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Dienstanweisung
"Ruhepausen"
Eine gute Pausenregelung hat vielen
Ansprüchen gerecht zu werden. Die Pflegekraft muss sich erholen
können, ohne dass die Betreuung der Bewohner darunter leidet.
Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten
werden. Und kosten soll das Ganze natürlich möglichst wenig.
Dienstanweisung "Ruhepausen"
In unserer Einrichtung gelten folgende Zeitkorridore für
die Pause:
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Frühdienst: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
-
Spätdienst: 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
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Nachtdienst: 24.00 Uhr bis 02.00 Uhr
Die Länge der Pause hängt von der Dauer der Schicht
ab:
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Schichtdauer unter 6 Stunden: keine Pause
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Schichtdauer bis 9 Stunden: 30 Minuten Pause
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Schichtdauer über 9 Stunden: 45 Minuten Pause
weitere Regelungen:
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Die jeweilige Schichtleitung hat die Aufgabe,
die Ruhepausen im Rahmen der Zeitkorridore zu
organisieren. Der ungestörte Arbeitsablauf muss
dabei aber immer gewährleistet sein.
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Rauchen ist nur während der Pausen erlaubt.
Zusätzliche "Raucherpausen" sind nicht gestattet.
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Für die Pausen sollte der Pausenraum genutzt
werden. Ein Aufenthalt im Stationszimmer ist während
der Pausen zu vermeiden.
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Es ist sicherzustellen, dass pausierende
Pflegekräfte nicht gestört werden. Dazu zählen
insbesondere Telefonate, Bedienung medizinischer
Geräte, andere Mitarbeiter, Ärzte, Angehörige und
Bewohner.
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Die Pflegekraft kann während der Pause auf
Wunsch die Einrichtung verlassen. Sie muss weder ein
Handy noch eine Pager ("Piepser") mitnehmen.
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Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Pause
wahrzunehmen. Ungenutzte Pausen werden nicht
abgegolten.
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Während der Nachtschicht wird durch
Hauptnachtwachen oder andere Vertretungen
sichergestellt, dass die einzelnen Nachtwachen
pausieren können, ohne dass die Station unbesetzt
bleibt.
Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters
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