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Tipps für die MDK-Prüfung: Übergabebücher und Personalakten
Sowohl
in der ambulanten wie auch in der stationären Pflege steht die
MDK-Kontrolle vor tief greifenden Veränderungen, die die bisherige
Prüfpraxis auf den Kopf stellen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Kriterien
Sie besonders achten müssen.
Tipps für die MDK-Prüfung: Übergabebücher und Personalakten
Keine Verpflichtung für Übergabebücher
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In stationären Einrichtungen ist es
selbstverständlich, dass die verschiedenen Schichten bei der
Dienstübergabe zentrale Informationen austauschen. Dieses geschieht
zumeist mündlich im Rahmen eines kurzen Treffens aller beteiligten
Mitarbeiter. In Pflegediensten ist ein solches Vorgehen nicht
praktikabel, weil die Pflegekräfte über die ganze Stadt verstreut
arbeiten. Man sieht sich höchstens bei Teambesprechungen oder bei
Fortbildungen.
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Vor Einführung der Pflegenoten waren "fliegende
Zettel" üblich, die beispielsweise für jeden Klienten in die Stecktafel
im Stützpunkt gesteckt werden. Mitarbeiter konnten diese lesen,
ergänzen oder mitnehmen. Selbstredend war dieses System höchst anfällig
und unzuverlässig. Mit einer unbedachten Armbewegung oder mit einem
Windstoß war das Chaos perfekt. Daher haben sich vor rund 15 Jahren die
Übergabebücher durchgesetzt. Dieses auch auf Druck des MDK.
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Und tatsächlich ist der Medizinische Dienst
auch weiterhin ein großer Fan der Übergabebücher. Viele Prüfer legen es
Pflegediensten mehr oder minder nachdrücklich ans Herz, diese Bücher zu
führen. Tatsächlich jedoch verlangen weder die aktuellen
Qualitätsprüfungsrichtlinien noch der kommende Fragenkatalog explizit,
dass Übergabebücher geführt werden. Es steht den Pflegediensten völlig
frei, wie sie das Informationsmanagement organisieren. Es muss nur
funktionieren. Eine lediglich mündliche Übergabe sowie die altbekannte
Zettelwirtschaft im Stützpunkt oder im Pflegefahrzeug sind daher
ungeeignet.
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Der praktische Nutzen eines Übergabebuchs ist
ohnehin begrenzt. Als Konkurrenz zur Pflegedokumentation taugt es schon
mal nicht. Diese Unsitte nennt sich “Doppeldokumentation”. So finden
sich in manchen Büchern Einträge dazu, dass ein Klient z. B.
Zahnschmerzen, Hautausschlag, Fieber oder Verstopfungen hat. Der
Gedanke dahinter ist, dass die Pflegekraft schon vor dem Eintreffen in
der Häuslichkeit über solche Probleme im Bild ist. Das ist praktisch.
Aber ist es auch notwendig? Jede professionelle Pflegekraft wirft
unmittelbar nach Ankunft in der Wohnung einen Blick in die Aktenmappe.
Und da sollte alles Wichtige drinstehen. Erst dann führt sie die
anstehenden Pflegemaßnahmen durch.
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Redundante Einträge sind jedoch nicht nur
überflüssig. Es besteht auch das Risiko, dass wichtige Informationen
vergessen werden. Etwa weil die Pflegekraft nur in die Dokumentation,
nicht aber ins Übergabebuch schaut. Oder andersherum. Wichtige
Pflegeinformationen gehören daher ausschließlich in die
Pflegedokumentation. Eine solch strikte Linie verbessert auch die
Qualität der Dokumentation. Wenn Pflegekräfte nicht mehr auf
Hilfsmittel wie ein Übergabebuch ausweichen können, wandern alle
Informationen zwangsläufig in das Berichteblatt. Über gute und
aussagekräftige Einträge freut sich sicherlich auch der MDK.
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Ein Übergabebuch macht also nur als nachgeordnete und ergänzende Informationsquelle Sinn. Beispiele:
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Die Betablocker werden knapp. Der Klient braucht ein neues Rezept.
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Der Klient feiert bei Nachbarn deren goldene Hochzeit. Er möchte zwei Stunden länger schlafen.
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Außerdem warnt ein Übergabebuch vor solchen
Gefahren, auf die man als Pflegekraft noch vor Betreten der Wohnung
informiert sein möchte. Beispiele:
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In der Familie des Pflegebedürftigen
grassiert Noro. Die Pflegekraft sollte noch vor Betreten der Wohnung
Schutzkleidung anziehen.
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In der Straße des Klienten wird die Fahrbahn
erneuert. Die Stellplätze sind gesperrt. Aber man kann beim Aldi um die
Ecke gut parken.
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Der Enkel des Pflegebedürftigen ist zu
Besuch. Er hat seinen American Pit Bull Terrier mitgebracht. Wer am
Abend noch Klavier spielen möchte, sollte den Hund nicht streicheln.
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Aus diesem Grund sind alle Versuche eines
MDK-Prüfers, das Führen eines Übergabebuchs zu erzwingen,
zurückzuweisen. Fragen Sie, wo sie eine solche Forderung in der QPR
nachlesen können. Das beendet meistens die Diskussion.
Personalakten gehen den MDK nichts an
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Die Qualifikationen sowie die
Beschäftigungsumfänge der Pflegekräfte sind auch bei der neuen
Qualitätskontrolle relevante Kriterien. Eine PDL braucht ihre
Fortbildung zur verantwortlichen Pflegekraft. Ein bestimmter Anteil der
Mitarbeiter muss über ein Examen verfügen. Und die Anzahl der
geringfügig Beschäftigten darf nicht zu groß sein. Das ergibt sich etwa
aus den Rahmen- und Versorgungsverträgen.
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Diese Angaben stellt das Pflegeheim zumeist auf
einer separaten Liste zusammen. Hier kann der Prüfer für alle
Mitarbeiter nachlesen, welche Qualifikationen und Beschäftigungsumfänge
vorhanden sind. Nun ist Papier geduldig und der MDK naturgemäß eher
misstrauisch. Er nimmt Stichproben. Um all diese Angaben nachzuweisen,
verlangt der Prüfer Einblick in die Berufsurkunden. Den Umfang der
Beschäftigung weist ein Pflegeheim nach, indem es die entsprechenden
Passagen in den Arbeitsverträgen vorzeigt.
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Das bedeutet aber nicht, dass der MDK ungestört
in der Personalakte blättern darf. Denn dort finden sich viele
Informationen, die Prüfer nichts angehen, etwa die Lohnhöhe,
Leistungsbeurteilungen oder gar Abmahnungen. Ein solches Vorgehen
widerspricht nicht erst seit Einführung der DSGVO allen
datenschutzrechtlichen Vorgaben.
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Daraus folgt, dass dem MDK lediglich das
Minimum an Dokumenten vorgelegt wird, also nur die einzelne Urkunde
oder das einzelne Zeugnis. Falls das betreffende Blatt im
Arbeitsvertrag weitere Angaben enthält, die für den Prüfer nicht
relevant sind, so werden diese Abschnitte mit einem Blatt Papier
abgedeckt.
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Kurzum: In keinem Fall erhält der MDK uneingeschränkten oder gar unbeobachteten Zugriff auf die Personalakten.
Lassen Sie die MDK-Prüfer nicht aus den Augen!
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Jeder gute Kriminalfilm hält zum Ende eine
dicke Überraschung bereit. Das gilt auch für die MDK-Prüfung. Schon so
manche Abschlussbesprechung zwischen den MDK-Prüfern und den
Führungskräften der Pflegeeinrichtung brachte auf der Zielgeraden eine
unerwartete Wende. Meist aber nichts Angenehmes, sondern neue Vorwürfe,
die die PDL so gar nicht auf dem Zettel hatte.
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Was ist da schiefgelaufen? Zumeist erlaubte die
Einrichtung den MDK-Prüfern, sich allein und unkontrolliert im Haus zu
bewegen. Rein rechtlich dürfen MDK-Prüfer nur solche Räume betreten,
die für die Erfüllung des Versorgungsvertrags beim Pflegebedürftigen
relevant sind. Dazu zählen etwa das Stationszimmer, die
gemeinschaftlich genutzten Badezimmer oder Lagerungsräume der Hilfs-
und Pflegehilfsmittel.
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Wenn aber die MDK-Prüfer allein im Haus
unterwegs sind, dehnen diese mitunter die Hausbegehung auch auf solche
Räumlichkeiten aus, die für die pflegerische Versorgung keine Rolle
spielen. Beispielsweise Zimmer, die primär dem Wohl der Pflegekräfte
dienen; also Pausenräume, Ruheräume, Aufenthaltsräume. Ganz besonders
gilt das für Umkleideräume sowie für Wasch- und Duschräume der
Mitarbeiter. In kleinen familiär geführten Pflegeheimen ist es nicht so
selten, dass die Eigentümer auch die Position der Pflegedienstleitung
oder der Heimleitung übernehmen und einen eigenen Wohnbereich haben. Da
steht der MDK-Prüfer dann unvermittelt im Wohnzimmer. Oder der
Betreiber vermietet nicht benötigte Flächen an externe Firmen. Diese
Mieter freuen sich über solchen Besuch garantiert nicht. Das Gleiche
gilt für den Wohnraum der Pflegebedürftigen. Wenn diese der Inspektion
nicht zustimmen, bleibt der Prüfer vor der Tür.
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Hier ist es wichtig, dass jedem Prüfer eine
freundliche Pflegekraft an die Seite gestellt wird, die dem
MDK-Mitarbeiter wie ein Schatten begleitet; von Toilettengängen und dem
Mittagstisch mal abgesehen. Es liegt dann an dieser Pflegekraft, den
Bewegungsspielraum des MDK-Mitarbeiters auf solche Räume zu begrenzen,
die von seinem Prüfauftrag betroffen sind.
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Genau wie im Fußball löst auch bei einer
Qualitätsprüfung eine solche “Manndeckung” beim Betroffenen sicherlich
keine Begeisterung aus. Und natürlich kann ein MDK-Prüfer immer auch
die Heimaufsicht oder das Gesundheitsamt über etwaige Verdachtsmomente
in Kenntnis setzen, da diese umfassendere Betretungsrechte haben. Davon
sollten Sie sich nicht einschüchtern und in Ihren Rechten beschneiden
lassen.
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Ebenso energisch ist einzugreifen, wenn der
MDK-Mitarbeiter allein mit einem Bewohner sprechen möchte. In der alten
Transparenzprüfung gab es die Zufriedenheitsbefragung. Da machte eine
solch diskrete Unterredung Sinn. Kein Pflegebedürftiger wird kritische
Worte zum Pflegeheim wagen, wenn die Bezugspflegekraft daneben steht
und alles hört. In der neuen Qualitätsprüfung gibt es diese Befragung
nicht mehr. Und auch kein weiteres Kriterium, für dessen Klärung der
MDK-Mitarbeiter unter vier Augen mit dem Bewohner sprechen müsste.
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Die Begleitung der Pflegekraft macht natürlich
nur dann Sinn, wenn sich diese Notizen macht. Mit wem spricht der
MDK-Prüfer? Und worüber? Was sieht er sich an? Dafür sollte die
Pflegekraft ein Klemmbrett mit Papier und mit einem Kugelschreiber
dabei haben. Diese Notizen werden Sie noch brauchen. Sobald sich die
MDK-Mitarbeiter zu ihrer internen Besprechung zusammenfinden, werten
Sie in der Zwischenzeit die Notizen aus. Über welche Mängel könnten die
Prüfer gestolpert sein? Bereiten Sie sich vor! Bei der
Abschlussbesprechung sollte Sie niemand auf dem falschen Fuß erwischen.
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Natürlich kostet es zusätzliches Personal, wenn
hinter jedem MDK-Prüfer eine Pflegekraft herläuft. Aber dafür gibt es
ja die Ankündigung der Prüfung am Vortag. Stellen Sie sicher, dass die
notwendige “Manpower” (oder genau genommen “Womenpower”) am
Prüfungsmorgen zur Verfügung steht.
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