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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt
1.3 / Ausscheidung)
Im Bereich der Ausscheidung setzt der MDK auf die
Weisheit des dazugehörigen Expertenstandards. Pflegeheime sollten daher
darauf achten, dessen Vorgaben sorgfältig zu implementieren.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 1.3 /
Ausscheidung)
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Dieser Qualitätsaspekt bietet zunächst wenig
Bemerkenswertes. Die meisten Fragen befassen sich mit der
Harninkontinenz und finden sich in ähnlicher Form bereits in den alten
Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Thematisch unterfüttert sind diese
Kriterien durch den Expertenstandard zur Förderung der Harnkontinenz.
Neu aufgenommen ist die Versorgung von Senioren mit Stuhlinkontinenz.
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Die Struktur der Kriterien entspricht den
vorherigen Qualitätsaspekten, folglich ist auch das empfohlene Vorgehen
durchaus vergleichbar. Am Anfang steht (wie immer) eine sorgfältige
Informationssammlung. Die Pflegekraft muss sich also ein umfassendes
Bild über die Harn- und Stuhlentleerung machen. Dabei ist es sehr
wichtig, ob diese willkürlich oder unwillkürlich passiert, welche
Therapiemaßnahmen bislang erfolgen und in welchem Maß diese erfolgreich
sind.
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Im nächsten Schritt wird eine Pflege- und
Maßnahmenplanung erstellt. Der MDK definiert als Ziel, sowohl die Harn-
als auch die Stuhlkontinenz des Bewohners zu fördern und auftretende
Kontinenzverluste zu kompensieren. Für diesen Zweck müssen auch die
passenden Hilfsmittel gewählt werden.
Frage: Wurde die Kontinenz der versorgten Person zutreffend erfasst?
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Zumindest für die Harninkontinenz gibt es dafür
ein anerkanntes Schema, um das Ausmaß des Hilfebedarfs zu beschreiben.
Das System der sog. “Kontinenzprofile” definiert sechs Stufen. Die
erste Stufe beschreibt eine vollständig erhaltene Kontinenz. Der
Bewohner benötigt also weder Hilfe durch Pflegekräfte noch
Inkontinenzmaterial. Mit den folgenden Stufen wird der zunehmende
unwillkürliche Harnverlust und der steigende Bedarf an Hilfsmaterial
sowie an Unterstützung durch Pflegekräfte ausgedrückt. Die sechste
Stufe definiert dann eine Problemlage, die sehr häufig auftritt: Der
Bewohner verliert unwillkürlich Harn, nimmt aber aus Scham weder Hilfe
durch Pflegekräfte oder durch Angehörige an und verweigert überdies die
Nutzung von Inkontinenzmaterial.
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Um die MDK-Vorgaben zu erfüllen, sollte also
ein passendes Kontinenzprofil benannt werden. Dabei ist eine der
vorgegebenen Bezeichnungen zu wählen, etwa “abhängig kompensierte
Inkontinenz” oder “abhängig erreichte Kontinenz”. Ergänzend dazu sollte
die Pflegekraft stichwortartig auch die wichtigsten Beobachtungen und
Merkmale dokumentieren, aus denen sie das gewählte Profil abgeleitet
hat. Der Leser muss also erfahren: Warum hat die Pflegekraft genau
dieses Profil gewählt?
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Wichtige Hilfsmittel zur Erfassung der Inkontinenz sind etwa das Miktionsprotokoll oder ein 24-Stunden-Vorlagengewichtstest.
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Bei der Ursachensuche sollte der behandelnde
Arzt beteiligt werden. Der unfreiwillige Harn- und Stuhlabgang ist
häufig auf anatomische Veränderungen zurückzuführen. Verschärft wird
die Symptomatik ggf. durch die Nebenwirkungen von Medikamenten, etwa
bei ACE-Hemmern, Kalziumantagonisten, Cholinesterase- und MAO-Hemmern.
Bei all dem kann der Arzt vielleicht helfen.
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Das bloße Befragen des Bewohners wird dem MDK
vielleicht nicht ausreichen. Schildern Sie daher, dass Sie zusätzlich
das Verhalten des Bewohners beobachten. Also: Versteckt er
verunreinigte Wäsche? Gibt es häufige Toilettengänge? Sammelt der
Betroffene Materialien, um seine Inkontinenz in Eigeninitiative zu
kompensieren; also etwa Tücher oder Servietten?
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Sie können überdies zeigen, dass Ihnen die
Personenzentrierung der neuen MDK-Prüfung wichtig ist. Also: Wie
schätzen Sie den Leidensdruck des Bewohners ein? Ist seine Lebens- und
Freizeitgestaltung beeinträchtigt? Wie steht es um die Akzeptanz der
Beschwerden? Verleugnet er das Problem?
Frage: Werden
geeignete Maßnahmen zum Kontinenzerhalt, zur Unterstützung bei
Kontinenzverlust oder beim Umgang mit künstlichen Ausgängen
durchgeführt?
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Hier kommt das Kontinenzprofil zum Tragen. Es
ist eine wichtige Grundlage bei der Erstellung der Maßnahmenplanung.
Die hier beschriebenen Maßnahmen sollten dem Umfang der
Beeinträchtigungen entsprechen, also sowohl eine Über- als auch
Unterversorgung vermeiden.
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Dieser Entscheidungsprozess darf nicht über den
Kopf des Bewohners hinweg erfolgen. Er ist an der Erstellung der
Maßnahmenplanung zu beteiligen. Viele Senioren sind durchaus auf ihr
Erscheinungsbild bedacht und werden eine unförmige Windelhose nicht
ohne Weiteres akzeptieren. Hier ist also fachliche Beratung sowie ein
gemeinsamer Aushandlungsprozess unverzichtbar.
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Von großer Bedeutung ist überdies die enge
Kooperation mit den Angehörigen, etwa wenn es darum geht, den Bewohner
von der Nutzung von Pants zu überzeugen.
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Eine gut formulierte Pflegeplanung ist
natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Ebenso wichtig ist es,
ob die hier beschriebenen Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden. Um
dieses zu prüfen, kann der MDK verschiedene Informationsquellen nutzen.
Insbesondere bietet es sich an, einfach mal den Bewohner zu befragen.
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Grundsätzlich tendiert eine Inkontinenz im
Alter dazu, sich stetig zu intensivieren. In seltenen Fällen gibt es
aber auch Verbesserungen, etwa wenn ein Toilettentraining Erfolge zeigt
oder wenn sich eine Blasenentzündung zurückbildet. Folglich sollte die
Einschätzung des Kontinenzprofils regelmäßig aktualisiert werden; etwa
alle 14 Tage.
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Darüber, wie die Personenzentrierung
hinsichtlich der Ausscheidung gehandhabt werden soll, macht die QPR
ansonsten wenig Angaben. Vieles werden sich die Prüfer also sicherlich
kreativ “herleiten” wie etwa das Einbeziehen von persönlichen
Gewohnheiten beim Toilettengang. Dazu zählen etwa das Lesen einer
Zeitung sowie ausreichend Zeit bei der Stuhlentleerung. Nicht selten
klagt der Bewohner im Gespräch mit dem Prüfer darüber, dass seine
“Rituale” von den Pflegekräften regelmäßig übergangen werden. Und wenn
es auf dem WC nicht gemütlich ist, dann funktioniert die Entleerung
eben nicht.
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Die Vorgaben des MDK zur richtigen Versorgung
eines Urostomas sollten Pflegeheime ebenfalls nicht vor größere
Probleme stellen. Die hygienischen Anforderungen etwa bei der Reinigung
des Stomas oder beim Wechsel eines Systems sollte jede Pflegekraft
kennen und bei Bedarf dem MDK-Prüfer darstellen können.
Frage: Werden erforderliche Hilfsmittel fachgerecht eingesetzt?
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Die Hilfsmittel müssen nicht nur passend zum
Kontinenzprofil gewählt werden. Der MDK wird auch prüfen, ob diese
tatsächlich in der Realität zur Verfügung stehen. Das Pflegeteam sollte
also insbesondere sicherstellen, dass die Hilfsmittel permanent
vorrätig sind.
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Soweit dieses möglich ist, sollten die
Hilfsmittel individuell angepasst werden. Dazu zählt primär die Wahl
der richtigen Größe von Inkontinenzmaterial. Aber auch ein Kondomurinal
samt Schlauch und Beinbeutel muss auf die anatomischen Gegebenheiten
abgestimmt werden.
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Der MDK verlangt überdies, dass die Grundsätze
der aktivierenden Pflege berücksichtigt werden. Im Fall der
Inkontinenzversorgung bedeutet das: Der Bewohner sollte ein Hilfsmittel
möglichst allein anwenden. Schafft er dieses nicht, leitet ihn die
Pflegekraft an oder unterstützt ihn aktiv. Eine vollumfängliche
Übernahme durch die Pflegekraft ist die letzte Option. Beispiel: Ein
Bewohner, der an Multipler Sklerose leidet, kann ggf. eine
Selbstkatheterisierung eigenständig durchführen.
Mögliche Konfliktpunkte
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Wenn die Pflegekraft bei der Wahl des richtigen
Kontinenzprofils etwas daneben liegt, führt das zu keiner relevanten
Abwertung. Das ist nur fair. Die Abgrenzung der Kontinenzprofile ist
recht unscharf. Wichtiger ist die Pflege- und Maßnahmenplanung. Hier
muss beim Lesen deutlich werden, dass eine Kontinenzförderung
angestrebt wird.
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Bei anderen Defiziten droht zumindest eine C-Wertung:
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Unhygienisches Arbeiten wird der MDK als
Anlass für eine Abwertung nehmen. Sind beim Bewohner bislang noch keine
körperlichen Schäden entstanden, bleibt es bei der C-Wertung. Ansonsten
kommt es zu einer Abwertung auf die Stufe D. Beispiel: Der Bewohner
klagt gegenüber dem MDK-Prüfer, dass insbesondere die Pflegehilfskräfte
keine Einmalhandschuhe tragen, wenn sie die Vorlagen wechseln. Und auch
der Desinfektionsmittelspender bleibt zumeist ungenutzt.
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Eine Maßnahmenplanung, die an den
Bedürfnissen und an den Beeinträchtigungen vorbei geht, führt ebenfalls
zu einer C-Wertung. Das wäre etwa hier der Fall: Nach fünf Geburten
kommt es im Beckenboden einer adipösen Seniorin zu erheblichen
krankhaften Veränderungen, die zu einer Belastungsinkontinenz führen.
In der Maßnahmenplanung ist aber nur die Versorgung mit
Inkontinenzeinlagen vermerkt. Keine Spur vom eigentlich notwendigen
Beckenbodentraining. Der Bewohnerin wurde offenbar auch nie eine
Gewichtsreduktion ans Herz gelegt, um den Blasenschließmuskel zu
entlasten.
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Schwere Missgriffe führen zu einer D-Wertung:
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Die Haut des Bewohners ist geschädigt, weil
die Einrichtung wichtige Hygieneanforderungen nicht beachtet. Das ist
etwa der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger darüber klagt, dass er an
Haarbalgentzündungen und an Pilzinfektionen der peristomalen Haut
leidet. Ursächlich dafür ist die unsachgemäße Hautreinigung beim
Wechsel des Versorgungssystems durch die Pflegekräfte.
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Kritisch ist ebenfalls ein postoperativer,
dummerweise aber “vergessener” Blasenkatheter, etwa wenn ein Bewohner
mit diesem aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Hier muss die
Pflegekraft frühzeitig den Kontakt mit dem Haus- oder mit dem Facharzt
suchen, damit dieser darüber entscheidet, wann der Katheter entfernt
wird. Für jeden liegenden Blasenkatheter muss immer eine zwingende
Indikation bestehen.
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Die Durchführung der Maßnahmen entspricht
nicht dem Bedarf. Dieses betrifft sowohl eine Über- als auch eine
Unterversorgung. Beispiel: Nach einer Prostatektomie leidet ein
Bewohner unter einer Belastungsinkontinenz. Er wird aber nur mit
dünnen Vorlagen versorgt, die die Feuchtigkeit nur unzureichend
aufnehmen. Eine Versorgung mit Inkontinenz-Pants wurde offenkundig
nicht geprüft und auch nicht mit ihm diskutiert.
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Ansonsten kann es nicht schaden, im Vorfeld der
MDK-Prüfung noch einmal durch das ganze Haus zu gehen und auf die
“Mängel-Klassiker” zu achten, die schon immer für Wertungsabzüge
sorgten. Auch in der neuen Prüfung ist mindestens eine C-Wertung fällig:
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Der Urindrainageschlauch ist so platziert,
dass dieser durchhängt. Oder es gibt Knicke im Schlauch. Es kommt zur
Harnstagnation und zur Vermehrung der Keime.
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Beim Entleeren des Urindrainagebeutels trägt die Pflegekraft keine Einmalhandschuhe.
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Der Blasenkatheter und das Harnauffangsystem
werden mehrmals am Tag getrennt. Durch diese Diskonnektionen kann es zu
einem Keimeintritt kommen.
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Ein Harnblasenkatheter wird mit Kochsalzlösung geblockt. Es bilden sich Kristalline, die das Entblocken erschweren.
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Bei der Urostomapflege wird die Wischrichtung
nicht beachtet. Ein Urostoma wird immer von innen nach außen gesäubert,
da sonst Keime eintreten.
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Noch schlimmer: Altgediente Pflegekräfte
berichten dem MDK stolz, dass sie regelmäßig Techniken wie Triggern
oder das Valsalva-Manöver durchführen. Diese Techniken sind -
vorsichtig ausgedrückt - überholt, weil sie den Schließmuskel schädigen.
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Die Einrichtung wird nur für solche Missstände
“in Haftung” genommen, die sie auch zu verantworten hat. Denn nicht
selten ist es die Sparwut der Kassen, die eine angemessene Kompensation
einer Inkontinenz hintertreibt. Wenn also ein Bewohner ein bestimmtes
Hilfsmittel benötigt, dieses aber nicht bewilligt wird, so trifft die
Einrichtung keine Schuld. Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtung
ihre Einflussmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Tipps:
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Der Verweis auf den Expertenstandard zur
Kontinenzförderung kann sich zur Fußangel entwickeln. Denn der
Expertenstandard stellt hohe Ansprüche etwa an die Anamnese sowie an
die Beratung von Bewohnern. Für die Beratung etwa ist zwingend die
Erstellung von Informationsmaterial erforderlich. Der Expertenstandard
benennt darüber hinaus zahlreiche pflegerische
Interventionsmöglichkeiten, wie etwa Toilettentraining oder
Blasentraining. Es ist also durchaus möglich, dass der MDK-Prüfer seine
Vorstellung von “fachgerechter Unterstützung” auch auf solche Maßnahmen
ausdehnt und diese einfordert.
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Die Abläufe für eine MDK-Prüfung zu optimieren,
gestaltet sich in der Praxis also recht zäh. Der Expertenstandard wird
von vielen Pflegekräften nur widerwillig akzeptiert und umgesetzt. Die
darin favorisierten Instrumente und Methoden sind nicht sonderlich
praxisfreundlich, wie etwa die Kontinenzprofile. Die Erstellung eines
dafür notwendigen Miktionsprotokolls ist zeitaufwendig und erfordert
viel Schreibarbeit. Hinzu kommt, dass die Einflussmöglichkeiten auf die
Inkontinenz gering sind. Anders als etwa bei jungen Müttern mit
Beckenbodenschwäche wird sich das Symptombild bei Senioren zumeist
nicht mehr zurückbilden, sondern kontinuierlich voranschreiten. Ein
weiteres Hindernis: Viele Senioren, insbesondere Männer, empfinden das
Beckenbodentraining als sinnlose Quälerei und zeigen entsprechend wenig
Kooperationsbereitschaft.
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Bleibt als einziges pflegerisches
Betätigungsfeld die Kompensation der Defizite, also etwa die Wahl der
richtigen Einlagen. Hier jedoch wird die fachliche Kompetenz der
Mitarbeiter von den Kassen völlig ignoriert. Statt funktionierender
Inkontinenzmaterialien gibt es Billigwindeln, deren Anwendung nicht
selten im Desaster endet.
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Für die explizite Erwähnung der Hygiene in
diesem Qualitätsaspekt gibt es einen Grund: Hygienedefizite führen
nicht nur zu Hautinfektionen, sondern auch zu Erkrankungen der
ableitenden Harnwege. Eine Blaseninfektion wiederum ist ein wichtiger
Auslöser für Inkontinenz.
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Das Fachgespräch zwischen dem MDK-Prüfer und
der Pflegekraft ist auch beim Thema Inkontinenz ein wichtiger Faktor,
da sich hier kleinere Lücken in der Dokumentation kompensieren lassen.
Voraussetzung für ein erfreuliches Ergebnis dieser Gespräche ist
natürlich, dass die eigenen Mitarbeiter fachlich versiert sind. Sie
müssen also eine Dranginkontinenz von einer Reflexinkontinenz
unterscheiden können. Weiterhin sollten die Mitarbeiter die
Auswirkungen der relevanten Erkrankungen auf die Inkontinenz
beschreiben können, warum also eine Prostatahyperplasie zum
unwillkürlichen Harnverlust bei Männern führt.
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