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Kompetenzmatrix: Wer darf was?

Wie wichtig die Abgrenzung von Kompetenzen ist, erkennt manch Pflegeteam erst, wenn der MDK eine Hilfskraft beim Absaugen ertappt. Mit einer Kompetenzmatrix können Sie Ihre hauseigenen Stellenbeschreibungen sinnvoll erweitern und Befugnisse übersichtlich darstellen.

(Hinweis: Unsere Kompetenzmatrix ist ein Muster, das Sie an die rechtlichen Gegebenheiten in ihrem Bundesland anpassen müssen. Die Ausbildung für Pflegehilfskräfte ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. Die Abweichungen umfassen die Bezeichnung, die Ausbildungsdauer und somit auch die Kompetenzen. Die Erstellung und die regelmäßige Aktualisierung von 16 länderspezifischen Varianten der Kompetenzmatrix ist für uns momentan nur schwer leistbar, zumal dann auch weitere Varianten für Österreich und für die Schweiz notwendig wären. Wir bitten dieses zu entschuldigen.)


Tätigkeit

Altenpflegefachkraft

Altenpflegehilfskraft

Auszubildende 3. Jahr

Auszubildende 2. Jahr

Auszubildende 1. Jahr

Praktikanten u.Ä.


i.m. Injektion

ja

nein

unter Anleitung

nein

nein

nein


s.c. Injektion

ja

ja

ja

unter Anleitung

nein

nein


Blutzuckermessung

ja

nein

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein


Sauerstoffgabe

ja

nein

unter Anleitung

nein

nein

nein


Medikamente richten

ja

nein

unter Anleitung

nein

nein

nein


Medikamente verabreichen

ja

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein


Einreibungen

ja

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

unter Anleitung


Verbandswechsel Schnellverband

ja

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein


Verbandswechsel septische Wunde

ja

nein

unter Anleitung

nein

nein

nein


Verbandswechsel aseptische Wunde

ja

ja

ja

unter Anleitung

nein

nein


Katheter legen

ja

nein

unter Anleitung

nein

nein

nein


Katheter spülen

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein

nein


PEG-Anschluss

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

unter Anleitung

nein


Atemwege absaugen

ja

nein

unter Anleitung

nein

nein

nein


Kompressionsverband

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein

nein

nein


Kompressionsstrümpfe

ja

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein


Antithrombosestrümpfe

ja

ja

ja

unter Anleitung

unter Anleitung

nein


Die Inhalte dieser Tabelle sind ein Vorschlag und nicht rechtsverbindlich. Sie müssen die jeweiligen Angaben entsprechend den individuellen Gegebenheiten anpassen. Dieses gilt inbesondere für die Altenpflegehilfskraft, deren Befugnisse in dieser Tabelle recht weit gefasst sind. Beachten Sie dabei den Versorgungsvertrag sowie ggf. lokal abweichende Vorgaben des MDK. Bei den Vorgaben für Auszubildende ist der Ausbildungsplan zu berücksichtigen.

  • Wenn Pflegehilfskräfte in Ihrer Einrichtung bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen durchführen, z. B. subkutane Injektionen oder Blutzuckermessungen, müssen Sie sich als Einrichtungsträger mit besonderen Maßnahmen absichern, da Pflegehilfskräften die formale Qualifikation (Ausbildung) zur Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen fehlt. Sie müssen nachweisen, dass die Pflegehilfskraft die sog. “materielle Qualifikation” besitzt. Die materielle Qualifikation besagt, dass die Pflegehilfskraft nach langjähriger Erfahrung und regelmäßiger Unterweisung die notwendigen Fähigkeiten besitzt, um die jeweilige Maßnahme sach- und fachgerecht durchführen zu können.
  • Um diesen Nachweis erbringen zu können, bedient man sich verschiedener Instrumente. Bei subkutanen Injektionen (z. B. Insulin) kann vom Hausarzt des Bewohners ein sog. “Spritzenschein” ausgestellt werden, nachdem er sich vom Können der Pflegehilfskraft überzeugt hat. Allerdings muss dieser Spritzenschein regelmäßig neu ausgefertigt werden und gilt dann tatsächlich nur für diesen einen Bewohner.
  • Bei anderen risikoarmen Tätigkeiten wie etwa der Blutzuckerkontrolle oder der Blutdruckkontrolle hat die Pflegedienstleitung die Möglichkeit, sich selbst von den entsprechenden Fähigkeiten zu überzeugen. Wichtig hierbei ist die Dokumentation zur Schulung und zur Einweisung in die entsprechende Maßnahme. Auch sollten die Schulung und die Einweisung regelmäßig einmal im Jahr wiederholt werden. So kann davon ausgegangen werden, dass die Pflegehilfskraft immer auf dem aktuellen Stand des Wissens handelt.
  • Andere Maßnahmen (wie etwa eine großflächige Wundversorgung) sollten hingegen ausschließlich von Pflegefachkräften durchgeführt werden.
  • Pflegehilfskräfte können die Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen auch ablehnen mit der Begründung, diese nicht ausreichend zu beherrschen. Bedingt trifft das auch für examinierte Altenpflegekräfte zu, nämlich dann, wenn eine Maßnahme nicht Teil ihrer Ausbildung war. Denn in jedem Fall übernimmt der Mitarbeiter die Durchführungsverantwortung für die behandlungspflegerische Tätigkeit und kann somit in einem Schadensfall gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.

 Befähigungsnachweis Frau / Herrn XYZ, geb. am XX.XX.19XX, wird hiermit die Berechtigung erteilt, auf dem Wohnbereich XYZ des Pflegeheims XYZ die nachfolgend gekennzeichneten Tätigkeiten selbstständig auszuführen. O Verabreichen von Arzneimitteln, die zuvor von einer Pflegefachkraft gestellt wurden O Applikation von Augentropfen und Augensalben O Einreibungen etwa mit Cremes, Salben und Pasten O Verabreichen von subkutanen Injektionen O Aufbringen von Wundschnellverbänden (“Pflaster”) O einfacher Verbandswechsel bei aseptischen Wunden O Applikation von Klistieren / Mikroklistieren O Anhängen und Abnehmen von Sondenkost bei PEG O Messen des Blutdrucks O Messen des Blutzuckerspiegels O Messen der Körpertemperatur O Anlegen von Kompressionsverbänden O Anziehen von Kompressionsstrümpfen Bitte die zutreffenden Punkte ankreuzen und die nicht delegierten Tätigkeiten durchstreichen. Die Pflegedienstleitung Frau XYZ sowie die Wohnbereichsleitung Frau XYZ haben durch eine Kontrolle persönlich festgestellt, dass der Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Berechtigung ist jederzeit widerruflich. Der Mitarbeiter wurde darüber belehrt, dass er die Durchführungsverantwortung trägt. Die Pflegestandards und die Dienstanweisungen bezüglich der bezeichneten Tätigkeiten sind zu beachten. Datum, Unterschrift der Pflegedienstleitung Datum, Unterschrift der Wohnbereichsleitung Datum, Unterschrift des Mitarbeiters



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