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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt
1.4 / Körperpflege)
Sauber allein reicht nicht. Die neue MDK-Prüfung pocht im
Bereich der Körperpflege auf eine strikt personenzentrierte Versorgung.
Bei vielen Pflegebedürftigen ist das kompliziert.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 1.4 /
Körperpflege)
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Der vierte Qualitätsaspekt des ersten
Qualitätsbereichs ist überschrieben mit “Unterstützung bei der
Körperpflege”. In diesem Schwerpunkt ist die personenzentrierte
Versorgung von besonderer Bedeutung. Jeder Mensch hat hier ganz eigene
Vorstellungen, Rituale und Prioritäten.
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Die meisten Kriterien sind bereits in der alten
MDK-Prüfung zu finden. Vieles sogar nahezu wortwörtlich. Allerdings
haben sich die Anforderungen geändert. Auch hier liegt jetzt der
Schwerpunkt konsequent darauf, wie sich die Pflege ganz direkt auf den
Bewohner auswirkt. Statt mit der Strukturqualität punkten Sie jetzt mit
einer guten Ergebnisqualität. Die Dokumentation als primäre
Informationsquelle hat ebenfalls ausgedient. Viel wichtiger ist jetzt
der Dialog zwischen dem MDK-Prüfer und dem Bewohner.
Frage: Werden
bedarfsgerechte Maßnahmen zur Unterstützung bei der Körperpflege
durchgeführt?
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Um die individuellen Vorstellungen umsetzen zu
können, muss die Pflegekraft diese zuvor strukturiert erfassen. Es ist
also sinnvoll, den Bewohner bereits im Rahmen des Erstgesprächs dazu zu
befragen. Wäscht sich der Pflegebedürftige lieber am Waschbecken? Oder
duscht er bevorzugt? Will er warmes oder kühles Wasser? Ist der aktuell
stehende Bart ein Ausdruck der Persönlichkeit? Oder das Ergebnis davon,
dass der Elektrorasierer seit drei Wochen kaputt ist? Wie tragen
Bewohnerinnen ihr Haar am liebsten? Welches Parfüm verwenden sie? Falls
der Pflegebedürftige keine sinnvollen Angaben mehr machen kann, sollte
die Pflegekraft dessen Angehörige befragen.
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Gleichzeitig prüft die Pflegekraft, ob der
Bewohner eine eher trockene oder eine fettige Haut aufweist. Daran
angepasst sind die richtigen Pflegeprodukte auszuwählen. Eine
Wasser-in-Öl-Emulsion etwa wird bei trockener, rissiger und
empfindlicher Haut angewendet.
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Die Informationssammlung zum Zahnstatus sollte
gemeinsam mit dem Zahnarzt erfolgen. Dieser gibt ggf. auch vor, was bei
der Mundpflege beachtet werden muss.
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Die gewonnenen Informationen sind die Grundlage
für die Pflege- und Maßnahmenplanung. Dieses Dokument muss so
aussagekräftig sein, dass die individuelle Versorgung des Bewohners
auch dann gesichert ist, wenn die Bezugspflegekraft für drei Wochen im
Sommerurlaub ist.
Frage: Wurden
etwaige Auffälligkeiten des Hautzustands beurteilt und wurde auf diese
Auffälligkeiten fachgerecht reagiert?
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Der MDK erwartet überdies, dass die Pflegekraft
beim Waschen und beim Duschen sehr genau auf Hautveränderungen achtet.
Gefordert ist also ein wacher Blick auf all jene Körperzonen, in denen
sich häufig Druckgeschwüre ausbilden; also etwa das Kreuzbein, die
Fersen und die großen Rollhügel. Ein Fingerdrucktest schafft schnell
Klarheit. Wenn zwar noch kein Dekubitus vorliegt, der Hautzustand
allgemein aber sehr beeinträchtigt ist, muss dieses bei der
Risikoeinschätzung berücksichtigt werden. Das bedeutet: Falls die Haut
geschädigt ist, muss noch engmaschiger umgelagert werden. Auch die
zeitnahe Versorgung mit einer superweichen Matratze wäre eine
angemessene Reaktion.
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Es gibt aber noch viel mehr Gefahren als nur
Druckschäden. Die Pflegekraft muss auch auf andere Hautveränderungen
achten, etwa auf Pilzinfektionen oder auf bakterielle Erkrankungen.
Jede Rötung, jede Schuppung und jede Blasenbildung erfordert eine
genaue Betrachtung. Bildet sie sich nicht zeitnah zurück, muss der Arzt
informiert werden. Die Pflegekraft sollte jeden Schritt lückenlos
dokumentieren.
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Noch besser ist es natürlich, wenn es gar nicht
erst zu Hautinfektionen kommt. Der MDK erwartet also, dass die
Pflegekräfte auf eine strikte Hygiene achten. Die Aussichten der
Einrichtung auf eine gute Bewertung steigen, wenn es im QM-Handbuch
entsprechende Pflegestandards gibt. Deren zentrale Inhalte sollten die
Pflegekräfte im Dialog mit dem Prüfer auch wiedergeben können.
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Eine weitere Facette der personenzentrierten
Versorgung ist die aktivierende Pflege. Der Bewohner soll die
Körperpflege so eigenständig wie möglich durchführen. Bei der
Ganzwaschung am Waschbecken werden die meisten Senioren zumindest ihren
Oberkörper selbst reinigen können. Den Intimbereich und die Beine
übernimmt danach die Pflegekraft. Um dieses sicherzustellen, muss die
Pflegekraft natürlich zunächst klären, welche Bewegungseinschränkungen
beim Bewohner vorliegen. Kontrakturen in den Schultergelenken etwa
verhindern, dass der Bewohner sein Gesäß und seinen Rücken erreicht.
Versteifungen der Wirbelsäule machen es ihm unmöglich, sich nach vorne
zu beugen und die Beine zu säubern.
Frage: Werden bei
der Körperpflege die Wünsche der versorgten Personen, das
Selbstbestimmungsrecht und der Grundsatz der Wahrung der Intimsphäre
berücksichtigt?
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Grundsätzlich gilt: Der Bewohner muss gar
nichts. Er kann. Wenn er will. Ein Pflegeheim ist keine Kaserne.
Körperhygiene ist auch im Alter eine private Entscheidung. Bis in die
50er-Jahre hinein war das sonntägliche Baden schon der Inbegriff der
Sauberkeit. An Werktagen ging es zum Waschen an das Waschbecken. Die
Vorstellungen der Pflegekräfte sind hier nicht relevant. Aus der Sicht
eines Hundertjährigen ist das tägliche Duschen eine neumodische
Erfindung.
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In der Praxis stoßen Pflegekräfte ohnehin
täglich an die Grenzen ihrer Überredungskunst. Viele Senioren, vor
allem Männer, lassen sich nur widerwillig für die Körperpflege
begeistern. Da spielt sicherlich das tradierte maskuline Rollenbild mit
hinein. Andere alte Menschen haben sich noch nie sonderlich um die
eigene Sauberkeit gekümmert, etwa weil sie über Jahrzehnte obdachlos
oder alkoholabhängig waren. Falls es dennoch Reste einer
Kooperationsbereitschaft gibt, so endet all dieses spätestens beim
Einsetzen einer Altersdemenz. Das Ergebnis: Das Erscheinungsbild und
der Geruch sind kaum erträglich. Trägt das Pflegeheim daran eine
Mitschuld?
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In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) gibt
es für solche Fälle einen “Notausgang”. Gefordert ist eine Körperpflege
“im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung”. Daraus folgt:
Wenn sich ein Bewohner partout jeder Körperhygiene verweigert, sollte
die Pflegekraft den Betroffenen beraten, ihn auf die Gefahren hinweisen
und die Körperpflege immer wieder anbieten. Und dieses natürlich
sorgsam schriftlich nachweisen. Eine lückenlose Dokumentation ist
prüfungsentscheidend, wenn der MDK eine Verwahrlosung unterstellt.
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Nicht jeder Punkt ist so kompliziert. Für die
Wahrung der Intimsphäre reichen schon wenige grundsätzliche Maßnahmen.
Das bei der Körperpflege anwesende Personal wird auf ein Minimum
reduziert. Der Zutritt von anderen Personen wird unterbunden. Es wird
immer nur der Körperbereich aufgedeckt, der aktuell gewaschen wird. Die
Pflegekraft schließt Jalousien und stellt ggf. einen Raumtrenner auf,
um den Pflegebedürftigen vor fremden Blicken zu schützen.
Mögliche
Konfliktpunkte
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Für die Mängelsuche wird der MDK primär den
Bewohner befragen und diesen in Augenschein nehmen. Die Dokumentation
sowie Aussagen der Pflegekräfte sind nachrangig. Allerdings sollte eine
Pflegekraft falsche Angaben nicht unwidersprochen hinnehmen, sondern
Fehlinformationen - auch für das Protokoll - konsequent richtigstellen.
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Was also kann der MDK bemängeln? Oftmals wird
es in der Einrichtung schlicht vergessen, die Wünsche des Bewohners zur
Körperpflege zu ermitteln. Dafür gibt es eine B-Wertung, die sich aber
nicht negativ auf das Gesamturteil auswirkt. Diese Milde überrascht
etwas. Normalerweise wird eine mangelhafte Informationssammlung mit
einem C bewertet.
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Weniger nachsichtig ist der MDK bei anderen
Qualitätsdefiziten.
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Hygienemängel führen zu einer C-Wertung.
Beispiel: Der Bewohner berichtet, dass beim Waschen der Waschlappen
nicht gewechselt wird. Er findet das ekelig. Der MDK-Prüfer will diese
Vorwürfe im Fachgespräch mit dem Pflegepersonal näher beleuchten. Die
Bezugspflegekraft macht im Dialog allerdings keinen kompetenten
Eindruck. Das Blättern im QM-Handbuch bleibt erfolglos. Ein Standard
"Ganzwaschung im Bett" ist dort nicht zu finden.
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Eine Abwertung auf die Stufe “C” ist auch
üblich, wenn die Pflegekraft eine Hautschädigung bemerkt, darauf jedoch
nicht angemessen reagiert. Hier kann die Pflegedokumentation schnell
zum Fallstrick werden. Im Pflegebericht wird immer wieder von einem
roten Fleck an der linken Schulter berichtet. Gleichzeitig kommt kein
Mitarbeiter auf die Idee, den Drucktest durchzuführen.
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Die Nichtbeachtung der Ressourcen führt
ebenfalls zu einem C. Beispiel: Die Pflegekraft berichtet stolz, dass
sie es dem Bewohner so leicht wie möglich machen möchte. Daher erspart
sie ihm die mühselige Mobilisierung ans Waschbecken und wäscht ihn
stattdessen im Bett. Der alte Mensch nickt zufrieden und merkt an, dass
es ja so auch viel schneller geht, wenn die Pflegekraft alles übernimmt.
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Ohne jede Diskussion hagelt es D-Wertungen,
wenn die Wünsche und Rituale des Bewohners regelmäßig ignoriert werden.
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Beispiel: Ein hochbetagter Spätaussiedler ist
stuhlinkontinent. Bei Verschmutzungen wird er geduscht, obwohl es für
ihn jedes Mal eine Qual ist. Ihn packt immer die Panik. Im Dialog mit
dem MDK-Prüfer berichtet er, dass er in der Sowjetunion zehn Jahre im
Militärgefängnis einsaß. Das zwangsweise Duschen war dort Alltag. Falls
die Pflegekräfte dieses eigentlich wissen müssten (weil es in der
Bewohnerbiografie steht), ist eine Abwertung fällig.
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Oder: Ein alter Mensch war in seiner Jugend
ein “Teddy Boy” (oder “Ted”). Die Fotos an der Wand zeigen ihn als
Jugendlichen in auffallend vornehmer Kleidung mit obligatorischer
“Elvis-Tolle” auf einem italienischen Motorroller. Andere Aufnahmen
belegen, dass er auch im fortgeschrittenen Alter diese Frisur noch
trug. Inzwischen ist er dement. Seine Schwiegertochter, die ihn zuletzt
versorgte, hat ihm vor einem Jahr einen radikalen Bürstenschnitt
verpasst. Da geht das Waschen schneller. Und wehren konnte er sich ja
nicht. Diese Kurzhaarfrisur wurde ohne weiteres Nachfragen von der
Einrichtung als Standard übernommen. Auch hier wird ein aufmerksamer
Prüfer die D-Wertung ziehen.
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Nachvollziehbar ist eine Abwertung auf D, wenn
die Intimsphäre des Pflegebedürftigen nicht gewahrt wird.
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Etwa hier: Ein Bewohner beklagt beim MDK,
dass er bei der Körperwäsche regelmäßig vollständig abgedeckt wird.
Mitunter platzen andere Mitarbeiter in das Zimmer, während er
splitternackt im Bett liegt. Oder Besucher laufen im Außenbereich
winkend an seiner gläsernen Terrassentür vorbei.
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Die Verwendung von ungeeigneten Pflegeprodukten
wird mit einem D geahndet, weil diese nicht dem Bedarf des Bewohners
entsprechen.
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Beispiel: Der MDK-Prüfer wirft einen Blick
auf die verwendeten Pflegeprodukte. Er findet Fettsalben. Diese
verstopfen die Hautporen. Oder er stößt auf Franzbranntwein. Dieser
entfettet die Haut. Sofern der Bewohner solche Produkte aus
Eigenantrieb trotz klarer Warnung durch die Pflegekräfte verwendet,
kann der Einrichtung nichts vorgeworfen werden. Wenn jedoch ein
Mitarbeiter am Bewohner ein paar “Hausmittel” ausprobierte, gibt es
eine D-Wertung.
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Und natürlich führt auch ein schlechtes
optisches Erscheinungsbild zur D-Note.
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Beispiel: Der MDK nimmt den Bewohner ein
wenig genauer unter die Lupe. Sein Haar ist verfilzt. Zwischen den
Zähnen sind Speisereste sichtbar. Die Fingernägel sind dreckig und viel
zu lang. Der Bewohner klagt darüber, dass in den letzten Monaten viele
Mitarbeiter gekündigt hätten. Das verbliebene Personal hat zu wenig
Zeit, um alle Senioren zu versorgen. Die neue Bezugspflegekraft
widerspricht. Es ist der Bewohner, der seit Monaten jede Körperpflege
ablehnt. Sie kann aber nicht belegen, dass der Pflegebedürftige
regelmäßig zur Körperhygiene ermuntert und entsprechend beraten worden
wäre.
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