?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich):Hat der Pflegeanbieter einen Pflegestandard zur Sauerstoffverabreichung?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Medizinprodukte-Betreiberverordnung


Setzt der Pflegeanbieter die nötigen Maßnahmen, die sich aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ergeben, vor Ort um?

Werden die eingesetzten Pflegefachkräfte in die Bedienung der maschinellen Beatmungsgeräte eingewiesen und ist das dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Kann das Gerätehandbuch bzw. die Bedienungsanleitung vor Ort eingesehen werden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Beatmete Klienten in der Wohngemeinschaft


Ist in der Wohngemeinschaft sichergestellt, dass durch die personelle, bauliche oder technische Ausstattung jederzeit unmittelbar auf einen Alarm oder auf eine Notfallsituation beim Klienten reagiert werden kann? Diese Frage gilt nur für Wohngemeinschaften; nicht für die Häuslichkeit.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Absaugen


Saugt die Pflegefachkraft den Klienten fachgerecht ab?

Erfolgt das Absaugen atraumatisch unter Beachtung der hygienischen Vorgaben? Das umfasst:

  • Händedesinfektion
  • Verwendung eines sterilen Absaugkatheters
  • Verwendung keimarmer Einmalhandschuhe
  • Tragen von sterilen Einmalhandschuhen bei offenen Absaugsystemen

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird die Beschaffenheit des Sekrets beobachtet und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird die Desinfektion des Absauggeräts entsprechend der Herstellervorgaben dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Hat der Pflegeanbieter hierzu einen Standard?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Blasenspülungen


Ist die gezielte Informationssammlung nachvollziehbar?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Erfolgt die Maßnahme nach dem aktuellen Stand des Wissens?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die Hygienegrundsätze eingehalten?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist die Auswertung der Maßnahme und die Information an den Arzt nachvollziehbar dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird die Maßnahme von den Pflegekräften auch in vollem Umfang (entsprechend der Verordnung) durchgeführt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Hat der Pflegeanbieter hierzu einen Standard?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der Gutachter schaut sich nach Möglichkeit die Durchführung der Maßnahme an. Oder er prüft die vorhandenen Materialien und führt ein Gespräch mit der Pflegekraft. Der Pflegeanbieter erfüllt ebenfalls die Anforderungen, wenn er den Arzt nachweislich darüber informiert hat, dass die Maßnahme nicht mehr dem aktuellen Stand des Wissens entspricht. Voraussetzung ist, dass der Arzt daraufhin seine Verordnung trotzdem nicht angepasst hat.

Blutdruckmessung / Blutzuckermessung


Messen die Pflegekräfte gemäß der ärztlichen Verordnung den Blutdruck / den Blutzucker?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die Messergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Folgen hieraus die notwendigen Konsequenzen, etwa die Information des behandelnden Arztes bei einem auffällig hohen Wert oder die Gabe eines Bedarfsmedikaments nach Verordnung?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Hat der Pflegedienst hierzu einen Standard?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Oft gibt der behandelnde Arzt in der Verordnung schon vor, wie bei Entgleisungen der Werte zu reagieren ist. Sollte das nicht der Fall sein, müssen die Pflegekräfte reagieren, indem sie den Arzt informieren. Es dürfen nicht eigenmächtig therapeutische Maßnahmen (z. B. Gabe eines Medikaments oder Ähnliches) ergriffen werden.
  • Der Gutachter schaut sich den Klienten und die Pflegedokumentation an. Er spricht ggf. ergänzend mit dem Klienten, mit den Angehörigen und mit den Pflegekräften.

Drainagen


Ist dem Pflegeanbieter bekannt, um welche Drainage es sich handelt und wann diese gelegt wurde?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Erfolgt die Versorgung unter den notwendigen hygienischen Bedingungen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird das Aussehen des Sekrets beobachtet und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist nachvollziehbar, wie und wann das geschlossene Drainagesystem gewechselt werden muss?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Hat der Pflegeanbieter hierzu einen Standard?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Auch hier schaut sich der Gutachter nach Möglichkeit die Durchführung der Maßnahme an. Oder er prüft die vorhandenen Materialien und führt ein Gespräch mit der Pflegekraft, um etwa den Kenntnisstand zur Hygiene zu testen.

Darmentleerung, Flüssigkeitsbilanzierung, Inhalationen, Instillationen, Auflegen von Kälteträgern, Legen und Wechseln von Magensonden


Ist die gezielte Informationssammlung nachvollziehbar zu den oben aufgeführten Maßnahmen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Erfolgen die jeweiligen Maßnahmen nach dem aktuellen Stand des Wissens?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die Hygienegrundsätze eingehalten?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist die Auswertung der Maßnahmen und die Information an den Arzt nachvollziehbar dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die Maßnahmen von den Pflegekräften auch in vollem Umfang (entsprechend der jeweiligen Verordnung) durchgeführt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Hat der Pflegeanbieter hierzu die entsprechenden Standards?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Mit Maßnahmen zur Darmentleerung sind Einläufe, Klistiere, Klysmen und die digitale Enddarmausräumung gemeint.



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz