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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 3.2 / Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation)

In einem Pflegeheim sind die Möglichkeiten zum Führen eines selbstbestimmten Lebens eher beschränkt. Letztlich folgen Bewohner wie Pflegekräfte einem immer gleichen Tagesablauf. Dennoch: Innerhalb dieser Grenzen gibt es viele Möglichkeiten für individuelle Wünsche und Vorstellungen.


MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 3.2 / Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation)


Der zweite Qualitätsaspekt thematisiert die individuelle Gestaltung des Tagesablaufs. Der Bewohner soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen, seinen Hobbys nachgehen und soziale Kontakte pflegen. Frage: “Sind die Interessen an Aktivitäten und Gewohnheiten der versorgten Person bekannt?”

  • Die Herausforderung besteht darin, die Wünsche des Bewohners zu ermitteln. Orientierte Senioren kann man einfach nach ihren Vorstellungen befragen, etwa im Rahmen des Erstgesprächs oder bei den folgenden Pflegevisiten. Bei demenziell erkrankten Pflegebedürftigen gestaltet sich das schon schwieriger. Hinweise dazu ergeben sich oft aus der Lebensgeschichte eines Menschen. Diese sollte im Rahmen der Biografiearbeit zumindest in groben Zügen ermittelt werden, ggf. unter Hinzuziehung der Angehörigen und des sozialen Umfelds.
Frage: “Wurde mit der versorgten Person (oder ihren Bezugspersonen) eine individuelle Tagesstrukturierung erarbeitet?”
  • Selbstbestimmung beginnt schon mit dem Aufstehen. Manche alte Menschen schlafen gerne länger, andere sind sehr früh wach. Auch hier hilft ein Blick in die Biografie. Ein gelernter Bäcker hat zeitlebens einen anderen Tagesablauf gehabt als ein Mitarbeiter in der Gastronomie oder auch ein Finanzbeamter. Der MDK erwartet, dass die Wünsche erfasst und im Rahmen des Möglichen erfüllt werden. Letzteres schließt ausdrücklich einen Aushandlungsprozess ein. Es ist in vielen Einrichtungen schlicht nicht möglich, einen Senioren jeden Tag bis 11 Uhr schlafen zu lassen, da dieses nicht mit den Dienstzeiten und mit der Ablauforganisation der Einrichtung vereinbart werden kann. Und eine Mittagsruhe von 13.30 Uhr bis 16 Uhr ist problematisch, wenn der Pflegebedürftige anschließend nicht vor Mitternacht ins Bett kommt. Soweit Angehörige vorhanden sind, sollten diese an der Tagesplanung beteiligt werden.
  • Am Ende steht eine Tagesstruktur, die die Vorstellungen des Bewohners und seiner Angehörigen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen unter einen Hut bringt.
Frage: “Orientieren sich pflegerische Versorgung und andere Hilfen an der individuell festgelegten Tagesstrukturierung und den Bedürfnissen der versorgten Person?”
  • Papier ist geduldig. Daher achtet der MDK darauf, ob die in der Tagesstrukturierung beschriebenen Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden. Sie können sicher sein, dass der Prüfer sehr genau hinhören wird, falls der Bewohner und seine Angehörigen über Organisationsmängel klagen. Dazu zählt etwa auch, wenn ein immobiler Bewohner um sieben Uhr aufwacht, aber noch bis zehn im Schlafanzug steckt, weil keine Pflegekraft zum Waschen und zum Anziehen verfügbar ist.
Frage: “Erhält die versorgte Person Unterstützung dabei, bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Lebensalltag nachzugehen?”
  • Beschäftigungswünsche sollten im Rahmen des Möglichen erfüllt werden. Dazu zählen primär klassische Angebote, die die allermeisten Einrichtungen bereits jetzt anbieten. Also: Filmabende, Zeitungsgruppen, Spielenachmittage, Singkreis, Hausgruppen und Sporttreffen. Hinzu kommen Einzelbeschäftigungen wie etwa die “10-Minuten-Aktivierung”. Der MDK verlangt keine Freizeitaktivitäten, die ungewöhnlich hohe Kosten verursachen, viel Personal binden oder aufwendige Sicherheitsvorkehrungen erfordern.
  • Auf den ersten Blick ergeben sich hier keine gravierenden Änderungen zum alten “Pflege-TÜV”. Tatsächlich jedoch stellt der MDK konsequent auf die person-zentrierte Sichtweise um. Bislang reichte es, einen Angebotsplan bereitzuhalten und auszuhängen. Jetzt jedoch prüft der MDK viel strikter, ob die Aktivitäten zu den Interessen und zu den Fähigkeiten des Bewohners passen.
Mögliche Konfliktpunkte:
  • Klagen über eine unpersönliche Pflege, lange Wartezeiten und 0815-Beschäftigungsangebote nach dem Gießkannenprinzip sind nicht neu. Bislang konnten Pflegeheime solche Klagen im Zweifelsfall überhören. Für das Prüfergebnis waren sie nicht relevant. Jetzt führen derartige Konflikte schnell zu einer schlechten Wertung. Die unscharfe Formulierung mancher Kriterien wird sicherlich bei der Prüfung zu lebhaften Diskussionen führen. Fangen wir mit der “C-Wertung” an.
    • Eine C-Wertung ist fällig, wenn die Bedürfnisse des Bewohners nicht erfasst werden. Fehlende Erstgespräche, keine Biografiearbeit sowie nicht existierende Pflegevisiten sind somit problematisch.
    • Bereits eine fehlende dokumentierte Tagesstrukturierung führt zur Abwertung. Falls die Pflegekraft zumindest mündlich deren zentrale Inhalt darstellen kann, bleibt es bei der C-Wertung. Gelingt dieses nicht, vergibt der Prüfer die D-Wertung.
    • Die Tagesstruktur und die darin beschriebenen Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft, hinterfragt und ggf. aktualisiert werden. Der MDK stellt fest, dass im Idealfall die emotionale Belastung des Bewohners sinkt. Seine Verhaltensweisen werden ”positiv beeinflusst”.
  • Auffällig ist, wie schnell in diesem Bereich die D-Wertung gezogen wird.
    • Dass eine fehlende Tagesstrukturierung zur Abwertung führt, haben wir bereits erwähnt. Dieses ist auch der Fall, wenn diese Planung nach Ansicht des Prüfers an den Bedürfnissen des Bewohners vorbeigeht. Oder - natürlich - wenn die Tagesstrukturierung gar nicht umgesetzt wird.
    • Fehlende Freizeitaktivitäten führen logischerweise zur D-Wertung. Das ist klar. Zur Abwertung kommt es aber auch, wenn der Prüfer die Beschäftigungsangebote als ungeeignet einschätzt, weil sie seiner Meinung nach an den Bedürfnissen und an den gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeigehen. Dieses ist etwa anzunehmen, wenn ein Bewohner mit einem tradierten männlichen Rollenverständis (“nur Frauen gehören in die Küche”) dazu genötigt wird, in der Hauswirtschaftsgruppe mitzuarbeiten und nach eigenen Angaben keinen Spaß daran hat.
    • Unstrittig ist ebenso, dass eine fehlende Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aktivitäten sanktioniert wird. Beispiel: Ein immobiler Bewohner würde gerne an der Lesestunde oder am Gottesdienst teilnehmen. Es findet sich aber zumeist kein Mitarbeiter, der ihn im Rollstuhl in den Gruppenraum fährt.
Tipps:
  • Denken Sie zumindest ein Stück über die klassischen Beschäftigungsangebote hinaus. Mit den Präsenzkräften gibt es heute ein neues Berufsbild. Diese Mitarbeiter sind zusätzlich qualifiziert im Umgang und in der Kommunikation mit demenziell erkrankten alten Menschen. Sie können diese dem Krankheitsbild entsprechend bei alltäglichen Aktivitäten unterstützen.



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