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Standard "Umgang mit Geschenken"

"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft", lautet ein Sprichwort. Das Problem in der Altenpflege: Größere Aufmerksamkeiten kosten schnell den Job.


Standard "Umgang mit Geschenken"


Definition:

  • Für viele unserer Bewohner ist es eine Frage des guten Umgangs, Menschen des näheren Umfeldes mit kleinen Aufmerksamkeiten zu beschenken. Dazu zählen natürlich primär die eigenen Kinder und Enkelkinder; nach Jahren oder Monaten der Versorgung oft aber auch die Pflegekräfte.
    • Ein wichtiger Faktor ist dabei der kulturelle Hintergrund des Bewohners.
    • In vielen Kulturkreisen ist es üblich, gute Leistungen mit (finanziellen) Aufmerksamkeiten zu belohnen. Dieses etwa in Süd- und in Mitteleuropa; also auch in Deutschland.
    • Bewohner mit afrikanischen, osteuropäischen oder arabischen Wurzeln sind oftmals mit einem Gesundheitssystem aufgewachsen, in dem "Zahlungen unter der Hand" üblich sind oder gar von Ärzten und von Pflegekräften erwartet werden. Für solche Senioren ist es ggf. ein biografisch tief verankertes Bedürfnis, etwa die Bezugspflegekraft ab und zu mit Aufmerksamkeiten zu bedenken.
    • Bewohner aus Skandinavien und aus weiten Teilen Ostasiens haben vielfach eine andere biografische Prägung. Sie sehen Freundlichkeit und guten Service als so selbstverständlich an, dass eine separate Belohnung dafür nicht angemessen oder gar beleidigend wäre.
  • Eine Schenkung an eine Pflegekraft ist problematisch, da sie zu falschen Schlussfolgerungen führen kann:
    • Der Bewohner kann den Eindruck gewinnen, dass er besondere Fürsorge mit zusätzlichen Geschenken kaufen kann oder gar kaufen muss.
    • Die beschenkte Pflegekraft fühlt sich dem Bewohner ggf. verpflichtet. Sie behandelt ihn freundlicher als Mitbewohner.
    • Andere Bewohner sind aufgrund geringerer finanzieller Ressourcen ggf. nicht in der Lage, Pflegekräfte in dieser Form zu beschenken. Sie fühlen sich als "Bewohner zweiter Klasse".
  • Bei einem demenziell erkrankten Senioren kann es auch passieren, dass er einen Gegenstand an eine Pflegekraft verschenkt, dieses aber alsbald wieder vergisst. Oder der Bewohner verstirbt, ohne dass er seine Angehörigen über die Schenkung informiert hat. Später steht dann ggf. der Vorwurf im Raum, dass die Pflegekraft den Gegenstand gestohlen hat.
  • Aus diesem Grund ist es allen Mitarbeitern untersagt, Geschenke oder sonstige Zuwendungen von Bewohnern oder von Angehörigen anzunehmen. Wir setzen damit auch gesetzliche Vorgaben um.

Grundsätze:

  • Wir sollten das Problem nicht überbewerten. Die allermeisten Geschenke sind nicht mit Hintergedanken verbunden. Sie sind vielmehr Ausdruck der Dankbarkeit und der Zufriedenheit für eine offenbar sehr liebevolle Pflege.
  • Wenn also alle hier beschriebenen Einschränkungen beachtet werden, kann und sollte die Pflegekraft das Geschenk annehmen. Eine Zurückweisung würde der Bewohner zu Recht als unhöflich empfinden.
  • Wir haben Vertrauen in unsere Mitarbeiter und geben ihnen einen möglichst großen Ermessensspielraum.

Ziele:

  • Alle Bewohner werden unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen mit der gleichen Empathie versorgt.
  • Wir vermeiden bereits den Anschein, dass Bewohner bevorzugt werden, wenn sie den Pflegekräften Geschenke machen.
  • Bewohner sehen sich nicht veranlasst, für Dienste zusätzlich zu bezahlen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben.
  • Bewohner, die über keine finanziellen Ressourcen verfügen, müssen keine Nachteile befürchten.

Vorbereitung:

  • Der korrekte Umgang mit Geschenken ist Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Jede Pflegekraft wird für die Problematik sensibilisiert.
  • Schon bei der Heimaufnahme suchen wir den Dialog mit dem Bewohner und den Angehörigen. Wir verdeutlichen, dass mit dem Heimentgelt alle in Anspruch genommenen Pflegeleistungen abgegolten sind. Der Bewohner ist zu keinen weiteren Zuwendungen verpflichtet.
  • Wir versichern dem Bewohner, dass sich jede Pflegekraft natürlich über kleine Aufmerksamkeiten freut. Wir zeigen aber auch die Problematik auf, die mit der Annahme von wertvollen Geschenken verbunden ist.

Durchführung:

  • Bis zu einem Wert von fünf Euro erachten wir Sachgeschenke als geringfügig. Wir nehmen diese Geschenke an, wenn sie einen nur einmaligen Charakter haben und mit keinem offenkundigen Hintergedanken verbunden sind. Beispiel: Es ist Weihnachten oder die Pflegekraft hat Geburtstag.
  • Bei Sachgeschenken, deren Wert nicht klar einzuschätzen ist, muss die Pflegedienstleitung entscheiden, ob das Präsent noch als geringfügig angesehen werden kann. Dieses gilt etwa für Handarbeiten, persönliche Gegenstände usw. Im Zweifel ist das Geschenk aber abzulehnen.
  • Falls ein Sachgeschenk den Wert von fünf Euro übersteigt, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Geschenk abzulehnen. Dabei sollte die Pflegekraft einfühlsam vorgehen. Sie erklärt dem Bewohner, warum die Annahme nicht möglich ist. Zusätzlich muss die Pflegedienstleitung über das Angebot informiert werden. Eine Nachricht an die PDL ist auch notwendig, wenn das Geschenk lediglich in Aussicht gestellt wird.
  • Geldgeschenke werden grundsätzlich abgelehnt. Die Pflegekraft kann dem Bewohner aber nahelegen, für einen speziellen Zweck zu spenden, der auch der Pflegekraft am Herzen liegt.
  • Alternativ: Geldgeschenke bis fünf Euro können angenommen werden. Sie werden in das "Sparschwein" der Pflegekräfte im Stationszimmer gesteckt.
  • Es ist eine Frage der Höflichkeit und der Kollegialität, dass geschenkte Süßwaren (z.B. Pralinen), Tabakprodukte usw. mit allen weiteren Mitarbeitern geteilt werden. Dieses wird dem Bewohner so vermittelt. Er soll nicht glauben, dass die Pflegekraft seine Süßigkeiten nicht mag und diese deswegen an Kollegen weiterverschenkt. 
  • Viele Senioren sind aufgrund einer demenziellen Erkrankung nicht mehr in der Lage, die Problematik zu erfassen. Sie reagieren mit Unverständnis, wenn wir ein Geschenk ablehnen. Wir suchen dann das Gespräch mit den Angehörigen. Diese sollen dem Bewohner den Sachverhalt noch einmal erläutern.
  • Die Ablehnung eines Geschenks, bzw. die Rückgabe ist schriftlich zu dokumentieren. Wir schützen uns damit vor etwaigen Vorwürfen beispielsweise durch Angehörige.

Nachbereitun

  • Der Umgang mit Geschenken wird bei Bedarf im Rahmen von Teamsitzungen thematisiert. Es ist wichtig, hier einen Konsens zu erreichen.

Dokumente:

  • ggf. Stammblatt / Berichtsblatt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter



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