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MDK-Prüfung
(Qualitätsaspekt 4.3 / Unterstützung von versorgten Personen mit
herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen)
In
der bisherigen Transparenzprüfung spielt die Altersverwirrtheit keine
Rolle. Mit der neuen Qualitätskontrolle ändert sich das radikal. Der
aktualisierte Fragenkatalog erfasst nahezu alle Kernelemente des
Expertenstandards Demenz.
MDK-Prüfung
(Qualitätsaspekt 4.3 / Unterstützung von versorgten Personen mit
herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen)
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Hirnorganische Veränderungen (wie etwa
Demenzen) sowie psychische Erkrankungen führen häufig dazu, dass
Betroffene ein Verhalten zeigen, das andere Personen als
“herausfordernd” erleben. Betroffene schlagen um sich. Sie kratzen,
beißen, kneifen oder spucken. Manche Erkrankte schreien und schimpfen
ununterbrochen. Andere Betroffene sind lethargisch oder zeigen
selbstschädigendes Verhalten.
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Bis in die jüngere Vergangenheit beschränkte
sich die Versorgung dieser Senioren darauf, sie medikamentös ruhig zu
stellen oder gar zu fixieren. Erst seit den 90er-Jahren erlauben es
neue Therapieansätze, die Auslöser für die Verhaltensauffälligkeiten zu
verstehen und durch gezielte Interventionen zu lindern. Dazu zählt vor
allem das Modell der Validation der US-Amerikanerin Naomi Feil.
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Der MDK wird prüfen, ob die Versorgung den
Ansprüchen an eine wertschätzende Pflege gerecht wird. Zunächst sollen
Pflegekräfte die Risiken minimieren, die durch das Verhalten ausgelöst
werden. Sie verhindern also z. B. Selbstverletzungen und unterbinden
körperliche Übergriffe auf Dritte. Soweit dieses geht, soll das
herausfordernde Verhalten “eingegrenzt” werden; also etwa durch
Beschäftigungsangebote und andere Ablenkung. Gleichzeitig ist es
wichtig, das Wohlbefinden des Bewohners zu fördern. Fixierungen sind
damit also nicht gemeint.
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Als problematisch könnte es sich erweisen, dass
niemand so genau abgrenzen kann, was “herausfordernd erlebtes Verhalten
und psychische Problemlagen” sein sollen. Wie grenzt man sie von
“Altersschrullen” ab? Oder von temperamentvollen
Charaktereigenschaften? Im Prüfkatalog wird diese Definition versucht:
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“Es handelt sich um Verhaltensweisen, die
einen Hilfebedarf begründen, weil sie zu Gefährdungen führen oder eine
Beeinträchtigung für die betreffende Person oder ihre Umgebung
darstellen. Ein solches Verhalten entsteht beispielsweise durch
Situationen, die eine Überforderung für die versorgte Person mit sich
bringen, oder durch die fehlende Fähigkeit, mit emotionalen Impulsen
kontrolliert umzugehen. In der Regel sind solche Verhaltensprobleme mit
kognitiven Beeinträchtigungen verbunden, die zum Verlust der
Impulskontrolle und Selbststeuerungsfähigkeit führen. Angesprochen sind
aber auch psychische Problemlagen, die ebenfalls einen Hilfebedarf
begründen.”
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Gleich danach werden die unerwünschten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen aufgezählt:
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Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
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Nächtliche Unruhe
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Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
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Beschädigung von Gegenständen
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Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
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Verbale Aggression
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Andere vokale Auffälligkeiten
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Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
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Wahnvorstellungen
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Ängste
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Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
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Sozial inadäquate Verhaltensweisen
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Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Frage: Erfolgte eine
Erfassung der Verhaltensweisen der versorgten Person und eine darauf
aufbauende Einschätzung, ob aus dem Verhalten ein Unterstützungsbedarf
erwächst?
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Im ersten Schritt muss die Pflegekraft prüfen,
ob der Bewohner ein Verhalten zeigt, was als “herausfordernd”
bezeichnet werden kann. Entscheidend ist, ob das Handeln dazu führt,
dass Pflegekräfte eingreifen müssen, weil dem Bewohner oder seinem
Umfeld sonst ein Schaden entstehen könnte. Als Anhaltspunkte kann die
oben stehende Auflistung genutzt werden.
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Beispiel: Frau Cerny leidet unter einer
fortschreitenden Demenz, kann ihren Alltag aber noch recht gut
bewältigen. Problematisch gestaltet sich jedoch die zwischenmenschliche
Interaktion. Frau Cerny wird im Umgang mit Mitbewohnern immer wieder
verbal aggressiv. Schon vermeintlich geringe Anlässe führen dazu, dass
sie ihr Gegenüber mit einer Flut von Schimpfworten eindeckt. Unter
diesen Verbalattacken leiden auch Pflegekräfte, insbesondere bei der
Grundpflege. Frau Cerny schlägt die Hände der Mitarbeiter weg, greift
nach der Waschschüssel und wehrt sich gegen das Abtrocknen. Somit sind
zumindest zwei Kriterien erfüllt: “Verbale Aggression” sowie “Abwehr
pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen”. Die entstehenden
Risiken sind auch schnell benannt. Das Beschimpfen der Mitbewohner
führt z. B. zur sozialen Isolation und steigert das Risiko von
Handgreiflichkeiten mit anderen Senioren. Die Abwehr bei
Pflegemaßnahmen erschwert beispielsweise die Körperpflege.
Frage: Wurden
verhaltenswirksame Faktoren identifiziert und Maßnahmen eingeleitet, um
diese Faktoren zu begrenzen oder zu kompensieren?
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Mit dieser Frage werden viele Pflegeteams
während der Prüfung Probleme bekommen. “Neu” ist diese Frage nur
hinsichtlich des MDK-Fragenkatalogs. “Herausforderndes Verhalten” war
in der alten Transparenzprüfung kein wichtiges Thema. Ganz anders ist
die Lage für alle Pflegeheime, die den Expertenstandard
"Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" umsetzen.
In dieser Leitlinie ist die Ursachensuche ein zentrales Element.
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Dumm nur, dass in vielen Pflegeteams dieser
Expertenstandard lediglich hinsichtlich der Strukturqualität umgesetzt
wird. Das bedeutet: Es gibt ein wohlklingendes Konzept, ein paar
Beratungsprotokolle und dazu die Teilnahmebestätigungen von
In-House-Seminaren, bei denen eigentlich nur Kekse gegessen wurden.
Entsprechend überholt ist die Herangehensweise an das Problem. Bleiben
wir im obigen Beispiel:
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Die Pflegekraft beschäftigt sich primär mit
der Frage: “Was muss ich tun, damit ich Frau Cerny waschen kann, ohne
dass sie nach mir schlägt? Und wie verhindere ich, dass Frau Cerny
schon bei Nichtigkeiten so vom Leder zieht?”
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Ablenkung allein ist keine Lösung. Denn im
Grunde fühlt sich Frau Cerny völlig im Recht. Durch die Demenz hat sie
eine andere Sicht auf die Dinge. Sie wehrt sich ja nur. Sie will nicht
mit Fremden reden. Und sich schon gar nicht von denen waschen lassen.
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Genau hier erwartet der MDK, dass sich die
Pflegekraft darüber Gedanken macht, wo die Auslöser für das Verhalten
liegen. Ein Blick in die Bewohnerbiografie bringt oftmals erste
Erkenntnisse:
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Frau Cerny ist 1969 aus der Tschechoslowakei
geflüchtet. Ihr Mann war in Prag ein Anhänger der Reformbewegung. Nach
deren Niederschlagung wurden beide verhaftet. Frau Cerny war in der
Haft misshandelt worden und wurde bis zu ihrer Entlassung im
Gefängnishospital versorgt. Nach Aussage der Tochter hatte diese Zeit
prägenden Einfluss auf die Persönlichkeit ihrer Mutter. Selbst nach der
Ausreise nach Westdeutschland vermutete sie überall Spitzel. Die
einsetzende Demenz hat diese Ängste verstärkt. Kurz vor dem Umzug in
das Pflegeheim beschuldigte sie ihre langjährigen Nachbarn und sogar
den Hausmeister, für die tschechoslowakische Staatssicherheit StB zu
arbeiten.
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Zugegeben: So einfach lassen sich
Erklärungsmuster nicht immer finden. Oftmals bleibt trotz aller
Nachforschungen im Dunkeln, was die Verhaltensauffälligkeiten
verursacht hat. Deshalb fordert der MDK auch lediglich, dass die
Aufklärung zumindest versucht wird.
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Im nächsten Schritt prüft die Pflegekraft,
welche Maßnahmen geeignet sind, um das herausfordernde Verhalten zu
begrenzen oder zu kompensieren. In unserem Beispiel:
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Wenn Frau Cerny schimpft, flucht und droht,
hilft oftmals eine beruhigende Ansprache. Pflegekräfte sollten dafür
Themen wählen, die die Bewohnerin mit der Zeit nach der Übersiedlung
aus der Tschechoslowakei verbindet. In Westdeutschland hielt das
Ehepaar über Jahrzehnte Cocker Spaniel. Darüber spricht Frau Cerny
gerne. In ihrem Schrank befinden sich Fotoalben mit den Aufnahmen ihrer
Hunde. Wenn sie darin blättert, beruhigt sie sich.
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Gleichermaßen wichtig ist die Erfassung von Faktoren, die die Problematik verschlimmern.
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Beispiel: Frau Cerny reagiert empfindlich auf
alle Situationen, die ihr das Gefühl geben, eingesperrt zu sein. Dazu
zählt etwa das Herunterfahren der elektrischen Rollläden der Fenster.
Sie erträgt es auch nicht, in ein enges Badezimmer ohne Fenster
gebracht zu werden.
Frage: Erhält die
versorgte Person eine geeignete Unterstützung, um trotz der
Verhaltensproblematik Bedürfnisse zu befriedigen und Wohlbefinden zu
erleben?
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Nach der Informationssammlung wird die
Maßnahmenplanung erstellt. Hier muss die Pflegekraft nicht alles bis
ins Detail ausformulieren. Aber die großen Linien sollten erkennbar
sein. Alles Weitere wird im fachlichen Dialog zwischen der Pflegekraft
und dem MDK besprochen. Hier hakt der Prüfer gerne mal nach, ob der
Mitarbeiter die wichtigsten Konzepte zur Betreuung von Demenzpatienten
kennt, also etwa die Validation.
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Ganz wichtig ist die “persönliche Note” bei der
Pflegeplanung. 0815-Formulierungen, die für alle Bewohner passen, sind
hier fehl am Platz.
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Was macht Frau Cerny gerne? Das Betrachten
von Fotoalben mit Hunden füllt ja nicht den ganzen Tag. In unserem
Beispiel fühlt sich die Bewohnerin bei der Gartenarbeit wohl. Dort wird
nicht viel gesprochen, und sie kommt dennoch unter die Leute. Frau
Cerny vermutet auch nicht hinter jedem Busch die Spitzel der
Geheimpolizei.
Tipps:
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Für den richtigen Umgang mit Demenzpatienten gibt es verschiedene sehr interessante Veröffentlichungen:
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“Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der
Pflege von Menschen mit Demenz” vom Deutschen Netzwerk für
Qualitätsentwicklung in der Pflege (“DNQP”)
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“Rahmenempfehlungen zum Umgang mit
herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären
Altenhilfe” vom Bundesministerium für Gesundheit
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“Wittener Modell der Fallbesprechung bei
Menschen mit Demenz mit Hilfe des Innovativen-demenzorientierten
Assessmentsystems WELCOME-IdA” vom Deutschen Zentrum für
Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE)
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“Leitlinie FEM – Evidenzbasierte
Praxisleitlinie. Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in
der beruflichen Altenpflege” von der Leitlinie FEM.
Mögliche Konfliktpunkte:
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Bei den drohenden Abwertungen gilt auch hier:
Kleine Dokumentationslücken führen nur zu einer milden “B-Wertung”.
Voraussetzung dafür ist, dass der Bewohner in diesem Bereich keinen
nennenswerten Unterstützungsbedarf hat und somit auch keinen Schaden
erleidet.
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Alles Weitere führt mindestens zu einem “C”:
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Es erfolgt keine zutreffende Erfassung von
Verhaltensweisen. Beispiel: Der MDK zieht Herrn Müller in die
Kontrollgruppe. Dieser kommt ihnen schon auf dem Flur entgehen. Er
fragt: “Wer sind Sie?”. Der MDK-Prüfer nennt seinen Namen, seine
Aufgabe und den Grund des Besuchs. Fünf Minuten später fragt Herr
Müller erneut: “Wer sind Sie?” Und so geht das eine ganze
Dreiviertelstunde. Da der MDK-Prüfer davon ausgeht, dass dieses
Verhalten regelmäßig auftritt, hätte er gerne in der Dokumentation mehr
zu den Auffälligkeiten gelesen. Aber Fehlanzeige.
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Eine Erfassung erfolgte, aber keine
Bewertung, inwieweit die Verhaltensweisen für den Bewohner ein Problem
darstellen. Beispiel: Frau Meier leidet an einer Demenz, die in ihrem
Fall einen nahezu permanenten Laufzwang auslöst. Sie eilt ruhelos über
die Flure, bis sie die Erschöpfung zu einer Ruhepause auf einem Sessel
zwingt. Dann steht sie wieder auf. So vergeht Stunde um Stunde. Das
Pflegeteam hat alle Beobachtungen vorbildlich erfasst. Der MDK vermisst
jedoch die Problembeschreibung. Das erste Risiko wäre eigentlich recht
einfach zu finden: Ausweislich der Pflegedokumentation hat Frau Meier
in den letzten Monaten fast fünf Kilo verloren, was angesichts des
Energieverbrauchs niemanden wundert.
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Das Pflegeheim hat offenkundig nicht
versucht, verhaltensrelevante Faktoren zu identifizieren. Dazu zählen
etwa umgebungsbedingte Überforderungen, Tagesstruktur, nächtliche
Störungen, biografische Bezüge, Änderungen der Medikation sowie Trauer.
Beispiel: Der MDK nimmt Frau Schulze in Augenschein. Sie stößt
permanent schrille Schreie aus. Das stört natürlich auch den
MDK-Prüfer. Die Bezugspflegekraft weiß Rat. Sie nimmt einen alten Teddy
aus dem Regal und gibt diesen der Bewohnerin. Frau Schulze verstummt
augenblicklich und streichelt das Stofftier liebevoll. Der MDK-Prüfer
ist beeindruckt. Allerdings nur solange, bis er feststellt, dass diese
offenbar wirkungsvolle Maßnahme nicht als verhaltensrelevanter Faktor
benannt und dokumentiert ist.
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Danach geht es mit “D-Wertungen” weiter:
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Es erfolgt keine Unterstützung, die explizit
auf die Verhaltensweisen des Bewohners ausgerichtet ist. Beispiel: Herr
Müller zeigt sexuell enthemmtes Verhalten. Er zieht im
Gemeinschaftsraum die Hose und die Unterhose aus und entblößt sein
Geschlechtsteil. Eine langgediente Pflegekraft fand eine einfache
Lösung: Sie bindet ihm den Hosengürtel so um, dass die Gürtelschnalle
auf der Rückseite liegt. Er kann dadurch die Hose nicht öffnen. Problem
gelöst! Oder?
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Die Einrichtung reagiert ausschließlich mit
aktivitätsbegrenzenden Maßnahmen, obwohl andere Hilfen bei der
versorgten Person noch nicht zur Anwendung kamen und ihr Nutzen noch
nicht bewertet wurde. Beispiel: Herr Schmidt schmiert mit Kot. Der
Grund dafür ist nicht bekannt, was vermutlich daran liegt, dass niemand
bisher danach suchte. Stattdessen beschaffte die Einrichtung einen
reißfesten Pflegeoverall, der jede Selbstentkleidung unterbindet. Da
Herr Schmitt mit 1,60 Metern sehr klein ist, wählte die Pflegekraft ein
Modell für Frauen. Farbe “Erika”, ein Bordeaux-Rot mit Stich ins Rosa.
Über etwaige Beschwerden von Herrn Schmidt steht nichts in der
Dokumentation.
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