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Der neue Pflege-TÜV (Teil 4):
Qualitätsdarstellung
Kaum
ein anderes Bewertungssystem im Gesundheitsbereich ist so kläglich
gescheitert wie die bisherigen Pflegenoten. Praktisch alle
Einrichtungen glänzen mit Spitzenbewertungen, darunter auch Pflegeheime
kurz vor der Zwangsschließung. Der Informationsgehalt für potenzielle
Neukunden geht folglich gegen Null. Die neue Qualitätsdarstellung soll
dieses Problem lösen.
Der neue Pflege-TÜV (Teil 4):
Qualitätsdarstellung
Der Übergang zum neuen System
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Die bisherigen Pflegenoten bleiben uns zunächst
noch etwas erhalten. Am 1. November 2019 fällt der Startschuss für die
überarbeitete Qualitätsprüfung. Ab diesem Zeitpunkt werden die
Pflegenoten nicht mehr aktualisiert. Nahezu zeitgleich beginnt die
Erhebung der Qualitätsindikatoren, mit denen die Ergebnisqualität
gemessen wird. Die erste Ergebniserfassung findet im Zeitraum von
Oktober 2019 bis Juni 2020 statt. Da es sich dabei aber um einen
“Probelauf” handelt, werden die Resultate aber nicht in die öffentliche
Berichterstattung aufgenommen. Die Veröffentlichung erfolgt erst in den
folgenden Durchgängen. Komplette Qualitätsdarstellungen für die ersten
Pflegeheime können wir also in der zweiten Jahreshälfte 2020 erwarten.
Bis Resultate für alle Einrichtungen öffentlich einsehbar sind, gehen
noch einige zusätzliche Monate ins Land.
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Das wäre jetzt alles kein Problem, wenn die
alten Pflegenoten sofort und komplett gelöscht werden würden. Das
passiert aber nicht. Der MDK stellt lediglich die Vergabe der
Pflegenoten in der bisherigen Form ein. Die neuen
Qualitätsdarstellungen wiederum werden zwar erstellt, aber zunächst
nicht öffentlich gemacht. Daher bleibt für jedes Pflegeheim die alte
Note zunächst gültig, bis sie durch die neue Ergebnisdarstellung
ersetzt wird. Die parallele Nutzung des alten und des neuen
Bewertungsschemas könnte aber Kunden verwirren. Daher soll es auf den
einschlägigen Internet-Vergleichsportalen entsprechende Hinweistafeln
geben.
Es wird komplizierter
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Bei aller berechtigten Kritik an den
Pflegenoten hatten diese (zumindest theoretisch) einen erheblichen
Vorteil. Nehmen wir einmal an, das bisherige System hätte funktioniert:
Um sich zumindest einen groben Überblick über die Qualität eines
Pflegeheims zu verschaffen, hätte ein Blick auf die Endnote gereicht.
Vorbildlich geführte Heime erhalten eine “Eins” oder eine “Zwei”. Das
Mittelfeld bekommt eine “Drei” oder eine “Vier”. Und die schlechten
Heime sind durch die “Fünf” klar erkennbar.
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Für eine solche Gesamtnote ist es erforderlich,
mehrere Teilaspekte zu gewichten und miteinander zu verknüpfen. Das
wiederum führt dazu, dass Pflegeheime Lücken in einem Qualitätsbereich
dadurch ausbügeln können, indem sie woanders “glänzen”. In den alten
Pflegenoten führt das dazu, dass sich etwa das reihenweise Auftreten
von Druckgeschwüren durch Lappalien kompensieren lässt, etwa durch eine
schöne Speisekarte.
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Die neue Qualitätsdarstellung verzichtet auf
diese Vereinfachung. Stattdessen erhält der Heimplatzinteressent einen
ellenlangen Bewertungsbogen, der auf zwei Dutzend DIN-A4-Seiten die
Stärken und die Schwächen der Einrichtung detailliert auflistet. Das
ist viel Lesestoff. Die meisten Senioren und deren Angehörige werden
nicht gleich beim erstbesten Pflegeheim unterschreiben, sondern mehrere
Einrichtungen in Betracht ziehen. Ein Lichtblick: Es gibt zu Beginn
jeder Qualitätsdarstellung eine fünfseitige Zusammenfassung der
zentralen Aussagen.
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Bei Bewertungen im Internet werden zumeist
Sterne genutzt, um die Qualität eines Produkts oder einer
Dienstleistung darzustellen. Amazon-Kunden etwa wissen: Ein Buch mit
fünf Sternen ist Lesevergnügen pur, eine Publikation mit nur einem
Stern ist Müll. Das Gleiche gilt bei Hotelsternen: Fünf Sterne
garantieren exklusive und luxuriöse Ausstattung sowie perfekte
Dienstleistungsqualität. Bei einem Stern kann man froh sein, wenn keine
Ratten über das Bett huschen. In den USA wurde dieses vertraute System
auch für Pflegeheime übernommen. Vorbildliche Versorgung wird mit fünf
Sternen belohnt, bei erheblichen Pflegemängeln gibt es nur einen Stern.
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Die Qualitätsdarstellung hierzulande geht einen
recht komplizierten Sonderweg. Abhängig vom Vergleichskriterium gibt es
ein bis fünf ausgefüllte Kreise oder ein bis vier ausgefüllte Quadrate.
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Warum also so kompliziert? Für die
Gewichtungsformel eines Notensystems braucht es eine wissenschaftliche
Grundlage. Die dafür notwendigen Studien gibt es nicht. Sie zu
erstellen kostet Zeit und Geld. Ohne dieses Fundament steigt das
Risiko, dass schlecht bewertete Pflegeheime auf dem Klageweg nicht nur
ihre eigene Note, sondern das gesamte Prüfsystem kippen. Die jetzt
gewählte Qualitätsdarstellung ist kleinteilig und kompliziert, dafür
aber gut erforscht. Aus dem gleichen Grund gibt es übrigens auch den
“harmlosen” Testdurchlauf ohne Veröffentlichung der Ergebnisse. Die
unvermeidlichen Anfangsprobleme sollen ausgeräumt werden, ohne dass es
Ansatzpunkte für findige Anwälte gibt.
Qualitätsindikatoren
auf einem Blick
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Den Anfang bei der Qualitätsdarstellung machen
die Qualitätsindikatoren. Wie diese im Detail funktionieren, haben wir
im zweiten Teil dieser Serie erläutert. Zur Erinnerung: Die Pflegeheime
müssen alle sechs Monate Informationen zur Ergebnisqualität erfassen
und an die Auswertungsstelle schicken. Dort werden die Daten zu
Qualitätskennzahlen umgerechnet. Diese Indikatoren geben an, wie groß
die Quote der Bewohner mit einem bestimmten Versorgungsergebnis ist.
Beispiel: Wie hoch ist der Anteil der Bewohner mit kognitiven
Einschränkungen, die sich als Folge eines Sturzes erheblich verletzt
haben?
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Abhängig davon, in welchem Maß die Kennzahl des
Pflegeheims vom Bundesdurchschnitt abweicht, gibt es eine bestimmte
Bewertung:
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●●●●● bedeutet: “Ergebnisqualität liegt weit
über dem Durchschnitt”
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●●●●○ bedeutet: “Ergebnisqualität liegt
leicht über dem Durchschnitt”
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●●●○○ bedeutet: “Ergebnisqualität liegt nahe
beim Durchschnitt”
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●●○○○ bedeutet: “Ergebnisqualität liegt
leicht unter dem Durchschnitt”
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●○○○○ bedeutet: “Ergebnisqualität liegt weit
unter dem Durchschnitt”
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Ein Pflegeheim, in dem Senioren vergleichsweise
selten stürzen und sich verletzen, erhält fünf ausgefüllte Kreise.
Fährt der Rettungswagen hingegen regelmäßig vor, gibt es nur einen
ausgefüllten Kreis.
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Mehr Details zu den Prüfungsergebnissen sind im
hinteren Teil der Qualitätsdarstellung angefügt. Hier findet der Leser
für jedes Kriterium einen kurzen Beschreibungstext. Außerdem stehen
hier die genauen Zahlenwerte sowie der Vergleichsdurchschnitt aller
Einrichtungen; also die statistische Grundlage für die Anzahl der
ausgefüllten Kreise.
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Spannend sind die angefügten früheren
Vergleichswerte. Hier kann der Leser erfahren, wie sich das Kriterium
im letzten halben Jahr entwickelt hat. In unserem Beispiel: Steigt oder
sinkt die Anzahl der Stürze in der Einrichtung?
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So richtig interessant wird es, wenn der Leser
diese Angaben mit anderen Daten aus der Qualitätsdarstellung
kombiniert; etwa mit den Zahlen zur Personalsituation. Ein Beispiel:
Die Qualitätsdarstellung eines Pflegeheims zeigt deutlich, dass im
letzten halben Jahr die Anzahl der Druckgeschwüre ansteigt. Es gibt
mehr Fixierungen und unbeabsichtigte Gewichtsverluste. Gleichzeitig
erfährt der Leser, dass die Einrichtung in den letzten sechs Monaten
zwei Drittel der Pflegekräfte ausgetauscht hat und aktuell einen
erheblichen Mitarbeitermangel aufweist. Selbst Laien werden hier
Zusammenhänge erkennen.
Darstellung der
externen Qualitätsprüfung
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Kommen wir zum Teil zwei der
Qualitätsdarstellung: Ganz ähnlich wird bei den Ergebnissen der
externen Qualitätskontrollen verfahren; also bei den Daten, die der MDK
bei seiner Inspektion vor Ort erhebt. Wir haben diese Abläufe im
dritten Teil der Serie erläutert. Der Leser erfährt, wie es
beispielsweise um die Wundversorgung, um die Kontinenzförderung oder um
die nächtliche Betreuung bestellt ist. Statt Kreisen gibt es nun
Quadrate. Und aus fünf Stufen werden nur noch vier.
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■■■■ bedeutet: “Keine oder geringe
Qualitätsdefizite”
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■■■□ bedeutet: “Moderate Qualitätsdefizite”
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■■□□ bedeutet: “Erhebliche Qualitätsdefizite”
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■□□□ bedeutet: “Schwerwiegende
Qualitätsdefizite”
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Und auch hier stehen die Details im hinteren
Abschnitt des Berichts. Ein kurzer Erklärungstext beschreibt zunächst,
was genau geprüft wurde. Es folgen Angaben zur Stichprobengröße, zur
derzeitigen Situation sowie zu den Prüfergebnissen der beiden Vorjahre.
Information über die
Einrichtung
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Jede Einrichtung verfügt heute über eine
Homepage, auf der alle wichtigen Informationen etwa zum pflegerischen
Schwerpunkt oder zum Serviceangebot hinterlegt sind. Um sich einen
umfassenden Überblick zu verschaffen, muss ein Interessent viel Zeit
investieren. Jede Webpräsenz hat ihre eigene Struktur. Wer
beispielsweise erfahren will, welche Beschäftigungsangebote eine
Einrichtung organisiert, muss lange suchen. Mal steht es im Menüpunkt
“Freizeit” oder unter “Veranstaltungen”, “Alltagsgestaltung”, an ganz
anderer Stelle oder (häufig genug) nirgendwo.
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Die neue Qualitätsdarstellung fasst all diese
Daten in einem eigenen Block zusammen, der den dritten Teil des
Berichts bildet. Hier finden sich folgende Informationen:
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Allgemeine Angaben über die Einrichtung (etwa
Kontaktdaten, Angaben zu Ansprechpartnern und Anzahl der Plätze
aufgeschlüsselt in Einzel‐ und Doppelzimmer sowie Kurzzeitpflegeplätze)
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Ausstattung (etwa ein Telefonanschluss, TV‐
bzw. Kabelanschluss und Option der Nutzung eines Internetzugangs)
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Spezialisierung / Versorgungsschwerpunkt
(beispielsweise Pflege von jüngeren Menschen, von Bewohnern mit
Verhaltensauffälligkeiten mit anderen Besonderheiten)
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Möglichkeit des Kennenlernens der Einrichtung
(zum Beispiel Möglichkeit zur Teilnahme an Mahlzeiten und an
Gruppenaktivitäten vor dem Einzug, Probewohnen)
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Gruppenangebote (zum Beispiel wöchentliche
Angebote wie Gedächtnistraining)
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Externe und interne Dienstleistungen (zum
Beispiel die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der Zubereitung von
Mahlzeiten)
-
Zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen
(beispielsweise Friseur oder Fußpflege)
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Religiöse Angebote (beispielsweise
Räumlichkeiten zur Ausübung religiöser Aktivitäten oder regelmäßiger
Besuch eines Seelsorgers)
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Einbeziehung und Unterstützung von
Angehörigen (etwa Teilnahme der Angehörigen an Mahlzeiten)
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Kontakte der Einrichtung zum sozialen Umfeld
/ Quartier (also etwa Kontakte zu anderen Einrichtungen in der
Nachbarschaft)
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Personelle Ausstattung im Bereich Pflege,
Betreuung und Therapie. Hier finden sich Angaben zu Vollzeitstellen,
Personalwechsel in den letzten sechs Monaten oder Angaben zu
Mitarbeitern mit therapeutischer Ausbildung.
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Kooperationsvereinbarungen (zum Beispiel
feste Zusammenarbeit mit Ärzten oder mit Therapeuten sowie mit Kliniken
oder mit anderen Einrichtungen)
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Begleitung von sterbenden Bewohnern und
Einbeziehung von deren Angehörigen
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Diese Informationen werden nahezu komplett von
der Einrichtung bereitgestellt. Sie müssen alle sechs Monate
aktualisiert werden. Die Daten zur Sterbebegleitung stammen vom MDK,
der sie in der Qualitätsprüfung erhebt.
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Zumindest einige dieser Punkte wären eigentlich
dafür wie geschaffen, als Qualitätsindikator oder als Qualitätsaspekt
zu dienen. Ein Beispiel: Ein Heim mit guter Personalausstattung und mit
geringer Fluktuation erhält dann eine gute Note, während eine
Einrichtung mit Personalmangel und mit viel Leiharbeit abgewertet wird.
Es gelang allerdings offenbar nicht, eine Formel zu finden, die alle
Faktoren korrekt berücksichtigt. Daher bleibt es bei der rein
beschreibenden Auflistung der Daten ohne jede Interpretation und
Wertung.
Welche Folgen hat
die neue Qualitätsdarstellung?
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In den ersten Jahren nach Einführung der
bisherigen Pflegenoten wurden diese aktiv als Marketinginstrument
genutzt. Schon auf der Einstiegsseite jeder Homepage eines Pflegeheims
prangte die “Eins-Komma-Null” der MDK-Prüfung. Im Laufe der Zeit
begriff jedoch auch die breite Öffentlichkeit, dass das
Bewertungssystem vollkommen kaputt ist. Dementsprechend verstecken
heute die meisten Betreiber die nichtssagenden Prüfberichte tief in der
Webpräsenz. Aus dem gleichen Grund konnten sich die Vergleichsportale
der Krankenkassen im Internet nach anfänglichem Interesse nicht
wirklich durchsetzen.
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Das kann sich schon bald ändern. Sobald die
ersten Qualitätsdarstellungen öffentlich online gehen, gibt es
zweifellos ein erhebliches Medieninteresse, etwa in den
Fernsehnachrichten oder in Verbrauchersendungen. Für die lokale Presse
oder für örtliche Facebookgruppen könnten vor allem die Unterschiede
zwischen Anspruch und Wirklichkeit in einem Pflegeheim zum Thema
werden. Beispiel: Die teuerste Premiumresidenz im Ort erzielt
schlechtere Ergebnisse als die preisgünstige Konkurrenz nur zwei
Straßen weiter. Oder: Eine Einrichtung wird von einem neuen Anbieter
übernommen. In der Qualitätsdarstellung steht kurz darauf, dass das
Stammpersonal nahezu komplett ersetzt wurde. Bestes Futter für den
nächsten Shitstorm.
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Die Vergleichsportale werden zu einem wichtigen
Entscheidungsfaktor für Kunden. Denn jetzt haben sie wirklich “harte
Fakten” anzubieten. Und das in Kombination mit einer großen Vielfalt an
Zusatzinformationen. Der Benutzer kann gezielt nach speziellen
Angeboten suchen, etwa nach Einrichtungen mit guter spiritueller
Begleitung und gleichzeitig schneller WLAN-Versorgung für Netflix.
Heime mit mieser Bewertung fallen dabei gleich heraus.
Was ist zu tun?
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Pflegeheime sollten bereits jetzt damit
beginnen, die Daten für die qualitätsrelevanten Informationen
zusammenzustellen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Nutzen
Sie arbeitsärmere Phasen etwa im Sommer, um die fehlenden Daten zu
beschaffen; also beispielsweise die Distanz zur nächsten
Bushaltestelle.
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Falls Sie gute Prüfergebnisse erwarten, können
Sie sich darüber Gedanken machen, wie Sie diese auf Ihrer Homepage
präsentieren. Zumindest sollten Sie bei einer ohnehin anstehenden
Neukonzeption der Webpräsenz den Menüpunkt “Qualitätsdarstellung”
prominent einplanen.
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Falls sich bereits jetzt schlechte Ergebnisse
abzeichnen, liegt es natürlich nahe, die Qualitätsdefizite rechtzeitig
aufzuarbeiten.
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Pflegeheime haben wie bisher auch die
Möglichkeit, das Prüfergebnis zu kommentieren. Dieser Kommentar darf
bis zu 3000 Zeichen umfassen und wird in der Qualitätsdarstellung
veröffentlicht. Viele Einrichtungen haben auf schlechte Prüfergebnisse
mit der trotzigen Feststellung reagiert: “Bei uns steht der Bewohner an
erster Stelle und nicht der Schreibkram”. Solche
Rechtfertigungsstrategien ziehen jetzt nicht mehr. Die neue
Prüfsystematik ist auf die Ergebnisqualität ausgerichtet. Schlechte
Noten bedeuten schlechte Pflege.
Wie nutze ich die
Pflegenoten für Werbung?
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Bereits das derzeitige Pflegenotensystem
beschert dreisten Abmahnanwälten einen lukrativen Nebenverdienst. Die
Masche ist stets die Gleiche: Ein Pflegeheim erhält die Pflegenote
“1,0”. Diese Bewertung stellt die Einrichtung natürlich auf die
Homepage und wirbt auch auf den Flyern damit. Im Folgejahr jedoch wird
die Einrichtung erneut geprüft; diesmal vielleicht mit einer “1,5”. Im
Stress wird vergessen, die Homepage zu aktualisieren und die gedruckten
Broschüren einzustampfen. Ein Fehler. Die liebe Konkurrenz verpetzt das
Pflegeheim bei einem der vielen Abmahnvereine, der prompt eine
Klagedrohung samt Unterlassungserklärung und Kostennote verschickt.
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Durch die neuen Qualitätsindikatoren wird sich
dieses Problem verschärfen. Denn diese Kennzahlen werden nicht wie die
Pflegenoten einmal jährlich aktualisiert, sondern alle sechs Monate.
Wenn Sie also mit einem Qualitätsbericht werben, müssen Sie stets das
aktuelle Datenmaterial nutzen. Korrigieren Sie zeitnah die Homepage.
Die Nutzung von alten Flyern sollten Sie unterlassen.
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Alle Werbeaussagen müssen stimmen. Unlängst
warb ein Pflegedienst damit, dass die bisherige Versorgung durch die
Konkurrenz "desolat und unprofessionell" sei. Das Problem dabei:
Zahlreiche Mitbewerber in der Umgebung erzielten bessere Pflegenoten.
Auch hier gab es eine Abmahnung.
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