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Dienstanweisung "Ruhepausen"

Eine gute Pausenregelung hat vielen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Pflegekraft muss sich erholen können, ohne dass die Betreuung der Bewohner darunter leidet. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Und kosten soll das Ganze natürlich möglichst wenig.


Dienstanweisung "Ruhepausen"


In unserer Einrichtung gelten folgende Zeitkorridore für die Pause:

  • Frühdienst: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Spätdienst: 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Nachtdienst: 24.00 Uhr bis 02.00 Uhr
Die Länge der Pause hängt von der Dauer der Schicht ab:
  • Schichtdauer unter 6 Stunden: keine Pause
  • Schichtdauer bis 9 Stunden: 30 Minuten Pause
  • Schichtdauer über 9 Stunden: 45 Minuten Pause
weitere Regelungen:
  • Die jeweilige Schichtleitung hat die Aufgabe, die Ruhepausen im Rahmen der Zeitkorridore zu organisieren. Der ungestörte Arbeitsablauf muss dabei aber immer gewährleistet sein.
  • Rauchen ist nur während der Pausen erlaubt. Zusätzliche "Raucherpausen" sind nicht gestattet.
  • Für die Pausen sollte der Pausenraum genutzt werden. Ein Aufenthalt im Stationszimmer ist während der Pausen zu vermeiden.
  • Es ist sicherzustellen, dass pausierende Pflegekräfte nicht gestört werden. Dazu zählen insbesondere Telefonate, Bedienung medizinischer Geräte, andere Mitarbeiter, Ärzte, Angehörige und Bewohner.
  • Die Pflegekraft kann während der Pause auf Wunsch die Einrichtung verlassen. Sie muss weder ein Handy noch eine Pager ("Piepser") mitnehmen.
  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Pause wahrzunehmen. Ungenutzte Pausen werden nicht abgegolten.
  • Während der Nachtschicht wird durch Hauptnachtwachen oder andere Vertretungen sichergestellt, dass die einzelnen Nachtwachen pausieren können, ohne dass die Station unbesetzt bleibt.

    Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters  



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