pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Auditcheckliste Teil 5 "Mobilität / Dekubitus / Ernährung / Qualifikation / Körperpflege" (Version 5 / Ed. 2018 / ambulant)

Eigentlich sollten die Expertenstandards als verbindliche Richtschnur für die wichtigsten Themenfelder fungieren. In der Praxis legt manch MDK-Prüfer die Vorgaben jedoch recht eigenwillig aus. Unsere neuen Auditchecklisten helfen Ihnen, sich auch auf "kreative" Interpretationen vorzubereiten.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.

Auditcheckliste Teil 5 "Mobilität / Dekubitus / Ernährung / Qualifikation / Körperpflege" (Version 5 / Ed. 2018 / ambulant)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Folgende Unterlagen sollten Sie bei einer Überprüfung durch den MDK auf jeden Fall vorweisen können:


Mobilität


Zusatzinfo:

  • Zu Beginn macht sich der Gutachter ein Bild vom Klienten im Bereich Mobilität. Er kreuzt an, wie er den Klienten angetroffen hat, z. B. liegend. Danach lässt er sich die Bewegungseinschränkungen und ggf. die Hilfsmittel zur Mobilisation und zur Lagerung beschreiben. Darüber hinaus dokumentiert der Gutachter, ob die Bewegungen der unteren und der oberen Extremitäten aktiv, passiv oder assistiv vom Klienten durchgeführt werden.
  • Im nächsten Schritt gibt der Gutachter aufgrund der vorliegenden Informationen seine Einschätzung dazu ab, ob für den Klienten ein erhöhtes Sturzrisiko vorliegt und ob die Einrichtung die Einschätzung übernimmt.

Führt der Pflegedienst die vereinbarten Leistungen zur Mobilität nachvollziehbar durch und dokumentiert zudem die Entwicklung des Klienten in der Pflegedokumentation?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


(zusätzlich): Wird bei allen Klienten zu Beginn der Leistungsübernahme das individuelle Sturzrisiko erhoben und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden bei Klienten mit einem erhöhten Sturzrisiko die Sturzrisikofaktoren immer aktuell ermittelt und beschrieben?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden individuelle Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen, durchgeführt und dokumentiert, um das Sturzrisiko zu senken, insbesondere:

  • Werden Medikamente auf ihre sturzfördernden Eigenschaften überprüft und angepasst?
  • Empfehlen wir externe Angebote zur Verbesserung der Kraft und der Balance, etwa Sitzgymnastik oder Seniorentanz?
  • Achten die Pflegekräfte auf die Beseitigung von Stolperstellen, auf bessere Lichtverhältnisse und auf den Einsatz von Hilfsmitteln?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Verfügt der Pflegedienst über Informations- und Beratungsmaterial, das dem Klienten und seinen Angehörigen ausgehändigt wird? Wird das auch dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Dekubitusrisiko


Zusatzinfo:

  • Der Gutachter schätzt aufgrund der vorliegenden Informationen ein, ob bei dem Klienten ein Dekubitusrisiko vorliegt und ob die Einrichtung zum gleichen Schluss gekommen ist.

Werden die Klienten über das Dekubitusrisiko aufgeklärt sowie über die Maßnahmen, um einen Dekubitus zu vermeiden?

Werden der Bewegungsplan und verschiedene Hilfsmittel (etwa große und kleine Kissen sowie Handtücher) vorgestellt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird dem Klienten und seinen Angehörigen die Wichtigkeit der täglichen Hautinspektion erklärt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist dokumentiert, dass der Klient und seine Angehörigen beraten und aufgeklärt worden sind?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist in der Pflegedokumentation schriftlich festgehalten, falls der Klient und / oder seine Angehörigen Maßnahmen ablehnen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird bei allen Klienten, bei denen eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, zu Beginn der Pflege das individuelle Dekubitusrisiko eingeschätzt und dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wird bei gefährdeten Klienten in individuell festgelegten Intervallen das jeweilige Risiko neu eingeschätzt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Führt der Pflegedienst im Rahmen der vereinbarten Leistungen gewebeschonende Lagerungen durch, um einen Dekubitus zu vermeiden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ernährung und Flüssigkeitsversorgung


Zusatzinfo:

  • Zu Beginn macht sich der Gutachter ein Bild über den Klienten im Bereich der Ernährung und der Flüssigkeitsversorgung. Er dokumentiert das Gewicht, die aktuelle Körpergröße, den aktuellen BMI sowie den Gewichtsverlauf in den letzten sechs Monaten. Und er beurteilt die Flüssigkeitsversorgung und gibt eine Einschätzung ab, ob der Klient ein Selbstpflegedefizit in diesem Bereich hat.
  • Als relevante Gewichtsabnahme gelten mehr als fünf Prozent in ein bis drei Monaten und mehr als zehn Prozent in sechs Monaten.
  • Danach erfasst der Gutachter ggf., mit welchen Hilfsmitteln der Klient versorgt ist (etwa PEG-Sonde) und wie viel Nahrung er erhält. Ebenso inspiziert er die Sonde, die Eintrittsstelle und ggf. den Verband.
  • Als Nächstes schätzt er ein, ob aus seiner Sicht Anhaltspunkte für ein Risiko oder für eine Einschränkung im Bereich der Ernährung beim Klienten vorliegen. Sind sich der Gutachter und die Pflegekraft nicht einig oder liegt keine Einschätzung seitens der Einrichtung vor, wird gemeinsam das Ernährungsrisiko mit dem MNA-SF (Mini-Nutritional-Assessment Short-Form) ermittelt.

Flüssigkeitsversorgung


Weist der Pflegedienst den Klienten auf sein Flüssigkeitsdefizit hin?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Hat der Pflegedienst erkennbar Maßnahmen ergriffen, als er bei einem Klienten ein Defizit in der Flüssigkeitsaufnahme festgestellt hat? Ist das dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wurde der Klient beraten, wo er sich Hilfe holen kann? Wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass er seinen Zustand von einem Arzt abklären lassen sollte?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Erfasst der Pflegedienst das individuelle Risiko der Flüssigkeitsversorgung, wenn dazu Leistungen vereinbart sind?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Und führen die Pflegekräfte auch nachweislich die vereinbarten Leistungen zur Flüssigkeitsversorgung durch?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ernährung


Weist der Pflegedienst den Klienten auf sein Ernährungsdefizit hin?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Hat der Pflegedienst erkennbar Maßnahmen ergriffen, nachdem er bei einem Klienten ein Defizit in der Ernährung festgestellt hat? Ist das dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Wurde der Klient beraten, wo er sich Hilfe holen kann? Wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass er seinen Zustand von einem Arzt abklären lassen sollte?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Erfasst der Pflegedienst das individuelle Risiko der Ernährung, wenn dazu Leistungen vereinbart sind?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Und führen die Pflegekräfte auch nachweislich in der Pflegedokumentation die vereinbarten Leistungen zur Ernährung durch?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Berücksichtigen die Pflegekräfte die individuellen Wünsche und Gewohnheiten zur Ernährung und zur Flüssigkeitsversorgung des Klienten, sofern es sich im Rahmen der vereinbarten Leistungen bewegt? Der Nachweis erfolgt über die Pflegedokumentation und über die Befragung des Klienten.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ausscheidung


Zusatzinfo:

  • Zu Beginn macht sich der Gutachter ein Bild über den Klienten im Bereich der Harn- und Darminkontinenz. Bei einem Klienten ohne Harn- und Darminkontinenz werden die Fragen nicht bearbeitet. Er erfragt, mit welchem System oder Hilfsmitteln der Klient versorgt ist. Er schaut sich ggf. den Katheter, die Eintrittsstelle sowie den Verband bei einem suprapubischen Katheter an. Und er beurteilt auch, ob der Klient ein Selbstpflegedefizit in diesem Bereich hat oder ob es Probleme bei der selbstständigen Versorgung gibt. Dazu zieht er auch die Pflegedokumentation heran.

Werden die Klienten und Angehörigen über die erforderlichen Maßnahmen zur Inkontinenz beraten?

Werden dem Klienten und seinen Angehörigen verschiedene Maßnahmen, wie etwa Inkontinenzeinlagen, das Miktionsprotokoll, die Hautinspektion, personelle Hilfe bzw. Hilfestellung der Angehörigen erklärt und gezeigt?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist dokumentiert, dass der Klient und seine Angehörigen beraten und aufgeklärt worden sind?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist in der Pflegedokumentation schriftlich festgehalten, falls der Klient und/oder seine Angehörigen Maßnahmen ablehnen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Halten die Pflegekräfte die individuellen Ressourcen und Risiken in der Pflegedokumentation fest, wenn hierzu Leistungen vereinbart wurden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Kann der Pflegedienst anhand der Pflegedokumentation nachweisen, dass die vereinbarten Leistungen zur Unterstützung der Ausscheidung bzw. der Inkontinenzversorgung sachgerecht durchgeführt worden sind? Bei Zweifeln werden der Klient oder seine Angehörigen befragt.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Demenz


Zusatzinfo:

  • Die Fragen werden nur bearbeitet, wenn bei dem zu befragenden Klienten eine gerontopsychiatrische Diagnose vorliegt.

Werden der Klient und seine Angehörigen von den Pflegekräften über die Risiken und entsprechenden Maßnahmen beraten?

Wird besprochen, ob und welche Selbstgefährdung des Klienten auftreten kann? Etwa: Herdplatten anlassen, auf die Straße laufen, Selbstverletzung mit dem Nassrasierer.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden der Klient und seine Angehörigen über passende Beschäftigungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung beraten und aufgeklärt? Etwa Tagespflege in einer externen Einrichtung.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist in der Pflegedokumentation schriftlich festgehalten, falls der Klient und/oder seine Angehörigen Maßnahmen ablehnen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Fließen bei Klienten mit einer Demenz die Ergebnisse der Biografiearbeit in die tägliche Pflege ein? Der Nachweis erfolgt über die Pflegedokumentation.

Werden Rituale des Klienten, z. B. morgens beim Aufstehen oder abends zum Schlafengehen, weitergeführt bzw. berücksichtigt, sofern dort Leistungen stattfinden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Werden die individuellen Gewohnheiten bei der Körperpflege und bei der Ernährung berücksichtigt, im Rahmen der vereinbarten Leistungen?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Sind alle Maßnahmen dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der biografische Hintergrund (also warum eine Maßnahme so oder anders durchgeführt wird) muss nicht bei der Dokumentation der Maßnahmen erklärt werden. Dazu ist das Biografieblatt die richtige Stelle.

Berät der Pflegedienst die Angehörigen zum Umgang mit dem demenziell erkrankten Klienten?

Geben die Pflegekräfte praktische Tipps und Hilfestellungen bei der Pflege und Betreuung Demenzkranker im Alltag? Etwa: Einfache Sätze formulieren in der Kommunikation, Demenzkranke im Haushalt helfen lassen, Speisen stärker würzen und bunte, süße Getränke anbieten?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Machen die Pflegekräfte aufmerksam auf Hilfsangebote, wie etwa Selbsthilfegruppen, Broschüren, Angebot zur Tagespflege, weitere Leistungen der Pflegekasse, Internetadressen usw.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Ist die Beratung dokumentiert in der Pflegedokumentation?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Körperpflege und andere wichtige Aspekte


Zusatzinfo:

  • Auch hier macht der Prüfer wieder eine Bestandsaufnahme in den Bereichen Haare, Fuß- und Fingernägel, Hautfalten sowie Mund- und Zahnzustand. Er vermerkt Auffälligkeiten, etwa im Mund trockene Schleimhäute, borkige Beläge, trockene und eingerissene Lippen usw.

Berücksichtigen die Pflegekräfte die individuellen Wünsche und Gewohnheiten des Klienten bei der Körperpflege und der Mund- und Zahnpflege (im Rahmen der vereinbarten Leistungen)?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Und ist das auch dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Erbringt der Pflegedienst die vereinbarten Leistungen im Bereich der Körperpflege sach- und fachgerecht?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der Prüfer bejaht diese Frage, wenn er keine Defizite erkennt oder der Pflegedienst plausibel darlegen kann, warum er sie nicht sach- und fachgerecht durchführen kann. Der Nachweis geschieht durch die Pflegedokumentation und durch den Inaugenscheinnahme durch den Prüfer. Bei Zweifeln werden der Klient und seine Angehörigen befragt.

Erstgespräch


Hat der Pflegedienst ein Erstgespräch mit dem Klienten durchgeführt und ist das dokumentiert worden?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der Prüfer wertet die Frage mit “trifft nicht zu”:
  • wenn das Erstgespräch länger als zwei Jahre zurückliegt,
  • wenn der Klient so kognitiv eingeschränkt ist, dass ein Erstgespräch nicht sinnvoll ist oder
  • wenn der Klient ein Erstgespräch ablehnt.

Qualifikation der Mitarbeiter


Haben die eingesetzten Mitarbeiter die formale Qualifikation für die Durchführung von Behandlungspflege? Der Nachweis erfolgt etwa durch das Zeugnis.

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Haben die eingesetzten Mitarbeiter ohne die formale Qualifikation einen Nachweis über die materielle Qualifikation, z. B. durch Fortbildung oder durch Anleitung? Ist das dokumentiert?

O

O

 

__ . __ . 201_

 


Zusatzinfo:

  • Der Mitarbeiter, etwa eine Pflegehilfskraft, kann eine materielle Qualifikation erwerben. Er weist etwa gegenüber einem Arzt nach, dass er z. B. in der Lage ist, eine subkutane Injektion sachgerecht durchzuführen. Der Arzt stellt dann dafür eine Bescheinigung aus.

Situationsgerechtes Handeln bei akuten Ereignissen


Lässt die Pflegedokumentation darauf schließen, dass bei akuten Ereignissen wie etwa bei Stürzen, bei heftigen Kopfschmerzen, bei massivem Durchfall usw. pflegerisch gehandelt wird? Wird dokumentiert, ob der Klient weiter bei den nächsten Einsätzen intensiv beobachtet wurde und ob ggf. ein Arzt hinzugezogen wird? Alle Maßnahmen und Reaktionen der Pflegekräfte müssen dokumentiert sein.

O

O

 

__ . __ . 201_

 



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz