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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 1.1 / Mobilität)
Die
ursprünglich angedachten "KO-Kriterien" haben es bekanntlich nicht in
die MDK-Prüfung geschafft. In der Praxis macht das aber kaum einen
Unterschied. Einrichtungen, die bereits im ersten Qualitätsbereich
versagen, haben auch vom Rest der Prüfung wenig Gutes zu erwarten.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 1.1 / Mobilität)
Einleitung: Worum geht es im ersten Qualitätsbereich?
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Schon im ersten Qualitätsbereich der neuen
Qualitätsprüfungs-Richtlinien ("QPR") warten vier gewichtige
Themenblöcke. Sie werden "Qualitätsaspekte" genannt und vom MDK
geprüft. Hier fordert der MDK eine aktivierende und an den persönlichen
Bedürfnissen ausgerichtete Pflege.
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Unterstützung im Bereich der Mobilität
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Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
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Unterstützung bei Kontinenzverlust, Kontinenzförderung
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Unterstützung bei der Körperpflege
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Brisant ist dieser Qualitätsbereich, weil es hier
inhaltlich zu erheblichen Überschneidungen mit vielen
Qualitätsindikatoren kommt, also dem neuen Kennzahlensystem der
MDK-Prüfung. Insgesamt vier Indikatoren fallen thematisch in den ersten
Qualitätsbereich:
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erhaltene Mobilität
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erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
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schwerwiegende Sturzfolgen
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unbeabsichtigter Gewichtsverlust
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Für diese Qualitätsindikatoren muss die Einrichtung
eigenständig alle sechs Monate eine Vollerfassung von wichtigen
Kennzahlen aller Bewohner durchführen. Diese Daten gehen dann an die
Datenauswertungsstelle. Dort wird errechnet, wie gut die
Versorgungsqualität der Einrichtung im Vergleich zur Konkurrenz ist.
Damit die Einrichtung nicht schummelt, führt der MDK
Plausibilitätskontrollen vor Ort durch. Wie all das genau funktioniert,
haben wir in unserer Serie "Der neue Pflege-TÜV" beschrieben.
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Mängel im ersten Qualitätsbereich sind also gleich dreifach unangenehm:
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Selbst wenn nur das Risiko einer negativen Folge
für den Bewohner droht, gibt es beim jeweiligen Qualitätsaspekt bereits
eine C-Wertung. Ist eine negative Folge für den Pflegebedürftigen
eingetreten, vergibt der Prüfer eine D-Wertung, also die maximale
Abwertung. Ein Ergebnisbogen voller schlechter Bewertungen bei den
Qualitätsaspekten ist keine gute Werbung für die Einrichtung.
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Hinzu kommen schlechte Werte bei den
Qualitätsindikatoren. Diese Kennzahlen geben an, wie gut die von der
Einrichtung erreichte Versorgungsqualität im Vergleich zu den
Mitbewerbern ist. Der Leser erfährt dann beispielsweise, dass sich die
Einrichtung nicht sonderlich um die Mobilität und um die
Selbstständigkeit ihrer Bewohner bemüht. Außerdem gibt es gemessen an
der Konkurrenz mehr Stürze und mehr Fälle von Abmagerung.
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Und als Sahnehäubchen gibt es vielleicht sogar noch
Probleme bei der Plausibilitätskontrolle. Hierbei überprüft der MDK, ob
die von der Pflegeeinrichtung übersandten Werte der Realität
entsprechen. Oder ob hier geschummelt wurde, um die Indikatoren
aufzuhübschen.
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In keinem anderen Bereich kann ein Prüfer also mit
geringem Aufwand so viele Fehler, schlechte Versorgungsleistungen oder
gar Mogeleien aufdecken. Wundern Sie sich also nicht, wenn der
Medizinische Dienst hier ganz genau hinsieht.
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Der MDK-Prüfer wird zunächst eine
Informationserfassung vornehmen. Dafür werden all jene Bewohner
überprüft, die für die Stichprobe ausgewählt wurden. Relevant sind der
Zustand des Pflegebedürftigen, seine Wünsche und die
Versorgungssituation. Er arbeitet dafür Schritt für Schritt seine
Leitfragen ab und prüft gleichzeitig die Plausibilität der von der
Einrichtung übermittelten Kennzahlen.
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Um die Qualitätsaspekte des ersten
Qualitätsbereichs zu bewerten, benötigt der Medizinische Dienst
Informationen zum Mobilitätsstatus, zur Nutzung von
Mobilitätshilfsmitteln sowie Daten zur Lagerung. Er braucht
Informationen zum Gewicht sowie zum BMI. Neben den aktuellen Daten sind
auch die Vergleichsdaten von vor drei Monaten und von vor sechs Monaten
wichtig. Kam es zu Gewichtsveränderungen (vor allem zu
Gewichtsverlusten) prüft er, ob es dafür bekannte medizinische Ursachen
gibt und ob eine enge Kooperation mit dem Hausarzt besteht.
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Als Nächstes wird er prüfen, ob bei dem Bewohner
die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme beeinträchtigt ist. Dazu zählen
etwa Schluckstörungen oder massive Verluste an Zahnsubstanz. Falls beim
Bewohner Sonden liegen, stellt der MDK-Mitarbeiter alle relevanten
Daten zusammen, also die Art der Sonde und die Flussrate.
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Ein ganz ähnliches Vorgehen erfolgt im Bereich der
Ausscheidung. Zuerst erfasst der MDK-Mitarbeiter alle bekannten
Probleme, also etwa Blasenentleerungsstörungen bei einem Bewohner mit
Multipler Sklerose. Natürlich werden auch alle verwendeten Hilfsmittel
aufgelistet, also Inkontinenzhosen, Einlagen oder Kondomurinale.
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Den Abschluss bildet der Themenbereich der
Körperpflege. Der Prüfer bringt in Erfahrung, ob der Bewohner sich
duschen kann oder dabei Hilfe braucht. Ob er im Bett gewaschen wird
oder vor das Waschbecken mobilisiert werden kann. Wichtig ist dabei,
welchen Eindruck der Bewohner macht. Wirkt er gepflegt oder
verwahrlost? Riecht er streng?
Unterstützung im Bereich der Mobilität
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Beginnen wir mit dem Thema Mobilität. Dieses
Kriterium ist in der Altenpflege natürlich von besonderer Bedeutung.
Bei einem großen Teil der Heimbewohner ist das Nachlassen der Mobilität
ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, in ein Pflegeheim
umzuziehen. Und selbst wenn der Bewohner zum Zeitpunkt des Heimeinzugs
noch mobil ist, ändert sich das häufig innerhalb weniger Monate. 40
Prozent aller stationär untergebrachten Senioren büßt in den ersten
eineinhalb Jahren nach dem Heimeinzug spürbar an Mobilität ein. Noch
gravierender wirkt sich eine Demenz aus. 60 Prozent der betroffenen
Bewohner wird innerhalb von nur sechs Monaten erheblich an Mobilität
verlieren; bis hin zur Bettlägerigkeit.
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Der erste Versuch, einen allgemein verbindlichen
Expertenstandard zu etablieren, ist bekanntlich am Widerstand der
Selbstverwaltung kläglich gescheitert. Dass der MDK trotzdem seit
Jahren die Inhalte durchprüft, sei nur am Rande erwähnt.
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Im Bereich der Mobilität sind mehrere Kernaspekte zu erfüllen:
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Die Selbstständigkeit in der Mobilität wird
zielgerichtet gefördert. Soweit es also geht, soll sich der
Pflegebedürftige eigenständig innerhalb und außerhalb der Einrichtung
bewegen. Er erhält dafür eine bedarfsgerechte Unterstützung, falls
Beeinträchtigungen vorliegen. Das bedeutet: Wenn es schon nicht
gelingt, verlorene Fähigkeiten wiederzugewinnen, werden die Defizite
doch zumindest kompensiert, etwa durch Hilfsmittel wie einen Walker.
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Typische Folgeschäden einer Immobilität werden vermieden, insbesondere Druckgeschwüre oder Kontrakturen.
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Für die Durchführung der Maßnahmen sind
hinreichende körperliche Ressourcen sowie ein gewisses Maß an
Kooperationsbereitschaft notwendig. In der Realität hapert es oftmals
an beidem. Bei vielen Senioren sind die körperlichen Fähigkeiten schon
so reduziert, dass zielgerichtete Bewegungen kaum noch möglich sind.
Andere Pflegebedürftige lassen sich nur sehr widerwillig dazu
motivieren, beispielsweise Bewegungsübungen durchzuführen.
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Um die Versorgungsqualität im Bereich der Mobilität
einzuschätzen, orientiert sich der MDK bei der Prüfung an fünf
Leitfragen. Vier davon sind bereits Bestandteil der bisherigen
Qualitätsprüfung, wenngleich sie jetzt etwas anders formuliert sind.
Frage: Entspricht die Unterstützung bei der Mobilität dem individuellen Bedarf der versorgten Person?
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Um dieses Kriterium zu erfüllen, ist es zunächst
erforderlich, etwaige Mobilitätseinschränkungen zu erfassen. In den
allermeisten Einrichtungen ist es bereits heute üblich, derartige
Informationen im Rahmen des Erstgesprächs zu sammeln. Treten in der
Folgezeit weitere Beeinträchtigungen auf, so werden diese im Rahmen der
regelmäßigen Pflegevisiten erfasst.
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Um ein Gefühl für die richtige Erfassung und
Einordnung aller Informationen zu bekommen, können Sie testweise
verschiedene Einschätzungsinstrumente nutzen, etwa den "Timed up and
go"-Test (kurz "TUG").
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Danach sollte die Pflegekraft prüfen, welche Folgen
die Immobilität für den Bewohner hat. Achten Sie auf die Risiken.
Zumeist steigt die Gefahr von Druckgeschwüren, Kontrakturen oder auch
Pneumonien.
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Im nächsten Schritt legt die Pflegekraft die
individuell notwendigen Maßnahmen fest und vermerkt diese in der
Pflege- und Maßnahmenplanung.
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Von zentraler Bedeutung sind hier natürlich die
Hilfsmittel, die passend zu den jeweiligen Einschränkungen gewählt
werden müssen. Eine Über- oder Unterversorgung ist zu vermeiden. Die
Pflegekraft muss den Bewohner in die richtige Nutzung der Hilfsmittel
einweisen und die ggf. notwendige Unterstützung leisten.
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Problematisch ist übrigens der Begriff "Bedarf".
Welchen Bedarf hat ein Mensch nach Mobilität? Ein ehemaliger Sportler
wird sicherlich hohe Ansprüche an die eigene Mobilität stellen. Er
definiert sich darüber und ist schwer getroffen, falls er einen Walker
benötigt. Oder er nutzt den Rollwagen erst gar nicht. Ein passionierter
"Bücherwurm" hingegen ist zufrieden, wenn er es zum Bücherregal und
zurückschafft. Wenn man ihm einen Amazon Kindle mit zehntausend
vorgespeicherten Büchern kauft, kommt er vermutlich gar nicht mehr aus
dem Sessel raus - und ist trotzdem glücklich. Bis sich ein
Druckgeschwür am Gesäß bildet. Der objektive "Bedarf" ist also etwas
ganz anderes als das persönliche "Bedürfnis". Aus diesem Grund sieht
das neue Strukturmodell übrigens explizit einen "Aushandlungsprozess"
vor. In diesem einigen sich die Pflegekraft und der Bewohner darüber,
welche individuellen Maßnahmen zur Mobilität durchgeführt werden sollen.
Frage: Erhält die versorgte Person, wenn sie es wünscht, Unterstützung für Aufenthalte im Freien?
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Von allen vier Leitfragen ist diese wirklich neu.
Jederzeit zugängliche Außenflächen sind hier die halbe Miete. Mehr aber
auch nicht. Zunächst ist natürlich klar, dass immobile Senioren (zur
Not im Rollstuhl) unter das Sonnensegel im Innenhof geschoben werden,
um ein wenig das Licht zu genießen. Das sollte aber bereits jetzt
überall Standard sein. Was aber ist mit Senioren, die unter einer
Demenz leiden und vielleicht gar nicht raus wollen? Bislang konnte eine
Einrichtung diese Senioren im eigenen Zimmer belassen. Der Bewohner hat
sich ja nicht geäußert. Und er hätte auch selbst ins Freie gehen können.
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Jetzt geht der MDK erst mal davon aus, dass in den
warmen Monaten jeder gerne ein wenig "Sonne tanken" möchte. Daher sind
die Einrichtungen verpflichtet, jedem Bewohner mehrfach wöchentlich
(aber nicht täglich) den Aufenthalt im Freien zu ermöglichen, sofern es
nicht brütend heiß ist, es stürmt oder es regnet.
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Es kann dabei nicht schaden, auf die Reaktionen des
dementen Bewohners zu achten. Wenn dieser nach zehn Minuten unruhig
oder gar aggressiv wird, kann die Pflegekraft davon ausgehen, dass sein
Sonnenbedarf gedeckt ist.
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Zwecks Nachweis sollte in die Pflege- und
Maßnahmenplanung aufgenommen werden, dass der Bewohner bei gutem Wetter
am Nachmittag für eine Stunde an die frische Luft gebracht wird. Sie
sollten auch den Lieblingsplatz erwähnen, also etwa die Parkbank am
Goldfischteich. Ein täglicher Eintrag diesbezüglich in der
Dokumentation ist häufig nicht mehr notwendig, dieses insbesondere,
wenn das neue Strukturmodell / SIS genutzt wird.
Frage: Wurden die vorliegenden Mobilitätsbeeinträchtigungen bei der Einschätzung gesundheitlicher Risiken berücksichtigt?
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Die Intention dieser Frage ist eindeutig. Die
Pflegekräfte sollen für die zahllosen Risiken sensibilisiert werden,
die mit der Immobilität einhergehen. Wenn ein Bewohner etwa nach einem
Schenkelhalsbruch zeitweilig immobil ist, muss alles unternommen
werden, um ihn so schnell wie möglich (wortwörtlich) wieder "auf die
Beine" zu bekommen. Schon wenige Wochen im Bett können die
gesundheitliche Lage kippen lassen. Der Bewohner erleidet
Druckgeschwüre und in deren Folge eine Sepsis. Hinzu kommt vielleicht
noch eine Pneumonie. Soll heißen: Weder der Unfall noch die Operation
kosten einem Hochbetagten das Leben. Es ist die Immobilität.
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Hinzu kommen weitere Risiken, an die man zunächst
vielleicht nicht denkt. Immobilität fördert das Auftreten von
Obstipation, Thrombosen, Osteoporose oder Deprivationszuständen.
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Die Pflegekraft muss den Gesamtzustand des
Bewohners studieren und abwägen, wie groß die Gefahren sind. Die
Nutzung von Risikoskalen kann helfen, auch wenn deren
Aussagegenauigkeit mitunter fraglich ist. Ein Blick in die Bradenskala
beispielsweise verdeutlicht: Fehlende Mobilität ist der zentrale Faktor
bei der Entstehung von Druckgeschwüren. All das gehört in die Pflege-
und Maßnahmenplanung.
Frage: Entspricht die Unterstützung im Bereich der Mobilität den
Erfordernissen, die aus der individuellen Risikosituation erwachsen?
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Im nächsten Schritt geht es darum, ob die in der
Pflege- und Maßnahmenplanung definierten Maßnahmen auch wirklich
umgesetzt werden. Druckgeschwüre lassen sich durch Weichlagerung und
durch regelmäßiges Umlagern vermeiden. Kontrakturen treten nicht auf,
wenn die Pflegekraft die Gelenke durchbewegt. Somit ist klar: Mit
Bewegungsangeboten liegt man immer richtig.
Frage: Werden zielgerichtete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der
Mobilität durchgeführt, die auf die noch vorhandenen Fähigkeiten und
Bedürfnisse der versorgten Person abgestimmt sind?
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Diese Frage legt den Fokus insbesondere auf
Bewegungsübungen und auf andere Maßnahmen, die direkt die Mobilität
fördern. Dass der MDK hier mit einer zweimal wöchentlichen Durchführung
zufrieden ist, irritiert etwas. Bewegungsübungen, Gangtraining oder
Balanceübungen etwa machen nur dann Sinn, wenn sie möglichst täglich
durchgeführt werden.
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Wenn der Bewohner partout jede Kooperation
verweigert, ist diese Frage natürlich nicht relevant; das ist klar.
Etwas mehr überrascht das zweite Ausschlusskriterium: Senioren, die
über keine Ressourcen im Bereich der Mobilität verfügen. Wenn man den
Begriff der Mobilität etwas weiter fasst, gibt es solche Menschen nur
selten. Selbst Schwerstpflegefälle sprechen auf (passive)
Bewegungsübungen an.
Mögliche Konfliktpunkte
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Leichte Dokumentationsmängel führen zu keiner
spürbaren Abwertung, sofern der Prüfer zur Überzeugung gelangt, dass
der Bewohner trotzdem angemessen versorgt wird. Eine besondere
Bedeutung kommt dem Fachgespräch zwischen dem MDK-Prüfer und der
Pflegekraft zu. Dieser Dialog ist zukünftig eine gleichwertige
Informationsquelle und kann kleinere Lücken in der Dokumentation
ausbügeln. Dafür jedoch ist ein profundes Wissen notwendig. Die
Pflegekraft sollte also z. B. im Bereich der Mobilität den Unterschied
zwischen einer Kontraktur und einer Spastik erklären können.
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Zahlreiche weitere Schwachstellen hingegen führen zu einer C-Wertung:
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Grundsätzlich wird jeder MDK-Prüfer misstrauisch,
wenn er auf einen Bewohner trifft, der in seinem Sessel oder in seinem
Bett "festsitzt". Die Pflegekraft muss dann erklären, welche Maßnahmen
getroffen wurden, um die Mobilität zu fördern. Das beginnt mit
Unterarmgehstützen, über Walker bis letztlich hin zum Rollstuhl. Hat
sich dazu keiner Gedanken gemacht, gibt es eine "C-Wertung".
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Die Zusammenhänge zwischen einer eingeschränkten
Mobilität und einem gesteigerten Sturz- und Dekubitusrisiko sollten
jeder Pflegekraft bekannt sein. Daher sind Maßnahmen zur Förderung der
Mobilität ein zentraler Aspekt jeder Sturz- und Dekubitusprophylaxe.
Ist dieses nicht der Fall, liegt ein Mangel vor. Beispiel: Ein Bewohner
weist ein hohes Dekubitusrisiko auf. In der Maßnahmenplanung sind
sowohl die Weichlagerung als auch regelmäßige Umlagerungen vermerkt.
Aber niemand kam auf die Idee, die Mobilität des Bewohners zu fördern
und damit die Gefahr von Druckgeschwüren zu senken.
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Gravierende Mängel quittiert der MDK mit einer D-Wertung.
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Der Bewohner berichtet dem Prüfer, dass er kleinere
Strecken zu Fuß zurücklegen könnte. Es findet sich zumeist aber keine
Pflegekraft, die ihn dabei führen und stabilisieren würde. Er hat Angst
zu stürzen und bleibt daher lieber im Sessel sitzen. Klare Sache:
D-Wertung.
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Der MDK erwartet, dass alle sinnvollen Maßnahmen
ergriffen werden, um die Mobilität eines Bewohners zu fördern. Er wird
es zurecht beanstanden, wenn ein Bewohner sein Zimmer nicht verlassen
kann, etwa weil sein defekter Walker seit Wochen nicht repariert wird.
Eine Abwertung ist auch fällig, wenn Hilfsmittel zwar vorhanden, aber
etwa durch eine falsche Höheneinstellung nicht verwendbar sind. Und ein
im Badezimmer unerreichbar abgestellter Rollstuhl ist für einen
gehbehinderten Senioren nutzlos.
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Die gleiche Abwertung droht, wenn ein Bewohner
gegen seinen Willen kein Sonnenlicht mehr sieht. Beispiel: Ein Bewohner
klagt dem Prüfer, dass er so gerne auf die Terrasse will. Die
Pflegekräfte sind jedoch immer zu überlastet, um ihn im Rollstuhl ins
Freie zu schieben.
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