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MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 2.5 / Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen)

Je unklarer ein Fragenkatalog formuliert ist, umso größer wird der Ermessensspielraum des Prüfers. Im Fall der “besonderen medizinisch-pflegerischen Bedarfslagen” räumt die QPR einen erheblichen Freiraum ein. Den wird manch MDK-Mitarbeiter gerne nutzen.


MDK-Prüfung (Qualitätsaspekt 2.5 / Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen)


  • In der bisherigen MDK-Prüfung bestand mitunter das Problem, dass es nicht für jede gefundene Schwachstelle das dazu passende Kriterium in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien gab. Als Notbehelf gelangten solche Mängel nicht selten “auf dem kurzen Dienstweg” auf die Schreibtische der Heimaufsicht oder des Gesundheitsamts. Diese haben ebenfalls einen Prüfauftrag, wenn auch mit jeweils sehr spezifischen Befugnissen, Kontrollumfängen und Sanktionsmöglichkeiten.
  • Bei der Neuformulierung des Prüfkatalogs haben die Prüfdienste auf einen “Joker” gedrängt, mit dem flexibel auch auf solche Mängel reagiert werden kann. Dieser Wunsch ist nun in Erfüllung gegangen. Die Entwickler der neuen MDK-Prüfung nennen diesen Punkt passenderweise “Restkategorie”.
  • Wie häufig dieser Punkt in der Praxis zur Anwendung kommt, muss sich noch zeigen. Die meisten Prüfer werden sich wohl mit dem normalen Prüfkatalog zufriedengeben. Aber es gibt natürlich immer auch andere MDK-Mitarbeiter, die etwas mehr Spürsinn an den Tag legen. Offiziell sind die Prüfer gehalten, diese Kategorie nur dann zu nutzen, wenn “erhebliche Risiken” für den Bewohner auftreten oder wenn bereits eine Schädigung eingetreten ist. Ansonsten wird dieser Punkt übersprungen.
  • Der Prüfkatalog nennt als mögliche Themen Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, wenn der Prüfer hier auf Schwachpunkte gestoßen ist. Allerdings lässt sich dieser Qualitätsaspekt letztlich auf verschiedenste behandlungspflegerische Tätigkeit ausweiten.
  • Die Fragen entsprechen im Wesentlichen den Kriterien der anderen Qualitätsaspekte aus dem Qualitätsbereich 2. Als fachliche Basis fungiert einmal mehr die QPR-HKP (“Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege”).
Frage: Werden Maßnahmen entsprechend der ärztlichen An- bzw. Verordnung durchgeführt?
  • Diese Frage stellt sich zumeist dann, wenn der MDK-Prüfer über eine ärztliche Verordnung stolpert, deren korrekte Umsetzung für ihn zweifelhaft ist.
  • Dazu ein Beispiel: Ein Bewohner leidet unter Bluthochdruck. Der Arzt hat ihm Metoprolol verschrieben, dass er täglich am Morgen als Tablette einnehmen soll. Welche pflegerischen Maßnahmen wird der MDK erwarten?
    • In unserem Fall ist der Pflegebedürftige bereits etwas vergesslich geworden. Die Pflegekraft sollte ihn also morgens nach dem Frühstück an die Einnahme erinnern und auf die korrekte Applikation achten.
    • Darüber hinaus muss sie natürlich regelmäßig den Blutdruck erfassen und die Messergebnisse dokumentieren. Wenn die Werte unerwartet hoch sind, prüft die Pflegekraft, ob sich der Bewohner über irgendetwas aufgeregt hat; vielleicht über einen nervenden Mitbewohner. Möglicherweise war auch die Messung nicht richtig, oder das Gerät ist defekt. In solchen Fällen ist die Messung eine Stunde später zu wiederholen. Im Idealfall ist das Problem danach verschwunden.
Frage: Ist im Bedarfsfall eine Kommunikation mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt erkennbar?
  • Die richtige Erfassung etwa von Vitalzeichen ist zwecklos, wenn bei Abweichungen keine Rückmeldung an den Arzt erfolgt. Bleiben wir im o. g. Beispiel:
    • Auch die zweite Messung ergab mit 160/100 mmHg einen zu hohen Wert. Dieses insbesondere, da der Bewohner bislang gut mit Betablockern eingestellt ist. Eine Bedarfsmedikation hat der Arzt nicht vorgesehen. Aber der Mediziner hat Grenzwerte genannt, bei deren Überschreitung er informiert werden soll. Dieses ist nun der Fall. Die Pflegekraft informiert die Praxis über die Messwerte. Per Fax natürlich. Eine hypertensive Krise liegt nicht vor. Dann wäre der Notarzt der richtige Ansprechpartner.
Frage: Entspricht die Durchführung der Maßnahme dem aktuellen Stand des Wissens und etwaigen besonderen Anforderungen im Einzelfall?
  • Nicht jede Pflegekraft ist willens, ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Und so bewahren sich viele Mitarbeiter ihr “Pflege-Know-How” aus den 80er-Jahren bis heute. Das endet fatal, wenn der MDK zum pflegefachlichen Gespräch bittet.
    • Eine Pflegekraft etwa ist der Ansicht, dass Bluthochdruck im Alter kein Problem sei, da die Werte mit den Jahren nun mal ansteigen.
    • Eine andere nutzt vielleicht die klassische Formel “hundert plus Lebensalter”, um den oberen Blutdruckwert zu bestimmen. Denkt man das zu Ende, dann wären 180 mmHg bei einem Achtzigjährigen ein durchaus akzeptabler Zielwert.
Mögliche Konfliktpunkte:
  • Eine Einordnung in die Kategorien “A” bis “D” erfolgt hier nicht. Bei Mängeln soll der MDK primär seine Beratungsfunktion wahrnehmen und die Einrichtungen bei Verbesserungen unterstützen. Nun wäre der MDK nicht der MDK, wenn es hier ausschließlich um Beratung ginge. Für ein paar Ratschläge, die am folgenden Tag schon vergessen sind, schreibt kein Prüfer seitenlange Berichte. Tatsächlich fließen gravierende Schwachstellen zwar nicht in die öffentliche Qualitätsdarstellung ein, dafür aber in den Maßnahmenbescheid. Die Pflegekassen können dann ihre üblichen Druckmittel nutzen, um eine Behebung der Mängel zu erzwingen.
  • Wo kann es also zum Konflikt kommen? Weiter im o. g. Beispiel:
    • In der Dokumentation ist die Medikamenteneinnahme der Betablocker nicht verzeichnet. Der Pflegebedürftige kann sich zunächst nur vage an die länglichen weißen Pillen erinnern, als der MDK-Prüfer danach fragt. Doch, die Tabletten habe es wohl mal täglich gegeben. Dann ab und zu. In letzter Zeit gar nicht mehr. Daher wirft der Prüfer einen Blick in die Tablettenschachtel. Diese enthält bei der Abgabe zehn Blisterstreifen zu je zehn Tabletten, also 100 Tagesdosen. Die letzte Verschreibung ist drei Monate her. Der Bewohner erinnert sich, dass das Rezept notwendig war, weil seine Vorräte samt “eiserner Reserve” fast erschöpft waren. Also müssten sich noch rund 10 Tabletten in der Packung befinden. Tatsächlich sind es über 50. Das kann also alles nicht stimmen. Bekam der Bewohner seine Tabletten nicht?
  • Eigenmächtige Therapieversuche werden ebenfalls nicht gerne gesehen.
    • Beispiel: Ein Bewohner zeigt hohe Blutdruckwerte. Der Hausarzt ist im Golfurlaub auf La Gomera. Die Vertretungspraxis macht ungern Hausbesuche. Der Bewohner soll kommen. Zum Fahren hat aber kein Mitarbeiter Zeit. Daher fährt die Pflegekraft kurzerhand eigenmächtig die Dosierung der Betablocker für einige Tage hoch, bis sich die Messwerte wieder normalisieren.



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