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Auditcheckliste Teil 2 "Ablauforganisation / Qualitätsmanagement / Hygiene" (Version 5 / Ed. 2018 / ambulant)

Auch Pflegedienste stehen vor der Wahl: Qualität extern und teuer einkaufen oder aber selbst entwickeln? Klar, wenn der MDK praktisch bereits vor der Tür steht, bleibt wenig Zeit für interne Lösungen. Ansonsten jedoch ist die QM-Arbeit im eigenen Team besser aufgehoben. Mit unserer Checkliste können Sie Ihre Marschroute präzise planen.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.

Auditcheckliste Teil 2 "Ablauforganisation / Qualitätsmanagement / Hygiene" (Version 5 / Ed. 2018 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Ablauforganisation


Ist die Pflege im Sinne der Bezugspflege organisiert? Das heißt:

Ist eine Pflegefachkraft für die Planung, für die Durchführung und für die Bewertung der Pflege verantwortlich?

O

O

 

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Ist somit sichergestellt, dass ein Klient möglichst immer von den gleichen Pflegekräften betreut wird?

O

O

 

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Zusatzinfo: Das Pflegesystem kann in zwei generelle Systeme unterteilt werden: Zum einen in die reine Funktionspflege und zum anderen in eine Bezugspflege (Primary Nursing). Hat ein Pflegedienst z. B. das Pflegemodell nach Krohwinkel gewählt, ergibt sich schon aus dem Rahmenmodell die Forderung nach einer möglichst weitgehenden Bezugspflege. Die Umsetzung einer reinen Bezugspflege, also die Zuordnung von festen Patienten zu einer Pflegefachkraft, gestaltet sich aber als sehr schwierig und unpraktikabel. Aus diesem Grund arbeiten wohl die meisten Pflegedienste mit der Teampflege. Dabei pflegt ein Team von drei bis vier Mitarbeitern einen festen Stamm von Patienten. Eine Pflegefachkraft pro Team hat die Verantwortung über die Pflegeprozesse der Patienten und steuert diese. Mit diesem Pflegesystem lässt sich auch die Forderung nach einer kontinuierlichen Betreuung durch gleiche Pflegepersonen realisieren.


Ist die fachliche Anleitung und Überprüfung von Pflegehilfskräften ohne pflegerische Ausbildung durch Pflegefachkräfte gewährleistet?

Hat der ambulante Pflegedienst einen Standard zur Anleitung und zur Überprüfung von Pflegehilfskräften?

O

O

 

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Sind praktische Anleitungen, z. B. durch eine Checkliste dokumentiert?

O

O

 

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Zusatzinfo: Als Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung gelten Mitarbeiter in der Pflege, deren Qualifikationen unterhalb einer einjährigen Ausbildung liegen.


Dienst- und Tourenplan


Ein Dienstplan zeigt i. d. R. für einen Monat im Voraus, welche Mitarbeiter welche Arbeitszeiten zu absolvieren haben. Dabei prüft der MDK zum einen, ob die unten genannten Formalien eingehalten werden, und zum anderen lässt sich daraus erkennen, ob die Personalstärke am Pflegebedarf orientiert ist. Viele ambulante Pflegedienste haben mittlerweile EDV-Programme, die sehr ausgeklügelte Touren- / Einsatzpläne erstellen und meistens mit einer Abrechnungssoftware kombiniert sind. Daher sehen viele Betreiber oft nicht ein, einen gesonderten Dienstplan zu führen. Um einen Dienstplan komplett weglassen zu können, müssten die Touren- / Einsatzpläne die unten aufgeführten Merkmale enthalten. Da aber die Touren- / Einsatzpläne eine Präzisierung der Einsätze und des Dienstplans sein sollen, ist es wohl weiterhin erforderlich, dass der ambulante Dienst sowohl einen Dienstplan als auch Touren- / Einsatzpläne parallel führt.


Sind die Dienstpläne dokumentenecht geführt (kein Bleistift, kein Tipp-Ex©, keine unleserlichen Streichungen)?

O

O

 

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Sind Soll-, Ist- und Ausfallzeiten dokumentiert?

O

O

 

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Sind der Zeitpunkt der Gültigkeit und der Einsatzort vermerkt?

O

O

 

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Enthält er die vollständigen Namen (Vor- und Zunamen)?

O

O

 

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Enthält er die Qualifikationen der einzelnen Mitarbeiter?

O

O

 

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Enthält er den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses (Wochen- oder Monatsarbeitszeit)?

O

O

 

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Ist eine einheitliche Legende für Dienst- und Arbeitszeiten im gesamten Pflegedienst vorhanden?

O

O

 

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Ist er mit Datum versehen und mit der Unterschrift der verantwortlichen Person?

O

O

 

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Sind Übergabezeiten und Zeiten für Teambesprechungen ersichtlich?

O

O

 

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Können anhand des Dienstplans das gewählte Pflegesystem (z. B. Bezugspflegesystem), damit also auch die pflegerische Kontinuität nachgewiesen werden?

O

O

 

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(zusätzlich:) Gibt es einen Standard zur Dienstplanung, in dem geregelt ist:

Wer kontrolliert die Dienst- und Tourenpläne?

O

O

 

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Werden die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt?

O

O

 

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Gibt es Festlegungen zur optimalen, ausreichenden oder ungenügenden Personalbesetzung?

O

O

 

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Welche Maßnahmen sollen bei einem Personalengpass bzw. bei Personalausfall greifen?

O

O

 

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Zu welchem Zeitpunkt sollte der Dienstplan vorliegen? (Der MDK hat kein Recht, eine bestimmte Vorlaufzeit für den Dienstplan zu verlangen. Er hat im Rahmen der Prüfung lediglich das Recht, den Dienstplan auf die formalen Anforderungen zu überprüfen. Gleichwohl ist es sinnvoll, den Dienstplan mit einer längeren Vorlaufzeit für die Mitarbeiter auszuhängen im Sinne der Mitarbeiterzufriedenheit.)

O

O

 

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Wie werden die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt, z. B. durch ein Wunschbuch?

O

O

 

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Sind Rufbereitschaften, Dienstbesprechungen und Fortbildungen im Dienstplan eingeplant?

O

O

 

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Wie werden die Wünsche eines Klienten berücksichtigt, z. B. durch flexible Arbeitszeiten, die es ihm etwa ermöglichen selbstbestimmt zu entscheiden, wann er morgens aufstehen und frühstücken möchte oder abends zu Bett gehen möchte?

O

O

 

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Werden alle relevanten Arbeitsgesetze und ggf. Tarife eingehalten, z. B. Mutterschutz?

O

O

 

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Wo sind die alten Dienstpläne abgelegt? Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Werden die Dienstpläne archiviert?

O

O

 

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Liegen geeignete Einsatz-/ und Tourenpläne vor, aus denen Folgendes ersichtlich ist: (Die Touren- / Einsatzpläne müssen schriftlich nachvollziehbar sein. Wie der ambulante Pflegedienst das im Einzelnen umsetzt, bleibt ihm überlassen, z. B. anhand von Mitarbeitertagebüchern. Das heißt: Die Mitarbeiter schreiben sich die Touren von der Stecktafel ab oder anhand von Computerausdrücken, die von einem EDV-Programm erstellt werden.)

Enthält er das Datum der Gültigkeit?

O

O

 

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Ist eine tageszeitliche Zuordnung von Mitarbeitern zu Pflegebedürftigen enthalten?

O

O

 

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Sind Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person dokumentiert?

O

O

 

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[zusätzlich:] Ist ein rückwirkender Soll-Ist-Abgleich möglich?

O

O

 

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Werden die Eintragungen dokumentenecht vorgenommen, also leserliche Streichungen, keine Bleistifteintragungen, kein TippEx© usw.?

O

O

 

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[zusätzlich:] Sind die Adressen und Telefonnummern der Klienten aufgeführt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Enthält der Touren- / Einsatzplan die Anzahl der zu versorgenden Pflegebedürftigen sowie ihren Hilfebedarf?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden Wegezeiten dokumentiert?

O

O

 

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[zusätzlich:] Ist der Zeitbedarf pro Klient dokumentiert?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden die Pflegekräfte entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt, siehe Stellenbeschreibung?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden bei der zukünftigen Planung die angegebenen Zeitguthaben / Zeitschulden entsprechend berücksichtigt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden die Touren gerecht, im Sinne der Arbeitsbelastung, unter den Mitarbeitern verteilt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Berücksichtigt die Tourenplanung wirtschaftliche Gesichtspunkte?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden die Kundenwünsche bezüglich der Einsatzzeit berücksichtigt?

O

O

 

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Werden die Tourenpläne archiviert?

O

O

 

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Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des ambulanten Pflegedienstes


Wie wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Pflegedienstes (Rund-um-die-Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt? (Der alleinige Einsatz eines Anrufbeantworters, auch wenn er regelmäßig abgehört wird, und die Zusendung von eMails sind nicht ausreichend.)

Ist der Pflegedienst für sämtliche Klienten zu jeder Zeit erreichbar und kann er die vereinbarten Leistungen durchführen? Der Nachweis kann etwa über den Dienstplan erfolgen, indem eine tägliche Ruf-/ Einsatzbereitschaft mit Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgewiesen ist.

O

O

 

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[zusätzlich:] Gibt es einen Standard, der das System der Rufbereitschaft intern regelt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Gibt es ein Rufbereitschaftsprotokoll, in dem die Ereignisse schriftlich festgehalten werden können?

O

O

 

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Kann der Pflegebedürftige jederzeit eine Pflegefachkraft erreichen?

O

O

 

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Hat der Pflegedienst seine ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft über eine Rufbereitschaft, Mobiltelefon, Kooperationsvereinbarung oder eine Anrufweiterschaltung organisiert?

O

O

 

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[zusätzlich:] Gibt der Pflegedienst eine schriftliche Information über die Rufbereitschaft an die Klienten raus und / oder ist die Telefonnummer der Rufbereitschaft auch in der Pflegedokumentation vermerkt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Besitzt die zuständige Rufbereitschaft alle notwendigen Informationen, wie etwa Adressen, Telefonnummern der Patienten und der Mitarbeiter, Unterlagen über die Touren- / Einsatzpläne?

O

O

 

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[zusätzlich:] Existiert eine Regelung über die Vergütung der Rufbereitschaft und zum Ausgleich der Ruhezeit seitens des Arbeitgebers?

O

O

 

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Falls ein Anrufbeantworter eingesetzt wird: Enthält die Ansage Informationen über Notfälle und die Telefonnummer der Rufbereitschaft? Zeigt die Telefonanlage die Uhrzeit des eingegangenen Telefonats an?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wird bei Problemen der Rufbereitschaft ein Qualitätszirkel einberufen, der sich mit den Fehlern und Ursachen auseinandersetzt sowie Verbesserungen erarbeitet und umsetzt?

O

O

 

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Qualitätsmanagement


Ist der Qualitätsbeauftragte der Leitungsebene zugeordnet? (Diese Vorgabe bestätigt noch einmal die Wichtigkeit und die Unabhängigkeit dieser Position.)

O

O

 

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(zusätzlich:) Kennen alle Mitarbeiter den Qualitätsbeauftragten und dessen Aufgabengebiet?

O

O

 

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[zusätzlich:] Über welche Qualifikationen verfügt der Qualitätsbeauftragte? Sind diese ausreichend?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit des Qualitätsbeauftragten? Ist dieses definiert? Reicht die Zeit für die Aufgaben?

O

O

 

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[zusätzlich:] Sind das Aufgabengebiet und die Befugnisse des Qualitätsbeauftragten innerhalb des Pflegedienstes klar definiert? (Wichtig für die Effizienz der Arbeit des Qualitätsbeauftragten ist, dass die Einrichtungsleitung konsequent hinter dem Qualitätsmanagement steht und als Vorbildfunktion mitarbeitet.)

O

O

 

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Expertenstandards des DNQP


Setzt der Pflegedienst die folgenden Expertenstandards um?

Dekubitusprophylaxe in der Pflege

O

O

 

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Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen

O

O

 

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Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen

O

O

 

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Sturzprophylaxe in der Pflege

O

O

 

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Förderung der Harnkontinenz in der Pflege

O

O

 

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Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

O

O

 

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Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege

O

O

 

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Zusatzinfo: Die Prüfer lassen sich Dokumente zeigen, aus denen hervorgeht, dass der jeweilige Expertenstandard an die Gegebenheiten des Pflegedienstes angepasst wurde. Der Nachweis kann z. B. über Qualitätszirkelprotokolle oder über Teilnehmerlisten zu hausinternen oder zu externen Fortbildungen geführt werden. Die Umsetzung der Inhalte der Expertenstandards des DNQP ist, neben der Verbesserung der Pflegequalität, mittlerweile sehr wichtig für gerichtliche Auseinandersetzungen geworden, z. B. im Bereich der Dekubitusprophylaxe und -versorgung und der Sturzprophylaxe. Also ist es im Fall der Fälle wichtig nachzuweisen, dass die Einrichtung nach der jeweiligen hausinternen Richtlinie pflegt, die auf dem entsprechenden Expertenstandard basiert. Nur so kann es ihr gelingen, einen bestehenden Vorwurf ggf. auszuräumen.


Handzeichenliste


Hält der Pflegedienst eine aktuelle Handzeichenliste für alle in der Pflege beschäftigten Mitarbeiter vor?

Befinden sich alle Mitarbeiter auf der Liste, die mindestens seit einer Woche beschäftigt sind?

O

O

 

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Ist die jeweilige Qualifikation benannt?

O

O

 

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Ist der Vor- und Zuname dokumentiert?

O

O

 

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Stimmen die Handzeichen überein?

O

O

 

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Ist jedes Handzeichen eindeutig einem Mitarbeiter zugeordnet?

O

O

 

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Können bei einer EDV-gestützten Pflegedokumentation die erbrachten Pflegeleistungen eindeutig dem Mitarbeiter, der sie erbracht hat, zugeordnet werden? (Auch bei einer EDV geführten Pflegedokumentation muss eine Handzeichenliste vorliegen.)


Fort- und Weiterbildung


Hält der ambulante Pflegedienst bedarfsgerechte und prospektive Fortbildungspläne für die Pflege und ggf. für die Schwerpunktpflege bereit?

O

O

 

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Werden alle Mitarbeiter, die in der Grund- und / oder Behandlungspflege tätig sind, in die Fortbildungen miteinbezogen?

O

O

 

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Ist der Einbezug dieser Mitarbeiter in einer internen schriftlichen Regelung / Standard des Pflegedienstes nachweislich festgelegt?

O

O

 

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Zusatzinfo:

  • Die Forderung zur regelmäßigen Fortbildung für die Pflegekräfte ist auch dann erfüllt, wenn der Pflegedienst schriftlich festhält, dass eine Fortbildung für den Planungszeitraum für bestimmte Mitarbeiter nicht notwendig ist, weil:
    • sie entweder auf dem aktuellen Stand des Wissens sind,
    • sie unstetig beschäftigt sind oder
    • weil sie für einen längeren Zeitraum abwesend sind.
  • Interne Fortbildungen werden mit Teilnehmerlisten nachgewiesen, auf denen das Thema der Fortbildung, das Datum und die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter vermerkt sind. Bei externen Fortbildungen geschieht der Nachweis durch Teilnahmebescheinigungen, die vom jeweiligen Dozenten ausgestellt werden. So lässt sich rückverfolgen, ob tatsächlich alle Mitarbeiter in der Pflege an Fortbildungen teilgenommen haben. Ausnahmen bilden Beschäftigte, die erst seit Kurzem im ambulanten Pflegedienst tätig sind oder Pflegekräfte, die erkrankt waren am Fortbildungstermin.
  • Inhaltlich sollen sich die Fortbildungen auf die Tätigkeiten der Pflegekräfte beziehen, z. B. auf die Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Transfer- und Bewegungstechniken, Einhaltung von Hygienemaßnahmen oder den Umgang mit Demenzkranken. Bei einer Schwerpunktpflege sollten sich die Fortbildungen natürlich auch auf diesen beziehen, also beispielsweise auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder HIV-Patienten.

[zusätzlich:] Existiert ein schriftliches Fort- und Weiterbildungskonzept mit folgenden Aspekten?

Enthält es Grundsätze und Ziele der Fort- und Weiterbildung?

O

O

 

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Existiert ein schriftliches Verfahren für die Erstellung der jeweiligen Fortbildungspläne?

O

O

 

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Wie wird die bedarfsgerechte Fortbildung für das kommende Jahr ermittelt (z. B. durch die Auswertung der Pflegevisiten, Befragung der Mitarbeiter, Auswertung der Qualitätszirkel, Soll-Ist-Abgleich der Qualifikationen der Mitarbeiter, Aufstellung der benötigten Qualifikationen, Durchführung von Förder- und Entwicklungsgesprächen usw.)? Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Wer ist verantwortlich für das Fort- und Weiterbildungskonzept sowie für die prospektiven Fortbildungspläne? Fortbildungspläne sollten am Jahresende für das kommende Jahr im Voraus geplant werden. Vorteil: Die Mitarbeiter können mitbestimmen und haben Planungssicherheit. Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Wie erfolgt die Finanzierung, und wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Wie werden die Beschäftigten in die Planung einbezogen? Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Wie wird sichergestellt, dass die Inhalte der Fort- und Weiterbildungen in die Praxis umgesetzt werden, und wer kontrolliert das? Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Wie werden die Schulungsanbieter auf ihre Qualität und Eignung geprüft? Kriterien könnten sein: Qualifikation des Dozenten, Gruppenarbeit statt Frontalunterricht, Lernformen, die es ermöglichen, das Erlernte leichter in die Praxis umzusetzen usw. Ist dieses geregelt?

O

O

 

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Findet eine Auswertung der durchgeführten Fort- und Weiterbildungen statt, um in Zukunft die Anbieter gezielter aussuchen zu können?

O

O

 

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Werden eigene Mitarbeiter zu internen Dozenten weiterqualifiziert, beispielsweise zum Thema Wundversorgung? Sie können später als Multiplikatoren eingesetzt werden.

O

O

 

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Werden besonders die Pflegekräfte im Umgang mit den MDK-Gutachtern geschult, um in der Prüfungssituation souverän mit ihnen umgehen zu können?

O

O

 

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Werden die alten, nicht mehr gültigen, Fort- und Weiterbildungspläne archiviert?

O

O

 

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Einarbeitung neuer Mitarbeiter


Hat der ambulante Pflegedienst ein individuell gestaltetes Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter entwickelt?

O

O

 

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Macht das Konzept Aussagen zu folgenden Aspekten?

Werden die Ziele erläutert?

O

O

 

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Welchen Zeitraum (Tage / Wochen) umfasst die Einarbeitungszeit? Sind es mindestens vier bis sechs Wochen?

O

O

 

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Ist eine Pflegefachkraft als jeweiliger Praxismentor im Konzept benannt?

O

O

 

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Wird im Einarbeitungskonzept nach dem jeweiligen Qualifizierungsgrad unterschieden?

O

O

 

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Ist ein System zur Beurteilung der Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase / Probezeit im Konzept beschrieben?

O

O

 

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Wird das Konzept nachweislich angewandt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wird im Konzept auf das Unternehmensleitbild und auf das Pflegeleitbild eingegangen?

O

O

 

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[zusätzlich:] Ist das Einarbeitungskonzept jedem leitenden Mitarbeiter des Pflegedienstes bekannt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden bei Schwierigkeiten mit dem neuen Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase rechtzeitig Gespräche geführt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wird dem neuen Mitarbeiter der Einarbeitungsbogen gleich am ersten Tag ausgehändigt und ihm dessen Sinn und Zweck erläutert?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wird das Einarbeitungskonzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses geklärt?

O

O

 

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Zusatzinfo: Idealerweise wird dem Mitarbeiter am ersten Arbeitstag eine Infomappe überreicht, die wichtige Unterlagen enthält. Inhalte könnten etwa sein:

  • Anschreiben, in dem der Mitarbeiter begrüßt wird
  • Organigramm des ambulanten Pflegedienstes
  • Arbeitszeiten
  • Einarbeitungsstandard
  • Pflegeleitbild
  • Information über die Qualitätsmanagementarbeit, z. B. Arbeit des Qualitätszirkels, Qualitätsmanagementhandbuch
  • Informationen über das praktizierte Pflegesystem und über den Tourenplan, z. B. Bezirkssystem
  • Informationen über Personalhygiene, Arbeitskleidung, Unfallverhütungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Schadensmeldungen, Tragen eines Namensschilds, Annahme von Geschenken usw.
  • Verhalten im Krankheitsfall, wichtige Telefonnummern etc.
  • Umgang mit Wohnungsschlüsseln der Klienten
  • Umgang mit dem Planungsbuch (siehe Informationsweitergabe)

Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfälle


Finden Schulungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen statt? Werden diese dokumentiert, etwa durch Teilnahmebescheinigungen?

O

O

 

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Wichtig: Das Pflegepersonal sollte mindestens alle zwei Jahre geschult werden. Die Gutachter machen eine Stichprobe von 10 Prozent bei Mitarbeitern, die mindestens ein Jahr beschäftigt sind.


[zusätzlich:] Gibt es Standards zu Erste-Hilfe-Maßnahmen oder zu anderen Notfällen wie etwa Verhalten nach Sturz, Durchführung einer Reanimation, Verhalten bei Bewusstlosigkeit?

O

O

 

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Beschwerdemanagement


Werden generell Beschwerden erfasst?

O

O

 

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Verfügt die Einrichtung über ein schriftliches Beschwerdemanagement bzw. über einen Standard dazu?

O

O

 

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Findet eine Beschwerdeauswertung statt?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wird es den Klienten, Angehörigen, Mitarbeitern sowie allen weiteren Kooperationspartnern (z. B. Ärzten, Therapeuten, Fremdfirmen) leicht gemacht, sich zu beschweren, etwa durch eine anonyme Abgabe der Beschwerde?

O

O

 

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[zusätzlich:] Werden die Mitarbeiter in Gesprächsführung geschult, um mit Beschwerden adäquat umgehen zu können?

O

O

 

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[zusätzlich:] Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Beschwerdeauswertung auch tatsächlich zur Verbesserung der Abläufe genutzt werden im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses?

O

O

 

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Hygiene


Zusatzinfo:

  • Das Hygienemanagement ist Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Klienten vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine Hygienekommission (Qualitätszirkel) im ambulanten Pflegedienst zu bilden, die eine Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und zu Arbeitsanweisungen.
  • Dabei unterliegt der Betreiber zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa dem Infektionsschutzgesetz, der Medizinproduktebetreiberverordnung, der Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Biostoffverordnung usw.

Betreibt der ambulante Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement? Dabei sind folgende Bedingungen von dem Pflegedienst zu erfüllen:

Hat der Pflegedienst innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit Sterilgut festgelegt?

O

O

 

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Gibt es schriftliche Anweisungen zur Reinigung und zur Entsorgung kontagiöser und kontaminierter Gegenstände?

O

O

 

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Werden diese innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft und wird das dokumentiert?

O

O

 

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Sind die innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? (Ggf. sollten die Mitarbeiter das mit ihrer Unterschrift bestätigen.)

O

O

 

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Sind alle im Rahmen des Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel vorhanden?

O

O

 

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Zusatzinfo:

  • Die Gutachter können sich etwa abgezeichnete Dienstanweisungen zeigen lassen oder Mitarbeiter durch Zufallsauswahl befragen.

Kennen die Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes alle für sie relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Instituts? Ist das dokumentiert?

Ist die Empfehlung zur Händehygiene bekannt?

O

O

 

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Ist die Empfehlung zur Prävention und zur Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen bekannt?

O

O

 

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Ist die Empfehlung zur Prävention der nosokomialen beatmungsassoziierten Pneumonie bekannt?

O

O

 

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Ist die Empfehlung zur Prävention und zur Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bekannt?

O

O

 

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Ist die Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen bekannt?

O

O

 

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Verfügt jeder in der Pflege tätige Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel und Hautschutzpräparat?

O

O

 

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Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung wie Plastikschürzen, Mund- und Nasenschutz, Schuhschutz usw. zur Verfügung?

O

O

 

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Zusatzinfo:

  • Zu diesem Punkt (Arbeitshilfen) werden die Mitarbeiter befragt. Die Gutachter lassen sich die entsprechenden Vorräte zeigen.

(zusätzlich): Verfügt der Pflegedienst über einen schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt?

O

O

 

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Zusatzinfo:

  • Der Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte Vorgaben für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit Sterilgut und zur Entsorgung von kontaminierten Abfällen, Durchführung der Händedesinfektion und Hautpflege, Reinigung oder Desinfektion von Flächen usw.

MRSA


Verfügt der Pflegedienst über einen Standard zum Umgang mit MRSA bei Klienten? Dieser sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

Werden die Mitarbeiter nachweislich geschult zum Thema Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen bei MRSA?

O

O

 

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Werden die Klienten und deren Angehörige über die Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen bei MRSA informiert?

O

O

 

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Werden betroffene Klienten möglichst immer am Schluss einer Pflegetour versorgt, um eine Kreuzkontamination zu verhindern?

O

O

 

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Werden die Hygienemaßnahmen etwa Händehygiene, Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhe bei der Grund- und Behandlungspflege sowie bei Kontakt mit kontaminiertem Material/Sekret strikt eingehalten?

O

O

 

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Werden Pflegeutensilien des betroffenen Klienten vor Ort belassen?

O

O

 

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