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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen)

Anders als die Heimaufsicht konnte der MDK Hygienemängel bislang kaum sanktionieren. Prüfungsrelevant waren bislang primär die strukturellen Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe. Der Kontrollauftrag wird sich zukünftig auf die Bewohnerebene verschieben. Auf alte Fragen gibt es somit neue Antworten.


MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen)


  • Bereits in verschiedenen anderen Qualitätsaspekten spielt die Hygiene eine wichtige Nebenrolle, etwa bei der Kontinenzförderung, bei der Körperpflege oder bei der Wundversorgung. Im Punkt 5.3 steht die Hygiene nun allein im Mittelpunkt. Der MDK fordert, dass grundlegende Anforderungen erfüllt werden, um Keimübertragungen zu verhindern.
  • Diese Fragestellung ist bewusst sehr weit gefasst. Der Medizinische Dienst wünscht sich ein Allzweckwerkzeug, um auf sämtliche Hygienemängel reagieren zu können. Dazu zählen vorrangig solche Nachlässigkeiten, die der Prüfer beim Besuch der Bewohner aus der Stichprobe feststellt. Hinzu kommen Befunde, die während des Besuchs zufällig gemacht werden, etwa beim Blick in die Funktionsräume. Immerhin: Die MDK-Prüfer werden nach Ende der Stichprobenprüfung nicht durch das Haus schwärmen und wie die Heimaufsicht gezielt nach Hygienemängeln suchen. Die Prüfungsrichtlinien sehen keine erneute Informationserfassung vor.
  • Die Ergebnisse fließen direkt in den Prüfbericht ein, der den Landesverbänden der Pflegekassen zugeleitet wird. Treten relevante Mängel auf, werden die Einrichtungen durch “sanften” Druck dazu motiviert, alle Schwachstellen zeitnah zu beseitigen.
  • Ist unter solchen Bedingungen eine gezielte Vorbereitung möglich? Zumindest teilweise. Denn auch MDK-Mitarbeiter werden alte Gewohnheiten nicht ohne Weiteres ablegen. Im Fall der Hygieneprüfung werden sie sich zunächst auf solche Kriterien konzentrieren, die bereits in der alten Transparenzprüfung im Fokus standen. Allerdings bringt die Umstellung von der Struktur- auf die Ergebnisqualität erhebliche Änderungen mit sich. Bislang konnten Pflegeteams damit punkten, dass sie einen Ordner voller Hygienekonzepte, Reinigungspläne und Standards vorlegen. Im besten Fall kontrollierte der MDK, ob den Mitarbeitern die wichtigsten Inhalte bekannt sind. Dieser Ansatz ist wenig aussagekräftig und wird in der neuen Prüfung nicht weiterverfolgt.
Frage: Werden in der Einrichtung die grundlegenden Hygieneanforderungen eingehalten?
  • Zukünftig steht die Frage im Mittelpunkt, in welchem Maß der Bewohner vor Krankheitserregern geschützt wird. In zahlreichen Qualitätsaspekten droht sonst eine Abwertung. Ein paar Beispiele:
    • Bei der Körperpflege führt jede gefundene Hautschädigung zu einer “D-Wertung”, wenn diese mutmaßlich durch Hygienemängel verursacht wurde.
    • Bei der Stomaversorgung kommt es zur “D-Wertung”, wenn Hygieneanforderungen ignoriert werden.
    • Fast jede Infektion eines Hautdefekts wird als “nicht fachgerechte Wundversorgung” gewertet und mit einem “D” quittiert.
  • Den ersten Eindruck bekommt der Prüfer schon, wenn er die Einrichtung betritt und sich über die Wohnbereiche bewegt. Riecht es angenehm und frisch? Oder weht eine aparte Mischung aus Chlor und Fäkalien um die Nase? Wirkt die Wohnumgebung sauber und aufgeräumt? Kommt es bereits hier zu Mängeln, hat die Einrichtung schon verloren. Mit Recht. Die Prüfung wird immerhin einen Tag vorab angekündigt. Wer sich trotzdem mit überquellenden Mülleimern, Urinflecken auf dem Boden und leeren Desinfektionsmittelspendern erwischen lässt, ist selbst schuld.
  • Bislang folgte als zweiter Schritt der Blick in das QM-Handbuch. Dieser Punkt wird jetzt zumeist entfallen, weil sich der MDK nicht mehr sonderlich für bedrucktes Papier interessiert.
    • Nehmen wir beispielhaft die Händedesinfektion. Ob sich im Hygieneordner dafür ein Standard findet, ist zweitrangig. Viel interessanter für den Prüfer ist es, die Mitarbeiter der Einrichtung bei der Händehygiene zu beobachten. Wurde die Einwirkzeit beachtet? Werden auch die Fingerspitzen und der Handrücken keimfrei gemacht?
    • Noch spannender ist es natürlich, wenn ein Bewohner mit MRSA-Besiedelung in die Stichprobe aufgenommen wird. Je nach individuellem Zustand sind hier sehr strikte Vorsichtsmaßnahmen notwendig, etwa Schutzkittel, Mundschutz sowie Einmalhandschuhe. Hier wird jeder MDK-Prüfer der Pflegekraft gerne für einige Minuten über die Schulter sehen.
  • Den Prüfer interessiert sicherlich auch der Umgang mit Sterilgut sowie die Entsorgung kontagiöser oder kontaminierter Gegenstände, da sich etwaige Mängel hier schnell finden und gut belegen lassen. Verdächtig ist es überdies, wenn im Wohnbereich ein Mangel an Einmalhandschuhen und an anderer Schutzkleidung herrscht. Und wie schon in der alten Transparenzprüfung kann der MDK-Prüfer sich im Dialog mit einer “zufällig” ausgewählten Pflegekraft davon überzeugen, ob diese über die notwendigen Hygienekenntnisse verfügt.
  • Der Ablauf der Prüfung wird von zwei Faktoren abhängen, die beide außerhalb des Einflussbereichs der Einrichtung liegen:
  • Die Infektionsprophylaxe ist thematisch weit gefächert. Praktisch jede Pflegemaßnahme hat einen Hygienebezug. Ob der MDK genau hier über einen Mangel stolpert, ist mehr oder weniger Glückssache.
  • Viel hängt davon ab, ob sich der MDK-Prüfer überhaupt für Hygienefragen interessiert und ob er über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Das ist bereits bei der alten Transparenzprüfung spürbar. In einem Jahr nehmen die Kontrolleure das Hygienemanagement akribisch unter die Lupe. Im Folgejahr kommen andere Prüfer, die das Thema im Vorbeigehen abhaken.
  • Maß aller Dinge bleiben weiterhin die “RKI-Vorgaben”, genauer gesagt die Hygienerichtlinien der dort angesiedelten Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Unser Tipp: Tun Sie so, als handelt es sich dabei um einen Expertenstandard. Prüfen Sie strukturiert alle Abläufe. Liegen Schwächen auf der Struktur-, Prozess- oder Ergebnisebene vor? Gehen Sie so vor, wie Sie es auch bei der Dekubitusprophylaxe oder bei der Sturzprophylaxe tun würden. Handlungsbedarf besteht erfahrungsgemäß vor allem im Bereich der Mitarbeiterschulung. Hier kann die Pflegedienstleitung etwa auf Mitarbeitervisiten setzen, um Qualifizierungslücken zu finden und ggf. Nachschulungen anzusetzen. Das alles aber strikt ergebnisorientiert! Bislang reicht es für Mitarbeiter aus, die Zeit im Seminar abzusitzen, Kekse zu futtern und dem Feierabend entgegenzudämmern. Hauptsache, die Teilnehmerliste ist ausgefüllt und abgestempelt. Jetzt sollte die Pflegedienstleitung dafür sorgen, dass die Mitarbeiter auch wirklich zuhören und etwas dabei lernen. Der MDK wird das prüfen. Eine übermüdete Nachtwache nach Schichtende auch noch in ein Seminar zu stecken, ist also keine wirklich gute Idee mehr.
  • Und noch ein Tipp: Vor allem drei Themen hat der MDK in den letzten Jahren mit einer wirklich erstaunlichen Konsequenz kontrolliert: “Katheterassoziierte Harnwegsinfektionen”, “Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen” sowie “nosokomiale beatmungsassoziierte Pneumonie”. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese drei Problemfelder auch nach der Umstellung der Prüfung ganz oben auf der Liste stehen.



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