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Tipps für die MDK-Prüfung: Mitarbeiterfortbildung, Pflegevisiten und Fallbesprechungen

Bei einer Qualitätsprüfung stehen immer wieder Sonderwünsche der MDK-Prüfer im Raum, für die es bestenfalls eine sehr vage Rechtsgrundlage gibt. In diesem Teil unserer Serie widmen wir uns den Mitarbeiterfortbildungen sowie den Pflegevisiten.

Tipps für die MDK-Prüfung: Mitarbeiterfortbildung, Pflegevisiten und Fallbesprechungen

Pflicht zur jährlichen Mitarbeiterfortbildung durch die Hintertür

  • Der Streit um eine angebliche Pflicht zur Mitarbeiterfortbildung sorgt bei Qualitätskontrollen immer wieder für Streit. Die MDK-Prüfer verdonnern Pflegeheime und Pflegedienste dazu, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Seminaren zu schicken. Die Themen dazu gibt er auch gleich vor. Die Pflegeeinrichtungen scheuen jedoch die Kosten. Und überhaupt: Gibt es für solche Forderungen eine rechtliche Basis?
  • Zunächst einmal ist festzustellen, dass ein Fortbildungsmanagement an sich keine schlechte Idee ist. Mitarbeiter, die vor zwanzig oder mehr Jahren ihr Examen ablegten, erlernten noch Pflegemaßnahmen, die heute veraltet sind. Ein Beispiel: Die Standardmaßnahmen zur Prophylaxe und zur Behandlung von Druckgeschwüren aus den 80er-Jahren gelten inzwischen fast schon als “gefährliche Pflege”. Folgerichtig enthalten viele Berufsordnungen die Pflicht zur stetigen Weiterbildung. Etwa in Hamburg:
    • Pflegefachkräfte sind verpflichtet, eigenverantwortlich Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzerhaltung zu ergreifen. Geeignete Maßnahmen sind [...] insbesondere pflegefachliche Fortbildungen, die dem Erhalt der fachlichen Kompetenz [...] dienen. (Siehe § 6 Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung)
  • Hinzu kommen eher schwammige rechtliche Verpflichtungen, etwa aus dem § 132a SGB V.
    • In den Rahmenempfehlungen sind insbesondere zu regeln: [...] Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung.
  • Die Pflegewelt hat also erkannt, dass die Qualifikation der Mitarbeiter entscheidend für die Pflegequalität ist. Wie wirkt sich diese Erkenntnis auf die Prüfpraxis des MDK aus? Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) regeln ja selbst Nebensächlichkeiten mit einer erstaunlichen Liebe zum Detail. Man könnte also durchaus erwarten, dass dem Schlüsselthema Fortbildungen doch wenigstens das eine oder andere Kapitel im Fragenkatalog gewidmet ist.
  • Doch Fehlanzeige! Schon die jetzt abgelöste QPR für Pflegeheime enthält keine Regelungen zu Fortbildungen. In der alten MDK-Prüfung für Pflegedienste wird lediglich die Existenz eines prospektiven Fortbildungsplans gefordert. Die Betreiber können also selbst entscheiden, welche Mitarbeiter geschult werden, zu welchen Themen sie fortgebildet werden und in welchem Rhythmus dieses geschieht.
  • Und auch zukünftig wird es keine direkte Verpflichtung zur Fortbildung der Mitarbeiter geben. Die neuen QPR für Pflegeheime und für Pflegedienste enthalten keine entsprechenden Regelungen. Angesichts der Ausrichtung auf die Ergebnisqualität wäre das auch widersinnig. Die bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung des Pflegebedürftigen steht im Mittelpunkt. Also nur das, was an guter Pflege wirklich beim Senioren ankommt. Fortbildungspläne, Fortbildungskonzepte, Teilnahmebestätigungen und all das andere bedruckte Papier sind Strukturqualität in Reinform. Schulungen sind keine Garantie für gute Pflege.
  • Doch nicht so schnell! Eine Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter gibt es dennoch, wenn auch indirekt. Der MDK erwartet, dass eine Pflegeeinrichtung bei Qualitätsdefiziten die Ärmel hochkrempelt und sich daran macht, diese Schwachstellen zu beseitigen. In der Mehrheit der Fälle betreffen diese Mängel keine sächlichen Probleme, wie etwa defekte Pflegebetten oder fehlende Rollstühle. Also nichts, was man mit einer Bestellung aus dem Sanitätshauskatalog beheben könnte. Fast immer geht es um Qualifizierungsdefizite, also um Wissenslücken. Die Pflegekräfte wissen nicht, wie sie sich die Hände richtig desinfizieren. Das führt zu Keimübertragungen. Oder sie kennen die wichtigsten Lagerungstechniken nicht. Dann entwickeln die Pflegebedürftigen Druckgeschwüre. Wie werden solche Probleme gelöst? Das geht nur über Seminare. Die Mitarbeiter werden so lange geschult, bis sie wissen, wie es richtig geht.
  • Wenn ein MDK-Prüfer pauschal fordert, dass alle Mitarbeiter soundsoviele Stunden pro Jahr zu diesem oder jenem Thema nachgeschult werden müssen, dann ist das Unsinn. Fragen Sie, wo das steht. Ist ist Qualität in Ihrem Pflegeheim oder Pflegedienst durchweg ohne Makel, gibt es nichts zu diskutieren. In einer deutlich schlechteren Position sind sie jedoch, wenn es tatsächlich gravierende Defizite gibt. Oder noch prekärer: In Ihrem Pflegeheim sind die Indikatoren im Keller. Es häufen sich die Stürze. Die Senioren verlieren alle zu schnell an Gewicht. Oder es gibt zu viele Fixierungen. Dann sollten Sie nicht widersprechen, wenn der Prüfer Ihnen nahelegt, etwas Geld in Seminare zu stecken.
  • Die Vorgaben eines Rahmenvertrags sind zu erfüllen. Wie genau das erfolgt, liegt im Ermessen der Einrichtung.
Pflegevisiten und Fallbesprechungen nur freiwillig
  • Um eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Pflege zu ermöglichen, ist ein enger Informationsaustausch zwischen dem Pflegebedürftigen und den Pflegekräften notwendig. Außerdem ist es unverzichtbar, dass Pflegekräfte untereinander ihr Wissen und ihre Einschätzungen austauschen. Für diesen Zweck hat die Pflegewissenschaft zwei praktische Hilfsmittel erdacht: die Pflegevisite und die Fallbesprechung.
  • Leider hielt sich die Begeisterung der Pflegeteams, die damit in der Praxis arbeiten sollten, oftmals in Grenzen. Immerhin kosten derartige Unterredungen viel Arbeitszeit. Der MDK hingegen war sofort Feuer und Flamme für die QM-Werkzeuge, obwohl die rechtliche Basis für derartige Forderungen recht dünn ist. In der ausrangierten MDK-Anleitung für Pflegeheime von 2005 wurden lediglich “regelmäßige dokumentierte und nachvollziehbare Pflegevisiten” gefordert. Das lässt bei Prüfungen natürlich Raum für Interpretationen und für Streit. Was ist regelmäßig? Reicht einmal im Jahr? Oder alle drei Monate?
  • In jedem Fall zeigen die Worte “dokumentiert” und “nachvollziehbar”, dass hier ohnehin nur die Papierform geprüft wurde. Es zählte, ob die Pflegevisiten stattfanden und ob es dafür schriftliche Nachweise gab. Die viel wichtigeren Fragen hingegen blieben außen vor. Etwa: Waren die Visiten überhaupt effektiv? Profitierte der Bewohner davon?
  • Die neue MDK-Prüfung wirft diesen Ballast an unnötigen Kriterien ab. In der stationären Pflege wurde der Strukturteil erheblich zusammengestrichen. Explizite Prüfungsfragen zu Pflegevisiten finden sich dort nicht. Und auch in der kommenden ambulanten Pflegeprüfung gibt es für die Pflegevisite kein eigenes Kriterium. Stattdessen haben Pflegeteams einen großen Ermessensspielraum bei der Wahl ihrer Werkzeuge. Es ist nur noch wichtig, dass am Ende ein erkennbarer Nutzen für den Pflegebedürftigen erkennbar ist.
  • Lassen Sie sich also von MDK-Prüfern keine Pflegevisiten aufnötigen, wenn diese für Sie keinen Nutzen bringen. Und falls Sie Pflegevisiten bereits freiwillig durchführen, wissen Sie doch selbst am besten, wie häufig diese notwendig sind.
  • Ganz genauso können Sie mit Fallbesprechungen verfahren. Eine Verpflichtung zu deren Einführung gibt es ebenfalls nicht. Alles bleibt freiwillig. Hauptsache die tatsächlich erreichte Pflegequalität stimmt.
  • Dennoch gehören Pflegevisiten und Fallbesprechungen nicht zwangsläufig zum alten Eisen. Im Gegenteil. Die neue MDK-Prüfung stellt den Pflegebedarf und die Wünsche der Senioren konsequent in den Mittelpunkt. Wenn die tägliche Pflege und die Versorgung diesen individuellen Ansprüchen nicht gerecht werden, wird der Prüfer im jeweiligen Kriterium eine C-Wertung oder eine D-Wertung vergeben. Also ein “Defizit mit Risiko negativer Folgen” oder gar ein “Defizit mit eingetretenen negativen Folgen” feststellen. Pflegeheime und Pflegedienste müssen folglich genau über den gesundheitlichen Zustand der Senioren, über deren Ressourcen, Pflegeprobleme und Bedürfnisse informiert sein. Dafür bieten sich Pflegevisiten und Fallbesprechungen geradezu an. Aber nur auf freiwilliger Basis, nicht auf Druck des MDK-Prüfers.



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