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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 2.2 / Schmerzmanagement)
Das
Schmerzmanagement ist einer der Brennpunkte der neuen MDK-Kontrolle.
Die Prüfinhalte werden durch zwei Expertenstandards definiert. Und das
Endergebnis wirkt sich sowohl auf die Qualitätsaspekte als auch auf die
Qualitätsindikatoren aus.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 2.2 / Schmerzmanagement)
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Das
Schmerzmanagement ist ein Sonderfall in den
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Gleich zwei Expertenstandards sind
hier zu beachten, einmal zum richtigen Vorgehen bei akuten Schmerzen
und einmal zur Pflege bei chronischen Beschwerden.
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Im Vergleich zur alten MDK-Prüfung weisen die aktuellen Richtlinien nur
wenige Neuerungen auf. Ein Pflegeheim, das bereits beide
Expertenstandards implementiert hat und bislang gut durch die
Transparenzprüfung gekommen ist, muss die neue MDK-Kontrolle nicht
fürchten.
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Eine möglichst fundierte Schmerzerfassung ist die Grundlage für jede
Schmerztherapie. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein
Pflegebedürftiger überhaupt unter Beschwerden leidet. Bereits hier ist
der Arzt auf die Mithilfe der Pflegekräfte angewiesen. Vor allem Männer
gestehen weder sich selbst oder gar anderen gegenüber ein, dass sie
unter Schmerzen leiden. Lieber nehmen sie heimlich Paracetamol (bis die
Leber versagt) oder Acetylsalicylsäure (die den Magen angreift).
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Ein Arzt sieht seinen Patienten nur einmal im Quartal, bestenfalls
einmal im Monat. Pflegekräfte hingegen haben den Bewohner den ganzen
Tag um sich. Ihnen fällt schnell auf, wenn mit dem Pflegebedürftigen
“etwas nicht stimmt”. Hilfreich dabei ist auch das Bezugspflegesystem.
Es fördert ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und Bewohner.
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Erste Verdachtspunkte ergeben sich mitunter bereits bei der Lektüre der
Pflegedokumentation. Dort steht vielleicht, dass der Bewohner bei
Nachfragen regelmäßig angibt, keine Schmerzen zu haben. Gleichzeitig
vermerkt allerdings die Nachtwache an jedem dritten Tag, dass der
Bewohner um ein Glas Wasser bittet, um sein Ibuprofen runterzuspülen.
Da muss nachgehakt werden.
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Mit etwas Glück offenbart sich der Bewohner und wird dem Arzt
vorgestellt. Dieser untersucht ihn und verschreibt ggf. ein
Analgetikum, von dem er glaubt, dass es die Beschwerden effektiv
lindert. Und hier kommen die Pflegekräfte erneut ins Spiel. Es liegt an
ihnen, die Wirksamkeit der Therapie zu erfassen und die Ergebnisse an
die Praxis weiterzuleiten.
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Überdies benötigen Pflegebedürftige oftmals Hilfe bei der
Schmerztherapie. Viele Medikamente müssen nach einem festen zeitlichen
Schema eingenommen werden, um den Wirkstoffspiegel konstant zu halten.
Hier muss die Pflegekraft an die Einnahme erinnern. Und nicht selten
scheitert die Schmerztherapie an körperlichen Einschränkungen. Senioren
mit Gicht schaffen es ggf. nicht, die Tabletten aus der Verpackung zu
drücken.
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Das alles muss der Arzt vorab erfahren. Diese Kommunikation ist auch
bei einer MDK-Prüfung relevant und sollte daher gut belegbar sein. Also
im Berichtsblatt, im Verordnungsblatt und auch in Form von
Telefonnotizen. Und wenn der Bewohner selbst mit dem Arzt telefoniert
und alles allein regelt? Dann wird auch dieses sorgfältig dokumentiert.
Frage: Ist die Schmerzsituation der versorgten Person fachgerecht erfasst worden?
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Der erste Schritt für eine gute Schmerzerfassung ist eigentlich eine
Selbstverständlichkeit. Die Schmerzsituation wird in jedem Erstgespräch
erfragt. Viele der Grunderkrankungen, die eine stationäre Versorgung
auslösen, sind mit Schmerzen verbunden. Sehr hilfreich dabei ist, dass
beim Erstgespräch zumeist die Angehörigen anwesend sind. Diese werden
widersprechen, wenn ein Pflegebedürftiger Schmerzen verleugnet, die ihn
tatsächlich aber seit Monaten quälen.
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Problematisch wird es, falls das Thema Schmerzerfassung nach dem
Erstgespräch vernachlässigt wird. Auch wenn ein Bewohner zum Zeitpunkt
des Heimeinzugs keine Beschwerden hat, kann sich dieses jederzeit
ändern. Folglich muss die Nachfrage regelmäßig wiederholt werden. Am
einfachsten: Die Pflegekraft fragt morgens den Bewohner, ob er
Schmerzen hat. Und zwar jeden Morgen. Verneint er dieses und gibt es
keinen Grund, etwas anderes anzunehmen, sind die MDK-Vorgaben in diesem
Qualitätsaspekt erfüllt.
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Daraus folgt: Eine routinemäßige und anlasslose Schmerzeinschätzung bei
allen Bewohnern mit Fragebögen und Schmerzskala ist Zeitverschwendung.
Ein differenziertes Assessment ist nur bei solchen Pflegebedürftigen
notwendig, die über Schmerzen klagen oder die Verhaltensweisen zeigen,
die auf Beschwerden hindeuten.
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Klagt der Bewohner hingegen wiederholt über Beschwerden, verlangt der
MDK eine sorgfältige Schmerzerfassung. Diese umfasst die Intensität und
Häufigkeit der Schmerzen, deren Lokalisation, lindernde und
intensivierende Faktoren und viele weitere wichtige Kriterien.
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Bei orientierten Senioren ist eine Eigeneinschätzung das ideale Mittel.
Der Bewohner gibt selbst an, wie stark die Beschwerden sind. Dieses
kann etwa mittels einer Schmerzskala erfolgen. Es handelt sich dabei um
eine Holz- oder Kunststofftafel, innerhalb derer auf einer Schiene ein
Zeiger bewegt wird. Dieser Zeiger kann zwischen den Werten "0" (‘kein
Schmerz’) bis "10" (‘maximaler Schmerz’) bewegt werden. Einfacher geht
es nicht. Eine solche Skala kostet rund zehn Euro. Wenn die Anwendung
in einem Pflegestandard erwähnt wird, dann sollte dieses Werkzeug auch
wirklich vor Ort verfügbar sein.
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Beachten Sie, dass bei Senioren mit chronischen Schmerzen die
Beschwerdeintensität im Tagesverlauf schwanken kann. Am Morgen ist sie
oftmals vergleichsweise gering und steigt kontinuierlich an. Am Abend
ist kaum an Schlaf zu denken. Wird dann die Schmerzerfassung nur einmal
morgens, aber nicht abends, durchgeführt, ist das Ergebnis unpräzise.
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Beschränken Sie dieses Evaluationsgespräch nicht auf die Schmerzen
allein. Fragen Sie auch, ob und wie die Alltagsgestaltung sowie die
soziale Teilhabe beeinträchtigt werden. Und definieren Sie gemeinsame
Ziele. Nicht jeder Bewohner möchte vollständig schmerzfrei sein, wenn
er dafür so viele Medikamente nehmen muss, dass er vollkommen “neben
der Spur” ist. Viele Senioren sind schon damit zufrieden, dass
Schmerzspitzen vermieden werden.
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Mit dem Einsetzen einer Demenz verliert der Bewohner die Fähigkeit,
sein Schmerzempfinden verbal auszudrücken oder eine Skala zu verwenden.
Stattdessen fordert der MDK dann eine Fremdeinschätzung durch die
Pflegekräfte. Hierfür sind mehrere Assessmentinstrumente verfügbar,
etwa BESD (“Beurteilung von Schmerzen bei Demenz”) oder BISAD
(“Schmerzassessment bei alten Menschen mit Demenz”). Durch Beobachtung
der Gestik, der Mimik und des Verhaltens sammeln Pflegekräfte die
notwendigen Informationen, um den Bogen auszufüllen.
Frage: Erhält die versorgte Person eine fachgerechte Unterstützung zur Schmerzbewältigung?
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Ist die Schmerzsituation korrekt erfasst, geht es an die
Maßnahmenplanung. Hier werden zunächst alle notwendigen Hilfeleistungen
erfasst, um die ärztliche Schmerztherapie zu unterstützen. Dazu zählt
natürlich primär die richtige Applikation der Schmerzmittel. Auch hier
bedeutet “fachgerechte Unterstützung”, die Grundsätze der aktivierenden
Pflege zu beachten. Der Bewohner sollte (soweit es geht), die
Schmerzmittel eigenständig anwenden. Nur wenn der Schmerzpatient damit
überfordert ist und eine Fehlanwendung droht, schreiten die
Pflegekräfte ein. Die Hilfe erfolgt zunächst als Beratung und dann als
praktische Anleitung. Eine teilweise oder gar vollständige Übernahme
der Schmerzmittelapplikation ist nur als letzte Option zu wählen.
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Für eine fundierte Maßnahmenplanung ist das aber noch nicht genug.
Ebenso wichtig sind Maßnahmen, die die Lebensqualität des Bewohners
verbessern. Schmerzen beeinflussen das Freizeitverhalten und das
gesellschaftliche Leben. Im Rahmen der Möglichkeiten müssen
Pflegekräfte hier eingreifen und einer Deprivation und einer sozialen
Isolation vorbeugen. Schmerzen können überdies die Mobilität erheblich
reduzieren. Dieses muss bei der Planung der Sturz-, Kontrakturen- und
Dekubitusprophylaxe bedacht werden.
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Im Idealfall schreibt der Bewohner ein Schmerztagebuch und legt es dem
Arzt vor. Dieser kann dann entscheiden, ob eine Anpassung der
Analgetikatherapie erforderlich ist. Ist dieses nicht möglich, ist es
Aufgabe der Pflegekräfte, den Arzt über alle relevanten Beobachtungen
zu informieren. Dazu zählen die Wirkung der Analgetika,
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sowie Nebenwirkungen.
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Was aber tun, wenn der Hausarzt über Monate daran scheitert, eine
effektive Schmerzbehandlung sicherzustellen? Hier kommt die in der QPR
geforderte interprofessionelle Zusammenarbeit zum Tragen. Denn die
Pflegekraft soll auch mit “anderen Berufsgruppen” zusammenarbeiten, die
im Bereich der Schmerzbewältigung tätig sind. Darunter fallen etwa
Schmerztherapeuten, also speziell fortgebildete Mediziner. Diese
arbeiten etwa in Schmerzambulanzen, die heute in zahlreichen
Krankenhäusern zu finden sind.
Hinweise:
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Dem MDK ist bewusst, dass viele Ärzte
Schmerzmittel nur sehr zurückhaltend verschreiben. Viele haben Angst um
ihr Budget, wenn sie gut verträgliche, dafür aber teure Analgetika
verordnen. Andere Mediziner schrecken wegen der Suchtgefahr generell
davor zurück, Opioide zu verschreiben. Stattdessen greifen sie lieber
zu Nicht-Opioidanalgetika, auch wenn diese erheblich mehr
Nebenwirkungen haben. So oder so trifft der MDK bei einer Prüfung auf
einen Bewohner, dessen Schmerzbelastung nicht angemessen versorgt ist.
Dieses ist aber nicht die Schuld der Einrichtung und wird somit auch
nicht negativ im Prüfbericht vermerkt. Im schlimmsten Fall müssen sich
Pflegekräfte natürlich fragen lassen, warum sie dem Bewohner keinen
Arztwechsel nahegelegt haben.
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Aller Entbürokratisierung zum Trotz sollten Sie
im Bereich des Schmerzmanagements penibel auf die Dokumentation achten.
Der MDK erwartet, dass die ärztlichen Verordnungen sowie die
Applikationen der Medikamente sorgfältig dokumentiert werden. Das gilt
vor allem für Bedarfsmedikationen.
Mögliche Konfliktpunkte:
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Bei ungenauen Angaben zur Schmerzsituation in
der Pflegedokumentation kommt die Einrichtung mit einem “B” davon, wenn
das Schmerzmanagement ansonsten aber gut funktioniert. Als hilfreich
dürfte es sich dabei erweisen, wenn die Pflegekräfte im fachlichen
Dialog den Zustand des Bewohners, seine Schmerzsituation und die daraus
folgenden Pflegemaßnahmen schlüssig darstellen können.
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Alle weiteren Mängel werden zumindest mit einem “C” bewertet.
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Das Schmerzmanagement muss sich an der
Maßnahmenplanung orientieren. Dieses Dokument bildet die
Schmerzsituation möglichst umfassend ab. Beispiel: Die
Bezugspflegekraft ist seit zwei Wochen krank. Die stellvertretende
Bezugspflegekraft geht in den Urlaub. Als Ersatz wird eine Pflegekraft
aus einem anderen Wohnbereich geschickt. Diese Mitarbeiterin hat den
Bewohner aber noch nie versorgt. Der Pflegebedürftige leidet an Demenz,
kann also seine Situation nicht selbst beschreiben. Wenn aber die
Maßnahmenplanung gut formuliert ist, weiß die neue Pflegekraft
trotzdem, wie sich Schmerzen bei dem Senioren bemerkbar machen und
welche Maßnahmen bei ihm wirken.
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Relevante Veränderungen der Schmerzsituation
werden dem behandelnden Arzt nicht mitgeteilt. Beispiel: Der Bewohner
hat aufgrund chronischer Entzündungsprozesse im Bauchraum Schmerzen. Da
es immer wieder zu Schmerzspitzen kommt, hat der Arzt Opioide als
Dauermedikation verschrieben. In den folgenden Wochen hat sich die
zuvor instabile Schmerzsituation deutlich konsolidiert. Der MDK findet
bei seiner Kontrolle Einträge einer Fallbesprechung, wonach eine
Reduktion der Schmerzmittelversorgung erwogen wird. Auch bei der
Pflegevisite hat die Bezugspflegekraft dieses Thema mit dem Bewohner
diskutiert. Allerdings unterblieb die Meldung an den Arzt, damit dieser
eine Änderung der Medikation prüfen kann. In solchen Fällen erhält die
Einrichtung eine “C-Wertung” und ist damit noch gut bedient. Wäre es so
gewesen, dass der Bewohner als Folge unzureichender Kommunikation
unnötige Schmerzen erleidet, wäre ein “D” fällig (siehe unten).
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Etwaige Nebenwirkungen der Schmerzmedikamente
bleiben unbeachtet. Beispiel: Der Bewohner wurde vor zwei Wochen an der
Hüfte operiert. Wegen der starken Schmerzbelastung erhält er Oxycodon.
Er leidet deshalb unter Obstipation und unter Übelkeit. Im Gespräch mit
dem MDK klagt er darüber, dass die Pflegekräfte diesbezüglich nichts
unternehmen, um die Nebenwirkungen zu lindern.
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Auch eine maximale Abwertung auf “D” ist schnell erreicht:
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Pflegekräfte sind verpflichtet, auf akute
Schmerzen zeitnah zu reagieren. Beispiel: Frau Mayer hat sich in der
Haushaltsgruppe geschnitten. Die Wunde wurde genäht. Die Ärztin fragt
nach Schmerzen. Frau Mayer verneint. Sie stammt aus Pommern. Da klagt
man nicht. Nun jedoch werden die Beschwerden doch unerträglich.
Zeitgleich kommt der MDK zur Inspektion. Frau Mayer klagt dem
MDK-Prüfer weinend ihren Schmerz. Die Mitarbeiter hätten ihre
Beschwerden ignoriert. Die waren offenbar mit der Vorbereitung auf die
MDK-Prüfung beschäftigt. Ergebnis: D-Wertung.
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Das Gleiche gilt auch für chronische
Schmerzen. Jeder Bewohner erhält die ärztlich verordneten Medikamente,
sonst droht eine Abwertung auf “D”. Beispiel: Herr Müller leidet als
Folge eines Prostatakarzinoms unter erheblichen Tumorschmerzen. Er
erhält Fentanyl. Die Nebenwirkungen sind erheblich, vor allem der
Blutdruckabfall bereitet den Pflegekräften Kopfzerbrechen. Daher
beschließt die Bezugspflegekraft, ohne Rücksprache mit dem Arzt das
Pflaster zu teilen, um die Dosis zu verringern. Dieses bleibt auch dem
MDK nicht verborgen, als dieser Herrn Müller besucht.
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Der MDK verlangt eine gute Kommunikation
zwischen Pflegekraft und Hausarzt. Hakt es hier, ist mindestens ein “C”
fällig. Erleidet der Bewohner jedoch durch den unzureichenden
Informationsfluss vermeidbare Schmerzen, kann es keine andere Wertung
als ein “D” geben. Beispiel: Eine Bewohnerin leidet beidseitig unter
einer Kniearthrose. In den letzten Wochen haben sich die Beschwerden
intensiviert. Die Seniorin hat ihren Bewegungsradius aus diesem Grund
deutlich eingeschränkt und verbringt viel Zeit in ihrem Sessel. Die
Schmerzen aber bleiben. Den Pflegekräften ist dieses Problem
offensichtlich bekannt, wie der MDK bei seiner Kontrolle feststellt.
Der SIS-Bogen ist zumindest vorbildlich ausgefüllt. Er erwähnt
detailliert die Auswirkungen auf die Mobilität, auf die Sturzgefährdung
und auf das soziale Leben. Leider ist scheinbar niemand auf die Idee
gekommen, die Hausärztin über das Problem zu informieren und eine
Schmerzmitteltherapie anzuregen.
Hinweis:
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Die Aktualität der Schmerzeinschätzung ist ein
Qualitätsindikator. Dieser verlangt, dass für alle Bewohner mit
bestehenden Beschwerden eine Schmerzeinschätzung erstellt wird.
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In den QPR wird ausdrücklich darauf verwiesen,
dass die Expertenstandards die “normativen Bezugspunkte für die
Qualitätsbeurteilung” seien. Durch diese Hintertür werden alle
Forderungen, die sich aus den Expertenstandards ergeben, ggf. auch für
die MDK-Prüfung relevant. Der Umfang zeigt sich etwa bei den
Rahmenbedingungen, die eine Einrichtung schaffen muss, um ein
gelungenes Schmerzmanagement zu gewährleisten:
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Gültige und praxistaugliche Pflegestandards für das Management der Schmerzen
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Weiterbildung einzelner Mitarbeiter zu Schmerzexperten
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Bereitstellung geeigneter Assessmentinstrumente und Dokumentationsmaterialien
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Gut verständliches Informationsmaterial für Bewohner und für deren Angehörige
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Bereitstellung der personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen, um Beratungsangebote umsetzen zu können
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