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Der neue Pflege-TÜV (Teil 1):
Gesamtüberblick über alle Neuerungen
Die bisherigen Pflegenoten sind krachend gescheitert.
Selbst gravierende Qualitätsmängel werden mit Bestnoten belohnt. Nach
jahrelangen Diskussionen steht im Oktober ein radikaler Neuanfang der
MDK-Prüfung bevor. In unserer neuen Serie zum Pflege-TÜV zeigen wir
Ihnen, wie Sie sich optimal vorbereiten.
Der neue Pflege-TÜV (Teil 1):
Gesamtüberblick über alle Neuerungen
Warum werden die alten Pflegenoten
abgeschafft?
-
Das bisherige System ist nicht in der Lage, die
Qualität der tatsächlichen Pflege korrekt zu erfassen und darzustellen.
Es legt stattdessen den Fokus auf den Nachweis der Versorgung in der
Pflegedokumentation. Es prüft also nicht die aktiven Prozesse, sondern
nur deren “Überbleibsel” in den Akten. Die Prüfer kommen also bislang
ins Haus und kontrollieren, ob die Einrichtung bestimmte Vorschriften
oder fachliche Vorgaben einhält. Dafür inspizieren sie vor allem die
“Papierform”, also das QM-Handbuch und die Pflegedokumentation.
-
Dafür ein Beispiel: Bislang wird etwa geprüft,
ob sich in der Dokumentation eine Risikoeinschätzung zum
Dekubitusrisiko findet. Ob ein Druckgeschwür tatsächlich aufgetreten
ist, blieb nachrangig.
-
Eine solche Verfahrensweise macht es
Pflegeeinrichtungen vergleichsweise einfach, sich auf die Prüfung
vorzubereiten. Dieses führt dazu, dass die Heime aktuell fast durchweg
Bestnoten erhalten.
Das neue Prüfsystem
rückt die Ergebnisqualität stärker in den Vordergrund. Was bedeutet das?
-
Die Ergebnisqualität ergibt sich aus den
Veränderungen des Gesundheitszustands der Bewohner, soweit diese durch
die pflegerische Versorgung beeinflusst werden können. Die
Versorgungsergebnisse werden erhoben und statistisch ausgewertet. Die
gewonnenen Daten erlauben dann Rückschlüsse darüber, wie sich die
Versorgung langfristig auf den Zustand des Bewohners auswirkt. Ganz
konkret bedeutet das: Treten beim Bewohner Druckgeschwüre auf? Stürzt
er? Hat sich seine Mobilität verbessert oder verschlechtert?
Was ist unter den
neuen “Qualitätsaspekten” zu verstehen?
-
Das neue Prüfsystem definiert 24
Qualitätsaspekte, die zumeist wichtige Versorgungsaufgaben erfassen.
Damit erscheint der Fragenkatalog im Vergleich zum derzeitigen
Verfahren auf den ersten Blick reduziert. Tatsächlich jedoch sind die
Themenkomplexe zukünftig erheblich breiter aufstellt. Die neue
inhaltliche und konzeptionelle Struktur spiegelt sich entsprechend in
den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) wider.
-
Dazu zählen etwa die Hilfeleistungen im Bereich
der Mobilität, Assistenz bei der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit
sowie Unterstützung bei besonderen medizinisch-pflegerischen
Anforderungen und Belastungen. Wichtig sind auch Hilfeleistungen bei
der Tagesstrukturierung, der sinnvollen Beschäftigung und der
Kommunikation. Weitere Punkte sind die Versorgung in der Nacht, die
Förderung sozialer Kontakte sowie die Betreuung von Senioren mit
herausforderndem Verhalten und psychischen Problemen. Hinzu kommen alle
Maßnahmen, um Qualitätsdefizite zu vermeiden und zu beheben.
-
Um den Pflegeheimen die Vorbereitung zu
erleichtern, werden diese Qualitätsaspekte im Prüfinstrumentarium genau
definiert. Alle Beteiligten werden also genau wissen, welche Kriterien
bei der Prüfung unter die Lupe genommen werden.
Was bedeutet die
Fokussierung auf “negative Folgen”?
-
Das neue Prüfverfahren bewertet direkt die
individuelle Versorgung des Pflegebedürftigen, also etwa die
Hilfeleistung zur Erhaltung der Mobilität. Kommt es zu negativen
Veränderungen, wird zunächst eine etwaige (Mit-)Schuld durch die
Einrichtung oder durch die Mitarbeiter hinterfragt. Wenn selbst die
beste Pflege das Auftreten einer Gesundheitsschädigung nicht verhindern
kann, liegt dann natürlich auch kein Mangel vor. Eine
Verantwortlichkeit hingegen ist bei drei Szenarien gegeben:
-
Der Bewohner ist gesundheitlich geschädigt
worden. Verantwortlich dafür ist eine unwirksame Versorgung durch die
Pflegekräfte. Also etwa eine falsche Durchführung von Pflegemaßnahmen,
die Wahl von unwirksamen Maßnahmen oder das Unterlassen von notwendigen
Maßnahmen.
-
Der Bewohner erhält keine bedarfsgerechte
Versorgung und keine Hilfeleistungen, die seinen körperlichen oder
mentalen Defiziten angemessen wären.
-
Es erfolgt keine bedürfnisgerechte Versorgung.
Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Unachtsamkeit der
Einrichtung, sondern um ein regelmäßiges Versäumnis.
-
Derartige Mängel werden im Prüfverfahren als
Qualitätsdefizite gewertet. Das neue Verfahren geht aber noch darüber
hinaus. Negativ werden auch solche Organisationsschwächen erfasst, die
zwar bislang keine Beeinträchtigungen ausgelöst haben, diese aber in
naher Zukunft verursachen könnten. Es reicht also, wenn bereits die
realistische Gefahr besteht, dass ein Bewohner zu Schaden kommen könnte.
Wie werden
Bagatelldefizite gewertet?
-
Im Verlauf der Kontrolle werden die Prüfer
immer auch auf kleine Schwachstellen stoßen, die weder zu Schädigungen
von Bewohnern geführt haben, noch diese einer Gefahr aussetzen. Es
handelt sich also lediglich um sog. “Auffälligkeiten”. Bestes Beispiel
dafür sind Nachlässigkeiten und kleine Lücken in der
Pflegedokumentation, die keinen Einfluss auf das Wohlergehen des
Bewohners haben. Hier wird der MDK zukünftig die Einrichtung beraten
und dabei helfen, die Probleme zu beseitigen. In das Prüfergebnis
werden diese Bagatellen aber nicht mehr einfließen.
Wie genau werden die
Qualitätsaspekte bewertet?
-
Es wird vier Kategorien (“A” bis “D” geben, um
einen Qualitätsaspekt zu beschreiben:
-
A = Keine Auffälligkeiten oder Defizite: Das
bedeutet, dass der Prüfer keinerlei Probleme finden konnte.
-
B = Auffälligkeiten, die keine Risiken oder
negativen Folgen für den Bewohner erwarten lassen: Hier wurde der
Prüfer fündig; es handelt sich aber nur um Bagatellen. Das Wohlergehen
des Bewohners wird dadurch weder akut geschädigt noch in absehbarer
Zukunft potenziell beeinträchtigt. Bestes Beispiel dafür sind Lücken im
Durchführungsnachweis der Pflegedokumentation.
-
C = Defizit mit Risiko negativer Folgen für
den Bewohner. Hier ist das Problem schon gravierender. Zwar hat der
Mangel noch nicht zu einer Beeinträchtigung geführt, es könnte aber
jederzeit dazu kommen.
-
D = Defizit mit eingetretenen negativen
Folgen für den Bewohner. Der Pflegebedürftige hat tatsächlich Schaden
genommen. Es wurde also seine Gesundheit beeinträchtigt. Oder ihm wurde
die bedarfs- oder bedürfnisgerechte Versorgung vorenthalten. Dieses ist
die Folge von Nachlässigkeiten der Pflegekräfte, etwa weil diese falsch
handelten oder notwendige Maßnahmen unterließen.
-
Auffällig ist im neuen System der Begriff des
“Risikos”, der sich durch die ganze Prüfmethodik zieht. Damit kann der
MDK auch solche Qualitätsdefizite als Mangel deklarieren, die zwar
bislang keinen Bewohner schädigten, dieses aber zukünftig befürchten
lassen.
-
Gleichzeitig wird der MDK bei kleinen
Banalitäten nachsichtiger sein. Auffälligkeiten ohne Risikopotenzial
werden nicht mehr bei der Qualitätsbeurteilung berücksichtigt. Hier
wird der MDK lediglich beratend tätig.
Wie wichtig ist die
Pflegedokumentation?
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Bislang war die Pflegedokumentation der Dreh-
und Angelpunkt der Qualitätsprüfung. “Was nicht dokumentiert ist, wurde
auch nicht durchgeführt”, lautet das viel zitierte Mantra des MDK.
Dieses ändert sich nun grundlegend. Kleinere Lücken und sonstige Mängel
lassen sich zukünftig durch mündliche Auskünfte der Pflegekräfte
kompensieren, sofern diese plausibel und fachlich zutreffend sind.
Genauer gesagt: Beide Formen, die Dokumentation ebenso wie die
mündliche Darlegung, haben einen ebenso hohen Stellenwert.
-
Damit greift die neue Prüfsystematik einen
Impuls auf, der schon bei der Einführung der entbürokratisierten
Pflegedokumentation maßgeblich war. Auch hier wird die Fachlichkeit der
Pflegekräfte aufgewertet, während gleichzeitig das immer neue
Dokumentieren von Routineinformationen zurückgefahren wird.
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Eine gute Pflegedienstleitung sollte daher
sicherstellen, dass dieses Fachgespräch von einer Pflegekraft geführt
wird, die alle dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringt. Also:
fachliche Qualifikation, gute Deutschkenntnisse sowie das notwendige
Selbstvertrauen auch in Stresssituationen.
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Wichtig ist eine nachvollziehbare Beschreibung
der Versorgung, eine schlüssige Darstellung von Beeinträchtigungen und
des Hilfebedarfs sowie eine fachlich untermauerte Beschreibung von
Verläufen und Veränderungen des Gesundheitszustands. Zudem können
vorübergehende Abweichungen von der Pflegeplanung bzw. von der
Maßnahmenplanung begründet werden.
-
Ein Beispiel dafür: In der Pflegedokumentation
ist der aktuelle Zustand des Bewohners nicht in allen Details
differenziert beschrieben. Bislang wäre das ein Qualitätsdefizit. Jetzt
kann dieser Makel dadurch ausgeglichen werden, dass eine Pflegekraft
mündlich Auskunft gibt und die erwarteten Informationen liefern kann.
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Ausgenommen davon sind offenbar Lücken in der
Pflegeplanung (nach AEDL) bzw. in der Maßnahmenplanung (neues
Strukturmodell / SIS). Wenn hier nicht klar ersichtlich ist, welche
Pflegemaßnahmen im Tagesverlauf vorgesehen sind, wird der Prüfer davon
ausgehen, dass keine bedarfsgerechte Versorgung vorliegt. Wenn ein
Bewohner Unterstützung bei der zeitlichen Einteilung seines
Tagesverlaufs benötigt, muss aus der Dokumentation die individuelle
Tagesstrukturierung hervorgehen.
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Zusammengefasst kann man also feststellen, dass
sich die Funktion der Pflegedokumentation wandelt. Sie ist jetzt nicht
mehr primär “Lesestoff” für den MDK. Sie stellt jetzt ein wichtiges
Hilfsmittel dar, um die notwendigen Informationen für die
Qualitätsindikatoren zu gewinnen.
Wie erfolgt die
Bewertung der Qualitätsaspekte?
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Am Ende der Kontrolle führt der Prüfer die
jeweiligen Qualitätsaspekte zusammen. Anhand einer komplexen Berechnung
wird eine Bewertung erstellt. Es gibt vier Abstufungen:
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■■■■ bedeutet: “Keine oder geringe
Qualitätsdefizite”
-
■■■□ bedeutet: “Moderate Qualitätsdefizite”
-
■■□□ bedeutet: “Erhebliche Qualitätsdefizite”
-
■□□□ bedeutet: “Schwerwiegende
Qualitätsdefizite”
-
Die Bewertung “Keine oder geringe
Qualitätsdefizite” kann auch dann erfolgen, wenn der Prüfer auf ein
Defizit stieß, das aber ganz offensichtlich ein Einzelfall ist und
überdies keine relevante Gesundheitsgefahr darstellt. Damit soll
verhindert werden, dass ein einmaliger “Qualitätsausrutscher” das
Prüfergebnis negativ verfälscht.
-
Wenn eine der beiden letzten Kategorien
(“erhebliche Qualitätsdefizite” oder “schwerwiegende
Qualitätsdefizite”) zutrifft, kann man annehmen, dass in der
Einrichtung ein organisatorisches Defizit vorliegt, das dringend
abgestellt werden muss und über das potenzielle Interessenten für einen
Heimplatz informiert werden sollten.
Was sind
Qualitätsindikatoren?
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Das System der Qualitätsindikatoren wurde
bereits 2009 vom Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft entwickelt
und erprobt. Nach jahrelangen Diskussionen über die genaue Gestaltung
wurde das System nun in das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) überführt.
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Mit Einführung der Qualitätsindikatoren sind
Pflegeheime verpflichtet, halbjährlich eine statistische Erfassung
ihrer Versorgungsergebnisse durchzuführen. Dafür werden wichtige
Informationen zusammengeführt, etwa Daten über Sturzfolgen oder über
freiheitsentziehende Maßnahmen. Es muss auch eine Einschätzung der
Bewohner vorgenommen werden, also beispielsweise zu deren Mobilität.
-
Die Auswertungen der Daten beschreiben, wie
sich die Pflege und die Versorgung in der Einrichtung auf die
Gesundheit der Bewohner auswirken.
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Gleichzeitig will der Gesetzgeber den
Wettbewerb stärken. Pflegeheime mit guter Qualität sollen durch die
positive Bewertung einen Vorteil bei der Kundengewinnung erhalten.
Welche Vor- und
Nachteile bringt das Modell der Qualitätsindikatoren?
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Die Informationssammlung klingt nach mehr
Arbeit, als es tatsächlich ist. Die allermeisten Daten sollten in einer
gut geführten Pflegedokumentation ohnehin verfügbar sein, also etwa ob
und wann sich bei einem Bewohner ein Druckgeschwür gebildet hat. Auch
etwaige Stürze und deren Folgen müssen sowieso dokumentiert sein. Ein
Mehraufwand entsteht nur dort, wo Daten zu einem festgelegten Zeitpunkt
erhoben werden müssen, also etwa das Körpergewicht des Bewohners.
Anhand von Erfahrungen aus der Praxiserprobung ist von einem
Zeitaufwand von weniger als 30 Minuten pro Bewohner auszugehen.
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Noch einfacher wird es vermutlich für Nutzer
einer EDV-Dokumentation. Eine gut gestaltete Software sollte die Daten
einfach per Knopfdruck zusammenführen. Dadurch wird der Zeitaufwand in
den meisten Fällen halbiert.
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Gleichzeitig kann das hausinterne QM-System
entrümpelt werden. Durch die nun fällige Indikatorenerhebung werden
manche Routineaufgaben aus dem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement
verzichtbar. Sie können gestrichen werden, um Redundanzen zu vermeiden.
Dazu zählen z. B. viele der statistischen Auswertungen, die manch
Qualitätsbeauftragte einmal im Jahr für die Geschäftsführung
zusammenstellt.
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Zunächst gab es Befürchtungen, dass durch die
neuen Indikatoren auch die Bemühungen um eine Entbürokratisierung der
Pflegedokumentation zunichtegemacht werden. Anhand der bisherigen
Praxistests scheint sich diese Befürchtung nicht zu bestätigen. Es
entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die “klassische”
Pflegedokumentation. Allerdings sollten Pflegeheime bedenken, dass der
MDK im Rahmen der Plausibilitätskontrollen Einblick in die
Pflegedokumentation nehmen wird. Größere Lücken sind hier also nicht
ratsam.
Welche Aufgaben
fallen der Datenauswertungsstelle (“DAS”) zu?
-
Für die Sammlung und für die Auswertung der
Daten wird ein neues Institut geschaffen, die Datenauswertungsstelle
(“DAS”).
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Die Einrichtungen müssen die
Versorgungsergebnisse alle sechs Monate erfassen und pseudonymisiert
übertragen. “Pseudonymisiert” bedeutet, dass nur die Einrichtung in der
Lage ist, den unpersönlich gemachten Daten den dazu passenden Bewohner
wieder zuzuordnen.
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Die Eingabe erfolgt über eine Eingabemaske auf
der Homepage der Datenauswertungsstelle. Alternativ kann die
Datenschnittstelle der Dokumentationssoftware des Pflegeheims verwendet
werden.
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Dort werden dann Plausibilitätskontrollen
durchgeführt. Es wird also eingeschätzt, ob die Angaben in sich stimmig
sind. Wenn eine Einrichtung zweifelhafte Daten übermittelt, sollte
dieses dort erkannt werden. Die Datenauswertungsstelle soll dann
Rücksprache mit der Einrichtung halten. Die allermeisten Fehler sind
keine Täuschungsversuche, sondern schlicht Flüchtigkeitsfehler oder
fehlende Eingaben.
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Hinzu kommt die Überprüfung der Daten vor Ort
durch den MDK. Im Rahmen der regulären Qualitätsprüfung bestimmt die
Datenauswertungsstelle dafür vorab stichprobenartig sechs Bewohner.
Hinzu kommt eine “Reserveliste”. Drei weitere Bewohner werden
kurzfristig vor Ort ausgewählt. Insgesamt werden also neun Bewohner in
die externe Qualitätsprüfung einbezogen.
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Die Kontrolle der Daten soll auch
sicherstellen, dass die daraus gewonnenen Aussagen zur Qualität für die
Öffentlichkeit verlässlich sind. Damit wird vermieden, dass die neuen
Qualitätsdarstellungen zu einem ähnlichen Fiasko werden wie die
bisherigen Pflegenoten. Hier schneiden mitunter selbst solche
Einrichtungen mit einer Eins ab, die gleichzeitig wegen
Qualitätsmängeln vor einer Schließung durch die Heimaufsicht stehen.
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Wenn weder die Datenauswertungsstelle noch der
MDK vor Ort im Rahmen seiner Stichproben auf gravierende Abweichungen
stoßen, werden anhand der gelieferten Daten die Qualitätskennzahlen
berechnet. Basierend auf diesen Indikatoren kann abgelesen werden, wie
gut die Ergebnisqualität eines Pflegeheims im Vergleich zum
Durchschnittswert anderer stationärer Einrichtungen ist. Zur
Sicherstellung von statistisch belastbaren Aussagen wird hierbei eine
Gruppenbildung vorgenommen.
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Ein Beispiel: Zu den erfassten Daten zählen die
aufgetretenen Fälle von Druckgeschwüren in den letzten sechs Monaten.
Wenn in einer Einrichtung in Relation zu anderen Pflegeheimen eine
ungewöhnlich hohe Anzahl von Dekubitalulzera auftritt, so führt dieses
zu einer negativen Bewertung der Ergebnisqualität. Ganz ähnlich wird
verfahren etwa beim übermäßigen Einsatz von Fixierungen oder bei einer
Häufung von Stürzen.
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Die Ergebnisse werden in Form eines Berichts an
die Einrichtung zurückgeschickt. Diese hat nun die Möglichkeit, die
Ergebnisse für das interne Qualitätsmanagement zu verwenden,
Fehlerquellen zu analysieren und falls möglich Verbesserungsmaßnahmen
zu initiieren.
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Die Versendung des Berichts an die
Pflegeeinrichtung erfolgt per eMail. Daher muss sichergestellt werden,
dass die eingehende eMail auch wirklich gelesen wird und nicht
gemeinsam mit Werbemails im Spamordner auf das Löschen wartet.
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Außerdem geht natürlich eine Kopie des Berichts
an die Pflegekassen, die diesen für die Vorbereitung der externen
Qualitätsprüfungen nutzen.
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Dieser gesamte Ablauf wiederholt sich dann alle
sechs Monate.
Wie oft wird die
Prüfung durchgeführt?
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Im Normalfall erfolgt die Prüfung wie aktuell
auch im Jahresrhythmus. Pflegeheime mit einem guten Prüfergebnis können
in einem größeren zeitlichen Turnus (zwei Jahre) kontrolliert werden.
Die genauen Voraussetzungen für eine Ausweitung des Prüfrhythmus sind
allerdings noch nicht detailliert festgelegt.
Wird eine
Überprüfung am Tag zuvor angekündigt?
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Im Normalfall wird die Prüfung am Tag zuvor
angekündigt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zahlreichen
Probleme, die durch die bislang üblichen unangemeldeten Kontrollen
entstanden sind. So ist es den Heimen bislang oftmals nicht möglich,
die für die Überprüfung notwendigen personellen Ressourcen zur
Begleitung der Kontrolleure aufzubieten. Und falls dieses doch gelingt,
führt das nicht selten zu einer angespannten Personalsituation und
somit zu Problemen bei der Versorgung der Bewohner. Obendrein ist es
nur schwer vorstellbar, mit gestressten und gehetzten Fachkräften das
nun vorgesehene Fachgespräch sinnvoll zu führen.
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Eine Prüfung erfolgt nur noch dann
unangekündigt, wenn in einem Pflegeheim erhebliche Mängel vermutet
werden.
Wie ist die
öffentliche Qualitätsdarstellung gestaltet?
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Die neuen “Qualitätsdarstellungen” ersetzen die
bislang verwendeten Transparenzberichte. Diese sind für den
Heimplatzinteressenten zunächst etwas schwieriger zu lesen, da es keine
plakative Gesamtnote mehr gibt; also etwa die (massenhaft vergebene)
“1,0”. Stattdessen werden hier die Einzelergebnisse zusammengeführt und
veröffentlicht. Es gibt also einen Überblick zur Bewertung der
einzelnen Qualitätsaspekte.
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In einem separaten Teil werden die
Informationen zu den Qualitätsindikatoren aufgelistet. Die
Ergebnisqualität wird anhand von fünf Stufen bewertet. Diese werden
durch neutrale Symbole dargestellt. Die Abstufungen verlaufen so:
-
Die Ergebnisqualität liegt weit über dem
Durchschnitt
-
Die Ergebnisqualität liegt leicht über dem
Durchschnitt
-
Die Ergebnisqualität liegt nahe beim
Durchschnitt
-
Die Ergebnisqualität liegt leicht unter dem
Durchschnitt
-
Die Ergebnisqualität liegt weit unter dem
Durchschnitt
-
In einem weiteren Abschnitt können die
Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung eingesehen werden. Ganz
ähnlich wie bei den Qualitätsindikatoren gibt es auch bei den
Qualitätsaspekten keine Noten. Stattdessen wird das vierstufige
Bewertungssystem durch Symbole ausgedrückt.
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Insbesondere können potenzielle Heimbewohner
und deren Angehörige nun die Einrichtung mit anderen Pflegeheimen
vergleichen. Also: Wo sind Bewohner besonders gut vor Mangelernährung
geschützt? Welches Pflegeheim achtet besonders sensibel auf Schmerzen?
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Ein weiterer Nebeneffekt ist die Sichtbarkeit
der Verlaufsentwicklung. Also: Wie hat sich die Qualität eines
Pflegeheims in den letzten Jahren entwickelt? Hat sich die Einrichtung
etwa nach einem Trägerwechsel verbessert? Oder führten Sparmaßnahmen zu
einem Nachlassen der Qualität?
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In der Qualitätsdarstellung werden auch
Informationen zur Personalausstattung sowie zu einer etwaigen
kultursensiblen Pflege zu finden sein. Außerdem werden Informationen zu
Angeboten für Angehörige oder etwa Beschreibungen der materiellen
Ausstattung gelistet. Die Inhalte stellen die Pflegeheime selbst
zusammen. Es muss dabei aber ein bestimmtes Schema beachtet werden.
Wann wird das neue
System eingeführt?
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Für stationäre Einrichtungen sollen die
veränderten Qualitätsprüfungen ab Oktober / November 2019 gelten.
Parallel dazu soll auch die Ergebniserfassung durch die Einrichtungen
starten, die die Basis für die Qualitätsindikatoren darstellt. Der
genaue Starttermin für jedes Pflegeheim ist abhängig vom halbjährlichen
Stichtag, der unter Mitwirkung der Einrichtung festgelegt wird. Der
Start erfolgt daher versetzt. Einige Einrichtungen beginnen bereits im
Oktober 2019, andere erst mit mehreren Monaten Verzögerung. Ab dem 1.
Juli 2020 müssen die Versorgungsergebnisse halbjährlich gemeldet werden.
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Die Ergebnisse der ersten Datenlieferungen
werden noch nicht veröffentlicht, da es sich dabei um eine Art
“Probelauf” handelt. Dieses ist erst ab der dritten Erhebung vorgesehen.
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Pflegeheime, die einem großen Verband
angehören, sollten ihre Post sichten. Es wird Informationskampagnen und
Schulungsangebote geben. Auch private Seminaranbieter sind bereits
aktiv. Sinnvoll ist dabei die Nutzung des Multiplikatorensystems. Große
Einrichtungen oder auch Gruppen von Pflegeheimen bestimmen Mitarbeiter,
die entsprechend geschult werden. Diese geben dann ihr Wissen an die
Pflegekräfte vor Ort weiter. Dieses System hat schon bei der Einführung
der entbürokratisierten Pflegedokumentation gut funktioniert.
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Die Umstellung auf das neue Prüfsystem wird mit
einem einmaligen Förderbetrag in Höhe von 1000 € aus dem Ausgleichsfont
der Pflegeversicherung unterstützt.
Sind
Pflegeeinrichtungen im Vorteil, wenn sie das neue Strukturmodell nutzen?
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Das neue Prüfsystem ist angelehnt an das neue
Strukturmodell der entbürokratisierten Pflegedokumentation sowie an den
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Man könnte also sagen: Beide Systeme
passen gut zueinander.
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Vorteile werden vor allem solche Pflegeteams
spüren, die das neue Strukturmodell bereits umgesetzt haben und mit den
Modulen sowie mit den Assessmentinstrumenten des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs vertraut sind. Spätestens jetzt lohnt sich
auch der Personalaufwand, der ggf. in ein gutes Pflegegradmanagement
gesteckt wurde.
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Das bedeutet aber nicht, dass Pflegeheime, die
das AEDL-System nutzen und damit zufrieden sind, zwangsläufig wechseln
müssen. Das System nach Krohwinkel wird auch weiterhin vom MDK
akzeptiert.
Wie werden Tages-
und Kurzzeitpflegeeinrichtungen bewertet?
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Derartige Einrichtungen werden nur einer
externen Qualitätsprüfung unterzogen. Der Prüfkatalog basiert auf den
Kriterien für Pflegeheime, wird aber abgewandelt.
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Die für die stationäre Pflege verwendeten
Indikatoren lassen sich nicht übertragen und kommen hier folglich auch
nicht zum Einsatz.
Wie wird das
Prüfverfahren für ambulante Pflegedienste gestaltet?
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Die neue Qualitätsprüfung für Pflegedienste
wird ebenfalls derzeit neu konzipiert. Insbesondere sollen die
Veränderungen durch die aktuellen Pflegereformen eingearbeitet werden.
Die vorgesehene Methodik ähnelt der Prüfung von stationären
Einrichtungen.
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Es wird aber keine Qualitätsindikatoren geben.
Dieses macht insofern Sinn, als dass Pflegedienste nur einen sehr
eingeschränkten Einfluss auf die in der Häuslichkeit auftretenden
Gesundheitsrisiken haben. Wenn etwa mitpflegende Angehörige ebenfalls
Lagerungen durchführen, kann ein auftretendes Druckgeschwür nicht
zweifelsfrei auf Fehler der Pflegekräfte des ambulanten Dienstes
zurückgeführt werden.
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Als Start ist 2020 vorgesehen. Vor der
eigentlichen Einführung ist eine Erprobungsphase geplant (sog.
“Pilotierungsphase”).
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