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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 3.3 / Nächtliche Versorgung)

Je unklarer ein Fragenkatalog formuliert ist, umso größer wird der Ermessensspielraum des Prüfers. Im Fall der “besonderen medizinisch-pflegerischen Bedarfslagen” räumt die QPR einen erheblichen Freiraum ein. Den wird manch MDK-Mitarbeiter gerne nutzen.


MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 3.3 / Nächtliche Versorgung)


  • Die nächtliche Versorgung ist ein weiterer Punkt, der durch die neue Qualitätsprüfung an Relevanz gewinnt. Bislang prüft der MDK nur, ob die Schlafgewohnheiten erfragt werden. Welche praktischen Folgen sich daraus ergeben, war zweitrangig. Im neuen Prüfkatalog werden diese Punkte mit einer erstaunlichen Liebe zum Detail kontrolliert.
Frage: Liegt eine aussagekräftige Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung für die nächtliche Versorgung vor?
  • Zunächst ist auch hier eine Informationssammlung erforderlich. Ist der Bewohner hinreichend orientiert, so sollte die Bezugspflegekraft ihn zu seinen Schlafgewohnheiten und zu etwaigen Schlafproblemen befragen. Ist eine Demenz zu weit fortgeschritten, befragt sie z. B. Angehörige. Mitunter fördert auch eine Rückfrage beim behandelnden Arzt wichtige Informationen ans Licht, etwa wenn der Bewohner in der Praxis seit 15 Jahren wegen Durchschlafproblemen in Behandlung ist.
  • In jedem Fall sollten die Erkenntnisse zunächst dokumentiert werden. Im nächsten Schritt muss die Pflegekraft prüfen, welche Pflegemaßnahmen helfen können, um dem Bewohner zu einer erholsamen Nachtruhe zu verhelfen. Diese werden in der Maßnahmenplanung ausformuliert. Und hoffentlich umgesetzt.
Frage: Wird bei bestehenden Ein- und Durchschlafschwierigkeiten eine darauf ausgerichtete Unterstützung geleistet?
  • Dieser Punkt bezieht sich - anders als es zunächst klingt - nicht primär auf nächtliche Maßnahmen. Es geht vielmehr zunächst darum, welche Maßnahmen am Tag getroffen werden, um eine spätere Nachtruhe zu fördern. Ein langer Mittagsschlaf, davor und danach Langeweile, kein Toilettengang vor dem Zubettgehen sowie späte und üppige Mahlzeiten; all das stört den Nachtschlaf.
  • In der Nacht sind die Einflussmöglichkeiten gering. Es wäre vielleicht zu prüfen, ob ein Bewohner mit Dekubitusgefährdung wirklich alle 90 Minuten umgelagert werden muss. Vielleicht reicht ja ein Lagewechsel alle zwei Stunden. Auch eine Optimierung der Inkontinenzversorgung sowie Hilfen beim Toilettengang können das Durchschlafen fördern.
  • In jedem Fall ist es sinnvoll, den Informationsfluss zwischen der Nachtwache und den Kollegen im Tagdienst zu fördern; also etwa durch gemeinsame Fallbesprechungen. Im Idealfall beteiligt sich die Nachtwache auch an der Formulierung der Maßnahmenplanung.
Frage: Berücksichtigt die Maßnahmenplanung besondere Risikosituationen während der Nacht (z. B. bei Personen mit motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten)?
  • Dieser Punkt ist schwierig zu erfüllen. Viele übliche Techniken, um einen Demenzkranken zu beruhigen, brauchen viel Zeit und Ruhe; also etwa validierende Gespräche oder die “Zehn-Minuten-Aktivierung”. Und nicht jedes Pflegeheim hat ausreichend Ressourcen, um etwa ein Nachtcafé auf die Beine zu stellen.
  • Eines jedoch sollte klar sein: Die nächtliche Applikation von Neuroleptika ist keine Lösung.
Mögliche Konfliktpunkte:
  • Lücken in der Dokumentation sind zweitrangig, sofern zumindest in der Maßnahmenplanung der individuelle Bedarf abgebildet ist. Ansonsten gibt es verschiedene Defizite, die zur Abwertung führen können. Zunächst die “C-Wertung”:
    • Lücken in der Maßnahmenplanung toleriert der MDK nicht, wenn der Bewohner regelmäßig Einschlafschwierigkeiten aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen gelindert werden könnten.
    • Verhaltensbedingte Risiken während der Nacht müssen erfasst werden. Dazu zählt etwa die Angewohnheit vieler Bewohner, bei Harndrang nicht nach einer Pflegekraft zu klingeln, sondern trotz Schwindel und Dunkelheit selbst den Weg zur Toilette zu wagen.
  • Die “D-Wertungen” bauen logisch darauf auf:
    • Eine komplett fehlende oder am Bedarf vorbeigehende Maßnahmenplanung führt zur Abwertung.
    • Das Gleiche passiert, wenn die Pflegekräfte nicht auf Durchschlafprobleme reagieren und notwendige Hilfen nicht leisten. Übersetzt heißt das: Im Zweifel ist immer die überlastete Nachtwache schuld.



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