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MDK-Prüfung
(Qualitätsaspekt 3.1
/ Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung)
Im Bereich der Seh- und Hörbeeinträchtigungen hat der MDK leichtes Spiel.
Prüfungsrelevant ist jetzt nur noch die Ergebnisqualität. Das heißt:
Jede vermeidbare Einschränkung der Sinneswahrnehmungen geht letztlich
auf das Konto der Pflegeeinrichtung und sorgt für Abwertungen.
MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 3.1 /
Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung)
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In diesem Teil konzentrieren wir uns auf den
dritten Qualitätsbereich. Dieser ist überschrieben mit “Unterstützung
bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte”. Der
Abschnitt umfasst drei Qualitätsaspekte. Der erste dieser
Qualitätsaspekt thematisiert Probleme, die sich aus altersbedingt
eingeschränkten Sinneswahrnehmungen ergeben.
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Von den angeblich “sieben Sinnen” eines
Menschen werden allerdings nur zwei behandelt: Das Sehen und das Hören.
In der bisherigen MDK-Prüfung spielten diese Sinnesstörungen keine
bedeutende Rolle, obwohl sie die Eigenständigkeit eines Menschen
erheblich einschränken. Das soll sich nun ändern.
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Die Anforderungen des MDK sind zwar neu, aber
nicht wirklich schwer zu erfüllen.
Frage: “Wurden
Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens erfasst und in ihren
Folgen für den Lebensalltag zutreffend eingeschätzt (einschließlich
ihrer Bedeutung für gesundheitliche Risiken)?”
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Dieser Punkt zählt ohnehin zum Pflichtprogramm.
Bei neuen Bewohnern werden diese Daten im Rahmen der Heimaufnahme
erfasst. Und bei bereits versorgten Senioren sollten Pflegekräfte
sensibel auf alles reagieren, was für ein nachlassendes Augenlicht oder
Hörvermögen spricht. Beispiel: Ein Bewohner hat sichtlich
Schwierigkeiten beim Lesen eines Buches. Oder der Fernseher wird sehr
laut gestellt. Und auch bei den regelmäßigen Pflegevisiten sollte die
Bezugspflegekraft dieses Thema aufgreifen und den Bewohner dazu
befragen.
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Es reicht aber nicht, die bloßen Defizite zu
benennen und zu dokumentieren. Auch deren praktische Bedeutung für den
Lebensalltag muss die Pflegekraft herausarbeiten. Etwa: “Frau Meier
kann ihre geliebte Opernmusik nicht mehr gut hören. Sie ist deshalb
sehr traurig.”
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Viele Bewohner befinden sich jedoch in
fortgeschrittenen Stadien einer Demenz, was die Erkennung von
Sinneseinschränkungen massiv erschwert. Fragt man sie nach Hör- oder
nach Sehbehinderungen, gibt es nur selten eine sinnvolle Antwort. Es
ist mitunter auch schwierig, aus ihrem Verhalten abzulesen, ob sie noch
gut sehen und hören können. Demenzkranke lesen zumeist keine Zeitung,
beteiligen sich nicht an Diskussionen und führen keine komplexen
Haushaltsarbeiten durch. Ist der Bewohner also wirklich sehbehindert
und schwerhörig - oder primär altersverwirrt?
Frage: “Werden
Maßnahmen ergriffen, um die Beeinträchtigungen des Seh- oder
Hörvermögens zu kompensieren?”
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Zunächst muss die Einrichtung einen Bewohner
regelmäßig dazu animieren, die Augen- und Hörfähigkeit ärztlich
überprüfen zu lassen. Und das erst recht, wenn die Sinne offenkundig
nachlassen. Der Besuch beim Augen- oder Ohrenarzt wird allerdings ggf.
dadurch erschwert, dass der Patient kooperieren und bei einem Test
sinnvoll antworten muss. Das ist bei Demenzkranken nicht gewährleistet.
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Daneben muss die Pflegekraft festlegen, welche
pflegerischen Maßnahmen zu ergreifen sind. Dieses erfolgt über die
Maßnahmenplanung. Damit wird sichergestellt, dass auch die
Urlaubsvertretung daran denkt, dem Bewohner morgens die Brille
aufzusetzen.
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Wichtig ist ebenfalls eine konsequente
Umgebungsgestaltung. Im Fall einer fortschreitenden Erblindung wäre es
beispielsweise notwendig, Stolperfallen zu beseitigen und die
Beleuchtung zu verbessern.
Frage: “Werden
geeignete Hilfsmittel zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Seh-
oder Hörvermögens eingesetzt?”
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Erhält der Bewohner ein Hörgerät oder eine
Brille, müssen die Pflegekräfte sicherstellen, dass er diese auch
nutzen kann. Die Brille sollte sauber sein, stets in Griffweite
bereitliegen oder per Brillenband um den Hals gelegt werden. Ein
Hörgerät braucht regelmäßige Reinigungen und Batteriewechsel.
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Bewertet werden nur solche Sachverhalte, die
die Einrichtung auch tatsächlich beeinflussen kann. Wenn ein Bewohner
vollständig erblindet ist, wird selbst die beste Brille daran nichts
mehr ändern. Hinderlich ist ebenfalls, dass viele Senioren die Nutzung
von Hilfsmitteln ablehnen. Manche Männer können ein Hörgerät nicht mit
ihrem Rollenbild vereinbaren. Und nicht wenige Frauen würden lieber
einen Treppensturz riskieren, als eine verunstaltende Brille zu tragen.
Manche Betroffene lehnen selbst den Arztbesuch kategorisch ab. Das ist
deren gutes Recht. Pflegekräfte können da nur immer wieder beraten. Und
natürlich die Ablehnung sorgsam dokumentieren.
Mögliche
Konfliktpunkte:
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Die MDK-Vorgaben lassen sich also recht einfach
zusammenfassen: Die Einrichtung soll den Bewohner nach Hör- und nach
Sehbehinderungen fragen; dieses sowohl beim Heimeinzug als auch später
nach etwaigen Zufallsbeobachtungen. Die Einschränkungen sowie deren
Auswirkungen auf den Lebensalltag müssen dokumentiert werden. Zudem
erwartet der MDK, dass die Erkenntnisse in eine Pflege- und
Maßnahmenplanung einfließen, die danach sorgfältig umgesetzt wird.
Konflikte sind folglich immer dann zu erwarten, wenn das Pflegeteam
gegen diese Vorgaben verstößt. Und das passiert schnell.
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Die “C-Wertung” ist schnell erreicht:
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Der Prüfer trifft auf einen Bewohner, bei dem
weder Hör- noch Sehbehinderungen dokumentiert sind. Es hat halt nie
jemand danach gefragt, obwohl es durchaus Anzeichen für mögliche
Einschränkungen gibt.
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Häufig werden die Probleme zwar erkannt und
auch dokumentiert, es wird aber nicht eingeschätzt, welche
tatsächlichen Folgen sie für den Bewohner haben. Hörminderungen etwa
führen schnell zur sozialen Isolation.
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Problematisch wird es, wenn es zu konkreten
Beeinträchtigungen oder gar zu Gesundheitsgefährdungen kommt. Hier
gerät die Einrichtung schnell in den Bereich einer “D-Wertung”.
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Der Schallschlauch des Hörgeräts einer
Bewohnerin ist gerissen. Nach ihren Angaben kümmert sich trotz
Nachfragen seit drei Wochen keine Pflegekraft um Ersatz.
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Nicht selten sind Senioren mit einer Brille
versorgt, die aber schon viele Jahre alt ist und nicht mehr der
aktuellen Sehstärke entspricht. Oder ein Bügel ist abgebrochen. Der
Bewohner wünscht sich Ersatz, aber niemand hat Zeit und hilft ihm.
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Empfindliche Folgen haben Stürze als Resultat
mangelhafter pflegerischer Unterstützung. Etwa: Der sehbehinderte
Bewohner stolpert und verstaucht sich den Knöchel. Das dafür
ursächliche Kabel des elektrischen Pflegebetts liegt noch immer quer im
Zimmer, als der MDK eintrifft.
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Bloße Dokumentationsmängel hingegen führen
erfreulicherweise nicht mehr zu Abwertungen. Natürlich muss die
Pflegekraft dann glaubhaft darlegen können, dass sie die
Einschränkungen dennoch kennt und dass sie ihre Pflege darauf abstimmt.
Dieses sollte im Idealfall auch der Bewohner im Gespräch mit dem Prüfer
bestätigen.
Tipps:
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Viele Optiker machen auch Hausbesuche und
führen dort einen Sehtest durch und bringen gleich eine Auswahl an
Brillenfassungen mit. Gleichzeitig repariert der Optiker vor Ort
defekte Brillengestelle. Das Gleiche gilt für Hörgeräteakustiker, die
ebenfalls vom Hörtest bis zur Anpassung oder Reparatur von Hörgeräten
einen mobilen Rundumservice anbieten. Im Idealfall sind diese
Dienstleister an die oft demenzkranke Klientel eines Seniorenheims
gewöhnt. Fragen Sie danach.
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Die Erfassung von Sinnesbeeinträchtigungen ist
Teamwork und sollte nicht allein der Bezugspflegekraft vorbehalten
sein. Häufig sind es Kollegen, die merkwürdiges Verhalten eines
Bewohners feststellen, etwa im Rahmen der Freizeitaktivitäten. Hier
sind Fallbesprechungen ein effektives Mittel des
Informationsaustausches.
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