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MDK-Prüfung
(Qualitätsaspekt 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen)
Anders
als die Heimaufsicht konnte der MDK Hygienemängel bislang kaum
sanktionieren. Prüfungsrelevant waren bislang primär die strukturellen
Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Der Kontrollauftrag wird sich
zukünftig auf die Bewohnerebene verschieben. Auf alte Fragen gibt es
somit neue Antworten.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen)
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Bereits in verschiedenen anderen
Qualitätsaspekten spielt die Hygiene eine wichtige Nebenrolle, etwa bei
der Kontinenzförderung, bei der Körperpflege oder bei der
Wundversorgung. Im Punkt 5.3 steht die Hygiene nun allein im
Mittelpunkt. Der MDK fordert, dass grundlegende Anforderungen erfüllt
werden, um Keimübertragungen zu verhindern.
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Diese Fragestellung ist bewusst sehr weit
gefasst. Der Medizinische Dienst wünscht sich ein Allzweckwerkzeug, um
auf sämtliche Hygienemängel reagieren zu können. Dazu zählen vorrangig
solche Nachlässigkeiten, die der Prüfer beim Besuch der Bewohner aus
der Stichprobe feststellt. Hinzu kommen Befunde, die während des
Besuchs zufällig gemacht werden, etwa beim Blick in die Funktionsräume.
Immerhin: Die MDK-Prüfer werden nach Ende der Stichprobenprüfung nicht
durch das Haus schwärmen und wie die Heimaufsicht gezielt nach
Hygienemängeln suchen. Die Prüfungsrichtlinien sehen keine erneute
Informationserfassung vor.
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Die Ergebnisse fließen direkt in den
Prüfbericht ein, der den Landesverbänden der Pflegekassen zugeleitet
wird. Treten relevante Mängel auf, werden die Einrichtungen durch
“sanften” Druck dazu motiviert, alle Schwachstellen zeitnah zu
beseitigen.
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Ist unter solchen Bedingungen eine gezielte
Vorbereitung möglich? Zumindest teilweise. Denn auch MDK-Mitarbeiter
werden alte Gewohnheiten nicht ohne Weiteres ablegen. Im Fall der
Hygieneprüfung werden sie sich zunächst auf solche Kriterien
konzentrieren, die bereits in der alten Transparenzprüfung im Fokus
standen. Allerdings bringt die Umstellung von der Struktur- auf die
Ergebnisqualität erhebliche Änderungen mit sich. Bislang konnten
Pflegeteams damit punkten, dass sie einen Ordner voller
Hygienekonzepte, Reinigungspläne und Standards vorlegen. Im besten Fall
kontrollierte der MDK, ob den Mitarbeitern die wichtigsten Inhalte
bekannt sind. Dieser Ansatz ist wenig aussagekräftig und wird in der
neuen Prüfung nicht weiterverfolgt.
Frage: Werden in der Einrichtung die grundlegenden Hygieneanforderungen eingehalten?
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Zukünftig steht die Frage im Mittelpunkt, in
welchem Maß der Bewohner vor Krankheitserregern geschützt wird. In
zahlreichen Qualitätsaspekten droht sonst eine Abwertung. Ein paar
Beispiele:
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Bei der Körperpflege führt jede gefundene
Hautschädigung zu einer “D-Wertung”, wenn diese mutmaßlich durch
Hygienemängel verursacht wurde.
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Bei der Stomaversorgung kommt es zur “D-Wertung”, wenn Hygieneanforderungen ignoriert werden.
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Fast jede Infektion eines Hautdefekts wird als “nicht fachgerechte Wundversorgung” gewertet und mit einem “D” quittiert.
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Den ersten Eindruck bekommt der Prüfer schon,
wenn er die Einrichtung betritt und sich über die Wohnbereiche bewegt.
Riecht es angenehm und frisch? Oder weht eine aparte Mischung aus Chlor
und Fäkalien um die Nase? Wirkt die Wohnumgebung sauber und aufgeräumt?
Kommt es bereits hier zu Mängeln, hat die Einrichtung schon verloren.
Mit Recht. Die Prüfung wird immerhin einen Tag vorab angekündigt. Wer
sich trotzdem mit überquellenden Mülleimern, Urinflecken auf dem Boden
und leeren Desinfektionsmittelspendern erwischen lässt, ist selbst
schuld.
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Bislang folgte als zweiter Schritt der Blick in
das QM-Handbuch. Dieser Punkt wird jetzt zumeist entfallen, weil sich
der MDK nicht mehr sonderlich für bedrucktes Papier interessiert.
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Nehmen wir beispielhaft die
Händedesinfektion. Ob sich im Hygieneordner dafür ein Standard findet,
ist zweitrangig. Viel interessanter für den Prüfer ist es, die
Mitarbeiter der Einrichtung bei der Händehygiene zu beobachten. Wurde
die Einwirkzeit beachtet? Werden auch die Fingerspitzen und der
Handrücken keimfrei gemacht?
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Noch spannender ist es natürlich, wenn ein
Bewohner mit MRSA-Besiedelung in die Stichprobe aufgenommen wird. Je
nach individuellem Zustand sind hier sehr strikte Vorsichtsmaßnahmen
notwendig, etwa Schutzkittel, Mundschutz sowie Einmalhandschuhe. Hier
wird jeder MDK-Prüfer der Pflegekraft gerne für einige Minuten über die
Schulter sehen.
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Den Prüfer interessiert sicherlich auch der
Umgang mit Sterilgut sowie die Entsorgung kontagiöser oder
kontaminierter Gegenstände, da sich etwaige Mängel hier schnell finden
und gut belegen lassen. Verdächtig ist es überdies, wenn im Wohnbereich
ein Mangel an Einmalhandschuhen und an anderer Schutzkleidung herrscht.
Und wie schon in der alten Transparenzprüfung kann der MDK-Prüfer sich
im Dialog mit einer “zufällig” ausgewählten Pflegekraft davon
überzeugen, ob diese über die notwendigen Hygienekenntnisse verfügt.
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Der Ablauf der Prüfung wird von zwei Faktoren abhängen, die beide außerhalb des Einflussbereichs der Einrichtung liegen:
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Die Infektionsprophylaxe ist thematisch weit
gefächert. Praktisch jede Pflegemaßnahme hat einen Hygienebezug. Ob der
MDK genau hier über einen Mangel stolpert, ist mehr oder weniger
Glückssache.
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Viel hängt davon ab, ob sich der MDK-Prüfer
überhaupt für Hygienefragen interessiert und ob er über die notwendigen
Qualifikationen verfügt. Das ist bereits bei der alten
Transparenzprüfung spürbar. In einem Jahr nehmen die Kontrolleure das
Hygienemanagement akribisch unter die Lupe. Im Folgejahr kommen andere
Prüfer, die das Thema im Vorbeigehen abhaken.
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Maß aller Dinge bleiben weiterhin die
“RKI-Vorgaben”, genauer gesagt die Hygienerichtlinien der dort
angesiedelten Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).
Unser Tipp: Tun Sie so, als handelt es sich dabei um einen
Expertenstandard. Prüfen Sie strukturiert alle Abläufe. Liegen
Schwächen auf der Struktur-, Prozess- oder Ergebnisebene vor? Gehen Sie
so vor, wie Sie es auch bei der Dekubitusprophylaxe oder bei der
Sturzprophylaxe tun würden. Handlungsbedarf besteht erfahrungsgemäß vor
allem im Bereich der Mitarbeiterschulung. Hier kann die
Pflegedienstleitung etwa auf Mitarbeitervisiten setzen, um
Qualifizierungslücken zu finden und ggf. Nachschulungen anzusetzen. Das
alles aber strikt ergebnisorientiert! Bislang reicht es für Mitarbeiter
aus, die Zeit im Seminar abzusitzen, Kekse zu futtern und dem
Feierabend entgegenzudämmern. Hauptsache, die Teilnehmerliste ist
ausgefüllt und abgestempelt. Jetzt sollte die Pflegedienstleitung dafür
sorgen, dass die Mitarbeiter auch wirklich zuhören und etwas dabei
lernen. Der MDK wird das prüfen. Eine übermüdete Nachtwache nach
Schichtende auch noch in ein Seminar zu stecken, ist also keine
wirklich gute Idee mehr.
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Und noch ein Tipp: Vor allem drei Themen hat
der MDK in den letzten Jahren mit einer wirklich erstaunlichen
Konsequenz kontrolliert: “Katheterassoziierte Harnwegsinfektionen”,
“Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen” sowie “nosokomiale
beatmungsassoziierte Pneumonie”. Sie können mit Sicherheit davon
ausgehen, dass diese drei Problemfelder auch nach der Umstellung der
Prüfung ganz oben auf der Liste stehen.
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