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Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 2)

Nicht immer gelingt die optimale Eingradung bereits im ersten Anlauf. Dann ist es notwendig, gegen die Begutachtung durch den MDK Widerspruch einzulegen. Dabei drohen einige Fußangeln.


Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 2)

Widerspruch: Sicher ist sicher

  • Nicht immer erbringt die Begutachtung durch den MDK den gewünschten Pflegegrad. Falls der Gutachter den Pflegebedarf geringer als erwartet einschätzt, erkennt er lediglich einen niedrigeren Pflegegrad an - oder gar keinen. In diesem Fall sollte der betroffene Klient Widerspruch einlegen.
  • Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Dabei ist der Tag der Zustellung relevant. Wenn der Brief am 2. Juli dem Klienten zugestellt wurde, muss der Widerspruch bis zum 2. August bei der Pflegekasse eingehen. Es ist also nicht entscheidend, wann der Brief vom Pflegebedürftigen abgeschickt wurde, sondern nur, wann er bei den Pflegekassen ankommt. Angesichts der Zustellfristen der Deutschen Post ist es ratsam, ein oder zwei zusätzliche Tage als Sicherheitspolster einzuplanen.
  • Aber es gibt noch eine zweite Falle: Was passiert, wenn der Brief zwar abgeschickt wurde, aber - angeblich - niemals angekommen ist? Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss der Pflegebedürftige nachweisen, dass er die Frist für den Widerspruch eingehalten hat. Daher kann es sinnvoll sein, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Widerspruch: Formlos reicht völlig Für den eigentlichen Widerspruch gibt es keinen vorgeschriebenen Inhalt. Wir empfehlen folgendes einfaches Muster: An die Pflegekasse ABC Beispielweg 1 12345 Musterstadt Versicherungsnummer 0123456 Widerspruch gegen den Bescheid vom xx . xx . 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid xxxxxxxx (Aktenzeichen) ein. Der Bescheid wurde mir am xx . xx . 2017 zugestellt. Ihrer Ablehnung der Pflegebedürftigkeit (oder der versagten Zuordnung in den Pflegegrad x) stimme ich nicht zu. Die Begründung meines Widerspruchs reiche ich Ihnen nach. (Falls relevant:) Bitte schicken Sie mir eine Kopie Ihres Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann (Unterschrift) Pokernde Pflegekassen In einigen Fällen versuchen die Pflegekassen, das Problem elegant zu lösen. Sie fordern den Versicherungsnehmer noch vor dem Versenden der Entscheidung über den Widerspruch dazu auf, selbigen zurückzunehmen. Das jedoch sollte der Pflegebedürftige tunlichst unterlassen. Denn sonst verbaut er sich die weiteren Optionen, seine Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Mitunter zieht sich der Entscheidungsprozess monatelang hin. Es passiert nicht selten, dass der Pflegebedürftige nach der Begutachtung aber vor der Entscheidung verstirbt. Einige Pflegekassen kontaktieren die Angehörigen und sprechen ihr Beileid aus. Gleichzeitig drängen sie darauf, den Antrag auf einen Pflegegrad zurückzunehmen, da der Grund dafür nun hinfällig sei. Tatsächlich jedoch sollten Angehörige an der Eingradung bzw. an der Höhergradung festhalten. Denn auch dann, wenn der Versicherte verstirbt, kann ihm ein Pflegegrad zugewiesen werden. Rückwirkend zum Datum der Antragsstellung gibt es dann Leistungen, falls der Pflegegrad bewilligt wurde. Auf dieses Geld sollten die Erben nicht verzichten.



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