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Auditcheckliste Teil 4 "Schmerzmanagement / Wunddokumentation / MRSA" (Version 5 / Ed. 2018 / ambulant)

In der griechischen Mythenwelt wurde Sisyphus dazu verdammt, jeden Tag aufs Neue einen Felsblock einen steilen Hang hinaufzurollen. Eine ganz ähnliche "Sisyphus-Arbeit" ist der Versuch, die  Pflegedokumentation in einem ordentlichen Zustand zu halten. Kaum ist der eine Fehler ausgebügelt, findet sich in der folgenden Mappe schon der nächste. Mit unserer Auditcheckliste können Sie Schwachstellen systematisch aufspüren.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.

Auditcheckliste Teil 4 "Schmerzmanagement / Wunddokumentation / MRSA" (Version 5 / Ed. 2018 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Folgende Unterlagen sollten Sie bei einer Überprüfung durch den MDK auf jeden Fall vorweisen können:


Schmerzmanagement


Geht der ambulante Pflegedienst sachgerecht mit dem Schmerzmanagement um?

Findet eine enge Zusammenarbeit bei Schmerzpatienten zwischen den Pflegekräften und dem behandelnden Arzt statt? Der Nachweis soll über die Pflegedokumentation, über Telefonnotizen oder über andere Belege geführt werden.

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Enthält die Erfassung die Schmerzlokalisation, die Intensität, den zeitlichen Verlauf (erstes Auftreten, Tagesprofil), verstärkende und lindernde Faktoren, Auswirkung auf das Alltagsleben?

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Werden Medikamentenverabreichungen, Injektionen und das Auflegen von Kälteträgern sachgerecht durchgeführt?

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Werden beim Klienten, der nur eingeschränkt kommunizieren kann, Rückschlüsse durch systematische Beobachtungen gezogen und dokumentiert?

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(zusätzlich): Verfügt die Einrichtung über Informations- und Beratungsmaterial, das dem Klienten ausgehändigt wird? Wird das auch dokumentiert?

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Zusatzinfo:

  • Der Gutachter schätzt auf Grundlage der ihm vorliegenden Informationen ein, ob der Klient unter chronischen oder unter akuten Schmerzen leidet. Hierbei gilt auch für den Gutachter: Selbsteinschätzung geht vor Fremdeinschätzung.

Trachealkanülen:


Geht der Pflegedienst sachgerecht mit Klienten um, die eine Tracheostomaanlage haben? (Nachweis über die Pflegedokumentation)

Ist die Indikation der Trachealkanülenanlage dokumentiert?

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Ist die Form der Trachealkanülenanlage dokumentiert?

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Ist dokumentiert, wie der Zustand des Tracheostomas ist und wie die Pflege des Tracheostomas gehandhabt werden soll?

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Sind der Kanülentyp und die Größe dokumentiert?

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Sind alle Hilfsmittel, die für die Trachealkanülenanlage benötigt werden dokumentiert?

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Sind Angaben gemacht, in welcher Art und Weise und wie häufig die Kanüle gewechselt werden muss?

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Liegt ein Standard vor, in dem auch geregelt ist, mit welcher Qualifikation der Mitarbeiter einen Kanülenwechsel vornehmen darf?

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Werden ggf. regelmäßige Cuffdruckmessungen durchgeführt und dokumentiert?

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Liegt eine Ersatzkanüle bereit, die im Notfall das Stoma offen halten kann? Hierfür wird in der Regel eine Kanüle eine Nummer kleiner gewählt und ein Kilian-Nasenspekulum benötigt.

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Venenkatheter


Wird mit einem Venenkatheter sachgerecht umgegangen?

Ist der venöse Zugang sicher an der Haut fixiert?

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Desinfiziert sich die Pflegekraft ausreichend die Hände, bevor sie mit dem Katheter-Infusionssystem hantiert?

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Arbeitet sie unter sterilen Bedingungen mit sterilen Materialien?

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Reagiert die Pflegekraft sofort bei lokalen Entzündungszeichen? Stellt sie die Infusion ab und informiert sie den behandelnden Arzt?

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Liegt ein Standard vor, in dem auch geregelt ist, mit welcher Qualifikation der Mitarbeiter Venenkatheter versorgen darf?

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Wunddokumentation chronische Wunden / Dekubitus


Zusatzinfo:

  • In einem ersten Schritt erfasst der Gutachter alle chronischen Wunden, die beim Klienten vorliegen. Er erfasst nach Möglichkeit die Art, die Größe und Tiefe, den Ort der Entstehung, die Lokalisation, die Kategorie / das Stadium, die Umgebung, den Rand, das Exsudat, den Zustand, Nekrosen und Geruch. Des Weiteren notiert er, mit welchen Verbandsmaterial und ggf. Medikamenten die Wunde versorgt wird. Im zweiten Schritt gleicht er dann seine erhobenen Daten mit den Daten der Pflegedokumentation ab.
  • Eine Wunde ist dann chronisch, wenn diese nach vier bis zwölf Wochen trotz konsequenter Therapie keine eindeutigen Heilungstendenzen aufweist.

Ist aus der Dokumentation nachzuvollziehen, wann und wo sich der Klient die chronische Wunde zugezogen hat? (Im Pflegeheim, zu Hause oder z. B. im Krankenhaus?)

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Ist die Behandlung der Wunde auf dem neuesten Stand des Wissens; insbesondere dem Expertenstandard?

Entspricht sie der ärztlichen Anordnung?

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Wird eine Druckentlastung durch therapeutische Lagerungen erreicht (siehe Lagerungs- und Bewegungsplan)? Nutzt der Pflegedienst Kompressionsmaßnahmen zur Verbesserung der Durchblutungssituation?

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Erfolgt die Wundversorgung nach physiologischen und hygienischen Gesichtspunkten? Wichtig: Dieser Punkt ist auch erfüllt, wenn der Pflegedienst schriftlich darlegen kann, den behandelnden Arzt über eine veraltete Wundversorgung informiert zu haben und um eine Anpassung gebeten hat.

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Werden der Wundtyp und -verlauf exakt und regelmäßig dokumentiert (Größe, Tiefe, Lage, Wundrand, Wundumgebung, Wundgeruch, Wundstadien, Verlauf, Infektionszeichen)?

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(zusätzlich): Wird die Wunde je nach Notwendigkeit regelmäßig neu beurteilt und die Ergebnisse dokumentiert (maximal in einem Zeitabstand von zwei Wochen)?

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Wird die Wunddokumentation regelmäßig ausgewertet (spätestens alle vier Wochen), ggf. der Arzt informiert und die Maßnahmen angepasst?

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Zusatzinfo: Der Arzt ist zu informieren, wenn:

  • sich die Wunde verschlechtert
  • der Bewohner die geplanten Maßnahmen nicht toleriert
  • Behandlungsziele erreicht worden sind und eine weitergehende Therapie notwendig wird.

Kompressionsstrümpfe / -verbände


Werden Kompressionsstrümpfe oder -verbände sachgerecht angelegt?

Werden der Kompressionsverband / die Kompressionsstrümpfe immer erst dann angelegt, wenn die Venen entstaut und die Beine nach einer Hochlagerung nicht angeschwollen sind?

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Wird der Kompressionsverband fachgerecht vom Fuß zum Unterschenkel gewickelt?

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Wird bei Kompressionsstrümpfen / Kompressionsverbänden auf den richtigen Sitz, auf die richtige Länge, auf etwaige Faltenbildung, auf Abschnürungen und auf eine gute Durchblutung der Zehen geachtet?

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Hat es die Pflegefachkraft dokumentiert, wenn der Klient die Anlage des Kompressionsverbands / der Kompressionsstrümpfe anders wünscht?

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Zusatzinfo: Der Gutachter sieht dieses Kriterium auch als erfüllt an, wenn der Klient trotz Beratung eine unwirksame Wicklung der Beine möchte.

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(zusätzlich): Ist der Klient über die fachgerechte Anlage eingehend beraten und informiert worden? Ist dieses dokumentiert? (Das Kriterium der fachgerechten Anlage gilt als erfüllt, wenn der Nachweis der Aufklärung erbracht worden ist.)

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Umgang mit MRSA-besiedelten Klienten:


Erfolgt eine sachgerechte Sanierung von Klienten, die MRSA-Träger sind? Dazu zählen folgende Maßnahmen:

Erfolgt nach ärztlicher Verordnung die Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Nasengels?

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Wird der Klient zu einer regelmäßigen Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung angehalten?

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Werden Haut und Haare mit antiseptischen Produkten dekontaminiert?

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Wird die Kleidung, die Kontakt zu Haut oder zur Schleimhaut gehabt hat, regelmäßig gewechselt? Werden kontaminierte Gegenstände täglich desinfiziert?

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Verfügt der Pflegedienst über einen Standard zum Umgang mit MRSA bei Klienten, der auf den Empfehlungen des RKI in pflegerischen Einrichtungen basiert?

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(zusätzlich): Werden die Pflegekräfte regelmäßig geschult zu Hygienemaßnahmen bei MRSA? Wird das dokumentiert?

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Qualifikation der Mitarbeiter (nur bei § 37 SGB V Leistungen und § 28a Abs. 2 SGB XI)


Haben die eingesetzten Mitarbeiter die formale Qualifikation für die Durchführung von Behandlungspflege? Nachweis etwa durch das Zeugnis.

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Haben die eingesetzten Mitarbeiter ohne die formale Qualifikation einen Nachweis über die materielle Qualifikation, z. B. durch Fortbildung oder durch Anleitung? Ist das dokumentiert?

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Zusatzinfo:

  • Der Mitarbeiter, etwa eine Pflegehilfskraft, kann eine materielle Qualifikation erwerben. Er weist etwa gegenüber einem Arzt nach, dass er z. B. in der Lage ist, eine subkutane Injektion sachgerecht durchzuführen. Der Arzt stellt dann dafür eine Bescheinigung aus.

Situationsgerechtes Handeln bei akuten Ereignissen (nur bei § 37 SGB V Leistungen und § 28a Abs. 2 SGB XI)


Lässt die Pflegedokumentation darauf schließen, dass bei akuten Ereignissen wie etwa bei Stürzen, bei heftigen Kopfschmerzen, bei massivem Durchfall usw. pflegerisch gehandelt wird? Wird dokumentiert, ob der Klient weiter bei den nächsten Einsätzen intensiv beobachtet und ggf. ein Arzt hinzugezogen wird? Alle Maßnahmen und Reaktionen der Pflegekräfte müssen dokumentiert sein.

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Beratung des Klienten (nur bei § 37 SGB V Leistungen und § 28a Abs. 2 SGB XI)


Wurde der Klient über folgende Pflegeprobleme und Risiken sowie ggf. über   die daraus resultierenden Pflegemaßnahmen beraten und aufgeklärt?

Liegt beim Klienten ein Sturzrisiko vor?

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Besteht die Gefahr eines Dekubitus?

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Hat der Klient ein Ernährungs- und Flüssigkeitsdefizit, bzw. besteht ein Risiko dazu?

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Besteht die Gefahr einer Inkontinenz?

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Besteht die Gefahr einer Demenz?

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Bestehen ggf. Defizite in der Körperpflege?

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Zusatzinfo:

  • Die Risikoeinschätzung des ambulanten Pflegediensts wird an dieser Stelle nicht bewertet. Der Prüfer steigt nur in ein Themenfeld ein, wenn nach seiner fachlichen Einschätzung dort Defizite bestehen. Wenn seiner Meinung nach Defizite in einem oder mehreren Bereichen bestehen, dann prüft er folgende Punkte:

Ist der Zeitpunkt der Beratung des Klienten dokumentiert?

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Sind die Beratungsinhalte dokumentiert?

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Ist nachvollziehbar dokumentiert, falls der Klient die empfohlenen Maßnahmen abgelehnt hat?

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Hat der Pflegedienst für die oben genannten Bereiche geeignetes Beratungsmaterial für den Klienten und für seine Angehörigen, das er überreichen kann?

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