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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 3.1 / Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung)

Im Bereich der Seh- und Hörbeeinträchtigungen hat der MDK leichtes Spiel. Prüfungsrelevant ist jetzt nur noch die Ergebnisqualität. Das heißt: Jede vermeidbare Einschränkung der Sinneswahrnehmungen geht letztlich auf das Konto der Pflegeeinrichtung und sorgt für Abwertungen.


MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 3.1 / Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung)


  • In diesem Teil konzentrieren wir uns auf den dritten Qualitätsbereich. Dieser ist überschrieben mit “Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte”. Der Abschnitt umfasst drei Qualitätsaspekte. Der erste dieser Qualitätsaspekt thematisiert Probleme, die sich aus altersbedingt eingeschränkten Sinneswahrnehmungen ergeben.
  • Von den angeblich “sieben Sinnen” eines Menschen werden allerdings nur zwei behandelt: Das Sehen und das Hören. In der bisherigen MDK-Prüfung spielten diese Sinnesstörungen keine bedeutende Rolle, obwohl sie die Eigenständigkeit eines Menschen erheblich einschränken. Das soll sich nun ändern.
  • Die Anforderungen des MDK sind zwar neu, aber nicht wirklich schwer zu erfüllen.
Frage: “Wurden Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens erfasst und in ihren Folgen für den Lebensalltag zutreffend eingeschätzt (einschließlich ihrer Bedeutung für gesundheitliche Risiken)?”
  • Dieser Punkt zählt ohnehin zum Pflichtprogramm. Bei neuen Bewohnern werden diese Daten im Rahmen der Heimaufnahme erfasst. Und bei bereits versorgten Senioren sollten Pflegekräfte sensibel auf alles reagieren, was für ein nachlassendes Augenlicht oder Hörvermögen spricht. Beispiel: Ein Bewohner hat sichtlich Schwierigkeiten beim Lesen eines Buches. Oder der Fernseher wird sehr laut gestellt. Und auch bei den regelmäßigen Pflegevisiten sollte die Bezugspflegekraft dieses Thema aufgreifen und den Bewohner dazu befragen.
  • Es reicht aber nicht, die bloßen Defizite zu benennen und zu dokumentieren. Auch deren praktische Bedeutung für den Lebensalltag muss die Pflegekraft herausarbeiten. Etwa: “Frau Meier kann ihre geliebte Opernmusik nicht mehr gut hören. Sie ist deshalb sehr traurig.”
  • Viele Bewohner befinden sich jedoch in fortgeschrittenen Stadien einer Demenz, was die Erkennung von Sinneseinschränkungen massiv erschwert. Fragt man sie nach Hör- oder nach Sehbehinderungen, gibt es nur selten eine sinnvolle Antwort. Es ist mitunter auch schwierig, aus ihrem Verhalten abzulesen, ob sie noch gut sehen und hören können. Demenzkranke lesen zumeist keine Zeitung, beteiligen sich nicht an Diskussionen und führen keine komplexen Haushaltsarbeiten durch. Ist der Bewohner also wirklich sehbehindert und schwerhörig - oder primär altersverwirrt?
Frage: “Werden Maßnahmen ergriffen, um die Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens zu kompensieren?”
  • Zunächst muss die Einrichtung einen Bewohner regelmäßig dazu animieren, die Augen- und Hörfähigkeit ärztlich überprüfen zu lassen. Und das erst recht, wenn die Sinne offenkundig nachlassen. Der Besuch beim Augen- oder Ohrenarzt wird allerdings ggf. dadurch erschwert, dass der Patient kooperieren und bei einem Test sinnvoll antworten muss. Das ist bei Demenzkranken nicht gewährleistet.
  • Daneben muss die Pflegekraft festlegen, welche pflegerischen Maßnahmen zu ergreifen sind. Dieses erfolgt über die Maßnahmenplanung. Damit wird sichergestellt, dass auch die Urlaubsvertretung daran denkt, dem Bewohner morgens die Brille aufzusetzen.
  • Wichtig ist ebenfalls eine konsequente Umgebungsgestaltung. Im Fall einer fortschreitenden Erblindung wäre es beispielsweise notwendig, Stolperfallen zu beseitigen und die Beleuchtung zu verbessern.
Frage: “Werden geeignete Hilfsmittel zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens eingesetzt?”
  • Erhält der Bewohner ein Hörgerät oder eine Brille, müssen die Pflegekräfte sicherstellen, dass er diese auch nutzen kann. Die Brille sollte sauber sein, stets in Griffweite bereitliegen oder per Brillenband um den Hals gelegt werden. Ein Hörgerät braucht regelmäßige Reinigungen und Batteriewechsel.
  • Bewertet werden nur solche Sachverhalte, die die Einrichtung auch tatsächlich beeinflussen kann. Wenn ein Bewohner vollständig erblindet ist, wird selbst die beste Brille daran nichts mehr ändern. Hinderlich ist ebenfalls, dass viele Senioren die Nutzung von Hilfsmitteln ablehnen. Manche Männer können ein Hörgerät nicht mit ihrem Rollenbild vereinbaren. Und nicht wenige Frauen würden lieber einen Treppensturz riskieren, als eine verunstaltende Brille zu tragen. Manche Betroffene lehnen selbst den Arztbesuch kategorisch ab. Das ist deren gutes Recht. Pflegekräfte können da nur immer wieder beraten. Und natürlich die Ablehnung sorgsam dokumentieren.
Mögliche Konfliktpunkte:
  • Die MDK-Vorgaben lassen sich also recht einfach zusammenfassen: Die Einrichtung soll den Bewohner nach Hör- und nach Sehbehinderungen fragen; dieses sowohl beim Heimeinzug als auch später nach etwaigen Zufallsbeobachtungen. Die Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf den Lebensalltag müssen dokumentiert werden. Zudem erwartet der MDK, dass die Erkenntnisse in eine Pflege- und Maßnahmenplanung einfließen, die danach sorgfältig umgesetzt wird. Konflikte sind folglich immer dann zu erwarten, wenn das Pflegeteam gegen diese Vorgaben verstößt. Und das passiert schnell.
  • Die “C-Wertung” ist schnell erreicht:
    • Der Prüfer trifft auf einen Bewohner, bei dem weder Hör- noch Sehbehinderungen dokumentiert sind. Es hat halt nie jemand danach gefragt, obwohl es durchaus Anzeichen für mögliche Einschränkungen gibt.
    • Häufig werden die Probleme zwar erkannt und auch dokumentiert, es wird aber nicht eingeschätzt, welche tatsächlichen Folgen sie für den Bewohner haben. Hörminderungen etwa führen schnell zur sozialen Isolation.
  • Problematisch wird es, wenn es zu konkreten Beeinträchtigungen oder gar zu Gesundheitsgefährdungen kommt. Hier gerät die Einrichtung schnell in den Bereich einer “D-Wertung”.
    • Der Schallschlauch des Hörgeräts einer Bewohnerin ist gerissen. Nach ihren Angaben kümmert sich trotz Nachfragen seit drei Wochen keine Pflegekraft um Ersatz.
    • Nicht selten sind Senioren mit einer Brille versorgt, die aber schon viele Jahre alt ist und nicht mehr der aktuellen Sehstärke entspricht. Oder ein Bügel ist abgebrochen. Der Bewohner wünscht sich Ersatz, aber niemand hat Zeit und hilft ihm.
    • Empfindliche Folgen haben Stürze als Resultat mangelhafter pflegerischer Unterstützung. Etwa: Der sehbehinderte Bewohner stolpert und verstaucht sich den Knöchel. Das dafür ursächliche Kabel des elektrischen Pflegebetts liegt noch immer quer im Zimmer, als der MDK eintrifft.
  • Bloße Dokumentationsmängel hingegen führen erfreulicherweise nicht mehr zu Abwertungen. Natürlich muss die Pflegekraft dann glaubhaft darlegen können, dass sie die Einschränkungen dennoch kennt und dass sie ihre Pflege darauf abstimmt. Dieses sollte im Idealfall auch der Bewohner im Gespräch mit dem Prüfer bestätigen.
Tipps:
  • Viele Optiker machen auch Hausbesuche und führen dort einen Sehtest durch und bringen gleich eine Auswahl an Brillenfassungen mit. Gleichzeitig repariert der Optiker vor Ort defekte Brillengestelle. Das Gleiche gilt für Hörgeräteakustiker, die ebenfalls vom Hörtest bis zur Anpassung oder Reparatur von Hörgeräten einen mobilen Rundumservice anbieten. Im Idealfall sind diese Dienstleister an die oft demenzkranke Klientel eines Seniorenheims gewöhnt. Fragen Sie danach.
  • Die Erfassung von Sinnesbeeinträchtigungen ist Teamwork und sollte nicht allein der Bezugspflegekraft vorbehalten sein. Häufig sind es Kollegen, die merkwürdiges Verhalten eines Bewohners feststellen, etwa im Rahmen der Freizeitaktivitäten. Hier sind Fallbesprechungen ein effektives Mittel des Informationsaustausches.



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