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MDK-Prüfung
(Qualitätsaspekt 5.4 Hilfsmittelversorgung)
Das
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands enthält mittlerweile
mehr als 30.000 gelistete Produkte. Dank eines “Gummiparagrafen” der
neuen MDK-Kontrolle sind nahezu alle prüfungsrelevant.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 5.4 Hilfsmittelversorgung)
Die
Nutzung von Hilfsmitteln ist bereits in zahlreichen anderen
Qualitätsaspekten behandelt worden, dort allerdings nur im Zusammenhang
mit dem jeweiligen Qualitätsgegenstand. So prüft der MDK etwa, ob
gehbehinderte Senioren mit Rollatoren ausgestattet sind, ob
inkontinente Senioren aufsaugende Einlagen erhalten usw.
Frage: Erfolgt in der Einrichtung eine fachgerechte Unterstützung der versorgten Personen im
Bereich Hilfsmittelversorgung?
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Der Qualitätsaspekt 5.4 widmet sich nun diesem
Problemfeld im Ganzen. Als Bezugspunkte dienen alle Beobachtungen, die
der Prüfer bei der Bearbeitung der Stichprobe sammelte. Also:
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Mobilität
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Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
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Kontinenzförderung
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Körperpflege
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Sinneswahrnehmung
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Eingewöhnungsphase
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Der Qualitätsaspekt geht aber darüber hinaus.
Natürlich sind die meisten Hilfsmittel im Zusammenhang mit den o. g.
Pflegeschwerpunkten in Gebrauch. Im Hilfsmittelverzeichnis der Kassen
finden sich aber auch viele andere Apparate und Verbrauchsgüter, etwa
Absauggeräte, Trachealkanülen, Bestrahlungsgeräte oder sogar Haarersatz.
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Letztlich dreht es sich bei allen Hilfsmitteln sowieso nur um drei Fragen:
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Ist das Hilfsmittel überhaupt vorhanden? Wenn
es sich um ein Hilfsmittel handelt, das die Einrichtung vorhalten muss,
so wird der MDK genau das einfordern. Viele Gegenstände müssen aber
auch vom Bewohner besorgt werden. Die jedoch sind häufig dement oder
aus sonstigen Gründen dazu nicht mehr in der Lage. Hier sollten
Pflegekräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv werden, also etwa die
Angehörigen, den Betreuer oder den Hausarzt über die Problemlage
informieren.
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Ist das Hilfsmittel angepasst? Natürlich
können Pflegekräfte nicht den Job eines Hörgeräteakustikers oder eines
Mechanikers für Orthopädietechnik übernehmen. Aber sie können
offensichtliche Fehlfunktionen erkennen, beseitigen oder zumindest die
Problembehebung einleiten. Eine Unterarmgehhilfe, die auf 1,6 Meter
eingestellt ist, wird einem Mann mit einer Zwei-Meter-Statur nicht
helfen.
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Ist das Hilfsmittel funktionsfähig? Selbst
das beste Hörgerät ist ohne Strom nutzlos. Leider sind die
Knopfbatterien nur wenige Millimeter groß. Das Einsetzen der
Stromquellen bei fortgeschrittener Fingerarthrose gerät zum
Geduldspiel. Selbst hartnäckige Senioren verlieren daran irgendwann den
Spaß. Hier wird der MDK ungern erfahren, dass die 1000-Euro-Hörhilfen
seit Monaten außer Dienst sind, weil keine Pflegekraft Unterstützung
leistet.
Mögliche Konfliktpunkte während der Prüfung:
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Die Prüfanleitung ist so formuliert, dass hier
praktisch alle Versorgungsmaßnahmen zur Sprache kommen können. Denn
nahezu sämtliche in der Praxis vorkommenden Pflegemaßnahmen beinhalten
in irgendeiner Form die Anwendung von Hilfsmitteln. Diese Unschärfe
hält den MDK auch bei solchen Qualitätsmängeln im Spiel, die aus dem
Rahmen fallen.
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Der ganze Qualitätsaspekt hat einen unangenehmen Beigeschmack:
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Versicherte haben einen Anspruch auf die
Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu
sichern, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder um eine
Behinderung auszugleichen. Sparsamkeit ist dabei die erste Tugend. Die
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
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Nun sind es aber ausgerechnet die
Pflegekassen und der MDK, die die Verordnung von Hilfsmitteln oftmals
verschleppen und hintertreiben. Basis dafür sind i. d. R. die
Stellungnahmen des MDK, die nach Ansicht vieler Patientenanwälte
inhaltlich bisweilen fehlerhaft sind. Pikantes Detail: Der MDK selbst
kann schnell in Haftungsnöte geraten, falls ein Versicherter zu Schaden
kommt. Nämlich dann, wenn ihm ein wichtiges Hilfsmittel zusteht, er es
aber wegen einer Fehleinschätzung oder wegen einer Fehlbegutachtung
nicht erhält.
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Was das praktisch bedeutet, wissen
Pflegekräfte nur zu gut. Ein Beispiel: Statt eines leichten
Spezialrollstuhls gibt es das Standardmodell, das zwar fünf Kilo mehr
wiegt, aber 1000 Euro günstiger ist. Das hat natürlich Folgen: Wenn der
blöde “Rolli” zu schwergängig ist, fährt der Bewohner nicht zur
Rollstuhlgymnastik im Gruppenraum. Er bleibt im Bett, schaut “Bares für
Rares” und entwickelt Druckgeschwüre samt Kontrakturen. Oder er lässt
den unhandlichen Rolli stehen, versucht es stattdessen mit dem alten
Gehwagen und stürzt. So oder so sind mindestens zwei
Qualitätsindikatoren und zwei Qualitätsaspekte betroffen.
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Kurzum: Die Kassen knausern. Der Bewohner leidet. Und das Pflegeheim wird mies benotet.
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