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Standard "Umgang mit Geschenken"
"Kleine
Geschenke erhalten die Freundschaft", lautet ein Sprichwort. Das
Problem in der Altenpflege: Größere Aufmerksamkeiten kosten schnell den
Job.
Standard
"Umgang mit Geschenken"
Definition:
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Für viele unserer Bewohner
ist es eine Frage des guten Umgangs, Menschen des näheren Umfeldes mit
kleinen Aufmerksamkeiten zu beschenken. Dazu zählen natürlich primär
die eigenen Kinder und Enkelkinder; nach Jahren oder Monaten der
Versorgung oft aber auch die Pflegekräfte.
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Ein wichtiger Faktor ist
dabei der kulturelle Hintergrund des Bewohners.
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In vielen Kulturkreisen
ist es üblich, gute Leistungen mit (finanziellen) Aufmerksamkeiten zu
belohnen. Dieses etwa in Süd- und in Mitteleuropa; also auch in
Deutschland.
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Bewohner mit
afrikanischen, osteuropäischen oder arabischen Wurzeln sind oftmals mit
einem Gesundheitssystem aufgewachsen, in dem "Zahlungen unter der Hand"
üblich sind oder gar von Ärzten und von Pflegekräften erwartet werden.
Für solche Senioren ist es ggf. ein biografisch tief verankertes
Bedürfnis, etwa die Bezugspflegekraft ab und zu mit Aufmerksamkeiten zu
bedenken.
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Bewohner aus Skandinavien
und aus weiten Teilen Ostasiens haben vielfach eine andere biografische
Prägung. Sie sehen Freundlichkeit und guten Service als so
selbstverständlich an, dass eine separate Belohnung dafür nicht
angemessen oder gar beleidigend wäre.
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Eine Schenkung an eine
Pflegekraft ist problematisch, da sie zu falschen Schlussfolgerungen
führen kann:
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Der Bewohner kann den
Eindruck gewinnen, dass er besondere Fürsorge mit zusätzlichen
Geschenken kaufen kann oder gar kaufen muss.
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Die beschenkte Pflegekraft
fühlt sich dem Bewohner ggf. verpflichtet. Sie behandelt ihn
freundlicher als Mitbewohner.
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Andere Bewohner sind
aufgrund geringerer finanzieller Ressourcen ggf. nicht in der Lage,
Pflegekräfte in dieser Form zu beschenken. Sie fühlen sich als
"Bewohner zweiter Klasse".
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Bei einem demenziell
erkrankten Senioren kann es auch passieren, dass er einen Gegenstand an
eine Pflegekraft verschenkt, dieses aber alsbald wieder vergisst. Oder
der Bewohner verstirbt, ohne dass er seine Angehörigen über die
Schenkung informiert hat. Später steht dann ggf. der Vorwurf im Raum,
dass die Pflegekraft den Gegenstand gestohlen hat.
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Aus diesem Grund ist es
allen Mitarbeitern untersagt, Geschenke oder sonstige Zuwendungen von
Bewohnern oder von Angehörigen anzunehmen. Wir setzen damit auch
gesetzliche Vorgaben um.
Grundsätze:
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Wir sollten das Problem
nicht überbewerten. Die allermeisten Geschenke sind nicht mit
Hintergedanken verbunden. Sie sind vielmehr Ausdruck der Dankbarkeit
und der Zufriedenheit für eine offenbar sehr liebevolle Pflege.
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Wenn also alle hier
beschriebenen Einschränkungen beachtet werden, kann und sollte die
Pflegekraft das Geschenk annehmen. Eine Zurückweisung würde der
Bewohner zu Recht als unhöflich empfinden.
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Wir haben Vertrauen in
unsere Mitarbeiter und geben ihnen einen möglichst großen
Ermessensspielraum.
Ziele:
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Alle Bewohner werden
unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen mit der gleichen Empathie
versorgt.
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Wir vermeiden bereits den
Anschein, dass Bewohner bevorzugt werden, wenn sie den Pflegekräften
Geschenke machen.
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Bewohner sehen sich nicht
veranlasst, für Dienste zusätzlich zu bezahlen, auf die sie einen
Rechtsanspruch haben.
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Bewohner, die über keine
finanziellen Ressourcen verfügen, müssen keine Nachteile befürchten.
Vorbereitung:
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Der korrekte Umgang mit
Geschenken ist Bestandteil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Jede
Pflegekraft wird für die Problematik sensibilisiert.
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Schon bei der Heimaufnahme
suchen wir den Dialog mit dem Bewohner und den Angehörigen. Wir
verdeutlichen, dass mit dem Heimentgelt alle in Anspruch genommenen
Pflegeleistungen abgegolten sind. Der Bewohner ist zu keinen weiteren
Zuwendungen verpflichtet.
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Wir versichern dem Bewohner,
dass sich jede Pflegekraft natürlich über kleine Aufmerksamkeiten
freut. Wir zeigen aber auch die Problematik auf, die mit der Annahme
von wertvollen Geschenken verbunden ist.
Durchführung:
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Bis zu einem Wert von fünf
Euro erachten wir Sachgeschenke als geringfügig. Wir nehmen diese
Geschenke an, wenn sie einen nur einmaligen Charakter haben und mit
keinem offenkundigen Hintergedanken verbunden sind. Beispiel: Es ist
Weihnachten oder die Pflegekraft hat Geburtstag.
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Bei Sachgeschenken, deren
Wert nicht klar einzuschätzen ist, muss die Pflegedienstleitung
entscheiden, ob das Präsent noch als geringfügig angesehen werden kann.
Dieses gilt etwa für Handarbeiten, persönliche Gegenstände usw. Im
Zweifel ist das Geschenk aber abzulehnen.
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Falls ein Sachgeschenk den
Wert von fünf Euro übersteigt, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das
Geschenk abzulehnen. Dabei sollte die Pflegekraft einfühlsam vorgehen.
Sie erklärt dem Bewohner, warum die Annahme nicht möglich ist.
Zusätzlich muss die Pflegedienstleitung über das Angebot informiert
werden. Eine Nachricht an die PDL ist auch notwendig, wenn das Geschenk
lediglich in Aussicht gestellt wird.
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Geldgeschenke werden
grundsätzlich abgelehnt. Die Pflegekraft kann dem Bewohner aber
nahelegen, für einen speziellen Zweck zu spenden, der auch der
Pflegekraft am Herzen liegt.
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Alternativ: Geldgeschenke
bis fünf Euro können angenommen werden. Sie werden in das "Sparschwein"
der Pflegekräfte im Stationszimmer gesteckt.
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Es ist eine Frage der
Höflichkeit und der Kollegialität, dass geschenkte Süßwaren (z.B.
Pralinen), Tabakprodukte usw. mit allen weiteren Mitarbeitern geteilt
werden. Dieses wird dem Bewohner so vermittelt. Er soll nicht glauben,
dass die Pflegekraft seine Süßigkeiten nicht mag und diese deswegen an
Kollegen weiterverschenkt.
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Viele Senioren sind aufgrund
einer demenziellen Erkrankung nicht mehr in der Lage, die Problematik
zu erfassen. Sie reagieren mit Unverständnis, wenn wir ein Geschenk
ablehnen. Wir suchen dann das Gespräch mit den Angehörigen. Diese
sollen dem Bewohner den Sachverhalt noch einmal erläutern.
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Die Ablehnung eines
Geschenks, bzw. die Rückgabe ist schriftlich zu dokumentieren. Wir
schützen uns damit vor etwaigen Vorwürfen beispielsweise durch
Angehörige.
Nachbereitun
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Der Umgang mit Geschenken wird bei Bedarf im Rahmen von Teamsitzungen
thematisiert. Es ist wichtig, hier einen Konsens zu erreichen.
Dokumente:
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ggf. Stammblatt / Berichtsblatt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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