Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 4.2 / Überleitung bei Krankenhausaufenthalten)
In
Krankenhäusern ist die Personalknappheit oftmals noch schlimmer als in
der Altenpflege. In einem entsprechenden Zustand kommen viele Senioren
aus der Klinik zurück: Druckgeschwüre, Kontrakturen und dazu resistente
Keime. Eine gute Überleitung kann zumindest die schlimmsten Risiken
etwas reduzieren.
MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 4.2 / Überleitung bei Krankenhausaufenthalten)
-
Viele gesundheitliche Veränderungen erfordern
es, dass Bewohner aus der Pflegeeinrichtung in ein Krankenhaus verlegt
werden. Für eine optimale klinische Versorgung ist es unverzichtbar,
dass das Krankenhauspersonal über sämtliche relevanten Informationen
verfügt. Nach Abschluss der Behandlung werden die Patienten zurück in
das Pflegeheim gebracht. Und auch bei diesem Transfer ist es wichtig,
dass alle Daten zeitnah und vollständig an die Einrichtung übermittelt
werden, damit die Pflege entsprechend angepasst wird. Dafür gibt es
sogar ein schönes Fachwort: Versorgungskontinuität.
-
Abgesehen vom Datenaustausch fordert der
Prüfkatalog von der Einrichtung auch Maßnahmen, um die emotionale
Belastung der Bewohner soweit es geht zu vermindern. Vor allem für
demenziell erkrankte Senioren ist jeder Ortswechsel eine erhebliche
Strapaze.
-
Der MDK wird bei seiner Prüfung alle
Krankenhausaufenthalte im letzten halben Jahr berücksichtigen. Ein
Beispiel: Die Kontrolle findet am 15. Dezember statt. Dann wird eine
Qualitätsbeurteilung erfolgen, falls der Bewohner in der Zeit seit dem
15. Juni in einer Klinik behandelt wurde.
Tipp:
-
Die Überleitung aus dem Krankenhaus und zurück
spielte in der alten MDK-Prüfung keine große Rolle. Es gab nicht mal
eigene Fragen zu diesem Thema. Dennoch werden die meisten Einrichtungen
mit dem neuen Qualitätsaspekt keine großen Probleme bekommen, da sie
die zentralen Forderungen bereits umsetzen. So ist es (hoffentlich)
bereits überall Standard, dass ein Bewohner mit einem ausgefüllten
Überleitungsbogen in den Krankentransportwagen gesetzt wird. Und kaum
ein Pflegeheim wird es unterlassen, nach der Rückkehr den
Gesundheitszustand und den Pflegebedarf des Bewohners genau zu
überprüfen. Dieses ist schon allein wegen einer etwaigen Neueinstufung
in die Pflegegrade notwendig. Kurzum: Viel Lärm um nichts.
Frage: Wurden dem
Krankenhaus Informationen zum Gesundheitszustand, zum pflegerischen
Versorgungsbedarf und zu den individuellen Bedürfnissen übermittelt?
-
In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) werden unverzichtbare Aspekte für den Datentransfer genannt:
-
Beschreibung der aktuell durchgeführten ärztlichen Behandlung
-
Name der Angehörigen bzw. des Betreuers (ergänzend die Telefonnummern)
-
falls vorhanden Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
-
Beeinträchtigungen, aktueller Pflegebedarf und benötigte Hilfsmittel
-
Ansprechpartner der Pflegeeinrichtung (also i. d. R. die Bezugspflegekraft)
-
individuelle Bedürfnisse und Gewohnheiten
-
ggf. Informationen zu herausforderndem Verhalten (vor allem Demenz)
-
In den letzten Jahren haben sich auf kommunaler
Ebene zahlreiche Arbeitskreise gebildet. Dort kooperieren Pflegeheime,
Pflegedienste, Krankenhäuser und Krankenkassen bei der Verbesserung der
Überleitungsprozesse. Insbesondere wurden dort Formulare für den
Informationsaustausch entwickelt. Hier sollte zeitnah überprüft werden,
ob diese Dokumente die aktuellen Vorgaben erfüllen.
Frage: Erfolgten
eine Aktualisierung der Bedarfseinschätzung und bei Bedarf eine
Anpassung der Maßnahmenplanung nach der Rückkehr der versorgten Person?
-
Sobald der Bewohner aus dem Krankenhaus
zurückgekehrt ist, muss das Pflegeheim seinen Zustand genau erfassen.
Und das am besten sofort. Falls sich der Bewohner nach den Strapazen
noch etwas erholen muss, kann längstens bis zum nächsten Schichtwechsel
abgewartet werden. Nicht selten hat sich der Pflegebedarf durch den
Klinikaufenthalt verändert. Dieses muss in der Maßnahmenplanung
berücksichtigt werden.
-
Diesen Punkt werden die meisten Pflegeteams
schon aus gesundem Eigeninteresse durchführen. Denn nicht selten haben
sich während des Klinikaufenthalts beispielsweise Druckgeschwüre
gebildet. Diese Hautdefekte müssen zeitnah erkannt werden. Aus der
Dokumentation muss deutlich werden, dass das Pflegeheim keine Schuld an
der Entwicklung des Dekubitus trifft. Sonst droht dem Pflegeheim
schnell doppelter Ärger: Mit jedem Druckgeschwür verschlechtert sich
der Qualitätsindikator. Außerdem drohen Schadensersatzansprüche der
Krankenkassen. Die Kassen verklagen ohnehin lieber ein Pflegeheim als
ein Krankenhaus. Kliniken haben die besseren Anwälte.
-
Das Pflegeheim muss sicherstellen, dass der
Bewohner die notwendigen Folgetermine für die ambulante Nachsorge
wahrnehmen kann. Dazu zählt insbesondere die Organisation des Transfers
mitsamt ggf. notwendiger Begleitung. Ob der Bewohner das Angebot
wahrnimmt, ist natürlich seine Entscheidung.
-
Zudem muss der behandelnde Hausarzt über die
Rückkehr des Bewohners in das Pflegeheim informiert werden. Das macht
Sinn, denn der Pflegebedürftige benötigt oftmals Folgerezepte.
Normalerweise wird das Krankenhaus den Arzt eigenständig über alle
relevanten medizinischen Entwicklungen unterrichten. Aber wer wird sich
darauf schon verlassen wollen?
Mögliche Konfliktpunkte:
-
Mit einer “B-Wertung” reagiert der MDK, wenn
sich das Pflegeteam nach der Rückkehr des Bewohners ein paar Tage Zeit
lässt, um dessen Maßnahmenplanung auf den aktuellen Stand zu bringen.
-
Beispiel: Herr Müller ist gestürzt und musste
im Krankenhaus operiert werden. Die Fraktur ist weitgehend ausgeheilt.
Seit drei Tagen ist er wieder in der Einrichtung. Seine Mobilität
bleibt wohl dauerhaft eingeschränkt. Er ist jetzt auf die Nutzung eines
Gehwagens angewiesen. Allerdings findet sich in der Maßnahmenplanung
dazu kein Eintrag.
-
Alle weiteren Mängel bringen mindestens eine Abwertung auf “C”.
-
Die Informationsweitergabe an das Krankenhaus
erfolgt nur mündlich. Der Klinikaufenthalt dauerte länger als zwei
Tage. Beispiel: Herr Maier erleidet einen Herzinfarkt. Der
Rettungswagen ist schon nach wenigen Minuten da und fährt ihn samt
Bezugspflegekraft in die Notaufnahme. Dort gibt die Pflegekraft alle
relevanten Daten an das Krankenhauspersonal weiter. Im ganzen Trubel
wird später im Pflegeheim aber vergessen, einen Überleitungsbogen
auszufüllen und diesen nachträglich dem Krankenhaus zu senden.
-
Die Informationsübermittlung erfolgt.
Allerdings fehlen wichtige Informationen. Die QPR zählt dazu z. B.
Hinweise auf eine Demenz, eine notwendige Medikamenteneinnahme,
besondere gesundheitliche Risiken sowie die Tagesstrukturierung bei
kognitiv beeinträchtigten Bewohnern. Etwa hier: Frau Meier stürzt und
wird in ein Krankenhaus überwiesen. Sie hatte vor drei Jahren eine
Spenderniere erhalten und muss täglich Immunsuppressiva einnehmen.
Diese Information fehlte im Überleitungsbogen. Der Arzt wundert sich
über die typische Narbe und erkennt die Situation richtig.
-
Die Pflegekräfte haben es unterlassen, die
Maßnahmenplanung nach der Rückkehr des Bewohners zu aktualisieren,
obwohl sich der individuelle Pflegebedarf verändert hat. Beispiel: Frau
Schulze leidet an Bauchschmerzen. Der Arzt überweist sie in ein
Krankenhaus. Dort wird ein Kolonkarzinom diagnostiziert. Es erfolgt
eine Teilresektion von Dickdarmanteilen. Frau Schulze erhält ein
Kolostoma. Bereits seit fünf Wochen wohnt sie wieder im Pflegeheim. Der
künstliche Darmausgang wird korrekt versorgt. Allerdings ist die
Maßnahmenplanung noch auf dem Stand vor dem Krankenhausaufenthalt.
-
Und natürlich bietet das Thema Überleitung reichlich Stoff für Abwertungen auf “D”.
-
Es erfolgt keine Informationsweitergabe an
das Krankenhaus. Beispiel: Herr Müller erleidet um zwei Uhr in der
Nacht einen Schlaganfall. Die Nachtwache schafft es gerade so, den
Notruf zu wählen, den Bewohner zu stabilisieren und den Transfer in das
Krankenhaus provisorisch vorzubereiten. Für das Ausfüllen des
Überleitungsbogens bleibt keine Zeit. Die Nachtwache verfasst eine
Nachricht an die Bezugspflegekraft, den Bogen am nächsten Morgen
nachzureichen. Allerdings ist die Pflegekraft noch für zwei Wochen im
Sommerurlaub in Antalya. Niemand schreibt einen Überleitungsbogen.
-
Die tatsächlich geleistete Unterstützung nach
der Rückkehr aus dem Krankenhaus wurde nicht an den aktuellen Bedarf
angepasst. Beispiel: Frau Müller hat ein Hirnaneurysma erlitten. Auch
Operationen konnten die weitgehende Erblindung nicht abwenden. Frau
Müller wohnt seit zwei Wochen wieder in ihrem Seniorenheim. Der MDK
findet eine Frau vor, die ihr Zimmer nicht verlässt, weil sie sich
unsicher fühlt. Sie klagt darüber, dass kein Mitarbeiter Zeit hat, um
sie in den Aufenthaltsraum zu bringen. Ihre Frisur wirkt ungepflegt.
Das Make-up ist schlecht ausgeführt. Frau Müller berichtet, dass sie
sich mehr Unterstützung bei der Körperpflege wünscht, weil sie kaum
etwas im Spiegel erkennen kann.
|