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Auditcheckliste Teil 2 "Hygiene, strukturelle Anforderungen, Qualitätsmanagement, Notfallmanagement, Medizinprodukte" (Version 1 / Ed. 2018 / Häusliche Krankenpflege)

Raus aus der Klinik - rein in die häusliche Krankenpflege. Selbst bei komplexen Krankheitsbildern werden viele Patienten so früh wie irgend möglich aus dem Krankenhaus entlassen. Das spart den Krankenkassen viel Geld, stellt Pflegedienste aber vor hohe Herausforderungen.

Zusätzlich zu den Forderungen der MDK-Anleitung werden Fragen und Punkte überprüft, die darüber hinausgehen. Können diese mit "ja" beantwortet werden, befindet sich die Einrichtung auf einem hervorragenden Weg in ihrem Qualitätsmanagement. Die zusätzlichen Fragen sind aufgrund der besseren Unterscheidung mit dem Wort "[zusätzlich:]" versehen.

Auditcheckliste Teil 2 "Hygiene, strukturelle Anforderungen, Qualitätsmanagement, Notfallmanagement, Medizinprodukte" (Version 1 / Ed. 2018 / Häusliche Krankenpflege)


Frage

erfüllt

Verantwortlich für die Beseitigung des Problems

Mangel wird abgestellt spätestens bis zum:

Anmerkung


ja

nein

Folgende Unterlagen sollten Sie bei einer Überprüfung durch den MDK auf jeden Fall vorweisen können:


Hygiene


Zusatzinfo:

  • Das Hygienemanagement ist Leitungsaufgabe. Der Betreiber muss vorausschauend alle notwendigen hygienischen und arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen erfüllen, um die Beschäftigten und Klienten vor Gefahren zu bewahren. Dazu ist es sinnvoll, eine Hygienekommission (Qualitätszirkel) beim Pflegeanbieter zu bilden, die eine Risikoanalyse und -bewertung vornimmt, um daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen führen so zu Hygienestandards und zu Arbeitsanweisungen.
  • Dabei unterliegt der Betreiber zahlreichen Gesetzen und behördlichen Auflagen wie etwa dem Infektionsschutzgesetz, der Medizinproduktebetreiberverordnung, der Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Biostoffverordnung usw.

Betreibt der Pflegeanbieter ein angemessenes Hygienemanagement? Dabei sind folgende Bedingungen von dem Pflegeanbieter zu erfüllen:

Hat der Pflegeanbieter innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und zum Umgang mit Sterilgut festgelegt?

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Gibt es schriftliche Anweisungen zur Reinigung und zur Entsorgung kontagiöser und kontaminierter Gegenstände?

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Werden diese innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft und wird das dokumentiert?

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Sind die innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen allen Mitarbeitern bekannt? (Ggf. sollten die Mitarbeiter das mit ihrer Unterschrift bestätigen.)

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Sind alle im Rahmen des Hygienemanagements benötigten Desinfektionsmittel vorhanden?

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Zusatzinfo:

  • Die Gutachter können sich etwa abgezeichnete Dienstanweisungen zeigen lassen oder Mitarbeiter durch Zufallsauswahl befragen.

Kennen die Pflegekräfte des Pflegeanbieters alle für sie relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Instituts? Ist das dokumentiert?

Ist die Empfehlung zur Händehygiene bekannt?

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Ist die Empfehlung zur Prävention und zur Kontrolle katheterassoziierter  Harnwegsinfektionen bekannt?

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Ist die Empfehlung zur Prävention der nosokomialen beatmungsassoziierten Pneumonie bekannt?

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Ist die Empfehlung zur Prävention und zur Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bekannt?

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Ist die Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen bekannt?

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Verfügt jeder in der Pflege tätige Mitarbeiter über sein eigenes Händedesinfektionsmittel und Hautschutzpräparat?

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Stehen den Mitarbeitern im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen insbesondere Handschuhe, Schutzkleidung wie Plastikschürzen, Mund- und Nasenschutz, Schuhschutz usw. zur Verfügung?

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Zusatzinfo:

  • Zu diesem Punkt (Arbeitshilfen) werden die Mitarbeiter befragt. Die Gutachter lassen sich die entsprechenden Vorräte zeigen.

(zusätzlich): Verfügt der Pflegeanbieter über einen schriftlichen Hygieneplan, der die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt?

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Zusatzinfo:

  • Der Hygieneplan soll eine tägliche Hilfestellung für die Mitarbeiter sein. Er enthält detaillierte Vorgaben für konkrete Situationen wie etwa zum Umgang mit Sterilgut und zur Entsorgung von kontaminierten Abfällen, Durchführung der Händedesinfektion und Hautpflege, Reinigung oder Desinfektion von Flächen usw.

MRSA


Verfügt der Pflegeanbieter über einen Standard zum Umgang mit MRSA bei Klienten? Dieser sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

Werden die Mitarbeiter nachweislich geschult zum Thema Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen bei MRSA?

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Werden die Klienten und deren Angehörige über die Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen bei MRSA informiert?

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Werden betroffene Klienten möglichst immer am Schluss einer Pflegetour versorgt, um eine Kreuzkontamination zu verhindern?

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Werden die Hygienemaßnahmen etwa Händehygiene, Tragen von Schutzkitteln, Mundschutz, Einmalhandschuhe bei der Grund- und Behandlungspflege sowie bei Kontakt mit kontaminiertem Material/Sekret strikt eingehalten?

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Werden Pflegeutensilien des betroffenen Klienten vor Ort belassen?

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Strukturelle Anforderungen bei spezieller Krankenbeobachtung


Die folgende Auditcheckliste ist von Pflegeanbietern zu bearbeiten, wenn sie mindestens einen Klienten mit “spezieller Krankenbeobachtung” (Ziffer 24 der HKP-Richtlinie nach SGB V) versorgen.


Wie viele Klienten mit der Verordnung “spezielle Krankenpflege” versorgt der Pflegeanbieter? Aufgeschlüsselt nach:

Wie viele Klienten werden insgesamt so versorgt?

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Wie viele Klienten werden in der eigenen Häuslichkeit so versorgt?

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Wie viele Klienten werden in einer Wohngemeinschaft so versorgt? (Als Sonderform der eigenen Häuslichkeit.)

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Wie viele Klienten werden im betreuten Wohnen so versorgt? (Als Sonderform der eigenen Häuslichkeit.)

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Wie viele Klienten werden in sonstige Wohnformen versorgt mit dieser Leistung?

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Zusatzinfo:

  • Wenn in einer Wohngemeinschaft verschiedene ambulante Pflegedienste und / oder Pflegeanbieter Leistungen erbringen, so sind nur die Klienten anzugeben, die von Ihrem Pflegeanbieter versorgt werden.

Wie viele Klienten versorgt der Pflegeanbieter, die unter 18 Jahre alt sind? Aufgeschlüsselt nach:

nichtinvasive Beatmung (also mit einer Maske)

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invasive Beatmung

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Tracheostoma (ohne Beatmung)

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Sonstiges

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Wie viele Klienten ab 18 Jahren versorgt der Pflegeanbieter? Aufgeschlüsselt nach:

nichtinvasive Beatmung (Maske)

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invasive Beatmung

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Tracheostoma (ohne Beatmung)

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Sonstiges

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Über wie viele Vollzeitstellen von Fachbereichsleitungen für beatmete Personen verfügt der Pflegeanbieter?

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Zusatzinfo:

  • Sollte die Pflegedienstleitung über diese Qualifikation “Fachbereichsleitungen für beatmete Personen” verfügen, ist sie zum Stellenumfang dazu zu zählen. Sollte der Pflegeanbieter keine beatmeten Klienten versorgen, entfällt die Frage.

Aufbauorganisation Personal bei spezieller Krankenbeobachtung


Hat die verantwortliche Pflegefachkraft, die die spezielle Krankenbeobachtung durchführt, folgende Qualifikation? (Das kann auch die Fachbereichsleitung selbst sein.)

Bei Klienten ab 18 Jahren:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in

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Bei Klienten unter 18 Jahren:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

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  • Atmungstherapeut/in mit pflegerischer Ausbildung oder
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Anästhesie- und Intensivpflege oder
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Beatmungsbereich in den letzten fünf Jahren und Fortbildung

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Zusatzinfo:

  • Erfahrungen im Beatmungsbereich heißt konkret: geleistete Stunden auf einer Intensivstation, Weaningstation, Station für außerklinische Beatmung und außerklinische Beatmungspflege. Die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) bietet etwa eine solche Fortbildung an. Sie umfasst mindestens 200 Stunden und schließt mit einem Zertifikat ab und befähigt zu einer Leitungsfunktion.

Hat die Pflegefachkraft, die selbstständig und eigenverantwortlich beatmungs- bzw. intensivspezifische Aufgaben beim Klienten durchführt, folgende Qualifikation? (Sofern schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche versorgt werden, sind vorrangig Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen mit der Zusatzqualifikation einzusetzen.)

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder
  • Altenpfleger/in

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  • Atmungstherapeut/in mit pflegerischer Ausbildung oder
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Anästhesie- und Intensivpflege oder
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinische Beatmung) in den letzten fünf Jahren oder
  • Fortbildung mit Zertifikat über mindestens 120 Stunden

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Zusatzinfo:

  • Diese Fortbildung bietet auch wieder die Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) an. Sie ist von den Fachgesellschaften bzw. von den pflegerischen Berufsverbänden anerkannt und durch Akkreditierung und durch Zertifizierung qualitätsgesichert. Diese Fortbildung kann berufsbegleitend absolviert werden. Zertifikate anderer Anbieter müssen denen des DIGAB-Zertifikats entsprechen.
  • Sollte der Pflegeanbieter keine beatmeten Klienten versorgen, entfallen die Fragen.

Qualitätsmanagement bei spezieller Krankenbeobachtung:


Einarbeitung neuer Mitarbeiter


Hat der Pflegeanbieter ein individuell gestaltetes Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter entwickelt?

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Macht das Konzept Aussagen zu folgenden Aspekten?

Werden die Ziele erläutert?

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Welchen Zeitraum (Tage / Wochen) umfasst die Einarbeitungszeit? Sind es mindestens vier bis sechs Wochen?

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Wird auf die Inhalte der Einarbeitung eingegangen?

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Ist eine Pflegefachkraft als jeweiliger Praxismentor im Konzept benannt?

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Wird im Einarbeitungskonzept nach dem jeweiligen Qualifizierungsgrad unterschieden?

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Ist ein System zur Beurteilung der Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase / Probezeit im Konzept beschrieben?

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Wird das Konzept nachweislich angewandt?

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[zusätzlich:] Wird im Konzept auf das Unternehmensleitbild und auf das Pflegeleitbild eingegangen?

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[zusätzlich:] Ist das Einarbeitungskonzept jedem leitenden Mitarbeiter des Pflegeanbieters bekannt?

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[zusätzlich:] Werden bei Schwierigkeiten mit dem neuen Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase rechtzeitig Gespräche geführt?

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[zusätzlich:] Wird dem neuen Mitarbeiter der Einarbeitungsbogen gleich am ersten Tag ausgehändigt und ihm dessen Sinn und Zweck erläutert?

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[zusätzlich:] Wird das Einarbeitungskonzept regelmäßig überprüft und überarbeitet?

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[zusätzlich:] Wer ist dafür verantwortlich? Ist dieses geklärt?

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Zusatzinfo:

  • Idealerweise wird dem Mitarbeiter am ersten Arbeitstag eine Infomappe überreicht, die wichtige Unterlagen enthält. Inhalte könnten etwa sein:
    • Anschreiben, in dem der Mitarbeiter begrüßt wird
    • Organigramm des Pflegeanbieters
    • Arbeitszeiten
    • Einarbeitungsstandard
    • Pflegeleitbild
    • Information über die Qualitätsmanagementarbeit, z. B. Arbeit des Qualitätszirkels, Qualitätsmanagementhandbuch
    • Informationen über das praktizierte Pflegesystem und über den Tourenplan, z. B. Bezirkssystem
    • Informationen über Personalhygiene, Arbeitskleidung, Unfallverhütungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Schadensmeldungen, Tragen eines Namensschilds, Annahme von Geschenken usw.
    • Verhalten im Krankheitsfall, wichtige Telefonnummern etc.
    • Umgang mit Wohnungsschlüsseln der Klienten
    • Umgang mit dem Planungsbuch (siehe Informationsweitergabe)

Notfallmanagement


Hat der Pflegeanbieter verbindliche Regelungen zum Notfallmanagement?

Liegen für den Bereich spezielle Krankenbeobachtung eigene Notfallstandards vor? Etwa

  • Trachealkanülenzwischenfälle
  • Beatmungszwischenfälle
  • Stromausfall
  • Brand
  • Wasserschäden
  • Geräteschäden

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Werden diese Standards geschult und nachweisbar umgesetzt?

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Medizinprodukte


Sind alle Mitarbeiter in die Bedienung und in die Anwendung der Beatmungs- und Infusionsgeräte eingewiesen worden?

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Führt der Pflegeanbieter dazu ein Protokoll mit den Handzeichen der betreffenden Pflegekräfte?

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