Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 3.3 / Nächtliche Versorgung)
Je
unklarer ein Fragenkatalog formuliert ist, umso größer wird der
Ermessensspielraum des Prüfers. Im Fall der “besonderen
medizinisch-pflegerischen Bedarfslagen” räumt die QPR einen erheblichen
Freiraum ein. Den wird manch MDK-Mitarbeiter gerne nutzen.
MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 3.3 / Nächtliche Versorgung)
-
Die nächtliche Versorgung ist ein weiterer
Punkt, der durch die neue Qualitätsprüfung an Relevanz gewinnt. Bislang
prüft der MDK nur, ob die Schlafgewohnheiten erfragt werden. Welche
praktischen Folgen sich daraus ergeben, war zweitrangig. Im neuen
Prüfkatalog werden diese Punkte mit einer erstaunlichen Liebe zum
Detail kontrolliert.
Frage: Liegt eine aussagekräftige Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung für die nächtliche Versorgung vor?
-
Zunächst ist auch hier eine
Informationssammlung erforderlich. Ist der Bewohner hinreichend
orientiert, so sollte die Bezugspflegekraft ihn zu seinen
Schlafgewohnheiten und zu etwaigen Schlafproblemen befragen. Ist eine
Demenz zu weit fortgeschritten, befragt sie z. B. Angehörige. Mitunter
fördert auch eine Rückfrage beim behandelnden Arzt wichtige
Informationen ans Licht, etwa wenn der Bewohner in der Praxis seit 15
Jahren wegen Durchschlafproblemen in Behandlung ist.
-
In jedem Fall sollten die Erkenntnisse zunächst
dokumentiert werden. Im nächsten Schritt muss die Pflegekraft prüfen,
welche Pflegemaßnahmen helfen können, um dem Bewohner zu einer
erholsamen Nachtruhe zu verhelfen. Diese werden in der Maßnahmenplanung
ausformuliert. Und hoffentlich umgesetzt.
Frage: Wird bei bestehenden Ein- und Durchschlafschwierigkeiten eine darauf ausgerichtete Unterstützung geleistet?
-
Dieser Punkt bezieht sich - anders als es
zunächst klingt - nicht primär auf nächtliche Maßnahmen. Es geht
vielmehr zunächst darum, welche Maßnahmen am Tag getroffen werden, um
eine spätere Nachtruhe zu fördern. Ein langer Mittagsschlaf, davor und
danach Langeweile, kein Toilettengang vor dem Zubettgehen sowie späte
und üppige Mahlzeiten; all das stört den Nachtschlaf.
-
In der Nacht sind die Einflussmöglichkeiten
gering. Es wäre vielleicht zu prüfen, ob ein Bewohner mit
Dekubitusgefährdung wirklich alle 90 Minuten umgelagert werden muss.
Vielleicht reicht ja ein Lagewechsel alle zwei Stunden. Auch eine
Optimierung der Inkontinenzversorgung sowie Hilfen beim Toilettengang
können das Durchschlafen fördern.
-
In jedem Fall ist es sinnvoll, den
Informationsfluss zwischen der Nachtwache und den Kollegen im Tagdienst
zu fördern; also etwa durch gemeinsame Fallbesprechungen. Im Idealfall
beteiligt sich die Nachtwache auch an der Formulierung der
Maßnahmenplanung.
Frage:
Berücksichtigt die Maßnahmenplanung besondere Risikosituationen während
der Nacht (z. B. bei Personen mit motorisch geprägten
Verhaltensauffälligkeiten)?
-
Dieser Punkt ist schwierig zu erfüllen. Viele
übliche Techniken, um einen Demenzkranken zu beruhigen, brauchen viel
Zeit und Ruhe; also etwa validierende Gespräche oder die
“Zehn-Minuten-Aktivierung”. Und nicht jedes Pflegeheim hat ausreichend
Ressourcen, um etwa ein Nachtcafé auf die Beine zu stellen.
-
Eines jedoch sollte klar sein: Die nächtliche Applikation von Neuroleptika ist keine Lösung.
Mögliche Konfliktpunkte:
-
Lücken in der Dokumentation sind zweitrangig,
sofern zumindest in der Maßnahmenplanung der individuelle Bedarf
abgebildet ist. Ansonsten gibt es verschiedene Defizite, die zur
Abwertung führen können. Zunächst die “C-Wertung”:
-
Lücken in der Maßnahmenplanung toleriert der
MDK nicht, wenn der Bewohner regelmäßig Einschlafschwierigkeiten
aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen gelindert werden könnten.
-
Verhaltensbedingte Risiken während der Nacht
müssen erfasst werden. Dazu zählt etwa die Angewohnheit vieler
Bewohner, bei Harndrang nicht nach einer Pflegekraft zu klingeln,
sondern trotz Schwindel und Dunkelheit selbst den Weg zur Toilette zu
wagen.
-
Die “D-Wertungen” bauen logisch darauf auf:
-
Eine komplett fehlende oder am Bedarf vorbeigehende Maßnahmenplanung führt zur Abwertung.
-
Das Gleiche passiert, wenn die Pflegekräfte
nicht auf Durchschlafprobleme reagieren und notwendige Hilfen nicht
leisten. Übersetzt heißt das: Im Zweifel ist immer die überlastete
Nachtwache schuld.
|