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Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 3)

Wenn sich der MDK zur Eingradung ankündigt, dann geht es um viel Geld. Clevere Pflegedienstleiter verlassen sich daher nicht allein auf die Aussagekraft einer guten Pflegedokumentation. Abseits der bekannten Strategien gibt es so einige Tricks, um Prüfer zu beeinflussen.


Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 3)

Frage:

  • Einer unserer Bewohner leidet an fortgeschrittener Alzheimerdemenz. Er durchwühlt regelmäßig seinen Kleidungsschrank und verteilt den Inhalt in seinem Zimmer. Wenn eine Pflegekraft die Textilien wieder einräumen will, macht ihn das wütend. Wir belassen daher das Zimmer zunächst in seinem Zustand - und räumen später auf. Mit der Auswahl und dem Anziehen der Kleidung ist er überfordert. Am Tag trägt er manchmal einen Schlafanzug, dann ein Unterhemd über dem Pullover oder eine Strickjacke mit der Knopfleiste am Rücken.
  • Bei der Körperpflege ist die Problematik ganz ähnlich. Der Bewohner muss z. B. bei der Waschung am Waschbecken durchgehend angeleitet werden, da er sonst Körperpartien nicht wäscht oder die Seife nicht abspült. Inzwischen lehnt er Maßnahmen zur Körperpflege zumeist vehement ab. Der Bewohner wirkt daher zumeist sehr ungepflegt. Seine Haare sind fettig, die Fingernägel sind zu lang und oft schmutzig.
  • Wenn eine Begutachtung durch den MDK ansteht, ist seine Tochter anwesend. Sie schämt sich für seinen optischen Eindruck und für den unangenehmen Körpergeruch. Die Tochter redet ihm gut zu, damit er sich waschen, kämmen und anziehen lässt. Sein Zimmer wird vor dem Termin aufgeräumt, damit der Bewohner einen guten Eindruck macht. Im Endergebnis findet der MDK dann einen gepflegten alten Herren in Sonntagskleidung vor, der überdies dem Gutachter glaubhaft versichert, in den o. g. Bereichen keinesfalls auf Hilfe angewiesen zu sein.
  • Jetzt ist es natürlich schwierig, den MDK-Gutachter davon zu überzeugen, dass überhaupt ein Selbstversorgungsdefizit vorliegt. Wir verlieren daher überall wichtige Punkte.
Antwort:
  • Es ist wichtig, bei der Begutachtung den Alltag wirklichkeitsgetreu darzustellen. Dazu zählt es also auch, den Bewohner in der falsch gewählten Kleidung zu belassen. Eine Ausnahme besteht natürlich, wenn eine Gefahr für die Gesundheit des Bewohners besteht. Beispiel: Der Bewohner trägt im Winter nur ein T-Shirt und könnte sich erkälten. Oder er trägt im Sommer eine dicke Jacke, die eine Überwärmung auslösen könnte.
  • Mit einer guten Pflegedokumentation kann dem MDK-Gutachter ebenfalls der Sachverhalt verdeutlicht werden. Beispiel: Der Bewohner wurde in den letzten 14 Tagen regelmäßig mal in dieser, mal in jener unzweckmäßigen Kleidung angetroffen.
  • Der Tochter muss verdeutlicht werden, dass es für die Einrichtung finanziell wichtig ist, einen angemessenen Pflegegrad zu erreichen. Nur so ist es möglich, ihren Vater angemessen zu versorgen. Dem Bewohner und seiner Tochter entstehen durch die Höhergradung keine finanziellen Nachteile.
  • Während der Begutachtung sollte die Pflegekraft darauf drängen, dass der Bewohner seine Fähigkeiten demonstriert; in diesem Fall also testweise seinen Pullover auszieht und im Schrank ablegt. Dann soll er eine Strickjacke wählen und diese eigenständig anziehen. Wenn er an dieser Aufgabe scheitert, ist das Selbstversorgungsdefizit hinreichend belegt.
Frage:
  • In unserer Einrichtung leben viele Senioren mit einem Migrationshintergrund; vor allem ehemalige Gastarbeiter aus der Türkei, Italien und Portugal. Deren Deutschkenntnisse reichen für eine rudimentäre Alltagskommunikation aus. Unsere Pflegekräfte sprechen nur Deutsch; einige Russisch. Wir können aber auf Angehörige zurückgreifen, die für uns übersetzen. Dieses ist etwa bei der MDK-Prüfung unverzichtbar, wenn der Gutachter nach verschiedenen Erkrankungen und Einschränkungen fragt.
  • Die Termintreue der für uns zuständigen MDK-Mitarbeiter ist sehr schlecht. Beispiel: Sie kündigen sich am Dienstag für 10 Uhr an, kommen dann aber erst um 14 Uhr. Oder sie stehen schon am Montag vor der Tür, weil ein anderer Termin ausgefallen ist und sie jetzt Zeit haben. Mitunter erscheint der MDK-Mitarbeiter zur Begutachtung eines Bewohners. Danach würde er aber gerne gleich noch einen anderen Bewohner begutachten, der eigentlich erst nächste Woche an der Reihe wäre.
  • Im Normalfall stellen wir sicher, dass die Bezugspflegekraft an der Begutachtung teilnimmt. Der Dienstplan wird entsprechend angepasst. Bei einem Überraschungsbesuch ist das Makulatur. Die Bezugspflegekraft ist aktuell für andere Aufgaben eingeplant. Oder sie ist gar nicht im Haus, weil sie frei hat.
  • Bei Bewohnern mit Migrationshintergrund ist überdies kein Angehöriger vor Ort verfügbar, der übersetzen könnte. In der Folge ist eine sinnvolle Kommunikation zwischen Bewohner und Gutachter kaum möglich.
Antwort:
  • In den Begutachtungsrichtlinien ist ein Zeitfenster von zwei Stunden vorgesehen. Wenn der Gutachter außerhalb dieses Terminrahmens oder gar völlig unangekündigt erscheint, sollten Pflegekräfte abwägen, ob unter solchen Bedingungen eine faire Begutachtung möglich ist. Also: Liegen alle Unterlagen bereit? Hat die Bezugspflegekraft Zeit? Hat der Bewohner die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens dabeizuhaben? Im Normalfall ist das sicher nicht der Fall.
  • Bei Senioren mit unzureichenden Deutschkenntnissen sollten Pflegekräfte strikt darauf bestehen, dass ein sprachkundiger Angehöriger herbeigerufen werden kann, um zu übersetzen. Das ist im Übrigen kein Luxus, sondern genau genommen sogar die Pflicht des Bewohners. Als Antragsteller muss er sicherstellen, dass eine Verständigung mit dem Gutachter auf Deutsch möglich ist.
  • Das Problem ist übrigens nicht auf Ausländer beschränkt. Auch Gebärdendolmetscher werden eher ungern einen ganzen Tag bei einem gehörlosen Pflegebedürftigen darauf warten, ob und wann der Gutachter erscheint.
  • Der MDK-Gutachter muss dann eben warten, bis eine Übersetzung sichergestellt ist. Manche werden in solchen Situationen ungeduldig, wollen gehen und drohen, dass es bis zum nächsten Termin recht lange dauern könnte. Eine solche Verzögerung ist aber für die Einrichtung kein Nachteil. Selbst wenn der gewünschte Pflegegrad erst Wochen später bestätigt wird, werden die Leistungen rückwirkend zum Tag der Antragstellung gewährt. Die Zeit ist hier ohnehin auf der Seite der Einrichtung. Demenzielle Erkrankungen entwickeln sich (wie fast alle geriatrischen Leiden) fortschreitend. Je länger der MDK wartet, umso mehr wächst die Chance auf einen höheren Pflegegrad. Und das - wie gesagt - rückwirkend.
  • Eine Anmerkung: Natürlich kann ein überraschender Besuch auch von Vorteil sein, etwa wenn ein desorientierter Pflegebedürftiger mit Weglauftendenz begutachtet werden soll. Der Gutachter ist (unerwartet) da, der Pflegebedürftige aber nicht. Der Bewohner hat sich nämlich (mal wieder) im Haus verlaufen und sich erschöpft in ein fremdes Bett gelegt. Er muss also erst aufwendig gesucht werden, womit es im Modul 3 ein paar sichere Punkte mehr gibt.
Frage:
  • Der Gutachter berücksichtigt bei der Terminplanung nicht das Krankheitsbild unserer Bewohner. Wir versorgen z. B. Senioren, die an Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis leiden. Vor allem der morgendliche Anlaufschmerz erschwert die Grundpflege erheblich. Am Abend sorgen die nachlassenden Kräfte und die sich intensivierende Schmerzbelastung ebenfalls für einen gesteigerten Pflegebedarf.
  • Leider erscheint der MDK-Gutachter bevorzugt in den belastungsarmen Stunden am späten Vormittag oder am frühen Nachmittag. Dann jedoch ist der Bewohner deutlich mobiler. Er kann z. B. die Arme über den Kopf oder hinter den Rücken führen, was sonst aufgrund der Schmerzen nicht möglich ist. Das Gesamtbild während der Begutachtung entspricht also nicht der Alltagssituation.
Antwort:
  • Die Bezugspflegekraft sollte bei der Terminplanung darauf achten, dass der Begutachtungszeitpunkt repräsentativ für den Gesamtzustand des Bewohners ist. Dabei gibt es zwei Optionen. Zunächst kann der MDK den Besuch per Brief ankündigen. Ist der darin genannte Zeitpunkt unvorteilhaft, sollte die Pflegekraft telefonisch um eine Verlegung bitten. Noch einfacher ist es, wenn der MDK-Gutachter den Termin ohnehin telefonisch vereinbart. In diesem Fall sollte der Termin gleich auf einen günstigen Tageszeitraum gelegt werden.
  • Sind diese Versuche nicht erfolgreich, führt der Weg zum angemessenen Pflegegrad über eine lückenlose Pflegedokumentation sowie über glaubhafte Fremdbefunde durch Ärzte. Sie müssen also darlegen, dass der Zustand des Bewohners während der Begutachtung erheblich vom Normalzustand abweicht. Wichtig ist auch eine stichhaltige Pflegeplanung bzw. Maßnahmenplanung. Beschränken Sie sich hier nicht auf Worthülsen wie “Rheuma”. Rheuma ist zunächst nur eine Krankheit. Und Krankheiten sind bei einer Begutachtung erst dann relevant, wenn sie zu einem Selbstversorgungsdefizit führen. Beschreiben Sie ganz genau, wie sich die rheumatische Erkrankung auf den Alltag auswirkt. Welche Einschränkungen entstehen bei dem Bewohner am Morgen und am Abend ganz konkret, wenn er wegen der Schmerzen die sog. “Schulter-, Nacken- und Schürzengriffe” nicht ausführen kann?



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