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Der neue Pflege-TÜV (Teil 1): Gesamtüberblick über alle Neuerungen

Die bisherigen Pflegenoten sind krachend gescheitert. Selbst gravierende Qualitätsmängel werden mit Bestnoten belohnt. Nach jahrelangen Diskussionen steht im Oktober ein radikaler Neuanfang der MDK-Prüfung bevor. In unserer neuen Serie zum Pflege-TÜV zeigen wir Ihnen, wie Sie sich optimal vorbereiten.


Der neue Pflege-TÜV (Teil 1): Gesamtüberblick über alle Neuerungen


Warum werden die alten Pflegenoten abgeschafft?

  • Das bisherige System ist nicht in der Lage, die Qualität der tatsächlichen Pflege korrekt zu erfassen und darzustellen. Es legt stattdessen den Fokus auf den Nachweis der Versorgung in der Pflegedokumentation. Es prüft also nicht die aktiven Prozesse, sondern nur deren “Überbleibsel” in den Akten. Die Prüfer kommen also bislang ins Haus und kontrollieren, ob die Einrichtung bestimmte Vorschriften oder fachliche Vorgaben einhält. Dafür inspizieren sie vor allem die “Papierform”, also das QM-Handbuch und die Pflegedokumentation.
  • Dafür ein Beispiel: Bislang wird etwa geprüft, ob sich in der Dokumentation eine Risikoeinschätzung zum Dekubitusrisiko findet. Ob ein Druckgeschwür tatsächlich aufgetreten ist, blieb nachrangig.
  • Eine solche Verfahrensweise macht es Pflegeeinrichtungen vergleichsweise einfach, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Dieses führt dazu, dass die Heime aktuell fast durchweg Bestnoten erhalten.
Das neue Prüfsystem rückt die Ergebnisqualität stärker in den Vordergrund. Was bedeutet das?
  • Die Ergebnisqualität ergibt sich aus den Veränderungen des Gesundheitszustands der Bewohner, soweit diese durch die pflegerische Versorgung beeinflusst werden können. Die Versorgungsergebnisse werden erhoben und statistisch ausgewertet. Die gewonnenen Daten erlauben dann Rückschlüsse darüber, wie sich die Versorgung langfristig auf den Zustand des Bewohners auswirkt. Ganz konkret bedeutet das: Treten beim Bewohner Druckgeschwüre auf? Stürzt er? Hat sich seine Mobilität verbessert oder verschlechtert?
Was ist unter den neuen “Qualitätsaspekten” zu verstehen?
  • Das neue Prüfsystem definiert 24 Qualitätsaspekte, die zumeist wichtige Versorgungsaufgaben erfassen. Damit erscheint der Fragenkatalog im Vergleich zum derzeitigen Verfahren auf den ersten Blick reduziert. Tatsächlich jedoch sind die Themenkomplexe zukünftig erheblich breiter aufstellt. Die neue inhaltliche und konzeptionelle Struktur spiegelt sich entsprechend in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) wider.
  • Dazu zählen etwa die Hilfeleistungen im Bereich der Mobilität, Assistenz bei der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit sowie Unterstützung bei besonderen medizinisch-pflegerischen Anforderungen und Belastungen. Wichtig sind auch Hilfeleistungen bei der Tagesstrukturierung, der sinnvollen Beschäftigung und der Kommunikation. Weitere Punkte sind die Versorgung in der Nacht, die Förderung sozialer Kontakte sowie die Betreuung von Senioren mit herausforderndem Verhalten und psychischen Problemen. Hinzu kommen alle Maßnahmen, um Qualitätsdefizite zu vermeiden und zu beheben.
  • Um den Pflegeheimen die Vorbereitung zu erleichtern, werden diese Qualitätsaspekte im Prüfinstrumentarium genau definiert. Alle Beteiligten werden also genau wissen, welche Kriterien bei der Prüfung unter die Lupe genommen werden.
Was bedeutet die Fokussierung auf “negative Folgen”?
  • Das neue Prüfverfahren bewertet direkt die individuelle Versorgung des Pflegebedürftigen, also etwa die Hilfeleistung zur Erhaltung der Mobilität. Kommt es zu negativen Veränderungen, wird zunächst eine etwaige (Mit-)Schuld durch die Einrichtung oder durch die Mitarbeiter hinterfragt. Wenn selbst die beste Pflege das Auftreten einer Gesundheitsschädigung nicht verhindern kann, liegt dann natürlich auch kein Mangel vor. Eine Verantwortlichkeit hingegen ist bei drei Szenarien gegeben:
  • Der Bewohner ist gesundheitlich geschädigt worden. Verantwortlich dafür ist eine unwirksame Versorgung durch die Pflegekräfte. Also etwa eine falsche Durchführung von Pflegemaßnahmen, die Wahl von unwirksamen Maßnahmen oder das Unterlassen von notwendigen Maßnahmen.
  • Der Bewohner erhält keine bedarfsgerechte Versorgung und keine Hilfeleistungen, die seinen körperlichen oder mentalen Defiziten angemessen wären.
  • Es erfolgt keine bedürfnisgerechte Versorgung. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Unachtsamkeit der Einrichtung, sondern um ein regelmäßiges Versäumnis.
  • Derartige Mängel werden im Prüfverfahren als Qualitätsdefizite gewertet. Das neue Verfahren geht aber noch darüber hinaus. Negativ werden auch solche Organisationsschwächen erfasst, die zwar bislang keine Beeinträchtigungen ausgelöst haben, diese aber in naher Zukunft verursachen könnten. Es reicht also, wenn bereits die realistische Gefahr besteht, dass ein Bewohner zu Schaden kommen könnte.
Wie werden Bagatelldefizite gewertet?
  • Im Verlauf der Kontrolle werden die Prüfer immer auch auf kleine Schwachstellen stoßen, die weder zu Schädigungen von Bewohnern geführt haben, noch diese einer Gefahr aussetzen. Es handelt sich also lediglich um sog. “Auffälligkeiten”. Bestes Beispiel dafür sind Nachlässigkeiten und kleine Lücken in der Pflegedokumentation, die keinen Einfluss auf das Wohlergehen des Bewohners haben. Hier wird der MDK zukünftig die Einrichtung beraten und dabei helfen, die Probleme zu beseitigen. In das Prüfergebnis werden diese Bagatellen aber nicht mehr einfließen.
Wie genau werden die Qualitätsaspekte bewertet?
  • Es wird vier Kategorien (“A” bis “D” geben, um einen Qualitätsaspekt zu beschreiben:
    • A = Keine Auffälligkeiten oder Defizite: Das bedeutet, dass der Prüfer keinerlei Probleme finden konnte.
    • B = Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für den Bewohner erwarten lassen: Hier wurde der Prüfer fündig; es handelt sich aber nur um Bagatellen. Das Wohlergehen des Bewohners wird dadurch weder akut geschädigt noch in absehbarer Zukunft potenziell beeinträchtigt. Bestes Beispiel dafür sind Lücken im Durchführungsnachweis der Pflegedokumentation.
    • C = Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner. Hier ist das Problem schon gravierender. Zwar hat der Mangel noch nicht zu einer Beeinträchtigung geführt, es könnte aber jederzeit dazu kommen.
    • D = Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner. Der Pflegebedürftige hat tatsächlich Schaden genommen. Es wurde also seine Gesundheit beeinträchtigt. Oder ihm wurde die bedarfs- oder bedürfnisgerechte Versorgung vorenthalten. Dieses ist die Folge von Nachlässigkeiten der Pflegekräfte, etwa weil diese falsch handelten oder notwendige Maßnahmen unterließen.
  • Auffällig ist im neuen System der Begriff des “Risikos”, der sich durch die ganze Prüfmethodik zieht. Damit kann der MDK auch solche Qualitätsdefizite als Mangel deklarieren, die zwar bislang keinen Bewohner schädigten, dieses aber zukünftig befürchten lassen.
  • Gleichzeitig wird der MDK bei kleinen Banalitäten nachsichtiger sein. Auffälligkeiten ohne Risikopotenzial werden nicht mehr bei der Qualitätsbeurteilung berücksichtigt. Hier wird der MDK lediglich beratend tätig.
Wie wichtig ist die Pflegedokumentation?
  • Bislang war die Pflegedokumentation der Dreh- und Angelpunkt der Qualitätsprüfung. “Was nicht dokumentiert ist, wurde auch nicht durchgeführt”, lautet das viel zitierte Mantra des MDK. Dieses ändert sich nun grundlegend. Kleinere Lücken und sonstige Mängel lassen sich zukünftig durch mündliche Auskünfte der Pflegekräfte kompensieren, sofern diese plausibel und fachlich zutreffend sind. Genauer gesagt: Beide Formen, die Dokumentation ebenso wie die mündliche Darlegung, haben einen ebenso hohen Stellenwert.
  • Damit greift die neue Prüfsystematik einen Impuls auf, der schon bei der Einführung der entbürokratisierten Pflegedokumentation maßgeblich war. Auch hier wird die Fachlichkeit der Pflegekräfte aufgewertet, während gleichzeitig das immer neue Dokumentieren von Routineinformationen zurückgefahren wird.
  • Eine gute Pflegedienstleitung sollte daher sicherstellen, dass dieses Fachgespräch von einer Pflegekraft geführt wird, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringt. Also: fachliche Qualifikation, gute Deutschkenntnisse sowie das notwendige Selbstvertrauen auch in Stresssituationen.
  • Wichtig ist eine nachvollziehbare Beschreibung der Versorgung, eine schlüssige Darstellung von Beeinträchtigungen und des Hilfebedarfs sowie eine fachlich untermauerte Beschreibung von Verläufen und Veränderungen des Gesundheitszustands. Zudem können vorübergehende Abweichungen von der Pflegeplanung bzw. von der Maßnahmenplanung begründet werden.
  • Ein Beispiel dafür: In der Pflegedokumentation ist der aktuelle Zustand des Bewohners nicht in allen Details differenziert beschrieben. Bislang wäre das ein Qualitätsdefizit. Jetzt kann dieser Makel dadurch ausgeglichen werden, dass eine Pflegekraft mündlich Auskunft gibt und die erwarteten Informationen liefern kann.
  • Ausgenommen davon sind offenbar Lücken in der Pflegeplanung (nach AEDL) bzw. in der Maßnahmenplanung (neues Strukturmodell / SIS). Wenn hier nicht klar ersichtlich ist, welche Pflegemaßnahmen im Tagesverlauf vorgesehen sind, wird der Prüfer davon ausgehen, dass keine bedarfsgerechte Versorgung vorliegt. Wenn ein Bewohner Unterstützung bei der zeitlichen Einteilung seines Tagesverlaufs benötigt, muss aus der Dokumentation die individuelle Tagesstrukturierung hervorgehen.
  • Zusammengefasst kann man also feststellen, dass sich die Funktion der Pflegedokumentation wandelt. Sie ist jetzt nicht mehr primär “Lesestoff” für den MDK. Sie stellt jetzt ein wichtiges Hilfsmittel dar, um die notwendigen Informationen für die Qualitätsindikatoren zu gewinnen.
Wie erfolgt die Bewertung der Qualitätsaspekte?
  • Am Ende der Kontrolle führt der Prüfer die jeweiligen Qualitätsaspekte zusammen. Anhand einer komplexen Berechnung wird eine Bewertung erstellt. Es gibt vier Abstufungen:
    • ■■■■ bedeutet: “Keine oder geringe Qualitätsdefizite”
    • ■■■□ bedeutet: “Moderate Qualitätsdefizite”
    • ■■□□ bedeutet: “Erhebliche Qualitätsdefizite”
    • ■□□□ bedeutet: “Schwerwiegende Qualitätsdefizite”
  • Die Bewertung “Keine oder geringe Qualitätsdefizite” kann auch dann erfolgen, wenn der Prüfer auf ein Defizit stieß, das aber ganz offensichtlich ein Einzelfall ist und überdies keine relevante Gesundheitsgefahr darstellt. Damit soll verhindert werden, dass ein einmaliger “Qualitätsausrutscher” das Prüfergebnis negativ verfälscht.
  • Wenn eine der beiden letzten Kategorien (“erhebliche Qualitätsdefizite” oder “schwerwiegende Qualitätsdefizite”) zutrifft, kann man annehmen, dass in der Einrichtung ein organisatorisches Defizit vorliegt, das dringend abgestellt werden muss und über das potenzielle Interessenten für einen Heimplatz informiert werden sollten.
Was sind Qualitätsindikatoren?
  • Das System der Qualitätsindikatoren wurde bereits 2009 vom Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft entwickelt und erprobt. Nach jahrelangen Diskussionen über die genaue Gestaltung wurde das System nun in das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) überführt.
  • Mit Einführung der Qualitätsindikatoren sind Pflegeheime verpflichtet, halbjährlich eine statistische Erfassung ihrer Versorgungsergebnisse durchzuführen. Dafür werden wichtige Informationen zusammengeführt, etwa Daten über Sturzfolgen oder über freiheitsentziehende Maßnahmen. Es muss auch eine Einschätzung der Bewohner vorgenommen werden, also beispielsweise zu deren Mobilität.
  • Die Auswertungen der Daten beschreiben, wie sich die Pflege und die Versorgung in der Einrichtung auf die Gesundheit der Bewohner auswirken.
  • Gleichzeitig will der Gesetzgeber den Wettbewerb stärken. Pflegeheime mit guter Qualität sollen durch die positive Bewertung einen Vorteil bei der Kundengewinnung erhalten.
Welche Vor- und Nachteile bringt das Modell der Qualitätsindikatoren?
  • Die Informationssammlung klingt nach mehr Arbeit, als es tatsächlich ist. Die allermeisten Daten sollten in einer gut geführten Pflegedokumentation ohnehin verfügbar sein, also etwa ob und wann sich bei einem Bewohner ein Druckgeschwür gebildet hat. Auch etwaige Stürze und deren Folgen müssen sowieso dokumentiert sein. Ein Mehraufwand entsteht nur dort, wo Daten zu einem festgelegten Zeitpunkt erhoben werden müssen, also etwa das Körpergewicht des Bewohners. Anhand von Erfahrungen aus der Praxiserprobung ist von einem Zeitaufwand von weniger als 30 Minuten pro Bewohner auszugehen.
  • Noch einfacher wird es vermutlich für Nutzer einer EDV-Dokumentation. Eine gut gestaltete Software sollte die Daten einfach per Knopfdruck zusammenführen. Dadurch wird der Zeitaufwand in den meisten Fällen halbiert.
  • Gleichzeitig kann das hausinterne QM-System entrümpelt werden. Durch die nun fällige Indikatorenerhebung werden manche Routineaufgaben aus dem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement verzichtbar. Sie können gestrichen werden, um Redundanzen zu vermeiden. Dazu zählen z. B. viele der statistischen Auswertungen, die manch Qualitätsbeauftragte einmal im Jahr für die Geschäftsführung zusammenstellt.
  • Zunächst gab es Befürchtungen, dass durch die neuen Indikatoren auch die Bemühungen um eine Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zunichtegemacht werden. Anhand der bisherigen Praxistests scheint sich diese Befürchtung nicht zu bestätigen. Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die “klassische” Pflegedokumentation. Allerdings sollten Pflegeheime bedenken, dass der MDK im Rahmen der Plausibilitätskontrollen Einblick in die Pflegedokumentation nehmen wird. Größere Lücken sind hier also nicht ratsam.
Welche Aufgaben fallen der Datenauswertungsstelle (“DAS”) zu?
  • Für die Sammlung und für die Auswertung der Daten wird ein neues Institut geschaffen, die Datenauswertungsstelle (“DAS”).
  • Die Einrichtungen müssen die Versorgungsergebnisse alle sechs Monate erfassen und pseudonymisiert übertragen. “Pseudonymisiert” bedeutet, dass nur die Einrichtung in der Lage ist, den unpersönlich gemachten Daten den dazu passenden Bewohner wieder zuzuordnen.
  • Die Eingabe erfolgt über eine Eingabemaske auf der Homepage der Datenauswertungsstelle. Alternativ kann die Datenschnittstelle der Dokumentationssoftware des Pflegeheims verwendet werden.
  • Dort werden dann Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Es wird also eingeschätzt, ob die Angaben in sich stimmig sind. Wenn eine Einrichtung zweifelhafte Daten übermittelt, sollte dieses dort erkannt werden. Die Datenauswertungsstelle soll dann Rücksprache mit der Einrichtung halten. Die allermeisten Fehler sind keine Täuschungsversuche, sondern schlicht Flüchtigkeitsfehler oder fehlende Eingaben.
  • Hinzu kommt die Überprüfung der Daten vor Ort durch den MDK. Im Rahmen der regulären Qualitätsprüfung bestimmt die Datenauswertungsstelle dafür vorab stichprobenartig sechs Bewohner. Hinzu kommt eine “Reserveliste”. Drei weitere Bewohner werden kurzfristig vor Ort ausgewählt. Insgesamt werden also neun Bewohner in die externe Qualitätsprüfung einbezogen.
  • Die Kontrolle der Daten soll auch sicherstellen, dass die daraus gewonnenen Aussagen zur Qualität für die Öffentlichkeit verlässlich sind. Damit wird vermieden, dass die neuen Qualitätsdarstellungen zu einem ähnlichen Fiasko werden wie die bisherigen Pflegenoten. Hier schneiden mitunter selbst solche Einrichtungen mit einer Eins ab, die gleichzeitig wegen Qualitätsmängeln vor einer Schließung durch die Heimaufsicht stehen.
  • Wenn weder die Datenauswertungsstelle noch der MDK vor Ort im Rahmen seiner Stichproben auf gravierende Abweichungen stoßen, werden anhand der gelieferten Daten die Qualitätskennzahlen berechnet. Basierend auf diesen Indikatoren kann abgelesen werden, wie gut die Ergebnisqualität eines Pflegeheims im Vergleich zum Durchschnittswert anderer stationärer Einrichtungen ist. Zur Sicherstellung von statistisch belastbaren Aussagen wird hierbei eine Gruppenbildung vorgenommen.
  • Ein Beispiel: Zu den erfassten Daten zählen die aufgetretenen Fälle von Druckgeschwüren in den letzten sechs Monaten. Wenn in einer Einrichtung in Relation zu anderen Pflegeheimen eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Dekubitalulzera auftritt, so führt dieses zu einer negativen Bewertung der Ergebnisqualität. Ganz ähnlich wird verfahren etwa beim übermäßigen Einsatz von Fixierungen oder bei einer Häufung von Stürzen.
  • Die Ergebnisse werden in Form eines Berichts an die Einrichtung zurückgeschickt. Diese hat nun die Möglichkeit, die Ergebnisse für das interne Qualitätsmanagement zu verwenden, Fehlerquellen zu analysieren und falls möglich Verbesserungsmaßnahmen zu initiieren.
  • Die Versendung des Berichts an die Pflegeeinrichtung erfolgt per eMail. Daher muss sichergestellt werden, dass die eingehende eMail auch wirklich gelesen wird und nicht gemeinsam mit Werbemails im Spamordner auf das Löschen wartet.
  • Außerdem geht natürlich eine Kopie des Berichts an die Pflegekassen, die diesen für die Vorbereitung der externen Qualitätsprüfungen nutzen.
  • Dieser gesamte Ablauf wiederholt sich dann alle sechs Monate.
Wie oft wird die Prüfung durchgeführt?
  • Im Normalfall erfolgt die Prüfung wie aktuell auch im Jahresrhythmus. Pflegeheime mit einem guten Prüfergebnis können in einem größeren zeitlichen Turnus (zwei Jahre) kontrolliert werden. Die genauen Voraussetzungen für eine Ausweitung des Prüfrhythmus sind allerdings noch nicht detailliert festgelegt.
Wird eine Überprüfung am Tag zuvor angekündigt?
  • Im Normalfall wird die Prüfung am Tag zuvor angekündigt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zahlreichen Probleme, die durch die bislang üblichen unangemeldeten Kontrollen entstanden sind. So ist es den Heimen bislang oftmals nicht möglich, die für die Überprüfung notwendigen personellen Ressourcen zur Begleitung der Kontrolleure aufzubieten. Und falls dieses doch gelingt, führt das nicht selten zu einer angespannten Personalsituation und somit zu Problemen bei der Versorgung der Bewohner. Obendrein ist es nur schwer vorstellbar, mit gestressten und gehetzten Fachkräften das nun vorgesehene Fachgespräch sinnvoll zu führen.
  • Eine Prüfung erfolgt nur noch dann unangekündigt, wenn in einem Pflegeheim erhebliche Mängel vermutet werden.
Wie ist die öffentliche Qualitätsdarstellung gestaltet?
  • Die neuen “Qualitätsdarstellungen” ersetzen die bislang verwendeten Transparenzberichte. Diese sind für den Heimplatzinteressenten zunächst etwas schwieriger zu lesen, da es keine plakative Gesamtnote mehr gibt; also etwa die (massenhaft vergebene) “1,0”. Stattdessen werden hier die Einzelergebnisse zusammengeführt und veröffentlicht. Es gibt also einen Überblick zur Bewertung der einzelnen Qualitätsaspekte.
  • In einem separaten Teil werden die Informationen zu den Qualitätsindikatoren aufgelistet. Die Ergebnisqualität wird anhand von fünf Stufen bewertet. Diese werden durch neutrale Symbole dargestellt. Die Abstufungen verlaufen so:
    • Die Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt
    • Die Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
    • Die Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt
    • Die Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt
    • Die Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt
  • In einem weiteren Abschnitt können die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung eingesehen werden. Ganz ähnlich wie bei den Qualitätsindikatoren gibt es auch bei den Qualitätsaspekten keine Noten. Stattdessen wird das vierstufige Bewertungssystem durch Symbole ausgedrückt.
  • Insbesondere können potenzielle Heimbewohner und deren Angehörige nun die Einrichtung mit anderen Pflegeheimen vergleichen. Also: Wo sind Bewohner besonders gut vor Mangelernährung geschützt? Welches Pflegeheim achtet besonders sensibel auf Schmerzen?
  • Ein weiterer Nebeneffekt ist die Sichtbarkeit der Verlaufsentwicklung. Also: Wie hat sich die Qualität eines Pflegeheims in den letzten Jahren entwickelt? Hat sich die Einrichtung etwa nach einem Trägerwechsel verbessert? Oder führten Sparmaßnahmen zu einem Nachlassen der Qualität?
  • In der Qualitätsdarstellung werden auch Informationen zur Personalausstattung sowie zu einer etwaigen kultursensiblen Pflege zu finden sein. Außerdem werden Informationen zu Angeboten für Angehörige oder etwa Beschreibungen der materiellen Ausstattung gelistet. Die Inhalte stellen die Pflegeheime selbst zusammen. Es muss dabei aber ein bestimmtes Schema beachtet werden.
Wann wird das neue System eingeführt?
  • Für stationäre Einrichtungen sollen die veränderten Qualitätsprüfungen ab Oktober / November 2019 gelten. Parallel dazu soll auch die Ergebniserfassung durch die Einrichtungen starten, die die Basis für die Qualitätsindikatoren darstellt. Der genaue Starttermin für jedes Pflegeheim ist abhängig vom halbjährlichen Stichtag, der unter Mitwirkung der Einrichtung festgelegt wird. Der Start erfolgt daher versetzt. Einige Einrichtungen beginnen bereits im Oktober 2019, andere erst mit mehreren Monaten Verzögerung. Ab dem 1. Juli 2020 müssen die Versorgungsergebnisse halbjährlich gemeldet werden.
  • Die Ergebnisse der ersten Datenlieferungen werden noch nicht veröffentlicht, da es sich dabei um eine Art “Probelauf” handelt. Dieses ist erst ab der dritten Erhebung vorgesehen.
  • Pflegeheime, die einem großen Verband angehören, sollten ihre Post sichten. Es wird Informationskampagnen und Schulungsangebote geben. Auch private Seminaranbieter sind bereits aktiv. Sinnvoll ist dabei die Nutzung des Multiplikatorensystems. Große Einrichtungen oder auch Gruppen von Pflegeheimen bestimmen Mitarbeiter, die entsprechend geschult werden. Diese geben dann ihr Wissen an die Pflegekräfte vor Ort weiter. Dieses System hat schon bei der Einführung der entbürokratisierten Pflegedokumentation gut funktioniert.
  • Die Umstellung auf das neue Prüfsystem wird mit einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von 1000 € aus dem Ausgleichsfont der Pflegeversicherung unterstützt.
Sind Pflegeeinrichtungen im Vorteil, wenn sie das neue Strukturmodell nutzen?
  • Das neue Prüfsystem ist angelehnt an das neue Strukturmodell der entbürokratisierten Pflegedokumentation sowie an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Man könnte also sagen: Beide Systeme passen gut zueinander.
  • Vorteile werden vor allem solche Pflegeteams spüren, die das neue Strukturmodell bereits umgesetzt haben und mit den Modulen sowie mit den Assessmentinstrumenten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vertraut sind. Spätestens jetzt lohnt sich auch der Personalaufwand, der ggf. in ein gutes Pflegegradmanagement gesteckt wurde.
  • Das bedeutet aber nicht, dass Pflegeheime, die das AEDL-System nutzen und damit zufrieden sind, zwangsläufig wechseln müssen. Das System nach Krohwinkel wird auch weiterhin vom MDK akzeptiert.
Wie werden Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen bewertet?
  • Derartige Einrichtungen werden nur einer externen Qualitätsprüfung unterzogen. Der Prüfkatalog basiert auf den Kriterien für Pflegeheime, wird aber abgewandelt.
  • Die für die stationäre Pflege verwendeten Indikatoren lassen sich nicht übertragen und kommen hier folglich auch nicht zum Einsatz.
Wie wird das Prüfverfahren für ambulante Pflegedienste gestaltet?
  • Die neue Qualitätsprüfung für Pflegedienste wird ebenfalls derzeit neu konzipiert. Insbesondere sollen die Veränderungen durch die aktuellen Pflegereformen eingearbeitet werden. Die vorgesehene Methodik ähnelt der Prüfung von stationären Einrichtungen.
  • Es wird aber keine Qualitätsindikatoren geben. Dieses macht insofern Sinn, als dass Pflegedienste nur einen sehr eingeschränkten Einfluss auf die in der Häuslichkeit auftretenden Gesundheitsrisiken haben. Wenn etwa mitpflegende Angehörige ebenfalls Lagerungen durchführen, kann ein auftretendes Druckgeschwür nicht zweifelsfrei auf Fehler der Pflegekräfte des ambulanten Dienstes zurückgeführt werden.
  • Als Start ist 2020 vorgesehen. Vor der eigentlichen Einführung ist eine Erprobungsphase geplant (sog. “Pilotierungsphase”).



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