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Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 3)
Wenn
sich der MDK zur Eingradung ankündigt, dann geht es um viel Geld.
Clevere Pflegedienstleiter verlassen sich daher nicht allein auf die
Aussagekraft einer guten Pflegedokumentation. Abseits der bekannten
Strategien gibt es so einige Tricks, um Prüfer zu beeinflussen.
Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 3)
Frage:
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Einer unserer Bewohner leidet an
fortgeschrittener Alzheimerdemenz. Er durchwühlt regelmäßig seinen
Kleidungsschrank und verteilt den Inhalt in seinem Zimmer. Wenn eine
Pflegekraft die Textilien wieder einräumen will, macht ihn das wütend.
Wir belassen daher das Zimmer zunächst in seinem Zustand - und räumen
später auf. Mit der Auswahl und dem Anziehen der Kleidung ist er
überfordert. Am Tag trägt er manchmal einen Schlafanzug, dann ein
Unterhemd über dem Pullover oder eine Strickjacke mit der Knopfleiste
am Rücken.
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Bei der Körperpflege ist die Problematik ganz
ähnlich. Der Bewohner muss z. B. bei der Waschung am Waschbecken
durchgehend angeleitet werden, da er sonst Körperpartien nicht wäscht
oder die Seife nicht abspült. Inzwischen lehnt er Maßnahmen zur
Körperpflege zumeist vehement ab. Der Bewohner wirkt daher zumeist sehr
ungepflegt. Seine Haare sind fettig, die Fingernägel sind zu lang und
oft schmutzig.
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Wenn eine Begutachtung durch den MDK ansteht,
ist seine Tochter anwesend. Sie schämt sich für seinen optischen
Eindruck und für den unangenehmen Körpergeruch. Die Tochter redet ihm
gut zu, damit er sich waschen, kämmen und anziehen lässt. Sein Zimmer
wird vor dem Termin aufgeräumt, damit der Bewohner einen guten Eindruck
macht. Im Endergebnis findet der MDK dann einen gepflegten alten Herren
in Sonntagskleidung vor, der überdies dem Gutachter glaubhaft
versichert, in den o. g. Bereichen keinesfalls auf Hilfe angewiesen zu
sein.
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Jetzt ist es natürlich schwierig, den
MDK-Gutachter davon zu überzeugen, dass überhaupt ein
Selbstversorgungsdefizit vorliegt. Wir verlieren daher überall wichtige
Punkte.
Antwort:
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Es ist wichtig, bei der Begutachtung den Alltag
wirklichkeitsgetreu darzustellen. Dazu zählt es also auch, den Bewohner
in der falsch gewählten Kleidung zu belassen. Eine Ausnahme besteht
natürlich, wenn eine Gefahr für die Gesundheit des Bewohners besteht.
Beispiel: Der Bewohner trägt im Winter nur ein T-Shirt und könnte sich
erkälten. Oder er trägt im Sommer eine dicke Jacke, die eine
Überwärmung auslösen könnte.
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Mit einer guten Pflegedokumentation kann dem
MDK-Gutachter ebenfalls der Sachverhalt verdeutlicht werden. Beispiel:
Der Bewohner wurde in den letzten 14 Tagen regelmäßig mal in dieser,
mal in jener unzweckmäßigen Kleidung angetroffen.
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Der Tochter muss verdeutlicht werden, dass es
für die Einrichtung finanziell wichtig ist, einen angemessenen
Pflegegrad zu erreichen. Nur so ist es möglich, ihren Vater angemessen
zu versorgen. Dem Bewohner und seiner Tochter entstehen durch die
Höhergradung keine finanziellen Nachteile.
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Während der Begutachtung sollte die Pflegekraft
darauf drängen, dass der Bewohner seine Fähigkeiten demonstriert; in
diesem Fall also testweise seinen Pullover auszieht und im Schrank
ablegt. Dann soll er eine Strickjacke wählen und diese eigenständig
anziehen. Wenn er an dieser Aufgabe scheitert, ist das
Selbstversorgungsdefizit hinreichend belegt.
Frage:
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In unserer Einrichtung leben viele Senioren mit
einem Migrationshintergrund; vor allem ehemalige Gastarbeiter aus der
Türkei, Italien und Portugal. Deren Deutschkenntnisse reichen für eine
rudimentäre Alltagskommunikation aus. Unsere Pflegekräfte sprechen nur
Deutsch; einige Russisch. Wir können aber auf Angehörige zurückgreifen,
die für uns übersetzen. Dieses ist etwa bei der MDK-Prüfung
unverzichtbar, wenn der Gutachter nach verschiedenen Erkrankungen und
Einschränkungen fragt.
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Die Termintreue der für uns zuständigen
MDK-Mitarbeiter ist sehr schlecht. Beispiel: Sie kündigen sich am
Dienstag für 10 Uhr an, kommen dann aber erst um 14 Uhr. Oder sie
stehen schon am Montag vor der Tür, weil ein anderer Termin ausgefallen
ist und sie jetzt Zeit haben. Mitunter erscheint der MDK-Mitarbeiter
zur Begutachtung eines Bewohners. Danach würde er aber gerne gleich
noch einen anderen Bewohner begutachten, der eigentlich erst nächste
Woche an der Reihe wäre.
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Im Normalfall stellen wir sicher, dass die
Bezugspflegekraft an der Begutachtung teilnimmt. Der Dienstplan wird
entsprechend angepasst. Bei einem Überraschungsbesuch ist das
Makulatur. Die Bezugspflegekraft ist aktuell für andere Aufgaben
eingeplant. Oder sie ist gar nicht im Haus, weil sie frei hat.
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Bei Bewohnern mit Migrationshintergrund ist
überdies kein Angehöriger vor Ort verfügbar, der übersetzen könnte. In
der Folge ist eine sinnvolle Kommunikation zwischen Bewohner und
Gutachter kaum möglich.
Antwort:
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In den Begutachtungsrichtlinien ist ein
Zeitfenster von zwei Stunden vorgesehen. Wenn der Gutachter außerhalb
dieses Terminrahmens oder gar völlig unangekündigt erscheint, sollten
Pflegekräfte abwägen, ob unter solchen Bedingungen eine faire
Begutachtung möglich ist. Also: Liegen alle Unterlagen bereit? Hat die
Bezugspflegekraft Zeit? Hat der Bewohner die Möglichkeit, eine Person
seines Vertrauens dabeizuhaben? Im Normalfall ist das sicher nicht der
Fall.
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Bei Senioren mit unzureichenden
Deutschkenntnissen sollten Pflegekräfte strikt darauf bestehen, dass
ein sprachkundiger Angehöriger herbeigerufen werden kann, um zu
übersetzen. Das ist im Übrigen kein Luxus, sondern genau genommen sogar
die Pflicht des Bewohners. Als Antragsteller muss er sicherstellen,
dass eine Verständigung mit dem Gutachter auf Deutsch möglich ist.
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Das Problem ist übrigens nicht auf Ausländer
beschränkt. Auch Gebärdendolmetscher werden eher ungern einen ganzen
Tag bei einem gehörlosen Pflegebedürftigen darauf warten, ob und wann
der Gutachter erscheint.
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Der MDK-Gutachter muss dann eben warten, bis
eine Übersetzung sichergestellt ist. Manche werden in solchen
Situationen ungeduldig, wollen gehen und drohen, dass es bis zum
nächsten Termin recht lange dauern könnte. Eine solche Verzögerung ist
aber für die Einrichtung kein Nachteil. Selbst wenn der gewünschte
Pflegegrad erst Wochen später bestätigt wird, werden die Leistungen
rückwirkend zum Tag der Antragstellung gewährt. Die Zeit ist hier
ohnehin auf der Seite der Einrichtung. Demenzielle Erkrankungen
entwickeln sich (wie fast alle geriatrischen Leiden) fortschreitend. Je
länger der MDK wartet, umso mehr wächst die Chance auf einen höheren
Pflegegrad. Und das - wie gesagt - rückwirkend.
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Eine Anmerkung: Natürlich kann ein
überraschender Besuch auch von Vorteil sein, etwa wenn ein
desorientierter Pflegebedürftiger mit Weglauftendenz begutachtet werden
soll. Der Gutachter ist (unerwartet) da, der Pflegebedürftige aber
nicht. Der Bewohner hat sich nämlich (mal wieder) im Haus verlaufen und
sich erschöpft in ein fremdes Bett gelegt. Er muss also erst aufwendig
gesucht werden, womit es im Modul 3 ein paar sichere Punkte mehr gibt.
Frage:
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Der Gutachter berücksichtigt bei der
Terminplanung nicht das Krankheitsbild unserer Bewohner. Wir versorgen
z. B. Senioren, die an Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis
leiden. Vor allem der morgendliche Anlaufschmerz erschwert die
Grundpflege erheblich. Am Abend sorgen die nachlassenden Kräfte und die
sich intensivierende Schmerzbelastung ebenfalls für einen gesteigerten
Pflegebedarf.
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Leider erscheint der MDK-Gutachter bevorzugt in
den belastungsarmen Stunden am späten Vormittag oder am frühen
Nachmittag. Dann jedoch ist der Bewohner deutlich mobiler. Er kann z.
B. die Arme über den Kopf oder hinter den Rücken führen, was sonst
aufgrund der Schmerzen nicht möglich ist. Das Gesamtbild während der
Begutachtung entspricht also nicht der Alltagssituation.
Antwort:
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Die Bezugspflegekraft sollte bei der
Terminplanung darauf achten, dass der Begutachtungszeitpunkt
repräsentativ für den Gesamtzustand des Bewohners ist. Dabei gibt es
zwei Optionen. Zunächst kann der MDK den Besuch per Brief ankündigen.
Ist der darin genannte Zeitpunkt unvorteilhaft, sollte die Pflegekraft
telefonisch um eine Verlegung bitten. Noch einfacher ist es, wenn der
MDK-Gutachter den Termin ohnehin telefonisch vereinbart. In diesem Fall
sollte der Termin gleich auf einen günstigen Tageszeitraum gelegt
werden.
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Sind diese Versuche nicht erfolgreich, führt
der Weg zum angemessenen Pflegegrad über eine lückenlose
Pflegedokumentation sowie über glaubhafte Fremdbefunde durch Ärzte. Sie
müssen also darlegen, dass der Zustand des Bewohners während der
Begutachtung erheblich vom Normalzustand abweicht. Wichtig ist auch
eine stichhaltige Pflegeplanung bzw. Maßnahmenplanung. Beschränken Sie
sich hier nicht auf Worthülsen wie “Rheuma”. Rheuma ist zunächst nur
eine Krankheit. Und Krankheiten sind bei einer Begutachtung erst dann
relevant, wenn sie zu einem Selbstversorgungsdefizit führen.
Beschreiben Sie ganz genau, wie sich die rheumatische Erkrankung auf
den Alltag auswirkt. Welche Einschränkungen entstehen bei dem Bewohner
am Morgen und am Abend ganz konkret, wenn er wegen der Schmerzen die
sog. “Schulter-, Nacken- und Schürzengriffe” nicht ausführen kann?
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