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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 1.4 / Körperpflege)

Sauber allein reicht nicht. Die neue MDK-Prüfung pocht im Bereich der Körperpflege auf eine strikt personenzentrierte Versorgung. Bei vielen Pflegebedürftigen ist das kompliziert.


MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 1.4 / Körperpflege)


  • Der vierte Qualitätsaspekt des ersten Qualitätsbereichs ist überschrieben mit “Unterstützung bei der Körperpflege”. In diesem Schwerpunkt ist die personenzentrierte Versorgung von besonderer Bedeutung. Jeder Mensch hat hier ganz eigene Vorstellungen, Rituale und Prioritäten.
  • Die meisten Kriterien sind bereits in der alten MDK-Prüfung zu finden. Vieles sogar nahezu wortwörtlich. Allerdings haben sich die Anforderungen geändert. Auch hier liegt jetzt der Schwerpunkt konsequent darauf, wie sich die Pflege ganz direkt auf den Bewohner auswirkt. Statt mit der Strukturqualität punkten Sie jetzt mit einer guten Ergebnisqualität. Die Dokumentation als primäre Informationsquelle hat ebenfalls ausgedient. Viel wichtiger ist jetzt der Dialog zwischen dem MDK-Prüfer und dem Bewohner.
Frage: Werden bedarfsgerechte Maßnahmen zur Unterstützung bei der Körperpflege durchgeführt?
  • Um die individuellen Vorstellungen umsetzen zu können, muss die Pflegekraft diese zuvor strukturiert erfassen. Es ist also sinnvoll, den Bewohner bereits im Rahmen des Erstgesprächs dazu zu befragen. Wäscht sich der Pflegebedürftige lieber am Waschbecken? Oder duscht er bevorzugt? Will er warmes oder kühles Wasser? Ist der aktuell stehende Bart ein Ausdruck der Persönlichkeit? Oder das Ergebnis davon, dass der Elektrorasierer seit drei Wochen kaputt ist? Wie tragen Bewohnerinnen ihr Haar am liebsten? Welches Parfüm verwenden sie? Falls der Pflegebedürftige keine sinnvollen Angaben mehr machen kann, sollte die Pflegekraft dessen Angehörige befragen.
  • Gleichzeitig prüft die Pflegekraft, ob der Bewohner eine eher trockene oder eine fettige Haut aufweist. Daran angepasst sind die richtigen Pflegeprodukte auszuwählen. Eine Wasser-in-Öl-Emulsion etwa wird bei trockener, rissiger und empfindlicher Haut angewendet.
  • Die Informationssammlung zum Zahnstatus sollte gemeinsam mit dem Zahnarzt erfolgen. Dieser gibt ggf. auch vor, was bei der Mundpflege beachtet werden muss.
  • Die gewonnenen Informationen sind die Grundlage für die Pflege- und Maßnahmenplanung. Dieses Dokument muss so aussagekräftig sein, dass die individuelle Versorgung des Bewohners auch dann gesichert ist, wenn die Bezugspflegekraft für drei Wochen im Sommerurlaub ist.
Frage: Wurden etwaige Auffälligkeiten des Hautzustands beurteilt und wurde auf diese Auffälligkeiten fachgerecht reagiert?
  • Der MDK erwartet überdies, dass die Pflegekraft beim Waschen und beim Duschen sehr genau auf Hautveränderungen achtet. Gefordert ist also ein wacher Blick auf all jene Körperzonen, in denen sich häufig Druckgeschwüre ausbilden; also etwa das Kreuzbein, die Fersen und die großen Rollhügel. Ein Fingerdrucktest schafft schnell Klarheit. Wenn zwar noch kein Dekubitus vorliegt, der Hautzustand allgemein aber sehr beeinträchtigt ist, muss dieses bei der Risikoeinschätzung berücksichtigt werden. Das bedeutet: Falls die Haut geschädigt ist, muss noch engmaschiger umgelagert werden. Auch die zeitnahe Versorgung mit einer superweichen Matratze wäre eine angemessene Reaktion.
  • Es gibt aber noch viel mehr Gefahren als nur Druckschäden. Die Pflegekraft muss auch auf andere Hautveränderungen achten, etwa auf Pilzinfektionen oder auf bakterielle Erkrankungen. Jede Rötung, jede Schuppung und jede Blasenbildung erfordert eine genaue Betrachtung. Bildet sie sich nicht zeitnah zurück, muss der Arzt informiert werden. Die Pflegekraft sollte jeden Schritt lückenlos dokumentieren.
  • Noch besser ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu Hautinfektionen kommt. Der MDK erwartet also, dass die Pflegekräfte auf eine strikte Hygiene achten. Die Aussichten der Einrichtung auf eine gute Bewertung steigen, wenn es im QM-Handbuch entsprechende Pflegestandards gibt. Deren zentrale Inhalte sollten die Pflegekräfte im Dialog mit dem Prüfer auch wiedergeben können.
  • Eine weitere Facette der personenzentrierten Versorgung ist die aktivierende Pflege. Der Bewohner soll die Körperpflege so eigenständig wie möglich durchführen. Bei der Ganzwaschung am Waschbecken werden die meisten Senioren zumindest ihren Oberkörper selbst reinigen können. Den Intimbereich und die Beine übernimmt danach die Pflegekraft. Um dieses sicherzustellen, muss die Pflegekraft natürlich zunächst klären, welche Bewegungseinschränkungen beim Bewohner vorliegen. Kontrakturen in den Schultergelenken etwa verhindern, dass der Bewohner sein Gesäß und seinen Rücken erreicht. Versteifungen der Wirbelsäule machen es ihm unmöglich, sich nach vorne zu beugen und die Beine zu säubern.
Frage: Werden bei der Körperpflege die Wünsche der versorgten Personen, das Selbstbestimmungsrecht und der Grundsatz der Wahrung der Intimsphäre berücksichtigt?
  • Grundsätzlich gilt: Der Bewohner muss gar nichts. Er kann. Wenn er will. Ein Pflegeheim ist keine Kaserne. Körperhygiene ist auch im Alter eine private Entscheidung. Bis in die 50er-Jahre hinein war das sonntägliche Baden schon der Inbegriff der Sauberkeit. An Werktagen ging es zum Waschen an das Waschbecken. Die Vorstellungen der Pflegekräfte sind hier nicht relevant. Aus der Sicht eines Hundertjährigen ist das tägliche Duschen eine neumodische Erfindung.
  • In der Praxis stoßen Pflegekräfte ohnehin täglich an die Grenzen ihrer Überredungskunst. Viele Senioren, vor allem Männer, lassen sich nur widerwillig für die Körperpflege begeistern. Da spielt sicherlich das tradierte maskuline Rollenbild mit hinein. Andere alte Menschen haben sich noch nie sonderlich um die eigene Sauberkeit gekümmert, etwa weil sie über Jahrzehnte obdachlos oder alkoholabhängig waren. Falls es dennoch Reste einer Kooperationsbereitschaft gibt, so endet all dieses spätestens beim Einsetzen einer Altersdemenz. Das Ergebnis: Das Erscheinungsbild und der Geruch sind kaum erträglich. Trägt das Pflegeheim daran eine Mitschuld?
  • In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) gibt es für solche Fälle einen “Notausgang”. Gefordert ist eine Körperpflege “im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung”. Daraus folgt: Wenn sich ein Bewohner partout jeder Körperhygiene verweigert, sollte die Pflegekraft den Betroffenen beraten, ihn auf die Gefahren hinweisen und die Körperpflege immer wieder anbieten. Und dieses natürlich sorgsam schriftlich nachweisen. Eine lückenlose Dokumentation ist prüfungsentscheidend, wenn der MDK eine Verwahrlosung unterstellt.
  • Nicht jeder Punkt ist so kompliziert. Für die Wahrung der Intimsphäre reichen schon wenige grundsätzliche Maßnahmen. Das bei der Körperpflege anwesende Personal wird auf ein Minimum reduziert. Der Zutritt von anderen Personen wird unterbunden. Es wird immer nur der Körperbereich aufgedeckt, der aktuell gewaschen wird. Die Pflegekraft schließt Jalousien und stellt ggf. einen Raumtrenner auf, um den Pflegebedürftigen vor fremden Blicken zu schützen.
Mögliche Konfliktpunkte
  • Für die Mängelsuche wird der MDK primär den Bewohner befragen und diesen in Augenschein nehmen. Die Dokumentation sowie Aussagen der Pflegekräfte sind nachrangig. Allerdings sollte eine Pflegekraft falsche Angaben nicht unwidersprochen hinnehmen, sondern Fehlinformationen - auch für das Protokoll - konsequent richtigstellen.
  • Was also kann der MDK bemängeln? Oftmals wird es in der Einrichtung schlicht vergessen, die Wünsche des Bewohners zur Körperpflege zu ermitteln. Dafür gibt es eine B-Wertung, die sich aber nicht negativ auf das Gesamturteil auswirkt. Diese Milde überrascht etwas. Normalerweise wird eine mangelhafte Informationssammlung mit einem C bewertet.
  • Weniger nachsichtig ist der MDK bei anderen Qualitätsdefiziten.
    • Hygienemängel führen zu einer C-Wertung. Beispiel: Der Bewohner berichtet, dass beim Waschen der Waschlappen nicht gewechselt wird. Er findet das ekelig. Der MDK-Prüfer will diese Vorwürfe im Fachgespräch mit dem Pflegepersonal näher beleuchten. Die Bezugspflegekraft macht im Dialog allerdings keinen kompetenten Eindruck. Das Blättern im QM-Handbuch bleibt erfolglos. Ein Standard "Ganzwaschung im Bett" ist dort nicht zu finden.
    • Eine Abwertung auf die Stufe “C” ist auch üblich, wenn die Pflegekraft eine Hautschädigung bemerkt, darauf jedoch nicht angemessen reagiert. Hier kann die Pflegedokumentation schnell zum Fallstrick werden. Im Pflegebericht wird immer wieder von einem roten Fleck an der linken Schulter berichtet. Gleichzeitig kommt kein Mitarbeiter auf die Idee, den Drucktest durchzuführen.
    • Die Nichtbeachtung der Ressourcen führt ebenfalls zu einem C. Beispiel: Die Pflegekraft berichtet stolz, dass sie es dem Bewohner so leicht wie möglich machen möchte. Daher erspart sie ihm die mühselige Mobilisierung ans Waschbecken und wäscht ihn stattdessen im Bett. Der alte Mensch nickt zufrieden und merkt an, dass es ja so auch viel schneller geht, wenn die Pflegekraft alles übernimmt.
  • Ohne jede Diskussion hagelt es D-Wertungen, wenn die Wünsche und Rituale des Bewohners regelmäßig ignoriert werden.
    • Beispiel: Ein hochbetagter Spätaussiedler ist stuhlinkontinent. Bei Verschmutzungen wird er geduscht, obwohl es für ihn jedes Mal eine Qual ist. Ihn packt immer die Panik. Im Dialog mit dem MDK-Prüfer berichtet er, dass er in der Sowjetunion zehn Jahre im Militärgefängnis einsaß. Das zwangsweise Duschen war dort Alltag. Falls die Pflegekräfte dieses eigentlich wissen müssten (weil es in der Bewohnerbiografie steht), ist eine Abwertung fällig.
    • Oder: Ein alter Mensch war in seiner Jugend ein “Teddy Boy” (oder “Ted”). Die Fotos an der Wand zeigen ihn als Jugendlichen in auffallend vornehmer Kleidung mit obligatorischer “Elvis-Tolle” auf einem italienischen Motorroller. Andere Aufnahmen belegen, dass er auch im fortgeschrittenen Alter diese Frisur noch trug. Inzwischen ist er dement. Seine Schwiegertochter, die ihn zuletzt versorgte, hat ihm vor einem Jahr einen radikalen Bürstenschnitt verpasst. Da geht das Waschen schneller. Und wehren konnte er sich ja nicht. Diese Kurzhaarfrisur wurde ohne weiteres Nachfragen von der Einrichtung als Standard übernommen. Auch hier wird ein aufmerksamer Prüfer die D-Wertung ziehen.
  • Nachvollziehbar ist eine Abwertung auf D, wenn die Intimsphäre des Pflegebedürftigen nicht gewahrt wird.
    • Etwa hier: Ein Bewohner beklagt beim MDK, dass er bei der Körperwäsche regelmäßig vollständig abgedeckt wird. Mitunter platzen andere Mitarbeiter in das Zimmer, während er splitternackt im Bett liegt. Oder Besucher laufen im Außenbereich winkend an seiner gläsernen Terrassentür vorbei.
  • Die Verwendung von ungeeigneten Pflegeprodukten wird mit einem D geahndet, weil diese nicht dem Bedarf des Bewohners entsprechen.
    • Beispiel: Der MDK-Prüfer wirft einen Blick auf die verwendeten Pflegeprodukte. Er findet Fettsalben. Diese verstopfen die Hautporen. Oder er stößt auf Franzbranntwein. Dieser entfettet die Haut. Sofern der Bewohner solche Produkte aus Eigenantrieb trotz klarer Warnung durch die Pflegekräfte verwendet, kann der Einrichtung nichts vorgeworfen werden. Wenn jedoch ein Mitarbeiter am Bewohner ein paar “Hausmittel” ausprobierte, gibt es eine D-Wertung.
    • Und natürlich führt auch ein schlechtes optisches Erscheinungsbild zur D-Note.
    • Beispiel: Der MDK nimmt den Bewohner ein wenig genauer unter die Lupe. Sein Haar ist verfilzt. Zwischen den Zähnen sind Speisereste sichtbar. Die Fingernägel sind dreckig und viel zu lang. Der Bewohner klagt darüber, dass in den letzten Monaten viele Mitarbeiter gekündigt hätten. Das verbliebene Personal hat zu wenig Zeit, um alle Senioren zu versorgen. Die neue Bezugspflegekraft widerspricht. Es ist der Bewohner, der seit Monaten jede Körperpflege ablehnt. Sie kann aber nicht belegen, dass der Pflegebedürftige regelmäßig zur Körperhygiene ermuntert und entsprechend beraten worden wäre.



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