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Konzeptstandard "Ernährungsmanagement"

Nach Ansicht der Krankenkassen sind Hunderttausende Pflegebedürftige mangelernährt. Entsprechend deutlich wächst der Kontrolldruck durch den Medizinischen Dienst. Mit unserem Konzept zum Ernährungsmanagement können Sie bei einer MDK-Prüfung nachweisen, dass Sie alle Vorgaben des neuen Expertenstandards erfüllen.


Konzeptstandard "Ernährungsmanagement"


Definition:

Es können grundsätzlich zwei Formen der Mangelernährung unterschieden werden:

  • Eine unzureichende Energiezufuhr (Unterernährung), etwa durch Hungern (in Industrieländern häufig Anorexia nervosa), sowie durch Krankheiten, die die Nährstoffaufnahme bzw. deren Verstoffwechselung behindern (z. B. Morbus Crohn, Kolonkarzinome).
  • Eine ausreichende Energiezufuhr, aber ein Mangel an Proteinen, Vitaminen und / oder Mineralien, etwa durch eine sehr einseitige Ernährung ohne frisches Obst und Gemüse (Mangelernährung).
(Das Übergewicht ist auch eine Form der Fehlernährung. In diesem Konzeptstandard wird aber nicht auf sie eingegangen.) Ursachen der Mangelernährung:
  • Krankheiten, medikamentöse Therapien, Alterserscheinungen:
    • akute und chronische Krankheiten, ggf. mit Schmerzzuständen
    • Krankheiten, die mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen, etwa Demenz
    • Nebenwirkungen durch Medikamente, z. B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksveränderungen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit
    • körperliche Einschränkungen, etwa eine Halbseitenlähmung, Einsteifung einzelner Gelenke
    • Erkrankungen, die zu einem erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf bzw. zu einem gesteigerten Flüssigkeitsbedarf führen, etwa Infektionen mit Fieber, Wundheilungsstörungen z. B. Dekubitus, Tumorerkrankungen, erhöhter Bewegungsdrang bei demenziellen Erkrankungen
    • eingeschränkter Geruchs- und Geschmackssinn
    • Schluckstörungen, schlechter Mund- und Zahnstatus
  • psycho-soziale Faktoren:
    • Depression
    • Mangel an sozialen Kontakten, soziale Isolation
    • Ungünstig gelerntes und gelebtes Ernährungsverhalten durch Armut, Gewohnheit, Unwissen oder Drogenabhängigkeit
    • Ängste vor Allergien oder Unverträglichkeiten
    • Wahnvorstellungen, etwa die Vorstellung, das Essen und die Getränke könnten vergiftet sein
    • religiöse oder weltanschauliche Ernährungsgewohnheiten (etwa koscheres Essen im Judentum, vegetarische Ernährung, Verzicht auf Schweinefleisch bei Muslimen)
  • ungeeignete Umgebungsfaktoren:
    • Lärm im Speisesaal
    • Unterbrechung der Mahlzeit
    • unangenehme Gerüche
    • Ablehnung von Tischnachbarn
    • keine flexiblen Essenszeiten
    • mangelnde Unterstützung seitens des Personals
    • fehlende Hilfsmittel, um eine selbständige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen usw.
Hinweise:
  • Dieser übergeordnete Konzeptstandard fasst die zentralen Inhalte des Themenbereichs Ernährungsmanagement in einem Dokument zusammen, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Für eine präzise Beschreibung einzelner Pflegemaßnahmen verweisen wir auf den jeweiligen Pflegestandard. Diese sind unten auf der Seite im Bereich "Weitere Informationen zu diesem Thema" aufgelistet. Viele Standards stehen sowohl für ambulante als auch für die stationäre Pflege zur Verfügung.
  • Da es sich genau genommen um eine Dopplung bestehender Inhalte handelt, ist ein Konzeptstandard eigentlich verzichtbar. Allerdings wird ein solches Dokument von vielen Prüfern für sinnvoll erachtet und den Pflegeteams empfohlen.

Grundsätze:

  • Angesichts der im Alter stetig zunehmenden körperlichen Einschränkungen ist das Essen oftmals eine der wenigen verbliebenen Freuden. Es ist entsprechend wichtig für die Erhaltung der Lebensqualität.
  • Jeder Bewohner hat das Recht, sein Leben weitgehend nach eigenen Vorstellungen zu leben. Dazu zählt insbesondere die Ernährung.
  • Soweit ein Bewohner die Konsequenzen seines Handelns abschätzen kann, respektieren wir den Wunsch, nicht zu essen. Dieses auch über einen längeren Zeitraum.
  • Der Ernährungszustand ist ein wichtiger Indikator sowohl für die körperliche als auch für die mentale Konstitution.
  • Uns ist bewusst, dass unsere Möglichkeiten zur Verhinderung einer Fehl- und Mangelernährung begrenzt sind.

Ziele:

  • Der Ernährungszustand des Bewohners wird korrekt erfasst. Insbesondere sind wir in der Lage, den Verlauf etwaiger Beeinträchtigungen sowie das Körpergewicht über einen längeren Zeitraum nachzuvollziehen.
  • Grunderkrankungen, die Auswirkungen auf den Ernährungszustand haben, werden korrekt erkannt und soweit möglich therapiert.
  • Der Bewohner kennt die Bedeutung einer gesunden Ernährung. Er ist motiviert, sich angemessen zu ernähren.
  • Der Bewohner hat die Möglichkeit, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen, die seinem individuellen Bedarf entsprechen.
  • Wir berücksichtigen - soweit möglich - kulturelle Normen und persönliche Rituale, die jeder Bewohner mit dem Essen verbindet.
  • Die Speisen schmecken dem Bewohner. Er empfindet die Ernährung als Bereicherung seiner Lebensqualität und nicht als notwendige Last.
  • Der Hilfebedarf ist den individuellen Einschränkungen stets angepasst. Der Bewohner wird weder über- noch unterfordert.

Vorbereitung:

Organisation

  • Wir achten bei jedem Heimeinzug auf eine freundliche und mitfühlende Atmosphäre. Der Pflegebedürftige soll sich angenommen fühlen.
    • (Siehe: Standards "Heimeinzug" sowie "Befragung zur Eingewöhnung des Bewohners in die Einrichtung")
  • Wir setzen dabei das Konzept der "Milieutherapie" um, damit sich vor allem Demenzkranke in unserem Haus schneller heimisch fühlen und Appetit entwickeln.
    • (Siehe: Standard "Milieutherapie")
  • Wir setzen konsequent das System der aktivierenden Pflege um. Dieses bedeutet hinsichtlich der Ernährung etwa, dass wir dem Bewohner bei der Nahrungsaufnahme keine Tätigkeiten abnehmen, die er (ggf. mit Hilfsmitteln) selbst leisten kann. Wir verdeutlichen ihm, dass dieses dazu dient, seine Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es ist keine Schikane.
    • (Siehe: Standard "Aktivierende Pflege”)
  • Wir animieren Bewohner und deren Angehörige dazu, sich zu beschweren, wenn sie mit dem Speisenangebot oder mit der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme nicht zufrieden sind. Wir installieren ein Beschwerdemanagementsystem.
    • (Siehe: Standard "Umgang mit Beschwerden”)
  • Wir erfragen regelmäßig die Zufriedenheit unserer Bewohner. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die Qualität der Speisen.
    • (Siehe: Standard "Bewohnerbefragung”)
  • Durch das Prinzip der Bezugspflege fördern wir die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Bewohner und seiner Pflegekraft. Die personelle Kontinuität ermöglicht es der Bezugspflegekraft, Veränderungen der Ernährungssituation besser einzuschätzen.
    • (Siehe: Standard "Bezugspflege”)
  • Wir kooperieren eng mit den Angehörigen. Dieses ist bei Demenzpatienten besonders wichtig, da Kinder und Enkel oftmals die einzigen sozialen Kontakte sind und daher großen Einfluss auf das Ernährungsverhalten des Pflegebedürftigen nehmen können.
    • (Siehe: Standards "Angehörigenarbeit" und "Zusammenarbeit mit mitpflegenden Angehörigen")
  • Wir bitten Ärzte um einen guten Informationsaustausch. Dieser ist notwendig, um den individuellen Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen zu bestimmen. Wichtig ist auch, dass der Arzt die notwendigen Hilfsmittel zeitnah verordnet.
    • (Siehe: Standards "Kommunikation mit Ärzten per Fax" sowie "Delegation ärztlicher Tätigkeiten")
  • Die Bezugspflegekraft bespricht mit dem Hausarzt und mit dem Bewohner, welche Medikamente er einnimmt. Häufig nehmen Bewohner neben den verschriebenen Medikamenten noch frei verkäufliche Arzneien ein. Diese können zusammen mit anderen Medikamenten unerwünschte Wechselwirkungen haben, etwa eine Dämpfung des Appetits. Ziel des Gesprächs ist es, die Medikamenteneinnahme so zu optimieren, dass sich unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen in Grenzen halten.
  • Wir arbeiten eng mit dem Ernährungstherapeuten zusammen und stellen sicher, dass die diättherapeutischen und ernährungsmedizinischen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden.

Informationssammlung

  • Bei jedem neuen Bewohner führen wir zeitnah nach dem Heimeinzug eine Ersteinschätzung zum Ernährungszustand durch. Wir prüfen, ob es offensichtliche Anzeichen für eine Fehlernährung gibt; also etwa ein deutlich zu niedriger BMI.
  • Wenn die Ersteinschätzung auf eine Fehlernährung schließen lässt, führen wir ein tiefer gehendes Assessment durch. Wir nutzen dafür das PEMU-Assessment.
  • Bei Verdacht auf Mangelernährung wird mehrere Tage lang ein detailliertes Ernährungs- und Trinkprotokoll angefertigt. Auf dem Ernährungsprotokoll ist ein Tellerschema abgebildet, mit dessen Hilfe man die verzehrte Nahrungsmenge (viertel, halbe, dreiviertel oder ganze Portion) kenntlich machen kann.
  • Im Rahmen der Biografiearbeit klären wir, welche Speisen der Bewohner gerne zu sich nimmt. Wenn ein altersverwirrter Pflegebedürftiger diese Fragen nicht mehr sinnvoll beantworten kann, suchen wir den Kontakt zu nahen Freunden und Verwandten.
    • (Siehe: Standard "Biografiearbeit”)
  • Wichtig sind auch Informationen zur bislang gelebten Tischkultur. Also etwa: Tischgebete, Fernsehen oder Zeitung lesen beim Essen, rege Diskussionen oder Stille am Mittagstisch usw. Außerdem erfragen wir weitere Rituale vor der Nahrungsaufnahme. Beispiele: Sorgfältiges Händewaschen vor dem Essen, obligatorischer Toilettengang vor jeder Mahlzeit usw.
  • Der Bewohner wird ausführlich zum Thema Ernährung beraten. Wir verdeutlichen ihm, wie eine altersgerechte Ernährung gestaltet werden sollte. Er erfährt, welche Folgen eine Fehlernährung und insbesondere eine Mangelernährung haben. Er erhält eine Informationsbroschüre. Soweit dieses im Rahmen der Schweigepflicht möglich ist, beziehen wir die Angehörigen in den Beratungsprozess ein.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner weltanschaulichen oder religiösen Ernährungsvorschriften folgt. Dazu zählen etwa Veganismus oder Vegetarismus sowie der Verzicht auf spezielle Fleischsorten aufgrund religiöser Vorgaben. Wir beachten, dass sich die Konsequenz, mit der solche Vorschriften beachtet werden, im Alter ändern kann. Beispiel: Ein zuvor weltlich eingestellter Mensch wird im Alter religiöser.
  • Das Gewicht des Bewohners wird regelmäßig erfasst. Bei relevanten Veränderungen treffen wir Maßnahmen, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren.
    • (Siehe: Standard "Messung des Körpergewichts")
  • Wir achten auf Anzeichen für eine Dehydratation und führen ggf. eine Flüssigkeitsbilanzierung durch. Etwaige Flüssigkeitsdefizite werden kompensiert.
    • (Siehe: Standards "Dehydratationsprophylaxe" und "Flüssigkeitsbilanzierung" sowie Pflege- und Maßnahmenplanung "Dehydratation und Dehydratationsprophylaxe")

Maßnahmen- und Ernährungsplan

  • Basierend auf den gewonnenen Daten erstellen wir gemeinsam mit dem Bewohner, mit seinen Angehörigen und mit den Therapeuten sowie mit dem behandelnden Arzt einen Maßnahmen- und Ernährungsplan.
  • Der Ernährungsplan berücksichtigt einerseits seine Vorerkrankungen, etwa einen Dekubitus und andererseits die aktuellen Erkenntnisse über die ideale Zusammenstellung von Gemüse, Obst, Fleisch, Eiern, Fisch, Milch und Milchprodukten sowie Getreideprodukten. So wird der Pflegebedürftige optimal mit Vitaminen, Spurenelementen und Nährstoffen versorgt.

Durchführung:

relevante Grunderkrankungen

Verschiedene Erkrankungen und andere Faktoren haben ggf. erheblichen Einfluss auf die Entstehung einer Fehlernährung.

  • Für viele Suchtkranke sind Zigaretten oder Alkohol ein Ersatz für das Essen. Soweit dieses möglich ist, wird eine Abhängigkeit gelindert oder sogar überwunden.
    • (Siehe: Standards "Pflege von alkoholabhängigen Senioren" sowie "Pflege von nikotinabhängigen Senioren")
  • Wir prüfen, ob eine Allergie gegen bestimmte Lebensmittel vorliegt. Diese Nahrungsbestandteile werden zukünftig vermieden.
    • (Siehe: Standard "Pflege von Senioren mit Allergien")
  • Insbesondere bei Frauen kann eine Körperbildstörung vorliegen, also etwa ein Schlankheitswahn. Wir achten auf Anzeichen dafür und helfen dem Bewohner dabei, die Störung zu überwinden.
    • (Siehe: "Pflege von Senioren mit Körperbildstörungen")
  • Es wird hinterfragt, ob ggf. Wahnvorstellungen ursächlich für die gestörte Nahrungsaufnahme sein könnten; also etwa ein Vergiftungswahn.
    • (Siehe: Standard "Pflege und Betreuung wahnkranker Senioren")
  • Viele Senioren leiden unter Schluckstörungen, teilen dieses der Pflegekraft jedoch nicht mit. Daher fragen wir ggf. aktiv beim Bewohner nach. Zusammen mit unserem Heimkoch, der Diätassistentin und der Logopädin klären wir, in welchen Konsistenzstufen die einzelnen Mahlzeiten zubereitet werden müssen und welche Trinkmenge mit welchen Hilfsmitteln (etwa ein Glas mit Strohhalm) der Bewohner zu sich nimmt.
    • (Siehe: Standard "Schluckstörungen: Risikoeinschätzung und Erkennung")
  • Wir prüfen, ob bei dem Bewohner eine depressive Störung vorliegt, etwa als Folge einer sozialen Isolation innerhalb der Heimgemeinschaft. Durch eine intensivierte Betreuung helfen wir ihm, diese Stimmungseintrübung zu überwinden. Betroffene Bewohner sollten zudem fachärztlich behandelt werden.
    • (Siehe: Standards "Erkennung von Depressionen" sowie "Pflege und Betreuung von Senioren mit depressiven Störungen")
  • Im Verlauf einer Demenzerkrankung kann ein Bewohner die Fähigkeit zur eigenständigen Nahrungsaufnahme verlieren. Er ist mit der Handhabung eines Messers oder eines Löffels überfordert. Wir leisten dann entsprechende Hilfe.
    • (Siehe: Standard "Ernährung bei Demenz")
  • Zahnschmerzen und eine unzureichende Versorgung mit Zahnprothesen können die Nahrungsaufnahme erheblich beeinträchtigen. Wir stellen sicher, dass insbesondere bei Demenzpatienten Zahnschäden zeitnah erkannt und behandelt werden. Überdies sorgen wir dafür, dass Zahnprothesen auch tatsächlich genutzt werden.
    • (Siehe: Standards "Pflege von Demenzpatienten mit Zahnschmerzen" sowie "Pflege von Zahnprothesen")
  • Bei vielen Schlaganfallpatienten ist die Nahrungsaufnahme als Folge des unzureichenden Mundverschlusses und der Sensibilitätsstörungen im Mundraum beeinträchtigt. Durch die Hemiplegie sind viele Betroffene überdies nicht in der Lage, die mehr betroffene Hand für die Vorbereitung der Speisen am Esstisch einzusetzen. Bei diesen Bewohnern leisten wir entsprechende Hilfe.
    • (Siehe: Pflege- und Maßnahmenplanung "Apoplexie”)
  • Soor und Parotitis führen zumeist zu einer erheblichen Schmerzbelastung beim Essen und beim Kauen. In der Folge sinkt die Bereitschaft zur Nahrungsaufnahme. Durch geeignete Prophylaxemaßnahmen versuchen wir, diese Infektionen zu vermeiden.
    • (Siehe: Standard "Soor- und Parotitisprophylaxe")
  • Erkrankungen, die mit einer hohen Schmerzbelastung verbunden sind, können den Appetit erheblich dämpfen. Daher ist es wichtig, den Auslöser für die Beschwerden zu finden und zu behandeln. Ist dieses nicht oder nicht zeitnah möglich, muss eine effektive Schmerztherapie erfolgen.
    • (Siehe: Konzeptstandard "Chronischer Schmerz")
  • Schlafstörungen können langfristig Einfluss auf die Ernährungssituation nehmen. Dauerhafte Übermüdung führt zu einem Nachlassen des Appetits. Erschöpfung kann die Konzentrationsfähigkeit beim Essen zusätzlich belasten.
    • (Siehe: Standardpflegeplan "Schlafstörungen")
  • Wir stellen sicher, dass sehbehinderte Senioren bestmöglich mit Sehhilfen versorgt werden. Hinreichende Sehfähigkeiten sind notwendig, um die Nahrung zu erkennen, Appetit zu entwickeln und die Speisen eigenständig zu sich zu nehmen.
    • (Siehe: Standard "Pflege von blinden und stark sehbehinderten Senioren")

gesteigerter Bedarf

Wir prüfen, ob beim Bewohner ein erhöhter Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf besteht. Falls möglich werden auslösende Grunderkrankungen therapiert. Zudem kompensieren wir den Mehrbedarf durch eine erhöhte Zufuhr.

  • Chronische Hautdefekte (wie etwa Dekubitus oder Ulkus Cruris) werden durch eine konsequente Wundversorgung schnellstmöglich zum Verschluss gebracht.
    • (Siehe: "Verbandswechsel Dekubitus" u. A.)
  • Infektionskrankheiten mit Fieberentwicklung werden therapiert. Wir achten darauf, dass der Pflegebedürftige insbesondere jährlich gegen die Virusgrippe geimpft wird.
    • (Siehe: Standard "Pflege von Senioren mit Fieber" und "Pflege bei Influenza”)
  • Bei demenziell erkrankten Bewohnern mit Laufzwang erwarten wir einen erheblich gesteigerten Kalorien- und Flüssigkeitsbedarf. Wir stellen sicher, dass diese Betroffenen ausreichend versorgt werden.
    • (Siehe: Standard "Pflege von Bewohnern mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz")
  • Im Sommer ist bei entsprechenden Temperaturen ebenfalls mit einem erhöhten Flüssigkeitsbedarf zu rechnen. Wir tragen dafür Sorge, dass der Bewohner entsprechende Mengen an Getränken zu sich nimmt.
    • (Siehe: Standard "Versorgung von Bewohnern bei Sommerhitze")
  • Eine etwaige Abführmittelabhängigkeit wird falls möglich überwunden.
    • (Siehe: Standard "Pflege von Senioren mit einer Abführmittelabhängigkeit")

Gestaltung des Speisesaals

  • In unserem Speisesaal sind genügend Parkmöglichkeiten für die Rollstühle und für die Rollatoren unserer Bewohner, ohne dass diese zu Stolperfallen werden können.
  • Bewohner mit einer Gehhilfe haben genug Platz, sodass sie sich dort ohne Unterstützung einer Betreuungsperson fortbewegen können.
  • Weiterhin ist der Saal so konzipiert, dass der Lärmpegel selbst bei einer vollen Besetzung nicht zu hoch wird. Erreicht wird das etwa durch große Pflanzen im Raum und durch einen trittschallhemmenden Fußboden.
  • Der Raum ist sehr übersichtlich und liebevoll mit Dekorationen gestaltet.

Darreichung des Essens und der Getränke

  • Unsere Hauswirtschaft serviert kleine Portionen.
  • Sie achtet darauf, dass die einzelnen Komponenten (z. B. Gemüse, Fleisch, Kartoffeln) immer getrennt auf dem Teller sind.
  • Das Essen wird nur in begründeten Fällen vollständig püriert. Daneben bieten wir weitere unterschiedliche Konsistenzstufen an.
  • Wir servieren das Essen auf ansprechendem Geschirr.
  • Da im Alter auch die Sinne schwächer werden,  würzen wir unsere Speisen ggf. kräftig mit Kräutern, um den Geschmacks- und den Geruchssinn stärker anzuregen. Kräftige Farben der Lebensmittel und verschiedene Formen sorgen ebenfalls für eine Appetitsteigerung.
  • Neben den drei Hauptmahlzeiten bieten wir selbstverständlich auch zwei bis drei Zwischenmahlzeiten an.
  • Unsere Bewohner haben auch bei den Getränken eine große Auswahl.
  • Die Getränke werden immer in Reichweite des Bewohners abgestellt. Wir erinnern ihn regelmäßig ans Trinken.
  • Die Betreuungskräfte setzen sich ggf. zum Pflegebedürftigen und trinken mit ihm gemeinsam.
  • Dem Bewohner können in Maßen, wenn er diese gut verträgt, auch alkoholische Getränke seiner Wahl angeboten werden.
  • Unsere Gläser, Tassen und andere Trinkgefäße sind einheitlich gewählt. So können alle betreuenden Kräfte (Pflegekräfte, Hauswirtschaftskräfte, sozialer Dienst) die konsumierte Flüssigkeitsmenge besser abschätzen und etwa im Trinkprotokoll dokumentieren.

Hilfeleistungen

  • Zur Essensaufnahme wird der Bewohner in eine dafür geeignete Körperlage gebracht. Nach Möglichkeit sollte er nicht liegend im Bett, sondern sitzend (etwa am Tisch) seine Nahrung zu sich nehmen.
    • (Siehe: Standards "Lagerung zur Nahrungsaufnahme" sowie "Sitzen am Tisch")
  • Falls notwendig erhält der Pflegebedürftige Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
    • (Siehe: Standard "Essen und Trinken anreichen”)
  • Gemeinsam mit dem Bewohner prüfen wir, ob er Hilfsmittel bei der Nahrungsaufnahme nutzen möchte. Dazu zählen etwa Besteck mit verdickten Griffen und Teller mit Randerhöhung.
  • Mittels Kieferkontrollgriff wird der Schluckvorgang überprüft.
    • (Siehe: Standard "Kieferkontrollgriff")

Nahrungsverweigerung

  • Nahrungsverweigerung kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Die Bezugspflegekraft ermittelt, welche Auslöser in Betracht kommen. Sie leitet entsprechende Maßnahmen ein. Einige Ursachen lassen sich ggf. sehr schnell beheben, wie etwa Zahnschmerzen. Bei anderen Auslösern, etwa weil der Bewohner depressiv ist, muss seitens der Pflege eine psychosoziale Betreuung greifen.
    • (Siehe: Standards "Nahrungsverweigerung” sowie "Verhalten bei mangelndem Kooperationswillen")
  • Am Ende des Lebens in der Sterbephase muss die Nahrungsverweigerung akzeptiert und hingenommen werden.
    • (Siehe: Standard "Ernährung und Flüssigkeitsversorgung bei Sterbenden")

Ernährungssonde

  • Bei Senioren, bei denen eine normale Nahrungsaufnahme über den Mund nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, kann eine Ernährungssonde (PEG) gelegt werden. Steht die Entscheidung für eine PEG erst in unserer Einrichtung an, wird zunächst in einer Fallbesprechung mit allen Beteiligten der (mutmaßliche) Wille des Bewohners zu dieser Maßnahme (ggf. durch eine Patientenverfügung) ermittelt.
  • Bei einer PEG wird ein Kunststoffschlauch direkt in den Magen oder in den Zwölffinger- /Dünndarm gelegt. Der behandelnde Arzt wählt die richtige Sondennahrung aus. Trotz der PEG ermöglichen wir es dem Senioren regelmäßig, kleine Mengen an Nahrung über den Mund aufzunehmen oder alternativ an einem Säckchen mit Lebensmitteln zu lutschen.
    • (Siehe: Standard "Dosieren und verabreichen von Sondenkost")
  • Medizinisch gesehen ist die Ernährungssonde ein Meilenstein, bewahrt sie den Bewohner doch vor dem Verhungern. Aber sie hat auch einige gravierende Nachteile:
    • Entfremdung vom genussvollen Essen
    • Stark eingeschränkte Geruchs- und Geschmackserlebnisse
    • Fremdbestimmung
    • Gefühlter "Ausschluss" von der gemeinsamen Teilhabe an den Mahlzeiten
    • Komplikationen (etwa Durchfall, Verstopfung des Schlauchs, Hypergranulation usw.)
    • Hinzu kommt eine ethische Betrachtungsweise: Die Ernährungssonde kann ggf. die Sterbephase deutlich verlängern.

weitere Maßnahmen

  • Wir animieren den Bewohner zu mehr körperlicher Aktivität, um damit den Appetit anzuregen. Insbesondere soll er an den sportlichen Freizeitaktivitäten des Hauses teilnehmen.
    • (Siehe: Standard "Bewegungstraining")
  • Fühlt sich der Bewohner nicht mit seinen Tischnachbarn wohl, so kann er sich vertrauensvoll an seine Bezugspflegekraft wenden. Gemeinsam mit den Hauswirtschaftskräften wird überlegt und besprochen, wie die Tischordnung verändert werden kann.
  • Überdies ist zu beachten, dass viele Menschen lieber allein und "in Ruhe” essen möchten, etwa weil sie unter Schluckstörungen leiden und sich nicht dem Spott der Mitbewohner aussetzen wollen.

Nachbereitung:

  • Alle drei Monate wird der Ernährungszustand des Bewohners erneut eingeschätzt. Ein vorgezogenes Assessment ist notwendig, wenn sich der Gesundheitszustand unerwartet in einem erheblichen Maß ändert. Dieses ist beispielsweise der Fall nach Operationen im Mundraum, einem Schlaganfall sowie nach einer Hüftgelenksfraktur.
  • Wenn sich trotz aller Prophylaxemaßnahmen die Entwicklung einer Kachexie nicht abwenden lässt, treffen wir Maßnahmen, um die gesundheitlichen Gefahren des Untergewichts zu minimieren. So müssen etwa die Dekubitusprophylaxe und die Sturzprophylaxe intensiviert werden.
    • (Siehe: Konzeptstandards "Sturzprophylaxe" und "Dekubitusprophylaxe")
  • Der Zustand von Bewohnern mit Fehl- und Mangelernährung wird regelmäßig in Fallbesprechungen diskutiert.
    • (Standard "Fallbesprechung")
  • Die Pflege- und Maßnahmenplanung wird an die sich verändernden Pflegeprobleme und Ressourcen angepasst.
  • Alle Bemühungen um eine korrekte Ernährung werden aus haftungsrechtlichen Gründen immer ausführlich dokumentiert.

Dokumente:

  • Pflegebericht
  • Pflegeplanung / Maßnahmenplanung
  • Informationsbroschüre "Ernährung"

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter



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