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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 4.1 / Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug)
Bislang
interessierte sich der MDK für die Eingewöhnungsphase nur am Rande.
Jetzt jedoch wird die Hilfestellung nach dem Heimeinzug sowohl zum
Qualitätsaspekt als auch zu einem Qualitätsindikator. Pflegeteams, die
ein gutes Prüfergebnis anstreben, können sich daher keine
Nachlässigkeiten erlauben.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 4.1 / Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug)
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Für Pflegekräfte ist der Einzug eines neuen
Bewohners Alltag. Der Betroffene hingegen erlebt diese Zeit oftmals als
traumatischen Einschnitt in sein Leben. Und das in doppelter Hinsicht.
Der erste Schock ist die gesundheitliche Krise, die zumeist der
Auslöser für die stationäre Versorgung ist. Also etwa ein Schlaganfall,
ein Herzinfarkt oder ein Sturz. Der nächste Horror ist der plötzliche
Verlust des vertrauten Wohnumfelds. Kurzum: Eben noch ein rüstiger
Rentner in der eigenen Wohnung, jetzt ein Pflegefall im Altenheim. Das
ist erschreckend.
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Aus diesem Grund wird von Pflegeheimen
verlangt, den Übergang so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Der
Betroffene ist rasch in das soziale Gefüge der Einrichtung zu
integrieren. Vor allem soll sich der neue Heimbewohner sicher und
geborgen fühlen.
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Neben der emotionalen Verfasstheit geht es in
diesem Qualitätsaspekt auch um handfeste pflegerische Aufgaben.
Pflegekräfte sollen sicherstellen, dass zeitnah nach dem Heimeinzug der
Pflegebedarf erfasst wird. Der Bewohner erhält dann ohne Zeitverlust
eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung.
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Für die Auswertung wird der MDK die
Pflegedokumentation der ersten zwei Monate nach dem Heimeinzug unter
die Lupe nehmen. Relevant sind diese Fragen für alle Bewohner, die
innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Prüfungsdatum in das Pflegeheim
gezogen sind.
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Die Unterstützung während des Heimeinzugs ist
nicht nur ein Qualitätsaspekt, sondern auch relevant für den
Qualitätsindikator “Durchführung eines Integrationsgesprächs”. Diese Kennzahl
misst, ob das Pflegeteam innerhalb von acht Wochen nach dem Heimeinzug
mit dem Bewohner darüber spricht, ob und wie weit er sich bislang
eingewöhnt hat und welche weitere Unterstützung er sich noch wünscht.
Der MDK wird hier also eine Plausibilitätsprüfung der von der
Einrichtung übermittelten Daten durchführen.
Frage: Wurde vor dem
Einzug oder kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) nach dem Einzug der
versorgten Person eine Einschätzung vorgenommen, ob bzw. in welchen
Punkten ein dringender Versorgungsbedarf besteht?
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Der erste Schritt ist die Klärung der aktuellen
Medikation. Das liegt nahe. Viele Senioren sind auf eine
kontinuierliche Arzneimittelversorgung angewiesen. Der Diabetiker
benötigt täglich sein Insulin, der Hypertonie-Patient seine Betablocker
und Bewohner mit einem Spenderorgan die Immunsuppressiva. Das alles
kann nicht zwei oder drei Tage warten.
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Im Idealfall sind die wichtigsten medizinischen
Informationen schon vor dem Heimeinzug bekannt. Häufig jedoch erfolgt
der Heimeinzug unerwartet und somit ungeplant. Mehr oder minder
unvermittelt stehen der Krankentransportwagen des Krankenhauses samt
Sanitätern und dem Pflegebedürftigen vor der Tür. In diesem Fall müssen
die medizinischen Begleitunterlagen sofort ausgewertet werden. Falls
Angehörige den Bewohner begleiten, befragt sie die Pflegekraft zur
Medikation. Und zur Sicherheit kann es nicht schaden, die Ergebnisse
dieser Recherche noch einmal mit dem Hausarzt abzugleichen. Per Fax
natürlich, denn der MDK möchte Nachweise sehen. Für all das gibt der
MDK der Einrichtung 24 Stunden Zeit, was schnell eine sportliche
Aufgabe sein kann. Etwa: Der Bewohner ist dement und nicht
auskunftsfähig, Angehörige gibt es nicht und die Arztpraxis macht
Sommerpause.
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Auch die wichtigsten Risiken müssen zeitnah
eingeschätzt werden. Droht bei dem Bewohner die Entwicklung eines
Druckgeschwürs? Ist die Sturzgefahr gesteigert? Gibt es Allergien oder
Nahrungsmittelunverträglichkeiten? Hier setzt der MDK ebenfalls ein
Limit von einem Tag. Das ist eine erstaunlich großzügige Frist.
Eigentlich müssen solche Risiken sofort geprüft werden, also noch bevor
der letzte Koffer ausgepackt ist. Warum? Ein Dekubitus entwickelt sich
innerhalb von nur zwei Stunden, wenn notwendige Lagerungsmaßnahmen
unterbleiben. Schon in der ersten Nacht kann der desorientierte
Bewohner auf dem Weg zur Toilette stürzen und sich den Schenkelhals
brechen. Und bereits der erste Gugelhupf beim Nachmittagstee kann der
letzte sein, wenn der Bewohner eine schwere Nussallergie hat, von der
niemand etwas wusste.
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Auf die Informationssammlung und auf das
Risikoassessment folgt die Erstellung der passenden Maßnahmenplanung.
Für jedes vorhandene Risiko und für jedes erkannte Pflegeproblem müssen
dazu passende Maßnahmen definiert sein.
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Naturgemäß ist der Heimeinzug für
altersverwirrte Senioren besonders belastend. Deshalb ist es wichtig,
dass das Pflegeheim den Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der
Pflege von Menschen mit Demenz“ umsetzt. Da die Implementierung selbst
bei zügigem Vorgehen erfahrungsgemäß mindestens ein halbes Jahr
erfordert, sollten die Einrichtungen hier beizeiten aktiv werden.
Tipps:
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In den meisten Pflegeheimen ist die
Bedarfseinschätzung bereits jetzt Routine. Allerdings nehmen sich viele
Pflegeteams dazu viel Zeit. Die Begründung ist zunächst einleuchtend:
Man will den Bewohner erst genauer kennenlernen, bevor man die Pflege
plant. Das ist jetzt nicht mehr zulässig. Viele dieser Schritte müssen
zukünftig quasi sofort nach dem Einzug erfolgen.
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Und was, wenn Informationen fehlen? Oder wenn
die Beobachtungen widersprüchlich sind? Dann ist es notwendig, zunächst
eine provisorische Einschätzung vorzunehmen. Wenn sich die Datenlage
später ändert, muss die Bedarfseinschätzung halt überarbeitet werden. In der
Praxis wird kein MDK-Prüfer der Einrichtung einen Strick drehen, wenn
eine solche Ad-hoc-Einschätzung nicht perfekt ist oder vielleicht die
eine oder andere Unschärfe enthält.
Frage in der Langzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Wochen nach dem Einzug zielgerichtete Unterstützung?
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Die Einrichtung muss darlegen, wie sie den
neuen Bewohner in den ersten Wochen nach dem Einzug unterstützt.
Insbesondere muss ein persönlicher Ansprechpartner benannt werden, der
den Pflegebedürftigen begleitet. Für Pflegeheime, die das
Bezugspflegesystem nutzen, ist das keine große Hürde. Hier ist die
Bezugspflegekraft vom ersten Tag an die Vertrauensperson.
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Danach geht es an die Eingliederung des
Bewohners in die Heimgemeinschaft. Der erste Schritt dafür ist eine
große Kennenlernrunde einmal durch die gesamte Einrichtung. Die
Bezugspflegekraft macht den Bewohner mit seinen Mitbewohnern und mit
anderen Pflegekräften bekannt.
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Danach wird der MDK ein angemessenes
Freizeitprogramm erwarten. Es reicht also nicht, dem Pflegebedürftigen
den Wochenplan in die Hand zu drücken. Der MDK verlangt eine
“zielgerichtete Integration in Aktivitäten”. Das bedeutet: Die
Pflegekraft muss den Bewohner immer wieder dazu motivieren, an den
Freizeitangeboten teilzunehmen. Ist der Betroffene nicht mobil,
ermöglicht die Pflegekraft den Transfer. Und alles natürlich gut
dokumentieren. Aber was, wenn der Bewohner trotz aller Mühe lieber
eigenbrötlerisch in seinem Zimmer bleibt? Das ist dann allein seine
Entscheidung, die auf das Prüfergebnis keine Auswirkung hat.
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Wichtig ist, dass der Bewohner Angebote erhält,
zu denen aufgrund der Biografie ein Bezug besteht. In den allermeisten
Einrichtungen ist das eine Selbstverständlichkeit. Eine Hausfrau etwa
wird sich über gemeinsame Marktbesuche freuen. Ein religiöser Mensch
ist dankbar für Andachten. Und mit einem Lesekreis kann man
literaturbegeisterte Senioren erreichen.
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Der MDK verlangt ein “systematisches Vorgehen”
bei der Unterstützung in der Eingewöhnungsphase. Daher führt wohl kein
Weg an der Erstellung eines Eingewöhnungskonzepts vorbei; dieses etwa
als Bestandteil des Pflegekonzepts.
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Ergänzend dazu befragt die Bezugspflegekraft
den Bewohner einige Wochen nach dem Heimeinzug separat zu seiner
Zufriedenheit und zu seinen Wünschen. Die Ergebnisse werden in einem
Protokoll festhalten. Dieses sog. „Integrationsgespräch“ darf nicht
“nebenbei” erfolgen, etwa bei der Grundpflege oder beim Eingeben des
Essens. Die Unterredung wird dem Bewohner einige Tage vorab ankündigt,
damit auch seine Angehörigen anwesend sein können.
Frage in der Kurzzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Tagen nach der Aufnahme zielgerichtete Unterstützung?
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Alle Kriterien in der Kurzzeitpflege
entsprechen dem Vorgehen in der Langzeitpflege. Allerdings ist der
Zeitrahmen enger. Die Hilfe muss binnen Tagen und nicht in den ersten
Wochen erfolgen
Mögliche Konfliktpunkte:
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Was den Qualitätsaspekt angeht, zeigt sich der
MDK kompromissbereit. Sofern eine bedarfsgerechte Hilfe nachvollziehbar
geleistet wurde, sieht er über kleine Aufzeichnungsdefizite hinweg. Das
betrifft etwa fehlende Handzeichen bei einzelnen
Unterstützungsmaßnahmen. Es gibt dann eine milde “B-Wertung”.
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Alles Weitere führt mindestens zu einer “C-Wertung”.
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Der zentrale Wortbestandteil in
„Integrationsgespräch“ ist “Gespräch”. Es reicht also nicht, wenn dem
Bewohner der Fragebogen mit einem Kugelschreiber auf den Tisch gelegt
wird, um ihn eine Stunde später ausgefüllt wieder einzusammeln. Das
Protokoll dient nur als Leitfaden und als Beleg für einen verbalen
Dialog.
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Noch ein Fall für ein “C”: Das Gespräch fand
zwar statt, die Ergebnisse wurden aber nicht verschriftlicht. Hier mag
der MDK mutmaßen, dass die Unterredung schlichtweg ausgefallen ist.
Damit würde dann auch der Qualitätsindikator wackeln. Als Nachweis für
die richtige Übermittlung der Kennzahlen ist ausschließlich die
schriftliche Dokumentation zulässig. Fehlt diese, kann das Defizit auch
im pflegefachlichen Gespräch mit Mitarbeitern nicht mehr korrigiert
werden. Im schlimmsten Fall handelt sich die Einrichtung den Vorwurf
der Kennzahlenmanipulation ein.
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Wenn die Daten zwar alle korrekt erhoben
wurden, diese aber bei der Maßnahmenplanung unberücksichtigt bleiben,
wird der MDK diesen Mangel mit “C” bewerten.
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Die unzureichende Erfassung des
Versorgungsbedarfs innerhalb von 24 Stunden nach dem Heimeinzug führt
zu einer Abwertung. Der MDK wird vor allem auf die Medikamentierung,
auf eine mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung sowie auf einen
problematischen Hautzustand achten.
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Gravierende Fehlleistungen führen zur Abwertung auf “D”:
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Der MDK kann nicht erkennen, dass eine
zielgerichtete Unterstützung zum Einleben überhaupt umgesetzt wurde.
Beispiel: Herr Müller wohnt seit vier Wochen im Pflegeheim. Im Gespräch
mit dem MDK-Prüfer klagt er darüber, dass er die ganze Zeit in seinem
Zimmer hockt, weil keine Pflegekraft Zeit für ihn hat. Sein Raum liegt
am Ende des Gangs, wo sich kein Mitbewohner hin verirrt. Seine
Mobilität ist eingeschränkt, weil ihm nach einer Gangrän ein Fuß
amputiert wurde. Er würde gerne am Chor teilnehmen und an der
Zeitungsgruppe. Er weiß aber nicht, wann und wo diese Angebote
stattfinden. Auf seinem Tisch liegt ein Zettel mit der Freizeitplanung,
den er aber wegen seiner diabetischen Retinopathie nicht lesen kann.
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Die bloße Durchführung eines
Integrationsgesprächs rettet die Einrichtung auch nicht vor einer
“D-Wertung”, wenn die Gesprächsinhalte ohne Folgen bleiben. Beispiel:
Der MDK liest das Protokoll des Integrationsgesprächs von Frau Iwanow.
Dort steht, dass die Spätaussiedlerin hier bislang keine
freundschaftlichen Kontakte schließen konnte. Die Deutschkenntnisse
sind zu schlecht. Welche Reaktion gab es vonseiten der Einrichtung?
Keine! Dumm nur, dass der Prüfer kurz zuvor in einem anderen
Wohnbereich des Pflegeheims war, wo Frau Kusnezow und Herr Popow
wohnen. Warum wurde kein Umzug erwogen? Oder zumindest eine
Kontaktaufnahme zu den möglichen Gesprächspartnern ermöglicht?
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