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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen)

Mit dem fünften Qualitätsbereich geht die Prüfung in den Endspurt. Alle wichtigen Informationen haben MDK-Mitarbeiter bereits zuvor gesammelt. Jetzt werden etwaige Schwachpunkte bewertet.


MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen)


  • Der fünfte der sechs Qualitätsbereiche dient dazu, überall dort tiefer zu graben, wo der MDK Mängel vermutet. Die neue Prüfung konzentriert sich zwar auf die Ergebnisqualität, belässt es aber nicht dabei. Wenn die Versorgung an den Bedürfnissen und an den Wünschen der Bewohner vorbei geht, kann das auch an strukturellen Mängeln liegen.
  • Der fünfte Qualitätsbereich wird am Ende der Prüfung angegangen. Zuvor haben die MDK-Prüfer bereits neun Bewohner besucht. Diese wurden für die Stichprobe ausgewählt. Die Daten für die Qualitätsbereiche eins bis vier sind somit alle erfasst und werden jetzt für eine bereichsübergreifende Schwachstellenanalyse zusammengeführt. Eine darüber hinausgehende Informationserhebung ist zumeist nicht mehr notwendig.
  • Für diesen Schritt treffen sich alle MDK-Prüfer zu einem Teamgespräch. Die Einrichtung stellt dem Medizinischen Dienst dafür einen ruhigen Raum zur Verfügung. Mitarbeiter des Pflegeheims sind bei dem Gespräch nicht anwesend, da sich der MDK nicht in die Karten schauen lassen will. Üblicherweise dauert das Teamgespräch eine Dreiviertelstunde. Die genaue Zeitspanne ist abhängig vom Umfang der Defizite. Im Idealfall gibt es nicht viel zu besprechen. Das Meeting ist dann nach zehn Minuten beendet. Wenn jedoch die MDK-Mitarbeiter auch nach eineinhalb Stunden das Büro nicht verlassen, ist das ein ziemlich schlechtes Zeichen.
  • Im Abschlussgespräch wird der MDK seine Eindrücke vortragen. Für alle der fünf Aspekte dieses Qualitätsbereichs zieht der MDK ein Zwischenfazit. Sind die MDK-Mitarbeiter auf relevante Mängel gestoßen, schließt sich eine Beratung an. Der Medizinische Dienst zeigt dann Wege auf, wie sich die vorhandenen Schwachstellen beseitigen lassen. Diese Aussprache soll kollegial und auf Augenhöhe erfolgen. So verspricht es der MDK. Wir werden es erleben.
  • Naturgemäß entwickeln sich lebhafte Diskussionen. Kommen die Pflegedienstleitung und die Heimleitung zu anderen Einschätzungen als der MDK, sollten sie diese offen mitteilen. Abweichende Sichtweisen der Einrichtung werden schriftlich aufgenommen. Das kann später noch wichtig werden.
  • Die Ergebnisse des fünften Qualitätsbereichs werden nicht im Internet veröffentlicht. Dieser Abschnitt unterliegt somit nicht der Bewertungssystematik, die für die Bereiche eins bis vier genutzt werden. Es gibt keine “A-”, “B-”, “C-” und “D-Wertungen”. Es bleiben nur zwei Optionen: “keine Defizite festgestellt” sowie “Defizite festgestellt”.
  • Der Prüfbericht wird an die Landesverbände der Pflegekassen weitergeleitet, die über die nächsten Schritte und ggf. über Sanktionen entscheiden. Sollte sich die Einrichtung dagegen juristisch wehren, dient der Prüfbericht als zentrales Beweismittel.
  • Im Vergleich zur alten Transparenzprüfung wurde der Strukturteil deutlich reduziert. Er muss auch nicht mehr komplett vom MDK-Team bearbeitet werden, sondern nur bei Auffälligkeiten. Erste-Hilfe-Schulungen, das Beschwerdemanagement oder das Aufhängen von Speiseplänen interessieren den MDK nicht mehr, solange am Ende das Ergebnis stimmt. Die üblichen “Optimierungsstrategien” zur Verbesserung der Bewertung funktionieren nicht mehr. Zuvor konnten Pflegeheime mit allerlei Konzepten glänzen, etwa mit einem Einrichtungskonzept, mit einem Pflegekonzept oder mit einem Einarbeitungskonzept. All dieses Papier ist jetzt nichts mehr wert, wenn die tatsächliche Pflege mangelhaft ist.
Frage: Erfolgt in der Einrichtung eine fachgerechte Risikoerfassung sowie eine fachgerechte Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken und Vermeidung von Gefährdungen der versorgten Person?
  • Der erste Qualitätsaspekt konzentriert sich auf die gesundheitlichen Risiken und Gefährdungen des Bewohners. Der MDK erwartet, dass zunächst alle Bedrohungen eingeschätzt werden. Gleichzeitig muss das Pflegeteam zentrale Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners erfassen. Darauf basierend werden dann wirksame Maßnahmen geplant und umgesetzt, um die Gefahren zu minimieren oder besser gleich komplett zu vermeiden.
  • Das Themenfeld ist sehr breit gewählt. Es umfasst alle bereits zuvor behandelten Qualitätsaspekte. Also:
    • Mobilität
    • Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
    • Körperpflege
    • Wundversorgung
    • Medikamentöse Therapie
    • Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen.
  • Dieses ist aber keine vollständige Liste. Die bisweilen unpräzise formulierte Prüfanleitung lässt dem MDK sehr viel Raum für Interpretationen. Letztlich kann der Medizinische Dienst fast jedes Thema auf den Tisch bringen, bei dem er Mängel vermutet. Selbst das Gebot, keine zusätzlichen Daten mehr zu sammeln, lässt sich bei Bedarf übergehen. Denn auf die nachträgliche Recherche soll der MDK lediglich “im Regelfall” verzichten. Im Ausnahmefall wird ein wenig nachgebohrt. Daten, die während der individuell bewohnerbezogenen Prüfung gesammelt wurden, sind “vorrangig” zu beachten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass andere Daten ebenfalls nutzbar sind, wenn auch nur “nachrangig”. Zufallsbefunde bleiben ausdrücklich zulässig, also alle Mängel, auf die ein Prüfer trifft, wenn er sich im Haus bewegt und die Mitarbeiter bei Fehlern beobachtet. Rein zufällig, versteht sich.
  • Ein Beispiel dafür: Es ist Hochsommer und entsprechend warm. Ein MDK-Prüfer hat den ersten Bewohner der Stichprobe besucht und ist auf dem Weg zum nächsten Pflegebedürftigen. Er durchquert die Wohnbereiche und kommt an mehreren “Getränke-Inseln” vorbei. Diese stehen an bevorzugten Plätzen für Geselligkeit. Laut Eigenwerbung der Einrichtung gibt es hier Wasser, Tee, Kaffee und Obst zur Selbstbedienung. Außerdem sollen Wohnbereichsassistenten zum Anreichen bereitstehen. Das Problem: Der Kaffee ist kalt. Der Tee auch. Die Wasserkästen sind ein Fall für den Leergutautomaten. Um das Obst kreisen die Fruchtfliegen. Und keine Spur von den Wohnbereichsassistenten.
  • Der MDK wird alle bei den Einzelprüfungen aufgestöberten Mängel sowie die Zufallsbefunde Revue passieren lassen. Gibt es ein Muster? Dreh- und Angelpunkte sind die zahlreichen Expertenstandards, deren vollständige Umsetzung die Einrichtung sicherstellen muss. Dafür indes sind allerlei organisatorische Maßnahmen notwendig, beginnend mit dem Beratungsmaterial für Bewohner und Angehörige über die Beschaffung der Hilfsmittel bis hin zur Weiterbildung des eigenen Personals. Erst wenn die Strukturqualität stimmt, ist eine gute Ergebnisqualität möglich.
  • Vermissen Sie in diesem Qualitätsbereich den “roten Faden”? Also einen eindeutigen Fragenkatalog, auf den man sich Schritt für Schritt vorbereiten kann. So bequem wie bei der alten Transparenzprüfung. Genau das jedoch ist die Intention der neuen MDK-Prüfung, deren Schwerpunkt nicht mehr in der Bewertung bürokratischer Prozesse liegen soll.
  • Spätestens im fünften Qualitätsbereich wird der Verlauf der Prüfung für die Pflegeeinrichtung vollends unvorhersehbar. Viel hängt davon ab, ob die Prüfer ihren erheblichen Interpretationsspielraum nutzen. Die Pflegedienstleitung kann sich nicht mal mehr damit trösten, dass der Schrecken der Prüfung am nächsten Morgen vorbei ist. Das MDK-Formular “Beurteilung auf der Einrichtungsebene” ist zeitlich überaus flexibel. Es bietet Platz für gleich drei Prüfungstage.



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