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MDK-Prüfung
(Qualitätsaspekt 5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen)
Mit
dem fünften Qualitätsbereich geht die Prüfung in den Endspurt. Alle
wichtigen Informationen haben MDK-Mitarbeiter bereits zuvor gesammelt.
Jetzt werden etwaige Schwachpunkte bewertet.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.1 Abwehr von Risiken und Gefährdungen)
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Der fünfte der sechs Qualitätsbereiche dient
dazu, überall dort tiefer zu graben, wo der MDK Mängel vermutet. Die
neue Prüfung konzentriert sich zwar auf die Ergebnisqualität, belässt
es aber nicht dabei. Wenn die Versorgung an den Bedürfnissen und an den
Wünschen der Bewohner vorbei geht, kann das auch an strukturellen
Mängeln liegen.
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Der fünfte Qualitätsbereich wird am Ende der
Prüfung angegangen. Zuvor haben die MDK-Prüfer bereits neun Bewohner
besucht. Diese wurden für die Stichprobe ausgewählt. Die Daten für die
Qualitätsbereiche eins bis vier sind somit alle erfasst und werden
jetzt für eine bereichsübergreifende Schwachstellenanalyse
zusammengeführt. Eine darüber hinausgehende Informationserhebung ist
zumeist nicht mehr notwendig.
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Für diesen Schritt treffen sich alle MDK-Prüfer
zu einem Teamgespräch. Die Einrichtung stellt dem Medizinischen Dienst
dafür einen ruhigen Raum zur Verfügung. Mitarbeiter des Pflegeheims
sind bei dem Gespräch nicht anwesend, da sich der MDK nicht in die
Karten schauen lassen will. Üblicherweise dauert das Teamgespräch eine
Dreiviertelstunde. Die genaue Zeitspanne ist abhängig vom Umfang der
Defizite. Im Idealfall gibt es nicht viel zu besprechen. Das Meeting
ist dann nach zehn Minuten beendet. Wenn jedoch die MDK-Mitarbeiter
auch nach eineinhalb Stunden das Büro nicht verlassen, ist das ein
ziemlich schlechtes Zeichen.
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Im Abschlussgespräch wird der MDK seine
Eindrücke vortragen. Für alle der fünf Aspekte dieses Qualitätsbereichs
zieht der MDK ein Zwischenfazit. Sind die MDK-Mitarbeiter auf relevante
Mängel gestoßen, schließt sich eine Beratung an. Der Medizinische
Dienst zeigt dann Wege auf, wie sich die vorhandenen Schwachstellen
beseitigen lassen. Diese Aussprache soll kollegial und auf Augenhöhe
erfolgen. So verspricht es der MDK. Wir werden es erleben.
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Naturgemäß entwickeln sich lebhafte
Diskussionen. Kommen die Pflegedienstleitung und die Heimleitung zu
anderen Einschätzungen als der MDK, sollten sie diese offen mitteilen.
Abweichende Sichtweisen der Einrichtung werden schriftlich aufgenommen.
Das kann später noch wichtig werden.
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Die Ergebnisse des fünften Qualitätsbereichs
werden nicht im Internet veröffentlicht. Dieser Abschnitt unterliegt
somit nicht der Bewertungssystematik, die für die Bereiche eins bis
vier genutzt werden. Es gibt keine “A-”, “B-”, “C-” und “D-Wertungen”.
Es bleiben nur zwei Optionen: “keine Defizite festgestellt” sowie
“Defizite festgestellt”.
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Der Prüfbericht wird an die Landesverbände der
Pflegekassen weitergeleitet, die über die nächsten Schritte und ggf.
über Sanktionen entscheiden. Sollte sich die Einrichtung dagegen
juristisch wehren, dient der Prüfbericht als zentrales Beweismittel.
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Im Vergleich zur alten Transparenzprüfung wurde
der Strukturteil deutlich reduziert. Er muss auch nicht mehr komplett
vom MDK-Team bearbeitet werden, sondern nur bei Auffälligkeiten.
Erste-Hilfe-Schulungen, das Beschwerdemanagement oder das Aufhängen von
Speiseplänen interessieren den MDK nicht mehr, solange am Ende das
Ergebnis stimmt. Die üblichen “Optimierungsstrategien” zur Verbesserung
der Bewertung funktionieren nicht mehr. Zuvor konnten Pflegeheime mit
allerlei Konzepten glänzen, etwa mit einem Einrichtungskonzept, mit
einem Pflegekonzept oder mit einem Einarbeitungskonzept. All dieses
Papier ist jetzt nichts mehr wert, wenn die tatsächliche Pflege
mangelhaft ist.
Frage: Erfolgt in
der Einrichtung eine fachgerechte Risikoerfassung sowie eine
fachgerechte Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von
Risiken und Vermeidung von Gefährdungen der versorgten Person?
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Der erste Qualitätsaspekt konzentriert sich auf
die gesundheitlichen Risiken und Gefährdungen des Bewohners. Der MDK
erwartet, dass zunächst alle Bedrohungen eingeschätzt werden.
Gleichzeitig muss das Pflegeteam zentrale Wünsche und Bedürfnisse des
Bewohners erfassen. Darauf basierend werden dann wirksame Maßnahmen
geplant und umgesetzt, um die Gefahren zu minimieren oder besser gleich
komplett zu vermeiden.
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Das Themenfeld ist sehr breit gewählt. Es umfasst alle bereits zuvor behandelten Qualitätsaspekte. Also:
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Mobilität
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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
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Körperpflege
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Wundversorgung
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Medikamentöse Therapie
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Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen.
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Dieses ist aber keine vollständige Liste. Die
bisweilen unpräzise formulierte Prüfanleitung lässt dem MDK sehr viel
Raum für Interpretationen. Letztlich kann der Medizinische Dienst fast
jedes Thema auf den Tisch bringen, bei dem er Mängel vermutet. Selbst
das Gebot, keine zusätzlichen Daten mehr zu sammeln, lässt sich bei
Bedarf übergehen. Denn auf die nachträgliche Recherche soll der MDK
lediglich “im Regelfall” verzichten. Im Ausnahmefall wird ein wenig
nachgebohrt. Daten, die während der individuell bewohnerbezogenen
Prüfung gesammelt wurden, sind “vorrangig” zu beachten. Das bedeutet im
Umkehrschluss, dass andere Daten ebenfalls nutzbar sind, wenn auch nur
“nachrangig”. Zufallsbefunde bleiben ausdrücklich zulässig, also alle
Mängel, auf die ein Prüfer trifft, wenn er sich im Haus bewegt und die
Mitarbeiter bei Fehlern beobachtet. Rein zufällig, versteht sich.
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Ein Beispiel dafür: Es ist Hochsommer und
entsprechend warm. Ein MDK-Prüfer hat den ersten Bewohner der
Stichprobe besucht und ist auf dem Weg zum nächsten Pflegebedürftigen.
Er durchquert die Wohnbereiche und kommt an mehreren “Getränke-Inseln”
vorbei. Diese stehen an bevorzugten Plätzen für Geselligkeit. Laut
Eigenwerbung der Einrichtung gibt es hier Wasser, Tee, Kaffee und Obst
zur Selbstbedienung. Außerdem sollen Wohnbereichsassistenten zum
Anreichen bereitstehen. Das Problem: Der Kaffee ist kalt. Der Tee auch.
Die Wasserkästen sind ein Fall für den Leergutautomaten. Um das Obst
kreisen die Fruchtfliegen. Und keine Spur von den
Wohnbereichsassistenten.
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Der MDK wird alle bei den Einzelprüfungen
aufgestöberten Mängel sowie die Zufallsbefunde Revue passieren lassen.
Gibt es ein Muster? Dreh- und Angelpunkte sind die zahlreichen
Expertenstandards, deren vollständige Umsetzung die Einrichtung
sicherstellen muss. Dafür indes sind allerlei organisatorische
Maßnahmen notwendig, beginnend mit dem Beratungsmaterial für Bewohner
und Angehörige über die Beschaffung der Hilfsmittel bis hin zur
Weiterbildung des eigenen Personals. Erst wenn die Strukturqualität
stimmt, ist eine gute Ergebnisqualität möglich.
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Vermissen Sie in diesem Qualitätsbereich den
“roten Faden”? Also einen eindeutigen Fragenkatalog, auf den man sich
Schritt für Schritt vorbereiten kann. So bequem wie bei der alten
Transparenzprüfung. Genau das jedoch ist die Intention der neuen
MDK-Prüfung, deren Schwerpunkt nicht mehr in der Bewertung
bürokratischer Prozesse liegen soll.
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Spätestens im fünften Qualitätsbereich wird der
Verlauf der Prüfung für die Pflegeeinrichtung vollends unvorhersehbar.
Viel hängt davon ab, ob die Prüfer ihren erheblichen
Interpretationsspielraum nutzen. Die Pflegedienstleitung kann sich
nicht mal mehr damit trösten, dass der Schrecken der Prüfung am
nächsten Morgen vorbei ist. Das MDK-Formular “Beurteilung auf der
Einrichtungsebene” ist zeitlich überaus flexibel. Es bietet Platz für
gleich drei Prüfungstage.
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