pqsg mobil
Start Suche Service
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Checkliste: Was taugt der Hausarzt Ihrer Bewohner?

Zu einem wirklich umfassenden Qualitätsmanagement gehört auch eine Überprüfung der externen Dienstleister. Darum haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, mit der Sie den Hausärzten Ihrer Senioren auf den Zahn fühlen können.


Kriterium

Maßstab für Ihre Bewertung

Bewertung


ja

zum Teil

nein


Verlässlichkeit

Termine (etwa für Hausbesuche) werden in der Regel eingehalten

 

 

 


Mögliche Verspätungen werden telefonisch angekündigt

 

 

 


Absprachen werden eingehalten

 

 

 


Alle notwendigen Medikamente werden verschrieben

 

 

 


Alle notwendigen Hilf- und Heilmittel werden rezeptiert

 

 

 


Verschwiegenheit

Sie haben keine Hinweise darauf, dass der Arzt vertrauliche Informationen über Ihre Einrichtung weiter getragen hat.

 

 

 


Der Arzt gibt Ihnen gegenüber keine vertraulichen Informationen anderer Einrichtungen preis.

 

 

 


Erreichbarkeit

Die Praxis ist telefonisch gut zu erreichen. Auf Wunsch können Sie persönlich mit dem Arzt sprechen

 

 

 


Anfragen, die auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden, werden umgehend bearbeitet.

 

 

 


Der Arzt ist auch in seiner Freizeit zu erreichen. Er hat für den Notfall seine Privatnummer / Handy-Nummer hinterlassen

 

 

 


Entfernung

Die Praxis des Arztes liegt in einer vertretbaren Entfernung zur Pflegeeinrichtung

 

 

 


Flexibilität

Auch kurzfristige Termine sind stets ohne unangemessene Wartezeiten möglich

 

 

 


Der Hausarzt teilt sich die Praxis mit einem anderen Mediziner. Beide tauschen sich so gut aus, dass der eine den anderen gut vertreten kann. oder: Der Hausarzt informiert die Pflegeeinrichtung im Voraus über Praxisschließungen etwa in der Ferienzeit. Er stellt sicher, dass die Vertretungspraxis über alle relevanten Informationen verfügt.

 

 

 


Zusammenarbeit mit den Pflegekräften

Der Hausarzt trägt sorgfältig und umfassend in die Pflegedokumentation ein.

 

 

 


Der Hausarzt informiert die Pflegekräfte über alle gefährlichen und ansteckenden Krankheiten, sofern ihm das nicht ausdrücklich durch die Schweigepflicht verwehrt wird.

 

 

 


Der Hausarzt gibt eindeutige und verständliche Anweisungen zur Behandlungspflege.


Verordnungen werden abgezeichnet.


Der Hausarzt hört den Pflegekräften aufmerksam zu, wenn diese über den Gesundheitszustand der Patienten berichten.


Der Hausarzt geht mit dem Pflegepersonal freundlich und professionell um.


Ärztliche Fähigkeiten

Der Arzt bildet sich regelmäßig fort, etwa bei der Behandlung von dementiellen Erkrankungen


Der Arzt kennt die Grenzen seiner Fähigkeiten und überweist den Patienten ggf. an einen Facharzt


Zwischenmenschlichkeit und Ethik

Zwischen Arzt und Bewohner besteht ein gutes Vertrauensverhältnis


Der Arzt begleitet den Patienten auch in der Sterbephase, bietet also Schmerztherapie und Sterbegleitung an.



pqsg Impressum, AGB / Datenschutz