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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 2.3 / Wundversorgung)
Hygiene
und gute Wundauflagen allein bringen chronische Wunden nicht zur
Abheilung. Dieses gelingt nur dann, wenn Ärzte, Wundbeauftragte und
Pflegekräfte an einem Strang ziehen.
MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 2.3 / Wundversorgung)
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Auch bei diesem Qualitätsaspekt bildet ein
Expertenstandard die fachliche Grundlage. Der Expertenstandard “Pflege
von Menschen mit chronischen Wunden” wurde 2015 zuletzt aktualisiert.
Die Erwartungen des MDK basieren auf dessen Vorgaben.
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Im Rahmen der Prüfung wird sich der MDK ein
eigenes Bild über die Wundsituation und über die Qualität der Pflege-
und Wunddokumentation machen. Dazu zählt ggf. auch eine
Inaugenscheinnahme der Wunde. Ob diese erforderlich ist, entscheidet
der Prüfer. Dafür sind verschiedene Faktoren relevant.
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Hat der Prüfer Zweifel an der Richtigkeit der
Dokumentation? Gibt es Bedenken hinsichtlich der fachlichen Kompetenz
der Pflegekräfte? Vermutet der Prüfer, dass die Einrichtung beim
Qualitätsindikator “Dekubitusentstehung” schummelt? Wurde das
Pflegeteam gar schon einmal der Datenmanipulation überführt? In solchen
Fällen steigt das Interesse des MDK am realen Wundzustand.
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Steht am Prüfungstag ohnehin ein
Verbandswechsel an? Da liegt es nahe, dabei einen Blick auf die Wunde
zu werfen. Oder handelt es sich vielleicht um einen
Hydrokolloidverband, der mehrere Tage über der Wunde verbleibt? Wurde
er vielleicht erst am Vortag gewechselt? Macht das Team einen seriösen
und kompetenten Eindruck? In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit,
dass der MDK nicht so genau hinsieht.
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Ist der Verbandswechsel für den Bewohner sehr
unangenehm? Falls kein routinemäßiger Verbandswechsel ansteht, wird der
MDK auf eine Inspektion wohl eher verzichten und dem Pflegebedürftigen
die Schmerzen ersparen. Zudem bedeutet ein Verbandswechsel ggf. auch
eine Retraumatisierung der Wunde. Davon abgesehen: Welcher Bewohner
würde einer solchen Tortur schon freiwillig zustimmen?
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Pflegeheime sollten den Verbandswechsel am
Prüfungstag zeitlich nach hinten verschieben, bis klar ist, welche
Bewohner in die Stichprobe gezogen werden.
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Die Inaugenscheinnahme und somit auch die
Inspektion der Wunden sind für den Bewohner freiwillig. Er kann diese
ablehnen und darf dadurch keine Nachteile haben.
Plausibilitätsprüfung
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Parallel zur Inspektion der Wundversorgung
führt der MDK auch eine Plausibilitätsprüfung durch. Er kontrolliert,
ob die von der Einrichtung übermittelten Daten zur Dekubitusentstehung
korrekt sind. Die Einrichtung muss angeben, bei welchen Bewohnern in
den letzten sechs Monaten ein Druckgeschwür existent war. Daraus wird
der Qualitätsindikator errechnet.
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Alle derartigen Hautschädigungen müssen erfasst
werden, also auch solche, die bereits vorher entstanden sind. Anzugeben
sind ebenfalls Druckgeschwüre, die jetzt zwar abgeheilt sind, aber in
den letzten sechs Monaten noch vorhanden waren.
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Aus dem Raster fallen Druckgeschwüre, die dem
ersten Grad zuzuordnen sind und sich während des Erhebungszeitraums
auch niemals über diesen Grad hinaus verschlechtert haben.
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Beispiel: Bei einem Bewohner wurde ein
Dekubitus zweiten Grades erkannt. Aufgrund sofortiger Weichlagerung
liegt zum Zeitpunkt der Erhebung (drei Wochen später) nur noch ein
Druckgeschwür ersten Grades vor. Eine solche Hautschädigung muss somit
mitgezählt und angegeben werden.
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In die Zählung für den Qualitätsindikator
fallen nur Druckgeschwüre. Hautdefekte, die auf andere Ursachen
zurückzuführen sind, zählen nicht dazu; also etwa ein Diabetisches
Fußsyndrom. Um Wundtypen sicher voneinander abzugrenzen, sollte die
Einrichtung im Zweifel den Arzt befragen.
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Wunden, die sich der Bewohner während eines
Krankenhausaufenthaltes zugezogen hat, werden zwar erfasst, aber nicht
auf den Indikator angerechnet.
Frage: Wurde die Wundsituation fachgerecht erfasst?
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Die zentrale Informationsquelle zur Beurteilung
der aktuellen Wundsituation ist die Inaugenscheinnahme. Für die
Einschätzung des Wundverlaufs ist die Wunddokumentation entscheidend.
Die Einrichtung sollte daher dieses Dokument gewissenhaft führen. Jede
Wunde muss genau erfasst werden. Etwa: Lokalisation der Wunde, Art der
Wunde, Schweregrade der Wunde, Größe der Wunde (Länge, Breite, Tiefe).
Die Pflegekraft sollte die Wundoberfläche genau beschreiben, etwa das
Auftreten von Nekrosen oder von Fibrinbelag. Bei Wundtaschen und
-höhlen ist eine präzise Erfassung der Tiefe und der Ausrichtung
notwendig. Ergänzend dazu ist eine fotografische Wunddokumentation
möglich.
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In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass
jede Pflegekraft eigene Maßstäbe bei der Beschreibung anlegt. Daher ist
es wichtig, die Mitarbeiter zu schulen. Im Idealfall sollte es egal
sein, welcher Mitarbeiter die Wunde einschätzt; alle sollten zu einem
nahezu gleichen Ergebnis kommen.
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Jede Pflegekraft sollte zumindest zu drei
Wundtypen ausreichende Fachkenntnisse haben: Dekubitus, Diabetisches
Fußsyndrom sowie Ulcus cruris. Dieses umfasst die zugrunde liegenden
Erkrankungen, fördernde und lindernde Faktoren sowie die fachgerechte
Therapie.
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Fatal ist vor allem, wenn Mitarbeiter die
Schwere eines Dekubitus nicht richtig einschätzen. Dieses kann
unerwünschte Auswirkungen auf den Qualitätsindikator haben. Auch der
Vorwurf der Schummelei steht schnell im Raum.
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Beispiel: Eine unerfahrene Pflegekraft
bemerkt eine Hautrötung. Über der Hautrötung glaubt sie, kleine
Abschürfungen ausmachen zu können. Sie vermutet einen Teilverlust der
Haut, also ein fortgeschrittenes Druckgeschwür. Da niemand ihre
Einschätzung hinterfragt, wird dieses so in die Dokumentation
eingetragen: Dekubitus Grad zwei. Tatsächlich jedoch lag nur ein
Dekubitus Grad eins vor. Die Hautrötung samt “Abschürfungen” war schon
eine Woche später wieder verschwunden, beschädigt aber dennoch den
Indikator.
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Noch schlimmer: Bei einem Bewohner liegt ein
Dekubitus Grad zwei vor. Dieser würde den Qualitätsindikator
verschlechtern. Die Pflegekraft unterschätzt die Schwere der
Schädigung. In der Dokumentation steht: Dekubitus Grad eins. Der
Indikator wird nicht beeinträchtigt. Dann jedoch nimmt der MDK die
Wunde unter die Lupe. Liegt der Versuch einer Mauschelei vor?
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Gegen solch unnötigen Stress hilft die
Weiterbildung einer Pflegefachkraft zur internen Wundbeauftragten.
Diese nimmt fortan grundsätzlich jede Wunde unter die Lupe, bevor
irgendwelche Einträge gemacht werden.
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Alternativ kann auch auf externe
Wundbeauftragte zurückgegriffen werden. Hierbei müssen Pflegekräfte
beachten, dass diese nur Berater sind, aber keine Entscheider. Bei
einer MDK-Prüfung kann das zu Problemen führen, etwa wenn ein
Wundbeauftragter Maßnahmen veranlasst, die im Gegensatz zur ärztlichen
Verordnung stehen. Es muss klar sein: Allein der behandelnde Arzt
entscheidet über die Therapie. Und allein die Pflegekraft ist für die
pflegerische Umsetzung verantwortlich.
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Auch die Größenerfassung ist eine Tätigkeit,
die dringend innerhalb der Einrichtung standardisiert werden muss.
Jeder Mitarbeiter muss die Wunden nach den gleichen Maßstäben
ausmessen, Wundtaschen sondieren oder das Wundvolumen auslitern.
Ansonsten kann es in der Dokumentation hinsichtlich der Größe und des
Volumens zu Sprüngen kommen, die dem MDK nur schwer zu erklären sind.
Eine Wunde wird nicht in einer Woche größer, dann plötzlich kleiner, um
einige Tage später erneut zu wachsen.
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Die sorgfältige Beschreibung einer Wunde, gar
noch das Ausmessen oder Auslitern, kosten viel Arbeitszeit. Folglich
sollte diese Informationserfassung nicht grundlos erfolgen. Eine
Wunddokumentation nach jedem Verbandswechsel ist bei chronischen
Hautdefekten somit unnötig. Die meisten chronischen Wunden entwickeln
sich so langsam, dass eine wöchentliche Wunddokumentation i. d. R.
reicht. Ausgenommen davon sind unerwartete Veränderungen und
Beobachtungen im Wundbereich. Diese sind sofort zu verschriftlichen.
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In vielen Pflegeteams ist es üblich, einfach zu
vermerken, dass die Wunde “unverändert” ist. Am ersten oder am zweiten
Tag nach einer ausführlichen Wunddokumentation mag das statthaft sein.
Aber über Wochen hinweg sollte sich die Dokumentation nicht auf “Wunde
unverändert” beschränken; zumal dann, wenn an einem Tag die eine
Pflegekraft dokumentiert und am nächsten Tag ein anderer Kollege. Der
MDK wird kritisieren, dass eine Pflegekraft ja wohl kaum wissen kann,
was ein Kollege am Tag zuvor gesehen hat.
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Unverzichtbar ist ein enger
Informationsaustausch mit dem behandelnden Arzt. Unter verschiedenen
Bedingungen muss die Pflegekraft den Arzt informieren:
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Die Wundsituation verschlechtert sich.
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Der Bewohner zeigt keine ausreichende Kooperationsbereitschaft. Er verweigert sich notwendigen Pflegemaßnahmen.
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Definierte Behandlungsziele sind erreicht.
Eine Anpassung der ärztlichen Therapie ist notwendig, um die nächsten
Behandlungsschritte einzuleiten.
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Keine Pflegekraft sollte sich dabei blind auf
den Arzt verlassen. Wenn eine Wunde einen guten Heilungsfortschritt
zeigt, setzen viele Ärzte die Maßnahmen zur Wundversorgung ab. Das darf
eine Pflegekraft nicht zum Anlass nehmen, auch die eigene
Wundbeobachtung zu beenden, die Wunde als ‘geheilt’ zu vermerken und
fortan jede Dokumentation einzustellen. Dieses darf erst erfolgen, wenn
der Hautdefekt vollständig ausgeheilt ist. Und auch dann muss die
Pflegekraft penibel auf einen Rezidiv achten.
Frage: Erhält die versorgte Person eine fachgerechte Unterstützung bei der Wundversorgung?
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An die Erfassung der Wundsituation schließt
sich die Erstellung der Maßnahmenplanung an. Hier gilt es vor allem,
die ärztlichen Verordnungen korrekt in pflegerisches Handeln zu
“übersetzen”.
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Von besonderer Bedeutung ist die Hygiene. Durch
eine fachgerechte Wundversorgung müssen Infektionen im Bereich der
Gewebedefekte vermieden werden.
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Wichtige Maßnahmen sollten mittels Standards
vereinheitlicht werden. Die PDL oder der Praxismentor können
Pflegevisiten nutzen, um die richtige Durchführung der Maßnahmen zu
überwachen. Festgestellte Qualifikationsmängel sollten durch
Nachschulungen beseitigt werden.
Mögliche Konflikte
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Eine “B-Wertung” gibt es für kleinere Mängel
und Ungenauigkeiten in der Wunddokumentation, sofern diese keine
Auswirkungen auf die Wundversorgung haben.
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Beispiel: Bei einem Bewohner liegt ein
Dekubitus vor. Es ist ein vollständiger Hautverlust feststellbar. Das
Gewebe am betroffenen Hautbereich stirbt ab. Die Haut und das Gewebe
sind bis in die Tiefe hinein beeinträchtigt. Es handelt sich also um
einen Dekubitus Grad 4. Die Pflegekraft erkennt dieses nicht korrekt
und dokumentiert einen Dekubitus Grad 3. Die vom Arzt angeordnete
Wundversorgung erfolgt jedoch offensichtlich korrekt. In diesem Fall
ist der Mangel von keiner besonderen Bedeutung, zumal er sich auch
nicht auf den Qualitätsindikator auswirkt. Das Druckgeschwür würde so
oder so eingerechnet.
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Der MDK geht aber nicht über jeden
Dokumentationsmangel so milde hinweg. Eine unzureichende Beschreibung
der Wundsituation wird mit einem “C” bewertet.
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Beispiel: Die Wunde einer Bewohnerin befindet
sich in der Granulationsphase. Es bilden sich also neue Gefäße und
Gewebestrukturen. Die Dokumentation ist jedoch offensichtlich nicht auf
dem aktuellen Stand. Laut den Aufzeichnungen ist erst die
Exsudationsphase erreicht, also der Zustand der Blutstillung und der
Wundreinigung. Eine solche Lücke ist riskant, da ggf. die falsche
Wundauflage gewählt wird. In diesem Fall kann es also passieren, dass
die Wunde mittels einer Kompresse mit Superabsorber versorgt wird,
während vielleicht längst eine Wundauflage mit Wunddistanzgitter
angebracht wäre.
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Noch ein Beispiel: Die Einrichtung nutzt die
Wundfotografie. In der Annahme, dass Fotos eine objektivere
Verlaufsbeschreibung ermöglichen, wird die schriftliche Dokumentation
etwas vernachlässigt. Tatsächlich jedoch hat es die Pflegekraft
regelmäßig unterlassen, die Wunde vor der Aufnahme zu säubern. Die
Aufnahmen zeigen also die Wunde mit allerlei Gewebetrümmern und
Belägen. Die Aussagekraft der Fotos geht gegen null. Von einer
“fachgerechten Erfassung” kann also keine Rede sein.
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Ebenfalls mit “C” wird eine unzureichende Kommunikation mit dem Arzt bewertet.
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Beispiel: Eine Bewohnerin leidet unter einem
Ulcus cruris. Bislang war die Wunde in einem ideal-feuchten Zustand,
was die Heilung förderte. Jetzt jedoch stellt die Bezugspflegekraft
fest, dass die Wunde über mehrere Tage hinweg ungewöhnlich trocken ist.
Die Pflegekraft dokumentiert dieses auch korrekt. Allerdings
unterbleibt die Rückmeldung an die Ärztin. Diese hätte ggf. eine andere
Wundauflage verordnet.
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Eklatante Fehler in der Maßnahmenplanung führen zu einem “D”.
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Beispiel: Bei einem Bewohner wird ein
Druckgeschwür am Hacken festgestellt. Die Wunde wird gemäß der
ärztlichen Anordnung mit einer speziellen Wundauflage für die Ferse
versorgt. Zudem führt die Pflegekraft eine Freilagerung der Ferse
durch. Sie nutzt dafür sogar eine Unterschenkel-Manschette. Soweit also
alles nach Lehrbuch. Der MDK stellt jedoch fest, dass die Freilagerung
in der Maßnahmenplanung nicht vermerkt ist. Das führt dazu, dass die
Druckentlastung von der Nachtwache nicht durchgeführt wird, wie sich im
Gespräch mit dem Bewohner herausstellt.
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Hygienemängel, die zu einer Wundinfektion führen, bewirken ebenfalls eine Abwertung auf “D”.
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Beispiel: Bei einem Bewohner hat sich ein
Druckgeschwür am Rollhügel infiziert. Der MDK hat den Verdacht, dass
die Pflegekräfte daran mitschuldig sind. Er lässt sich daher den Ablauf
eines Verbandswechsels erklären. Die erste Pflegekraft gibt freimütig
zu, schon mal auf sterile Handschuhe zu verzichten. Der nächste
Mitarbeiter erzählt von seiner ganz eigenen Interpretation einer
Non-Touch-Technik. Und eine dritte Pflegekraft gibt an, zum Ausmessen
der Wunde statt Einwegmaterial ein Lineal aus Aluminium zu verwenden.
Offensichtlich gibt es hier massive Qualifikationsmängel. Ein passender
Standard im QM-Handbuch liegt auch nicht vor.
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Da es einen Expertenstandard zu diesem Thema
gibt, gelten dessen Vorgaben automatisch auch für die MDK-Prüfung. Eine
“fachgerechte Unterstützung” wäre also nicht gegeben, wenn Wunden etwa
mit Leitungswasser ausgespült werden.
Tipps:
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Nicht jede Wunde erfordert eine eigene
Wunddokumentation. Bei vielen Gewebedefekten ist absehbar, dass sie
zeitnah verheilen. Dazu zählen etwa unproblematische Schürf- und
Schnittwunden sowie Wunden als Folge von kleinen chirurgischen
Eingriffen. Hier reicht oftmals das Berichteblatt. Allerdings ist zu
beachten, dass sich akute Wunden schnell verändern. Daher sollte hier
der Wundzustand bei jedem Verbandswechsel beschrieben werden.
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In vielen Pflegeteams wird bei jeder
chronischen Wunde eine Fotodokumentation erstellt. Dieses Vorgehen ist
in Einzelfällen als Ergänzung sinnvoll, aber nicht generell. Der MDK
fordert diese Form der Dokumentation nicht. Wenn eine Wundfotografie
durchgeführt wird, muss diese innerhalb des Teams einheitlich erfolgen.
Nur wenn der Blickwinkel, der Abstand, die Blende, der Weißabgleich und
das Kameramodell unverändert bleiben, sind verlässliche
Vergleichsaufnahmen zu erwarten.
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