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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 4.1 / Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug)

Bislang interessierte sich der MDK für die Eingewöhnungsphase nur am Rande. Jetzt jedoch wird die Hilfestellung nach dem Heimeinzug sowohl zum Qualitätsaspekt als auch zu einem Qualitätsindikator. Pflegeteams, die ein gutes Prüfergebnis anstreben, können sich daher keine Nachlässigkeiten erlauben.


MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 4.1 / Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug)


  • Für Pflegekräfte ist der Einzug eines neuen Bewohners Alltag. Der Betroffene hingegen erlebt diese Zeit oftmals als traumatischen Einschnitt in sein Leben. Und das in doppelter Hinsicht. Der erste Schock ist die gesundheitliche Krise, die zumeist der Auslöser für die stationäre Versorgung ist. Also etwa ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder ein Sturz. Der nächste Horror ist der plötzliche Verlust des vertrauten Wohnumfelds. Kurzum: Eben noch ein rüstiger Rentner in der eigenen Wohnung, jetzt ein Pflegefall im Altenheim. Das ist erschreckend.
  • Aus diesem Grund wird von Pflegeheimen verlangt, den Übergang so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Der Betroffene ist rasch in das soziale Gefüge der Einrichtung zu integrieren. Vor allem soll sich der neue Heimbewohner sicher und geborgen fühlen.
  • Neben der emotionalen Verfasstheit geht es in diesem Qualitätsaspekt auch um handfeste pflegerische Aufgaben. Pflegekräfte sollen sicherstellen, dass zeitnah nach dem Heimeinzug der Pflegebedarf erfasst wird. Der Bewohner erhält dann ohne Zeitverlust eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung.
  • Für die Auswertung wird der MDK die Pflegedokumentation der ersten zwei Monate nach dem Heimeinzug unter die Lupe nehmen. Relevant sind diese Fragen für alle Bewohner, die innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Prüfungsdatum in das Pflegeheim gezogen sind.
  • Die Unterstützung während des Heimeinzugs ist nicht nur ein Qualitätsaspekt, sondern auch relevant für den Qualitätsindikator “Durchführung eines Integrationsgesprächs”. Diese Kennzahl misst, ob das Pflegeteam innerhalb von acht Wochen nach dem Heimeinzug mit dem Bewohner darüber spricht, ob und wie weit er sich bislang eingewöhnt hat und welche weitere Unterstützung er sich noch wünscht. Der MDK wird hier also eine Plausibilitätsprüfung der von der Einrichtung übermittelten Daten durchführen.
Frage: Wurde vor dem Einzug oder kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) nach dem Einzug der versorgten Person eine Einschätzung vorgenommen, ob bzw. in welchen Punkten ein dringender Versorgungsbedarf besteht?
  • Der erste Schritt ist die Klärung der aktuellen Medikation. Das liegt nahe. Viele Senioren sind auf eine kontinuierliche Arzneimittelversorgung angewiesen. Der Diabetiker benötigt täglich sein Insulin, der Hypertonie-Patient seine Betablocker und Bewohner mit einem Spenderorgan die Immunsuppressiva. Das alles kann nicht zwei oder drei Tage warten.
  • Im Idealfall sind die wichtigsten medizinischen Informationen schon vor dem Heimeinzug bekannt. Häufig jedoch erfolgt der Heimeinzug unerwartet und somit ungeplant. Mehr oder minder unvermittelt stehen der Krankentransportwagen des Krankenhauses samt Sanitätern und dem Pflegebedürftigen vor der Tür. In diesem Fall müssen die medizinischen Begleitunterlagen sofort ausgewertet werden. Falls Angehörige den Bewohner begleiten, befragt sie die Pflegekraft zur Medikation. Und zur Sicherheit kann es nicht schaden, die Ergebnisse dieser Recherche noch einmal mit dem Hausarzt abzugleichen. Per Fax natürlich, denn der MDK möchte Nachweise sehen. Für all das gibt der MDK der Einrichtung 24 Stunden Zeit, was schnell eine sportliche Aufgabe sein kann. Etwa: Der Bewohner ist dement und nicht auskunftsfähig, Angehörige gibt es nicht und die Arztpraxis macht Sommerpause.
  • Auch die wichtigsten Risiken müssen zeitnah eingeschätzt werden. Droht bei dem Bewohner die Entwicklung eines Druckgeschwürs? Ist die Sturzgefahr gesteigert? Gibt es Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten? Hier setzt der MDK ebenfalls ein Limit von einem Tag. Das ist eine erstaunlich großzügige Frist. Eigentlich müssen solche Risiken sofort geprüft werden, also noch bevor der letzte Koffer ausgepackt ist. Warum? Ein Dekubitus entwickelt sich innerhalb von nur zwei Stunden, wenn notwendige Lagerungsmaßnahmen unterbleiben. Schon in der ersten Nacht kann der desorientierte Bewohner auf dem Weg zur Toilette stürzen und sich den Schenkelhals brechen. Und bereits der erste Gugelhupf beim Nachmittagstee kann der letzte sein, wenn der Bewohner eine schwere Nussallergie hat, von der niemand etwas wusste.
  • Auf die Informationssammlung und auf das Risikoassessment folgt die Erstellung der passenden Maßnahmenplanung. Für jedes vorhandene Risiko und für jedes erkannte Pflegeproblem müssen dazu passende Maßnahmen definiert sein.
  • Naturgemäß ist der Heimeinzug für altersverwirrte Senioren besonders belastend. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeheim den Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ umsetzt. Da die Implementierung selbst bei zügigem Vorgehen erfahrungsgemäß mindestens ein halbes Jahr erfordert, sollten die Einrichtungen hier beizeiten aktiv werden.
Tipps:
  • In den meisten Pflegeheimen ist die Bedarfseinschätzung bereits jetzt Routine. Allerdings nehmen sich viele Pflegeteams dazu viel Zeit. Die Begründung ist zunächst einleuchtend: Man will den Bewohner erst genauer kennenlernen, bevor man die Pflege plant. Das ist jetzt nicht mehr zulässig. Viele dieser Schritte müssen zukünftig quasi sofort nach dem Einzug erfolgen.
  • Und was, wenn Informationen fehlen? Oder wenn die Beobachtungen widersprüchlich sind? Dann ist es notwendig, zunächst eine provisorische Einschätzung vorzunehmen. Wenn sich die Datenlage später ändert, muss die Bedarfseinschätzung halt überarbeitet werden. In der Praxis wird kein MDK-Prüfer der Einrichtung einen Strick drehen, wenn eine solche Ad-hoc-Einschätzung nicht perfekt ist oder vielleicht die eine oder andere Unschärfe enthält.
Frage in der Langzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Wochen nach dem Einzug zielgerichtete Unterstützung?
  • Die Einrichtung muss darlegen, wie sie den neuen Bewohner in den ersten Wochen nach dem Einzug unterstützt. Insbesondere muss ein persönlicher Ansprechpartner benannt werden, der den Pflegebedürftigen begleitet. Für Pflegeheime, die das Bezugspflegesystem nutzen, ist das keine große Hürde. Hier ist die Bezugspflegekraft vom ersten Tag an die Vertrauensperson.
  • Danach geht es an die Eingliederung des Bewohners in die Heimgemeinschaft. Der erste Schritt dafür ist eine große Kennenlernrunde einmal durch die gesamte Einrichtung. Die Bezugspflegekraft macht den Bewohner mit seinen Mitbewohnern und mit anderen Pflegekräften bekannt.
  • Danach wird der MDK ein angemessenes Freizeitprogramm erwarten. Es reicht also nicht, dem Pflegebedürftigen den Wochenplan in die Hand zu drücken. Der MDK verlangt eine “zielgerichtete Integration in Aktivitäten”. Das bedeutet: Die Pflegekraft muss den Bewohner immer wieder dazu motivieren, an den Freizeitangeboten teilzunehmen. Ist der Betroffene nicht mobil, ermöglicht die Pflegekraft den Transfer. Und alles natürlich gut dokumentieren. Aber was, wenn der Bewohner trotz aller Mühe lieber eigenbrötlerisch in seinem Zimmer bleibt? Das ist dann allein seine Entscheidung, die auf das Prüfergebnis keine Auswirkung hat.
  • Wichtig ist, dass der Bewohner Angebote erhält, zu denen aufgrund der Biografie ein Bezug besteht. In den allermeisten Einrichtungen ist das eine Selbstverständlichkeit. Eine Hausfrau etwa wird sich über gemeinsame Marktbesuche freuen. Ein religiöser Mensch ist dankbar für Andachten. Und mit einem Lesekreis kann man literaturbegeisterte Senioren erreichen.
  • Der MDK verlangt ein “systematisches Vorgehen” bei der Unterstützung in der Eingewöhnungsphase. Daher führt wohl kein Weg an der Erstellung eines Eingewöhnungskonzepts vorbei; dieses etwa als Bestandteil des Pflegekonzepts.
  • Ergänzend dazu befragt die Bezugspflegekraft den Bewohner einige Wochen nach dem Heimeinzug separat zu seiner Zufriedenheit und zu seinen Wünschen. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festhalten. Dieses sog. „Integrationsgespräch“ darf nicht “nebenbei” erfolgen, etwa bei der Grundpflege oder beim Eingeben des Essens. Die Unterredung wird dem Bewohner einige Tage vorab ankündigt, damit auch seine Angehörigen anwesend sein können.
Frage in der Kurzzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Tagen nach der Aufnahme zielgerichtete Unterstützung?
  • Alle Kriterien in der Kurzzeitpflege entsprechen dem Vorgehen in der Langzeitpflege. Allerdings ist der Zeitrahmen enger. Die Hilfe muss binnen Tagen und nicht in den ersten Wochen erfolgen
Mögliche Konfliktpunkte:
  • Was den Qualitätsaspekt angeht, zeigt sich der MDK kompromissbereit. Sofern eine bedarfsgerechte Hilfe nachvollziehbar geleistet wurde, sieht er über kleine Aufzeichnungsdefizite hinweg. Das betrifft etwa fehlende Handzeichen bei einzelnen Unterstützungsmaßnahmen. Es gibt dann eine milde “B-Wertung”.
  • Alles Weitere führt mindestens zu einer “C-Wertung”.
    • Der zentrale Wortbestandteil in „Integrationsgespräch“ ist “Gespräch”. Es reicht also nicht, wenn dem Bewohner der Fragebogen mit einem Kugelschreiber auf den Tisch gelegt wird, um ihn eine Stunde später ausgefüllt wieder einzusammeln. Das Protokoll dient nur als Leitfaden und als Beleg für einen verbalen Dialog.
    • Noch ein Fall für ein “C”: Das Gespräch fand zwar statt, die Ergebnisse wurden aber nicht verschriftlicht. Hier mag der MDK mutmaßen, dass die Unterredung schlichtweg ausgefallen ist. Damit würde dann auch der Qualitätsindikator wackeln. Als Nachweis für die richtige Übermittlung der Kennzahlen ist ausschließlich die schriftliche Dokumentation zulässig. Fehlt diese, kann das Defizit auch im pflegefachlichen Gespräch mit Mitarbeitern nicht mehr korrigiert werden. Im schlimmsten Fall handelt sich die Einrichtung den Vorwurf der Kennzahlenmanipulation ein.
    • Wenn die Daten zwar alle korrekt erhoben wurden, diese aber bei der Maßnahmenplanung unberücksichtigt bleiben, wird der MDK diesen Mangel mit “C” bewerten.
    • Die unzureichende Erfassung des Versorgungsbedarfs innerhalb von 24 Stunden nach dem Heimeinzug führt zu einer Abwertung. Der MDK wird vor allem auf die Medikamentierung, auf eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung sowie auf einen problematischen Hautzustand achten.
  • Gravierende Fehlleistungen führen zur Abwertung auf “D”:
    • Der MDK kann nicht erkennen, dass eine zielgerichtete Unterstützung zum Einleben überhaupt umgesetzt wurde. Beispiel: Herr Müller wohnt seit vier Wochen im Pflegeheim. Im Gespräch mit dem MDK-Prüfer klagt er darüber, dass er die ganze Zeit in seinem Zimmer hockt, weil keine Pflegekraft Zeit für ihn hat. Sein Raum liegt am Ende des Gangs, wo sich kein Mitbewohner hin verirrt. Seine Mobilität ist eingeschränkt, weil ihm nach einer Gangrän ein Fuß amputiert wurde. Er würde gerne am Chor teilnehmen und an der Zeitungsgruppe. Er weiß aber nicht, wann und wo diese Angebote stattfinden. Auf seinem Tisch liegt ein Zettel mit der Freizeitplanung, den er aber wegen seiner diabetischen Retinopathie nicht lesen kann.
    • Die bloße Durchführung eines Integrationsgesprächs rettet die Einrichtung auch nicht vor einer “D-Wertung”, wenn die Gesprächsinhalte ohne Folgen bleiben. Beispiel: Der MDK liest das Protokoll des Integrationsgesprächs von Frau Iwanow. Dort steht, dass die Spätaussiedlerin hier bislang keine freundschaftlichen Kontakte schließen konnte. Die Deutschkenntnisse sind zu schlecht. Welche Reaktion gab es vonseiten der Einrichtung? Keine! Dumm nur, dass der Prüfer kurz zuvor in einem anderen Wohnbereich des Pflegeheims war, wo Frau Kusnezow und Herr Popow wohnen. Warum wurde kein Umzug erwogen? Oder zumindest eine Kontaktaufnahme zu den möglichen Gesprächspartnern ermöglicht?



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