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Dienstanweisung "Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit"
Nicht
jeder Pflegedienst stellt seinen Pflegekräften Firmen-Smartphones zur
Verfügung. Da liegt es für Mitarbeiter doch nahe, alternativ das
private Telefon zu nutzen. Wer diesem mobilen Treiben gewisse Grenzen
setzen will, benötigt eine Dienstanweisung.
Dienstanweisung "Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit"
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Das Mitbringen privater Smartphones zur Arbeitsstelle ist erlaubt.
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Während der Arbeitszeit wird das Smartphone im Spind aufbewahrt. Es ist auf lautlos zu stellen.
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Mitarbeiter dürfen sich mit dem Smartphone in
das Gäste-WLAN des Hauses einwählen, bezeichnet als
“HausAbendruheGast”. Damit kann die Pflegekraft in den Pausen das
Internet nutzen. Das WLAN der Verwaltung darf nicht verwendet werden.
Dieses ist bezeichnet als “HausAbendruheVerw”.
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Privatgespräche dürfen während der Arbeitszeit
nicht geführt werden. Bewohner und Angehörige könnten sich gestört
fühlen. Zudem fehlt schnell die Konzentration auf die Arbeitsabläufe.
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Dienstliche Apps, etwa zur Pflegedokumentation, dürfen nicht auf einem privaten Smartphone installiert und verwendet werden.
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Für dienstliche Kommunikation dürfen
ausschließlich dienstliche Telefone verwendet werden. Wir nutzen
insbesondere keine Messenger-Dienste (Whatsapp usw.), um mit Kunden,
mit Angehörigen oder mit Kooperationspartnern zu kommunizieren.
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In Ausnahmefällen (z.B. ein krankes Kind zu
Hause) kann diese Dienstanweisung von der Pflegedienstleitung zeitlich
befristet außer Kraft gesetzt werden.
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