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Konzeptstandard "Ernährungsmanagement"
Nach Ansicht der Krankenkassen sind Hunderttausende
Pflegebedürftige mangelernährt. Entsprechend deutlich wächst der
Kontrolldruck durch den Medizinischen Dienst. Mit unserem Konzept zum
Ernährungsmanagement können Sie bei einer MDK-Prüfung nachweisen, dass
Sie alle Vorgaben des neuen Expertenstandards erfüllen.
Konzeptstandard "Ernährungsmanagement"
Definition:
Es können
grundsätzlich zwei Formen der Mangelernährung unterschieden werden:
-
Eine unzureichende
Energiezufuhr (Unterernährung), etwa durch Hungern (in Industrieländern
häufig Anorexia nervosa), sowie durch Krankheiten, die die
Nährstoffaufnahme bzw. deren Verstoffwechselung behindern (z. B. Morbus
Crohn, Kolonkarzinome).
-
Eine ausreichende
Energiezufuhr, aber ein Mangel an Proteinen, Vitaminen und / oder
Mineralien, etwa durch eine sehr einseitige Ernährung ohne frisches
Obst und Gemüse (Mangelernährung).
(Das Übergewicht ist auch eine
Form der Fehlernährung. In diesem Konzeptstandard wird aber nicht auf
sie eingegangen.)
Ursachen der Mangelernährung:
-
Krankheiten, medikamentöse
Therapien, Alterserscheinungen:
-
akute und chronische
Krankheiten, ggf. mit Schmerzzuständen
-
Krankheiten, die mit dem
Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen, etwa Demenz
-
Nebenwirkungen durch
Medikamente, z. B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Geruchs- und
Geschmacksveränderungen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit
-
körperliche
Einschränkungen, etwa eine Halbseitenlähmung, Einsteifung einzelner
Gelenke
-
Erkrankungen, die zu einem
erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf bzw. zu einem gesteigerten
Flüssigkeitsbedarf führen, etwa Infektionen mit Fieber,
Wundheilungsstörungen z. B. Dekubitus, Tumorerkrankungen, erhöhter
Bewegungsdrang bei demenziellen Erkrankungen
-
eingeschränkter Geruchs-
und Geschmackssinn
-
Schluckstörungen,
schlechter Mund- und Zahnstatus
-
psycho-soziale Faktoren:
-
Depression
-
Mangel an sozialen
Kontakten, soziale Isolation
-
Ungünstig gelerntes und
gelebtes Ernährungsverhalten durch Armut, Gewohnheit, Unwissen oder
Drogenabhängigkeit
-
Ängste vor Allergien oder
Unverträglichkeiten
-
Wahnvorstellungen, etwa
die Vorstellung, das Essen und die Getränke könnten vergiftet sein
-
religiöse oder
weltanschauliche Ernährungsgewohnheiten (etwa koscheres Essen im
Judentum, vegetarische Ernährung, Verzicht auf Schweinefleisch bei
Muslimen)
-
ungeeignete
Umgebungsfaktoren:
-
Lärm im Speisesaal
-
Unterbrechung der Mahlzeit
-
unangenehme Gerüche
-
Ablehnung von Tischnachbarn
-
keine flexiblen
Essenszeiten
-
mangelnde Unterstützung
seitens des Personals
-
fehlende Hilfsmittel, um
eine selbständige Nahrungsaufnahme zu ermöglichen usw.
Hinweise:
-
Dieser übergeordnete
Konzeptstandard fasst die zentralen Inhalte des Themenbereichs
Ernährungsmanagement in einem Dokument zusammen, ohne jedoch ins Detail
zu gehen. Für eine präzise Beschreibung einzelner Pflegemaßnahmen
verweisen wir auf den jeweiligen Pflegestandard. Diese sind unten auf
der Seite im Bereich "Weitere Informationen zu diesem Thema"
aufgelistet. Viele Standards stehen sowohl für ambulante als auch für
die stationäre Pflege zur Verfügung.
-
Da es sich genau genommen um
eine Dopplung bestehender Inhalte handelt, ist ein Konzeptstandard
eigentlich verzichtbar. Allerdings wird ein solches Dokument von vielen
Prüfern für sinnvoll erachtet und den Pflegeteams empfohlen.
Grundsätze:
-
Angesichts der im Alter
stetig zunehmenden körperlichen Einschränkungen ist das Essen oftmals
eine der wenigen verbliebenen Freuden. Es ist entsprechend wichtig für
die Erhaltung der Lebensqualität.
-
Jeder Bewohner hat das
Recht, sein Leben weitgehend nach eigenen Vorstellungen zu leben. Dazu
zählt insbesondere die Ernährung.
-
Soweit ein Bewohner die
Konsequenzen seines Handelns abschätzen kann, respektieren wir den
Wunsch, nicht zu essen. Dieses auch über einen längeren Zeitraum.
-
Der Ernährungszustand ist
ein wichtiger Indikator sowohl für die körperliche als auch für die
mentale Konstitution.
-
Uns ist bewusst, dass unsere
Möglichkeiten zur Verhinderung einer Fehl- und Mangelernährung begrenzt
sind.
Ziele:
-
Der Ernährungszustand des
Bewohners wird korrekt erfasst. Insbesondere sind wir in der Lage, den
Verlauf etwaiger Beeinträchtigungen sowie das Körpergewicht über einen
längeren Zeitraum nachzuvollziehen.
-
Grunderkrankungen, die
Auswirkungen auf den Ernährungszustand haben, werden korrekt erkannt
und soweit möglich therapiert.
-
Der Bewohner kennt die
Bedeutung einer gesunden Ernährung. Er ist motiviert, sich angemessen
zu ernähren.
-
Der Bewohner hat die
Möglichkeit, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen, die seinem
individuellen Bedarf entsprechen.
-
Wir berücksichtigen - soweit
möglich - kulturelle Normen und persönliche Rituale, die jeder Bewohner
mit dem Essen verbindet.
-
Die Speisen schmecken dem
Bewohner. Er empfindet die Ernährung als Bereicherung seiner
Lebensqualität und nicht als notwendige Last.
-
Der Hilfebedarf ist den
individuellen Einschränkungen stets angepasst. Der Bewohner wird weder
über- noch unterfordert.
Vorbereitung:
Organisation
-
Wir achten bei jedem
Heimeinzug auf eine freundliche und mitfühlende Atmosphäre. Der
Pflegebedürftige soll sich angenommen fühlen.
-
(Siehe: Standards
"Heimeinzug" sowie "Befragung zur Eingewöhnung des Bewohners in die
Einrichtung")
-
Wir setzen dabei das Konzept
der "Milieutherapie" um, damit sich vor allem Demenzkranke in unserem
Haus schneller heimisch fühlen und Appetit entwickeln.
-
(Siehe: Standard
"Milieutherapie")
-
Wir setzen konsequent das
System der aktivierenden Pflege um. Dieses bedeutet hinsichtlich der
Ernährung etwa, dass wir dem Bewohner bei der Nahrungsaufnahme keine
Tätigkeiten abnehmen, die er (ggf. mit Hilfsmitteln) selbst leisten
kann. Wir verdeutlichen ihm, dass dieses dazu dient, seine
Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Es ist keine Schikane.
-
(Siehe: Standard "Aktivierende Pflege”)
-
Wir animieren Bewohner und
deren Angehörige dazu, sich zu beschweren, wenn sie mit dem
Speisenangebot oder mit der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
nicht zufrieden sind. Wir installieren ein Beschwerdemanagementsystem.
-
(Siehe: Standard "Umgang
mit Beschwerden”)
-
Wir erfragen regelmäßig die
Zufriedenheit unserer Bewohner. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die
Qualität der Speisen.
-
(Siehe: Standard
"Bewohnerbefragung”)
-
Durch das Prinzip der
Bezugspflege fördern wir die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses
zwischen dem Bewohner und seiner Pflegekraft. Die personelle
Kontinuität ermöglicht es der Bezugspflegekraft, Veränderungen der
Ernährungssituation besser einzuschätzen.
-
(Siehe: Standard "Bezugspflege”)
-
Wir kooperieren eng mit den
Angehörigen. Dieses ist bei Demenzpatienten besonders wichtig, da
Kinder und Enkel oftmals die einzigen sozialen Kontakte sind und daher
großen Einfluss auf das Ernährungsverhalten des Pflegebedürftigen
nehmen können.
-
(Siehe: Standards
"Angehörigenarbeit" und "Zusammenarbeit mit mitpflegenden Angehörigen")
-
Wir bitten Ärzte um einen
guten Informationsaustausch. Dieser ist notwendig, um den individuellen
Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen zu bestimmen. Wichtig ist auch,
dass der Arzt die notwendigen Hilfsmittel zeitnah verordnet.
-
(Siehe: Standards
"Kommunikation mit Ärzten per Fax" sowie "Delegation ärztlicher
Tätigkeiten")
-
Die Bezugspflegekraft
bespricht mit dem Hausarzt und mit dem Bewohner, welche Medikamente er
einnimmt. Häufig nehmen Bewohner neben den verschriebenen Medikamenten
noch frei verkäufliche Arzneien ein. Diese können zusammen mit anderen
Medikamenten unerwünschte Wechselwirkungen haben, etwa eine Dämpfung
des Appetits. Ziel des Gesprächs ist es, die Medikamenteneinnahme so zu
optimieren, dass sich unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen in
Grenzen halten.
-
Wir arbeiten eng mit dem
Ernährungstherapeuten zusammen und stellen sicher, dass die
diättherapeutischen und ernährungsmedizinischen Maßnahmen konsequent
umgesetzt werden.
Informationssammlung
-
Bei jedem neuen Bewohner
führen wir zeitnah nach dem Heimeinzug eine Ersteinschätzung zum
Ernährungszustand durch. Wir prüfen, ob es offensichtliche Anzeichen
für eine Fehlernährung gibt; also etwa ein deutlich zu niedriger BMI.
-
Wenn die Ersteinschätzung
auf eine Fehlernährung schließen lässt, führen wir ein tiefer gehendes
Assessment durch. Wir nutzen dafür das PEMU-Assessment.
-
Bei Verdacht auf
Mangelernährung wird mehrere Tage lang ein detailliertes Ernährungs-
und Trinkprotokoll angefertigt. Auf dem Ernährungsprotokoll ist ein
Tellerschema abgebildet, mit dessen Hilfe man die verzehrte
Nahrungsmenge (viertel, halbe, dreiviertel oder ganze Portion)
kenntlich machen kann.
-
Im Rahmen der
Biografiearbeit klären wir, welche Speisen der Bewohner gerne zu sich
nimmt. Wenn ein altersverwirrter Pflegebedürftiger diese Fragen nicht
mehr sinnvoll beantworten kann, suchen wir den Kontakt zu nahen
Freunden und Verwandten.
-
(Siehe: Standard "Biografiearbeit”)
-
Wichtig sind auch
Informationen zur bislang gelebten Tischkultur. Also etwa: Tischgebete,
Fernsehen oder Zeitung lesen beim Essen, rege Diskussionen oder Stille
am Mittagstisch usw. Außerdem erfragen wir weitere Rituale vor der
Nahrungsaufnahme. Beispiele: Sorgfältiges Händewaschen vor dem Essen,
obligatorischer Toilettengang vor jeder Mahlzeit usw.
-
Der Bewohner wird
ausführlich zum Thema Ernährung beraten. Wir verdeutlichen ihm, wie
eine altersgerechte Ernährung gestaltet werden sollte. Er erfährt,
welche Folgen eine Fehlernährung und insbesondere eine Mangelernährung
haben. Er erhält eine Informationsbroschüre. Soweit dieses im Rahmen
der Schweigepflicht möglich ist, beziehen wir die Angehörigen in den
Beratungsprozess ein.
-
Wir prüfen, ob der Bewohner
weltanschaulichen oder religiösen Ernährungsvorschriften folgt. Dazu
zählen etwa Veganismus oder Vegetarismus sowie der Verzicht auf
spezielle Fleischsorten aufgrund religiöser Vorgaben. Wir beachten,
dass sich die Konsequenz, mit der solche Vorschriften beachtet werden,
im Alter ändern kann. Beispiel: Ein zuvor weltlich eingestellter Mensch
wird im Alter religiöser.
-
Das Gewicht des Bewohners
wird regelmäßig erfasst. Bei relevanten Veränderungen treffen wir
Maßnahmen, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren.
-
(Siehe: Standard "Messung
des Körpergewichts")
-
Wir achten auf Anzeichen für
eine Dehydratation und führen ggf. eine Flüssigkeitsbilanzierung durch.
Etwaige Flüssigkeitsdefizite werden kompensiert.
-
(Siehe: Standards
"Dehydratationsprophylaxe" und "Flüssigkeitsbilanzierung" sowie Pflege-
und Maßnahmenplanung "Dehydratation und Dehydratationsprophylaxe")
Maßnahmen-
und Ernährungsplan
-
Basierend auf den gewonnenen
Daten erstellen wir gemeinsam mit dem Bewohner, mit seinen Angehörigen
und mit den Therapeuten sowie mit dem behandelnden Arzt einen
Maßnahmen- und Ernährungsplan.
-
Der Ernährungsplan
berücksichtigt einerseits seine Vorerkrankungen, etwa einen Dekubitus
und andererseits die aktuellen Erkenntnisse über die ideale
Zusammenstellung von Gemüse, Obst, Fleisch, Eiern, Fisch, Milch und
Milchprodukten sowie Getreideprodukten. So wird der Pflegebedürftige
optimal mit Vitaminen, Spurenelementen und Nährstoffen versorgt.
Durchführung:
relevante
Grunderkrankungen
Verschiedene
Erkrankungen und andere Faktoren haben ggf. erheblichen Einfluss auf
die Entstehung einer Fehlernährung.
-
Für viele Suchtkranke sind
Zigaretten oder Alkohol ein Ersatz für das Essen. Soweit dieses möglich
ist, wird eine Abhängigkeit gelindert oder sogar überwunden.
-
(Siehe: Standards "Pflege
von alkoholabhängigen Senioren" sowie "Pflege von nikotinabhängigen
Senioren")
-
Wir prüfen, ob eine Allergie
gegen bestimmte Lebensmittel vorliegt. Diese Nahrungsbestandteile
werden zukünftig vermieden.
-
(Siehe: Standard "Pflege
von Senioren mit Allergien")
-
Insbesondere bei Frauen kann
eine Körperbildstörung vorliegen, also etwa ein Schlankheitswahn. Wir
achten auf Anzeichen dafür und helfen dem Bewohner dabei, die Störung
zu überwinden.
-
(Siehe: "Pflege von
Senioren mit Körperbildstörungen")
-
Es wird hinterfragt, ob ggf.
Wahnvorstellungen ursächlich für die gestörte Nahrungsaufnahme sein
könnten; also etwa ein Vergiftungswahn.
-
(Siehe: Standard "Pflege
und Betreuung wahnkranker Senioren")
-
Viele Senioren leiden unter
Schluckstörungen, teilen dieses der Pflegekraft jedoch nicht mit. Daher
fragen wir ggf. aktiv beim Bewohner nach. Zusammen mit unserem
Heimkoch, der Diätassistentin und der Logopädin klären wir, in welchen
Konsistenzstufen die einzelnen Mahlzeiten zubereitet werden müssen und
welche Trinkmenge mit welchen Hilfsmitteln (etwa ein Glas mit
Strohhalm) der Bewohner zu sich nimmt.
-
(Siehe: Standard
"Schluckstörungen: Risikoeinschätzung und Erkennung")
-
Wir prüfen, ob bei dem
Bewohner eine depressive Störung vorliegt, etwa als Folge einer
sozialen Isolation innerhalb der Heimgemeinschaft. Durch eine
intensivierte Betreuung helfen wir ihm, diese Stimmungseintrübung zu
überwinden. Betroffene Bewohner sollten zudem fachärztlich behandelt
werden.
-
(Siehe: Standards
"Erkennung von Depressionen" sowie "Pflege und Betreuung von Senioren
mit depressiven Störungen")
-
Im Verlauf einer
Demenzerkrankung kann ein Bewohner die Fähigkeit zur eigenständigen
Nahrungsaufnahme verlieren. Er ist mit der Handhabung eines Messers
oder eines Löffels überfordert. Wir leisten dann entsprechende Hilfe.
-
(Siehe: Standard
"Ernährung bei Demenz")
-
Zahnschmerzen und eine
unzureichende Versorgung mit Zahnprothesen können die Nahrungsaufnahme
erheblich beeinträchtigen. Wir stellen sicher, dass insbesondere bei
Demenzpatienten Zahnschäden zeitnah erkannt und behandelt werden.
Überdies sorgen wir dafür, dass Zahnprothesen auch tatsächlich genutzt
werden.
-
(Siehe: Standards "Pflege
von Demenzpatienten mit Zahnschmerzen" sowie "Pflege von Zahnprothesen")
-
Bei vielen
Schlaganfallpatienten ist die Nahrungsaufnahme als Folge des
unzureichenden Mundverschlusses und der Sensibilitätsstörungen im
Mundraum beeinträchtigt. Durch die Hemiplegie sind viele Betroffene
überdies nicht in der Lage, die mehr betroffene Hand für die
Vorbereitung der Speisen am Esstisch einzusetzen. Bei diesen Bewohnern
leisten wir entsprechende Hilfe.
-
(Siehe: Pflege- und
Maßnahmenplanung "Apoplexie”)
-
Soor und Parotitis führen
zumeist zu einer erheblichen Schmerzbelastung beim Essen und beim
Kauen. In der Folge sinkt die Bereitschaft zur Nahrungsaufnahme. Durch
geeignete Prophylaxemaßnahmen versuchen wir, diese Infektionen zu
vermeiden.
-
(Siehe: Standard "Soor-
und Parotitisprophylaxe")
-
Erkrankungen, die mit einer
hohen Schmerzbelastung verbunden sind, können den Appetit erheblich
dämpfen. Daher ist es wichtig, den Auslöser für die Beschwerden zu
finden und zu behandeln. Ist dieses nicht oder nicht zeitnah möglich,
muss eine effektive Schmerztherapie erfolgen.
-
(Siehe: Konzeptstandard
"Chronischer Schmerz")
-
Schlafstörungen können
langfristig Einfluss auf die Ernährungssituation nehmen. Dauerhafte
Übermüdung führt zu einem Nachlassen des Appetits. Erschöpfung kann die
Konzentrationsfähigkeit beim Essen zusätzlich belasten.
-
(Siehe: Standardpflegeplan
"Schlafstörungen")
-
Wir stellen sicher, dass
sehbehinderte Senioren bestmöglich mit Sehhilfen versorgt werden.
Hinreichende Sehfähigkeiten sind notwendig, um die Nahrung zu erkennen,
Appetit zu entwickeln und die Speisen eigenständig zu sich zu nehmen.
-
(Siehe: Standard "Pflege
von blinden und stark sehbehinderten Senioren")
gesteigerter
Bedarf
Wir
prüfen, ob beim Bewohner ein erhöhter Energie-, Nährstoff- und
Flüssigkeitsbedarf besteht. Falls möglich werden auslösende
Grunderkrankungen therapiert. Zudem kompensieren wir den Mehrbedarf
durch eine erhöhte Zufuhr.
-
Chronische Hautdefekte (wie
etwa Dekubitus oder Ulkus Cruris) werden durch eine konsequente
Wundversorgung schnellstmöglich zum Verschluss gebracht.
-
(Siehe: "Verbandswechsel
Dekubitus" u. A.)
-
Infektionskrankheiten mit
Fieberentwicklung werden therapiert. Wir achten darauf, dass der
Pflegebedürftige insbesondere jährlich gegen die Virusgrippe geimpft
wird.
-
(Siehe: Standard "Pflege
von Senioren mit Fieber" und "Pflege bei Influenza”)
-
Bei demenziell erkrankten
Bewohnern mit Laufzwang erwarten wir einen erheblich gesteigerten
Kalorien- und Flüssigkeitsbedarf. Wir stellen sicher, dass diese
Betroffenen ausreichend versorgt werden.
-
(Siehe: Standard "Pflege
von Bewohnern mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz")
-
Im Sommer ist bei
entsprechenden Temperaturen ebenfalls mit einem erhöhten
Flüssigkeitsbedarf zu rechnen. Wir tragen dafür Sorge, dass der
Bewohner entsprechende Mengen an Getränken zu sich nimmt.
-
(Siehe: Standard
"Versorgung von Bewohnern bei Sommerhitze")
-
Eine etwaige
Abführmittelabhängigkeit wird falls möglich überwunden.
-
(Siehe: Standard "Pflege
von Senioren mit einer Abführmittelabhängigkeit")
Gestaltung
des Speisesaals
-
In unserem Speisesaal sind
genügend Parkmöglichkeiten für die Rollstühle und für die Rollatoren
unserer Bewohner, ohne dass diese zu Stolperfallen werden können.
-
Bewohner mit einer Gehhilfe
haben genug Platz, sodass sie sich dort ohne Unterstützung einer
Betreuungsperson fortbewegen können.
-
Weiterhin ist der Saal so
konzipiert, dass der Lärmpegel selbst bei einer vollen Besetzung nicht
zu hoch wird. Erreicht wird das etwa durch große Pflanzen im Raum und
durch einen trittschallhemmenden Fußboden.
-
Der Raum ist sehr
übersichtlich und liebevoll mit Dekorationen gestaltet.
Darreichung
des Essens und der Getränke
-
Unsere Hauswirtschaft
serviert kleine Portionen.
-
Sie achtet darauf, dass die
einzelnen Komponenten (z. B. Gemüse, Fleisch, Kartoffeln) immer
getrennt auf dem Teller sind.
-
Das Essen wird nur in
begründeten Fällen vollständig püriert. Daneben bieten wir weitere
unterschiedliche Konsistenzstufen an.
-
Wir servieren das Essen auf
ansprechendem Geschirr.
-
Da im Alter auch die Sinne
schwächer werden, würzen wir unsere Speisen ggf. kräftig mit
Kräutern, um den Geschmacks- und den Geruchssinn stärker anzuregen.
Kräftige Farben der Lebensmittel und verschiedene Formen sorgen
ebenfalls für eine Appetitsteigerung.
-
Neben den drei
Hauptmahlzeiten bieten wir selbstverständlich auch zwei bis drei
Zwischenmahlzeiten an.
-
Unsere Bewohner haben auch
bei den Getränken eine große Auswahl.
-
Die Getränke werden immer in
Reichweite des Bewohners abgestellt. Wir erinnern ihn regelmäßig ans
Trinken.
-
Die Betreuungskräfte setzen
sich ggf. zum Pflegebedürftigen und trinken mit ihm gemeinsam.
-
Dem Bewohner können in
Maßen, wenn er diese gut verträgt, auch alkoholische Getränke seiner
Wahl angeboten werden.
-
Unsere Gläser, Tassen und
andere Trinkgefäße sind einheitlich gewählt. So können alle betreuenden
Kräfte (Pflegekräfte, Hauswirtschaftskräfte, sozialer Dienst) die
konsumierte Flüssigkeitsmenge besser abschätzen und etwa im
Trinkprotokoll dokumentieren.
Hilfeleistungen
-
Zur Essensaufnahme wird der
Bewohner in eine dafür geeignete Körperlage gebracht. Nach Möglichkeit
sollte er nicht liegend im Bett, sondern sitzend (etwa am Tisch) seine
Nahrung zu sich nehmen.
-
(Siehe: Standards
"Lagerung zur Nahrungsaufnahme" sowie "Sitzen am Tisch")
-
Falls notwendig erhält der
Pflegebedürftige Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
-
(Siehe: Standard "Essen
und Trinken anreichen”)
-
Gemeinsam mit dem Bewohner
prüfen wir, ob er Hilfsmittel bei der Nahrungsaufnahme nutzen möchte.
Dazu zählen etwa Besteck mit verdickten Griffen und Teller mit
Randerhöhung.
-
Mittels Kieferkontrollgriff
wird der Schluckvorgang überprüft.
-
(Siehe: Standard
"Kieferkontrollgriff")
Nahrungsverweigerung
-
Nahrungsverweigerung kann
ganz unterschiedliche Gründe haben. Die Bezugspflegekraft ermittelt,
welche Auslöser in Betracht kommen. Sie leitet entsprechende Maßnahmen
ein. Einige Ursachen lassen sich ggf. sehr schnell beheben, wie etwa
Zahnschmerzen. Bei anderen Auslösern, etwa weil der Bewohner depressiv
ist, muss seitens der Pflege eine psychosoziale Betreuung greifen.
-
(Siehe: Standards "Nahrungsverweigerung” sowie "Verhalten bei mangelndem
Kooperationswillen")
-
Am Ende des Lebens in der
Sterbephase muss die Nahrungsverweigerung akzeptiert und hingenommen
werden.
-
(Siehe: Standard
"Ernährung und Flüssigkeitsversorgung bei Sterbenden")
Ernährungssonde
-
Bei Senioren, bei denen eine
normale Nahrungsaufnahme über den Mund nicht oder nur noch
eingeschränkt möglich ist, kann eine Ernährungssonde (PEG) gelegt
werden. Steht die Entscheidung für eine PEG erst in unserer Einrichtung
an, wird zunächst in einer Fallbesprechung mit allen Beteiligten der
(mutmaßliche) Wille des Bewohners zu dieser Maßnahme (ggf. durch eine
Patientenverfügung) ermittelt.
-
Bei einer PEG wird ein
Kunststoffschlauch direkt in den Magen oder in den Zwölffinger-
/Dünndarm gelegt. Der behandelnde Arzt wählt die richtige Sondennahrung
aus. Trotz der PEG ermöglichen wir es dem Senioren regelmäßig, kleine
Mengen an Nahrung über den Mund aufzunehmen oder alternativ an einem
Säckchen mit Lebensmitteln zu lutschen.
-
(Siehe: Standard "Dosieren
und verabreichen von Sondenkost")
-
Medizinisch gesehen ist die
Ernährungssonde ein Meilenstein, bewahrt sie den Bewohner doch vor dem
Verhungern. Aber sie hat auch einige gravierende Nachteile:
-
Entfremdung vom
genussvollen Essen
-
Stark eingeschränkte
Geruchs- und Geschmackserlebnisse
-
Fremdbestimmung
-
Gefühlter "Ausschluss" von
der gemeinsamen Teilhabe an den Mahlzeiten
-
Komplikationen (etwa
Durchfall, Verstopfung des Schlauchs, Hypergranulation usw.)
-
Hinzu kommt eine ethische
Betrachtungsweise: Die Ernährungssonde kann ggf. die Sterbephase
deutlich verlängern.
weitere
Maßnahmen
-
Wir animieren den Bewohner
zu mehr körperlicher Aktivität, um damit den Appetit anzuregen.
Insbesondere soll er an den sportlichen Freizeitaktivitäten des Hauses
teilnehmen.
-
(Siehe: Standard
"Bewegungstraining")
-
Fühlt sich der Bewohner
nicht mit seinen Tischnachbarn wohl, so kann er sich vertrauensvoll an
seine Bezugspflegekraft wenden. Gemeinsam mit den
Hauswirtschaftskräften wird überlegt und besprochen, wie die
Tischordnung verändert werden kann.
-
Überdies ist zu beachten,
dass viele Menschen lieber allein und "in Ruhe” essen möchten, etwa
weil sie unter Schluckstörungen leiden und sich nicht dem Spott der
Mitbewohner aussetzen wollen.
Nachbereitung:
-
Alle drei Monate wird der
Ernährungszustand des Bewohners erneut eingeschätzt. Ein vorgezogenes
Assessment ist notwendig, wenn sich der Gesundheitszustand unerwartet
in einem erheblichen Maß ändert. Dieses ist beispielsweise der Fall
nach Operationen im Mundraum, einem Schlaganfall sowie nach einer
Hüftgelenksfraktur.
-
Wenn sich trotz aller
Prophylaxemaßnahmen die Entwicklung einer Kachexie nicht abwenden
lässt, treffen wir Maßnahmen, um die gesundheitlichen Gefahren des
Untergewichts zu minimieren. So müssen etwa die Dekubitusprophylaxe und
die Sturzprophylaxe intensiviert werden.
-
(Siehe: Konzeptstandards
"Sturzprophylaxe" und "Dekubitusprophylaxe")
-
Der Zustand von Bewohnern
mit Fehl- und Mangelernährung wird regelmäßig in Fallbesprechungen
diskutiert.
-
(Standard
"Fallbesprechung")
-
Die Pflege- und
Maßnahmenplanung wird an die sich verändernden Pflegeprobleme und
Ressourcen angepasst.
-
Alle Bemühungen um eine
korrekte Ernährung werden aus haftungsrechtlichen Gründen immer
ausführlich dokumentiert.
Dokumente:
-
Pflegebericht
-
Pflegeplanung /
Maßnahmenplanung
-
Informationsbroschüre
"Ernährung"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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