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Dienstanweisung
Medikamentenausgabe
Die Ausgabe von Medikamenten ist eine der
Arbeiten, die nur wenig Raum für Fehler lässt. Per
Dienstanweisung können Sie die Abläufe vereinheitlichen und
Risiken minimieren.
Dienstanweisung
Medikamentenausgabe
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Medikamente dürfen nur von Pflegefachkräften
oder von ausdrücklich dafür eingewiesenen
Pflegehilfskräften gestellt werden.
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Die "5-R-Regel" (richtiger Bewohner, richtiges
Medikament, richtige Dosierung, richtige Zeit,
richtige Applikation) wird strikt beachtet.
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Tropfen dürfen erst ca. eine halbe Stunde vor
der Verteilung gestellt werden, da einige Tropfen
sonst an Wirksamkeit einbüßen können.
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Die ärztliche
Verordnung bzw. der Beipackzettel werden genau
befolgt.
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Jeder, der Medikamente stellt, ist für die
korrekte Durchführung verantwortlich. Diese umfasst
insbesondere auch die Pflichten zur Dokumentation und
Kontrolle.
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Alle Medikamentenschälchen müssen lesbar mit
einem Namensschild versehen sein.
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Wenn ein Bewohner trotz eindringlicher Ermahnung
die Medikamenteneinnahme verweigert, so wird dieses
ausführlich dokumentiert. Die Pflegedienst- oder
Wohnbereichsleitung muss darüber umgehend informiert
werden. Auf den Bewohner darf aber kein Zwang
ausgeübt werden.
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Medikamente müssen grundsätzlich in einem
verschließbaren Schrank aufbewahrt werden.
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Orientierte Patienten erhalten ihre Medikamente
zur eigenständigen Einnahme bereitgestellt. Bei
dementiell erkrankten Bewohnern muss die
Medikamenteneinnahme durch die Pflegekraft überwacht
werden.
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Injektionen dürfen nur durch Pflegefachkräfte
durchgeführt werden, die während ihrer Ausbildung
entsprechend geschult wurden oder die materielle
Qualifikation dafür besitzen (etwa im Form eines
Spritzenscheins)
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Ungewöhnliche Reaktionen des Bewohners auf ein
Medikament werden umgehend an die Pflegedienst- oder
Wohnbereichsleitung gemeldet und dokumentiert.
Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters
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