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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 4.2 / Überleitung bei Krankenhausaufenthalten)

In Krankenhäusern ist die Personalknappheit oftmals noch schlimmer als in der Altenpflege. In einem entsprechenden Zustand kommen viele Senioren aus der Klinik zurück: Druckgeschwüre, Kontrakturen und dazu resistente Keime. Eine gute Überleitung kann zumindest die schlimmsten Risiken etwas reduzieren.


MDK-Prüfung (Qualitätsbereich 4.2 / Überleitung bei Krankenhausaufenthalten)


  • Viele gesundheitliche Veränderungen erfordern es, dass Bewohner aus der Pflegeeinrichtung in ein Krankenhaus verlegt werden. Für eine optimale klinische Versorgung ist es unverzichtbar, dass das Krankenhauspersonal über sämtliche relevanten Informationen verfügt. Nach Abschluss der Behandlung werden die Patienten zurück in das Pflegeheim gebracht. Und auch bei diesem Transfer ist es wichtig, dass alle Daten zeitnah und vollständig an die Einrichtung übermittelt werden, damit die Pflege entsprechend angepasst wird. Dafür gibt es sogar ein schönes Fachwort: Versorgungskontinuität.
  • Abgesehen vom Datenaustausch fordert der Prüfkatalog von der Einrichtung auch Maßnahmen, um die emotionale Belastung der Bewohner soweit es geht zu vermindern. Vor allem für demenziell erkrankte Senioren ist jeder Ortswechsel eine erhebliche Strapaze.
  • Der MDK wird bei seiner Prüfung alle Krankenhausaufenthalte im letzten halben Jahr berücksichtigen. Ein Beispiel: Die Kontrolle findet am 15. Dezember statt. Dann wird eine Qualitätsbeurteilung erfolgen, falls der Bewohner in der Zeit seit dem 15. Juni in einer Klinik behandelt wurde.
Tipp:
  • Die Überleitung aus dem Krankenhaus und zurück spielte in der alten MDK-Prüfung keine große Rolle. Es gab nicht mal eigene Fragen zu diesem Thema. Dennoch werden die meisten Einrichtungen mit dem neuen Qualitätsaspekt keine großen Probleme bekommen, da sie die zentralen Forderungen bereits umsetzen. So ist es (hoffentlich) bereits überall Standard, dass ein Bewohner mit einem ausgefüllten Überleitungsbogen in den Krankentransportwagen gesetzt wird. Und kaum ein Pflegeheim wird es unterlassen, nach der Rückkehr den Gesundheitszustand und den Pflegebedarf des Bewohners genau zu überprüfen. Dieses ist schon allein wegen einer etwaigen Neueinstufung in die Pflegegrade notwendig. Kurzum: Viel Lärm um nichts.
Frage: Wurden dem Krankenhaus Informationen zum Gesundheitszustand, zum pflegerischen Versorgungsbedarf und zu den individuellen Bedürfnissen übermittelt?
  • In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) werden unverzichtbare Aspekte für den Datentransfer genannt:
    • Beschreibung der aktuell durchgeführten ärztlichen Behandlung
    • Name der Angehörigen bzw. des Betreuers (ergänzend die Telefonnummern)
    • falls vorhanden Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
    • Beeinträchtigungen, aktueller Pflegebedarf und benötigte Hilfsmittel
    • Ansprechpartner der Pflegeeinrichtung (also i. d. R. die Bezugspflegekraft)
    • individuelle Bedürfnisse und Gewohnheiten
    • ggf. Informationen zu herausforderndem Verhalten (vor allem Demenz)
  • In den letzten Jahren haben sich auf kommunaler Ebene zahlreiche Arbeitskreise gebildet. Dort kooperieren Pflegeheime, Pflegedienste, Krankenhäuser und Krankenkassen bei der Verbesserung der Überleitungsprozesse. Insbesondere wurden dort Formulare für den Informationsaustausch entwickelt. Hier sollte zeitnah überprüft werden, ob diese Dokumente die aktuellen Vorgaben erfüllen.
Frage: Erfolgten eine Aktualisierung der Bedarfseinschätzung und bei Bedarf eine Anpassung der Maßnahmenplanung nach der Rückkehr der versorgten Person?
  • Sobald der Bewohner aus dem Krankenhaus zurückgekehrt ist, muss das Pflegeheim seinen Zustand genau erfassen. Und das am besten sofort. Falls sich der Bewohner nach den Strapazen noch etwas erholen muss, kann längstens bis zum nächsten Schichtwechsel abgewartet werden. Nicht selten hat sich der Pflegebedarf durch den Klinikaufenthalt verändert. Dieses muss in der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden.
  • Diesen Punkt werden die meisten Pflegeteams schon aus gesundem Eigeninteresse durchführen. Denn nicht selten haben sich während des Klinikaufenthalts beispielsweise Druckgeschwüre gebildet. Diese Hautdefekte müssen zeitnah erkannt werden. Aus der Dokumentation muss deutlich werden, dass das Pflegeheim keine Schuld an der Entwicklung des Dekubitus trifft. Sonst droht dem Pflegeheim schnell doppelter Ärger: Mit jedem Druckgeschwür verschlechtert sich der Qualitätsindikator. Außerdem drohen Schadensersatzansprüche der Krankenkassen. Die Kassen verklagen ohnehin lieber ein Pflegeheim als ein Krankenhaus. Kliniken haben die besseren Anwälte.
  • Das Pflegeheim muss sicherstellen, dass der Bewohner die notwendigen Folgetermine für die ambulante Nachsorge wahrnehmen kann. Dazu zählt insbesondere die Organisation des Transfers mitsamt ggf. notwendiger Begleitung. Ob der Bewohner das Angebot wahrnimmt, ist natürlich seine Entscheidung.
  • Zudem muss der behandelnde Hausarzt über die Rückkehr des Bewohners in das Pflegeheim informiert werden. Das macht Sinn, denn der Pflegebedürftige benötigt oftmals Folgerezepte. Normalerweise wird das Krankenhaus den Arzt eigenständig über alle relevanten medizinischen Entwicklungen unterrichten. Aber wer wird sich darauf schon verlassen wollen?
Mögliche Konfliktpunkte:
  • Mit einer “B-Wertung” reagiert der MDK, wenn sich das Pflegeteam nach der Rückkehr des Bewohners ein paar Tage Zeit lässt, um dessen Maßnahmenplanung auf den aktuellen Stand zu bringen.
  • Beispiel: Herr Müller ist gestürzt und musste im Krankenhaus operiert werden. Die Fraktur ist weitgehend ausgeheilt. Seit drei Tagen ist er wieder in der Einrichtung. Seine Mobilität bleibt wohl dauerhaft eingeschränkt. Er ist jetzt auf die Nutzung eines Gehwagens angewiesen. Allerdings findet sich in der Maßnahmenplanung dazu kein Eintrag.
  • Alle weiteren Mängel bringen mindestens eine Abwertung auf “C”.
    • Die Informationsweitergabe an das Krankenhaus erfolgt nur mündlich. Der Klinikaufenthalt dauerte länger als zwei Tage. Beispiel: Herr Maier erleidet einen Herzinfarkt. Der Rettungswagen ist schon nach wenigen Minuten da und fährt ihn samt Bezugspflegekraft in die Notaufnahme. Dort gibt die Pflegekraft alle relevanten Daten an das Krankenhauspersonal weiter. Im ganzen Trubel wird später im Pflegeheim aber vergessen, einen Überleitungsbogen auszufüllen und diesen nachträglich dem Krankenhaus zu senden.
    • Die Informationsübermittlung erfolgt. Allerdings fehlen wichtige Informationen. Die QPR zählt dazu z. B. Hinweise auf eine Demenz, eine notwendige Medikamenteneinnahme, besondere gesundheitliche Risiken sowie die Tagesstrukturierung bei kognitiv beeinträchtigten Bewohnern. Etwa hier: Frau Meier stürzt und wird in ein Krankenhaus überwiesen. Sie hatte vor drei Jahren eine Spenderniere erhalten und muss täglich Immunsuppressiva einnehmen. Diese Information fehlte im Überleitungsbogen. Der Arzt wundert sich über die typische Narbe und erkennt die Situation richtig.
    • Die Pflegekräfte haben es unterlassen, die Maßnahmenplanung nach der Rückkehr des Bewohners zu aktualisieren, obwohl sich der individuelle Pflegebedarf verändert hat. Beispiel: Frau Schulze leidet an Bauchschmerzen. Der Arzt überweist sie in ein Krankenhaus. Dort wird ein Kolonkarzinom diagnostiziert. Es erfolgt eine Teilresektion von Dickdarmanteilen. Frau Schulze erhält ein Kolostoma. Bereits seit fünf Wochen wohnt sie wieder im Pflegeheim. Der künstliche Darmausgang wird korrekt versorgt. Allerdings ist die Maßnahmenplanung noch auf dem Stand vor dem Krankenhausaufenthalt.
  • Und natürlich bietet das Thema Überleitung reichlich Stoff für Abwertungen auf “D”.
    • Es erfolgt keine Informationsweitergabe an das Krankenhaus. Beispiel: Herr Müller erleidet um zwei Uhr in der Nacht einen Schlaganfall. Die Nachtwache schafft es gerade so, den Notruf zu wählen, den Bewohner zu stabilisieren und den Transfer in das Krankenhaus provisorisch vorzubereiten. Für das Ausfüllen des Überleitungsbogens bleibt keine Zeit. Die Nachtwache verfasst eine Nachricht an die Bezugspflegekraft, den Bogen am nächsten Morgen nachzureichen. Allerdings ist die Pflegekraft noch für zwei Wochen im Sommerurlaub in Antalya. Niemand schreibt einen Überleitungsbogen.
    • Die tatsächlich geleistete Unterstützung nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus wurde nicht an den aktuellen Bedarf angepasst. Beispiel: Frau Müller hat ein Hirnaneurysma erlitten. Auch Operationen konnten die weitgehende Erblindung nicht abwenden. Frau Müller wohnt seit zwei Wochen wieder in ihrem Seniorenheim. Der MDK findet eine Frau vor, die ihr Zimmer nicht verlässt, weil sie sich unsicher fühlt. Sie klagt darüber, dass kein Mitarbeiter Zeit hat, um sie in den Aufenthaltsraum zu bringen. Ihre Frisur wirkt ungepflegt. Das Make-up ist schlecht ausgeführt. Frau Müller berichtet, dass sie sich mehr Unterstützung bei der Körperpflege wünscht, weil sie kaum etwas im Spiegel erkennen kann.



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