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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 3.2 / Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation)
In
einem Pflegeheim sind die Möglichkeiten zum Führen eines
selbstbestimmten Lebens eher beschränkt. Letztlich folgen Bewohner wie
Pflegekräfte einem immer gleichen Tagesablauf. Dennoch: Innerhalb
dieser Grenzen gibt es viele Möglichkeiten für individuelle Wünsche und
Vorstellungen.
MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 3.2 / Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation)
Der
zweite Qualitätsaspekt thematisiert die individuelle Gestaltung des
Tagesablaufs. Der Bewohner soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben
führen, seinen Hobbys nachgehen und soziale Kontakte pflegen.
Frage: “Sind die Interessen an Aktivitäten und Gewohnheiten der versorgten Person bekannt?”
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Die Herausforderung besteht darin, die Wünsche
des Bewohners zu ermitteln. Orientierte Senioren kann man einfach nach
ihren Vorstellungen befragen, etwa im Rahmen des Erstgesprächs oder bei
den folgenden Pflegevisiten. Bei demenziell erkrankten
Pflegebedürftigen gestaltet sich das schon schwieriger. Hinweise dazu
ergeben sich oft aus der Lebensgeschichte eines Menschen. Diese sollte
im Rahmen der Biografiearbeit zumindest in groben Zügen ermittelt
werden, ggf. unter Hinzuziehung der Angehörigen und des sozialen
Umfelds.
Frage: “Wurde mit der versorgten Person (oder ihren Bezugspersonen) eine individuelle Tagesstrukturierung erarbeitet?”
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Selbstbestimmung beginnt schon mit dem
Aufstehen. Manche alte Menschen schlafen gerne länger, andere sind sehr
früh wach. Auch hier hilft ein Blick in die Biografie. Ein gelernter
Bäcker hat zeitlebens einen anderen Tagesablauf gehabt als ein
Mitarbeiter in der Gastronomie oder auch ein Finanzbeamter. Der MDK
erwartet, dass die Wünsche erfasst und im Rahmen des Möglichen erfüllt
werden. Letzteres schließt ausdrücklich einen Aushandlungsprozess ein.
Es ist in vielen Einrichtungen schlicht nicht möglich, einen Senioren
jeden Tag bis 11 Uhr schlafen zu lassen, da dieses nicht mit den
Dienstzeiten und mit der Ablauforganisation der Einrichtung vereinbart
werden kann. Und eine Mittagsruhe von 13.30 Uhr bis 16 Uhr ist
problematisch, wenn der Pflegebedürftige anschließend nicht vor
Mitternacht ins Bett kommt. Soweit Angehörige vorhanden sind, sollten
diese an der Tagesplanung beteiligt werden.
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Am Ende steht eine Tagesstruktur, die die
Vorstellungen des Bewohners und seiner Angehörigen sowie die
organisatorischen Rahmenbedingungen unter einen Hut bringt.
Frage: “Orientieren
sich pflegerische Versorgung und andere Hilfen an der individuell
festgelegten Tagesstrukturierung und den Bedürfnissen der versorgten
Person?”
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Papier ist geduldig. Daher achtet der MDK
darauf, ob die in der Tagesstrukturierung beschriebenen Maßnahmen auch
wirklich umgesetzt werden. Sie können sicher sein, dass der Prüfer sehr
genau hinhören wird, falls der Bewohner und seine Angehörigen über
Organisationsmängel klagen. Dazu zählt etwa auch, wenn ein immobiler
Bewohner um sieben Uhr aufwacht, aber noch bis zehn im Schlafanzug
steckt, weil keine Pflegekraft zum Waschen und zum Anziehen verfügbar
ist.
Frage: “Erhält die versorgte Person Unterstützung dabei, bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Lebensalltag nachzugehen?”
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Beschäftigungswünsche sollten im Rahmen des
Möglichen erfüllt werden. Dazu zählen primär klassische Angebote, die
die allermeisten Einrichtungen bereits jetzt anbieten. Also:
Filmabende, Zeitungsgruppen, Spielenachmittage, Singkreis, Hausgruppen
und Sporttreffen. Hinzu kommen Einzelbeschäftigungen wie etwa die
“10-Minuten-Aktivierung”. Der MDK verlangt keine Freizeitaktivitäten,
die ungewöhnlich hohe Kosten verursachen, viel Personal binden oder
aufwendige Sicherheitsvorkehrungen erfordern.
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Auf den ersten Blick ergeben sich hier keine
gravierenden Änderungen zum alten “Pflege-TÜV”. Tatsächlich jedoch
stellt der MDK konsequent auf die person-zentrierte Sichtweise um.
Bislang reichte es, einen Angebotsplan bereitzuhalten und auszuhängen.
Jetzt jedoch prüft der MDK viel strikter, ob die Aktivitäten zu den
Interessen und zu den Fähigkeiten des Bewohners passen.
Mögliche Konfliktpunkte:
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Klagen über eine unpersönliche Pflege, lange
Wartezeiten und 0815-Beschäftigungsangebote nach dem Gießkannenprinzip
sind nicht neu. Bislang konnten Pflegeheime solche Klagen im
Zweifelsfall überhören. Für das Prüfergebnis waren sie nicht relevant.
Jetzt führen derartige Konflikte schnell zu einer schlechten Wertung.
Die unscharfe Formulierung mancher Kriterien wird sicherlich bei der
Prüfung zu lebhaften Diskussionen führen. Fangen wir mit der
“C-Wertung” an.
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Eine C-Wertung ist fällig, wenn die
Bedürfnisse des Bewohners nicht erfasst werden. Fehlende Erstgespräche,
keine Biografiearbeit sowie nicht existierende Pflegevisiten sind somit
problematisch.
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Bereits eine fehlende dokumentierte
Tagesstrukturierung führt zur Abwertung. Falls die Pflegekraft
zumindest mündlich deren zentrale Inhalt darstellen kann, bleibt es bei
der C-Wertung. Gelingt dieses nicht, vergibt der Prüfer die D-Wertung.
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Die Tagesstruktur und die darin beschriebenen
Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft, hinterfragt und ggf.
aktualisiert werden. Der MDK stellt fest, dass im Idealfall die
emotionale Belastung des Bewohners sinkt. Seine Verhaltensweisen werden
”positiv beeinflusst”.
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Auffällig ist, wie schnell in diesem Bereich die D-Wertung gezogen wird.
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Dass eine fehlende Tagesstrukturierung zur
Abwertung führt, haben wir bereits erwähnt. Dieses ist auch der Fall,
wenn diese Planung nach Ansicht des Prüfers an den Bedürfnissen des
Bewohners vorbeigeht. Oder - natürlich - wenn die Tagesstrukturierung
gar nicht umgesetzt wird.
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Fehlende Freizeitaktivitäten führen
logischerweise zur D-Wertung. Das ist klar. Zur Abwertung kommt es aber
auch, wenn der Prüfer die Beschäftigungsangebote als ungeeignet
einschätzt, weil sie seiner Meinung nach an den Bedürfnissen und an den
gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeigehen. Dieses ist etwa
anzunehmen, wenn ein Bewohner mit einem tradierten männlichen
Rollenverständis (“nur Frauen gehören in die Küche”) dazu genötigt
wird, in der Hauswirtschaftsgruppe mitzuarbeiten und nach eigenen
Angaben keinen Spaß daran hat.
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Unstrittig ist ebenso, dass eine fehlende
Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aktivitäten sanktioniert wird.
Beispiel: Ein immobiler Bewohner würde gerne an der Lesestunde oder am
Gottesdienst teilnehmen. Es findet sich aber zumeist kein Mitarbeiter,
der ihn im Rollstuhl in den Gruppenraum fährt.
Tipps:
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Denken Sie zumindest ein Stück über die
klassischen Beschäftigungsangebote hinaus. Mit den Präsenzkräften gibt
es heute ein neues Berufsbild. Diese Mitarbeiter sind zusätzlich
qualifiziert im Umgang und in der Kommunikation mit demenziell
erkrankten alten Menschen. Sie können diese dem Krankheitsbild
entsprechend bei alltäglichen Aktivitäten unterstützen.
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