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Dienstanweisung zum äußeren
Erscheinungsbild von Pflegepersonal
 
Die modischen Geschmäcker innerhalb eines Pflegeteams
sind mitunter nur schwer unter einen Hut zu bekommen. Was die
18-jährige Pflegeschülerin für "voll stylish" hält, beurteilt manch
gestandene Pflegedienstleitung wohl eher als "krass heavy". In solchen
Fällen könnte eine Dienstanweisung nicht schaden.
 
 
            
              
                
 
                  
 
                  
 Dienstanweisung zum äußeren Erscheinungsbild von
Pflegepersonal
                  
                
                
 
 
                  
 
 
Das optische
Erscheinungsbild unserer Pflegekräfte ist ein wichtiger Faktor für den
Gesamteindruck der Einrichtung auf Bewohner, Angehörige und
Geschäftspartner. Daher bitten wir um Beachtung folgender Anweisungen:
                  
 
                    
Jede Pflegekraft achtet auf
eine angemessene Körperhygiene und Sauberkeit.
 
Es dürfen nur dezente
Deodorants und Parfüms verwendet werden.
 
Jede Pflegekraft trägt dafür
Sorge, dass Haarfarbe und Haarschnitt angemessen sind (z.B. keine
Teilrasuren, Neonfarben usw.). Lange Haare müssen zu einem Zopf
geflochten oder hochgesteckt werden.
 
Grelles oder übertriebenes
Makeup ist nicht erwünscht.
 
Kleidung muss stets
luftdurchlässig, feuchtigkeitsaufsaugend und kochfest sein.
 
Es ist darauf zu achten,
dass Kleidungsstücke und Schuhe keine oder nur geringe statische
Aufladungen erzeugen können. ("Fingerblitze")
 
Die Kleidung muss der
entsprechenden RKI-Richtlinie und den Unfallverhütungsvorschriften
entsprechen. Im Zweifel ist die Pflegedienstleitung zu kontaktieren.
 
Die Basisbekleidung in
unserer Einrichtung besteht aus einem weißen Kasack mit blauen Ärmel-
und Kragenrändern sowie einer weißen Hose.
 
Wenn über der Dienstkleidung
eine Jacke getragen wird, so muss diese aus Baumwolle bestehen und weiß
gefärbt sein. Die Jacke muss vorne geschlossen sein und darf keine
Haken und Ösen enthalten.
 
Wenn T-Shirts unter der
Dienstkleidung getragen werden, müssen diese weiß gefärbt sein. Die
Ärmellänge muss der der Dienstkleidung entsprechen.
 
Bei Verschmutzung ist die
Kleidung umgehend zu wechseln.
 
Schuhe müssen weiß und vorne
geschlossen sein. Wichtig ist überdies, dass sie luftdurchlässig und
mit einem Riemen an der Ferse versehen sind.
 
Das Tragen eines
Namensschildes ist erwünscht.
 
Schmuck darf getragen
werden, soweit dieser in Form, Größe und Farbe dezent ist und die
Dienstanweisung "Hygiene" beachtet wird.
 
Halsketten und Piercings
müssen stets unter der Dienstkleidung getragen werden.
Gesichtspiercings sind nicht zulässig.
 
Kleine Ohrstecker dürfen
getragen werden, sofern sichergestellt ist, dass sie sich nicht etwa an
der Kleidung verhaken können. Das Tragen von Ohrringen und
herunterhängendem Ohrschmuck ist nicht gestattet.
 
Ringe, Hand- und Armschmuck
sowie Uhren dürfen nicht getragen werden.
 
Tätowierungen sind nur dort
zulässig, wo sie von der Dienstkleidung verdeckt werden.
 
Pins oder Anstecker mit
politischem Hintergrund sind unerwünscht.
 
Symbole religiöser Identität
(Kreuze, Davidsterne usw.) sind nur in dezenter Form zulässig.
 
 
                  
 
  
                  
 
                  
Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters
                  
                
              
            
  
 
 
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