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Der neue
Pflege-TÜV (Teil 5):
Pflegedienste, Kurzzeit- und Tagespflegestätten
Im
November werden die Pflegenoten in der stationären Pflege abgeschafft.
Nun ist klar: Einige Monate später später erfasst die
Komplettumstellung der
MDK-Kontrolle auch die ambulante Versorgung. Für eine gute Bewertung
müssen Pflegeheime, mobile Dienste sowie Einrichtungen der Kurz- und
Tagespflege bereits jetzt das Qualitätsmanagement an die neuen
Prüfkataloge anpassen.
Der
neue Pflege-TÜV (Teil 5): Pflegedienste, Kurzzeit- und
Tagespflegestätten
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In wenigen Monaten beginnt die Reform der
MDK-Prüfung für die stationäre Langzeitpflege. Die Umstellung auf
Qualitätsindikatoren und Qualitätsaspekte bedeutet einen kompletten
Systemwechsel. Die bisherigen Pflegenoten werden dann ausgemustert. Ein
ähnlich radikaler Wechsel steht nun auch ambulanten Pflegediensten,
Tagespflegestätten und Kurzzeitpflegeeinrichtungen bevor.
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Die MDK-Prüfung dieser Versorgungsformen krankt
an ähnlichen Problemen wie die überholte Kontrolle der Pflegeheime. Der
alte Prüfkatalog konzentriert sich bislang auf die Strukturqualität,
also auf Einrichtungsmerkmale wie die Existenz eines
Beschwerdemanagements, eines Einarbeitungskonzepts oder eines
Fortbildungsplans. Alles Faktoren, die an sich zwar wichtig sind, über
die tatsächlich erreichte Pflegequalität aber nur wenig aussagen.
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Die Vorbereitung auf eine MDK-Prüfung ist
bislang entsprechend simpel. Die Qualitätsbeauftragte oder die
Pflegedienstleitung beschafft die erforderlichen Standards, passt diese
etwas an und stellt daraus einen QM-Ordner zusammen. Hinzu kommen noch
einige Stellenbeschreibungen, Konzepte, Leitbilder, Checklisten und
Dienstanweisungen. Dieser Ordner bleibt danach mitunter auf lange Zeit
unverändert. Er muss nur noch dann aktualisiert werden, wenn z. B. ein
neuer Expertenstandard erscheint oder wenn das Robert-Koch-Institut
neue Hygienevorgaben veröffentlicht. Im Grunde erinnert die alte
MDK-Prüfung an eine Klassenarbeit, die jedes Jahr erneut geschrieben
wird. Immer und immer wieder. Und jedes Mal unverändert,
wohlgemerkt. Entsprechend glänzend fällt der Notenspiegel aus. Selbst
offensichtliche Qualitätsmängel lassen sich immer irgendwie
ausgleichen. Die Eins ist so gut wie sicher.
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Die Probleme mit der Qualitätsprüfung sind
ambulant wie stationär also die gleichen. Da liegt es nahe, es in
beiden Versorgungsformen auch mit der gleichen Lösung zu probieren. Und
so ähnelt das neue Prüfverfahren für die ambulante Pflege in weiten
Teilen dem Vorgehen in der stationären Versorgung. Diese Parallelen
sind also kein Zufall, sondern gewollt. Zwei völlig unterschiedliche
Systeme hätten überdies weitere Nachteile mit sich gebracht. Der MDK
müsste seine Mitarbeiter für zwei Konzepte schulen. Aber auch in
Pflegeheimen mit angeschlossenem Pflegedienst hätten zwei inkompatible
Prüfansätze für unnötige Mehrarbeit gesorgt. Jetzt gelingt die
Vorbereitung für ambulant und stationär fast in einem Rutsch.
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Verkürzt kann man sagen:
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Bei Tagespflegestätten und bei
Kurzzeitpflegeeinrichtungen kommt der stationäre Prüfkatalog zum
Einsatz. Das Indikatorenmodell fällt weg, ebenso alle Prüfkriterien,
die für diese Versorgungsformen nicht relevant sind.
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Der Prüfkatalog für Pflegedienste folgt dem
gleichen Denkansatz wie in der stationären Versorgung, ist allerdings
thematisch anders zugeschnitten.
Qualität wird messbar
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Bleiben wir zunächst bei den Gemeinsamkeiten:
Die Idee der Qualitätsaspekte wird Teil der MDK-Prüfung in allen
Versorgungsformen. Hierbei handelt es sich um Qualitätsanforderungen zu
verschiedenen Themenkreisen. Im Vergleich zu den kleinschrittigen
Kriterien aus dem alten Prüfkatalog sind diese deutlich komplexer. Die
Aspekte erfassen, wie gut ein Pflegeteam verschiedene Herausforderungen
meistert. Also: Wie gut wird ein Klient dabei unterstützt, seine
Mobilität zu bewahren? Erhält er eine angemessene Körperpflege? Wird er
bei der Ausscheidung effektiv unterstützt?
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Dabei sind drei Fragen maßgeblich:
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Führt die Versorgung zu gesundheitlichen
Schädigungen? Das wäre etwa der Fall, wenn ein Klient bei der
Nahrungsaufnahme nicht hinreichend unterstützt wird und deshalb zu
wenig Flüssigkeit erhält. Auch eine Keimübertragung als Folge
lückenhafter Hygiene fällt in diese Kategorie.
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Gibt es keine bedarfsgerechte Versorgung?
Darunter fällt etwa die Frage, ob Maßnahmen zur Sicherung der Mobilität
an die noch vorhandenen Fähigkeiten angepasst werden. Verlangt wird
hier etwa die Nutzung von Mobilitätshilfsmitteln, die den Klienten
weder über- noch unterfordern.
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Werden die individuellen Bedürfnisse
beachtet? Dieses Kriterium wird etwa verfehlt, wenn einem Klienten ein
Tagesablauf aufgezwungen wird, der seinen Gewohnheiten und Wünschen
widerspricht.
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Wenn es tatsächlich zu einer körperlichen
Schädigung gekommen ist, wird dieses als Qualitätsdefizit bewertet. Die
Prüfer müssen aber mit der Abwertung nicht warten, bis “das Kind in den
Brunnen gefallen ist”. Ein Mangel liegt auch vor, wenn lediglich das
“Risiko des Eintretens einer negativen Folge” festgestellt wird.
Übersetzt heißt das: “Bisher ist glücklicherweise nichts passiert. Das
kann sich aber jederzeit ändern.” Auch solche Schwachstellen werden als
Mängel im Bericht gelistet.
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Erfreulicherweise führt nicht jede Lappalie
dazu, dass das Prüfergebnis ruiniert wird. Kleinere fachliche Mängel
gelten nicht als Defizit, sondern als “Auffälligkeit”. Das ist etwa der
Fall, wenn die Wünsche eines Pflegebedürftigen zur Durchführung der
Körperpflege nicht systematisch erfasst werden. In diesem Fall wird der
MDK lediglich beraten, wie die Schwachstelle behoben werden kann.
Voraussetzung dafür: Der gefundene Fehler hat keine tatsächlichen oder
potenziellen Konsequenzen für den Klienten. Es braucht nicht viel
Fantasie, um sich vorzustellen, dass es genau hier bei einer
MDK-Prüfung zu lebhaften Diskussionen kommen wird. Welcher Fehler ist
noch eine Auffälligkeit? Und wo beginnt das echte Gesundheitsrisiko?
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Bei der Bewertung der Qualitätsaspekte gibt es
also vier Kategorien:
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“A” bedeutet: Keine Auffälligkeiten oder
Defizite
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“B” bedeutet: Auffälligkeiten ohne Risiken
oder negative Folgen
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“C” bedeutet: Defizit mit Risiko negativer
Folgen
-
“D” bedeutet: Defizit mit eingetretenen
negativen Folgen
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Relevant für die Bewertung sind nur die
Kategorien “C” und “D”.
Ende des Dokuwahns
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Die Bedeutung der Pflegedokumentation wird auch
bei ambulanten und bei teilstationären Einrichtungen zukünftig
verringert. Die “fachlich schlüssige mündliche Darstellung” wird einen
ebenso hohen Stellenwert haben wie schriftliche Aufzeichnungen. Wenn
also eine Pflegekraft in der Lage ist, die Pflegesituation und den
Pflegeverlauf eines Klienten mündlich zutreffend wiederzugeben, kann
sie damit etwaige Lücken in der Dokumentation ausbügeln. Lediglich die
Informationen zur Planung der Versorgung müssen weiterhin schriftlich
vorliegen, also primär die Pflege- und die Maßnahmenplanung sowie die
individuelle Tagesstrukturierung.
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Die Anforderungen an die Qualität der
Pflegedokumentation werden also nicht steigen, sondern tendenziell eher
sinken. Dieses gilt aber nur für Pflegeteams, deren Mitarbeiter auch
unter Druck in einer Prüfungssituation kompetent antworten können.
Ansonsten ist es ratsam, die Qualität der Pflegedokumentation auch
weiterhin streng im Blick zu behalten.
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Vor allem können Nutzer des AEDL-Systems
beruhigt sein. Auch das Krohwinkel-Modell erfüllt alle Anforderungen.
Ein Wechsel auf das neue Strukturmodell / SIS ist zwar möglich,
sicherlich häufig auch sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.
Kurzzeitpflege
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Die Kurzzeitpflege ist der stationären
Langzeitpflege sehr ähnlich. Der Prüfkatalog wird somit in weiten
Teilen unverändert übernommen. Lediglich die Tatsache, dass die
Klienten nur eine begrenzte Zeitspanne bleiben, erfordert einige
Modifikationen. Die Betroffenen benötigen also weniger Hilfe bei der
Eingewöhnung. Die Sicherstellung der Versorgungskontinuität bei
Krankenhausaufenthalten spielt in der Kurzzeitpflege ebenfalls eine
geringere Rolle. Auch die Bedeutung der biografieorientierten
Unterstützung ist geringer, da die Verweilzeiten zumeist kurz sind.
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Bedingt durch die meist geringe Platzzahl in
Kurzzeitpflegeeinrichtungen reduziert sich die Stichprobengröße. Es
werden nur sechs Personen statt neun inspiziert.
Tagespflege
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Bei der Tagespflege sind die Unterschiede zu
konventionellen Einrichtungen schon etwas größer. Dieses liegt vor
allem an der Kundenstruktur, die zumeist einen geringeren Pflegebedarf
aufweist als die Bewohner eines Pflegeheims. Eine nächtliche Versorgung
gibt es natürlich nicht. Eine enge Kooperation von
Tagespflegeeinrichtungen mit Krankenhäusern ist nicht wirklich
therapierelevant. Und auch eine Sterbebegleitung zählt nicht zu den
Aufgaben einer Tagespflegeeinrichtung. Folglich werden diese Punkte aus
dem Prüfkatalog herausgestrichen.
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Andere Kriterien, etwa aus dem Bereich der
Krankenpflege, sind weiterhin gelistet, kommen aber nur in den
wenigsten Fällen zum Einsatz. Eine Wundversorgung führen Pflegekräfte
in einer Tageseinrichtung z. B. nur selten durch. Es kann aber doch
notwendig werden, etwa wenn sich ein Verband löst oder wenn er
verunreinigt wird. Viel wichtiger ist ohnehin, dass die Mitarbeiter der
Tagespflegeeinrichtung relevante Beobachtungen an Ärzte und an
Angehörige weitermelden. Im Fall der chronischen Wunden wäre das
beispielsweise eine offenkundig hohe Schmerzbelastung als Symptom einer
bisher unentdeckten Entzündung.
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Zur Bewertung werden solche Qualitätsaspekte
nur dann herangezogen, wenn beim Tagesgast der entsprechende
Versorgungsbedarf vorliegt. Die zunächst noch recht umfangreich
wirkende Prüfliste wird in der Praxis also erheblich
zusammenschrumpfen, da viele Kriterien in der jeweiligen Situation
nicht relevant sind.
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Spürbar größere Bedeutung wird die
psychosoziale Betreuung haben. Bei den meisten Tagesgästen ist eine
fortschreitende demenzielle Erkrankung Hauptgrund dafür, dass sich die
Angehörigen für eine Versorgung in einer Tagespflegeeinrichtung
entscheiden. Entsprechend häufig kommt es zu herausfordernden
Verhaltensweisen wie etwa Weglauftendenzen oder Aggressionen. Das hat
natürlich Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf die Tagesstruktur.
Hier werden sicherlich deutlich mehr Aspekte prüfungsrelevant sein.
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Ähnlich wie in der Kurzzeitpflege wird auch in
der Tagespflege die Gruppengröße für die Stichprobe auf sechs Personen
statt neun reduziert.
Wie ist der Zeitplan für die Kurzzeitpflege und für die Tagespflege?
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Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) für
diese beiden Versorgungsformen steht derzeit noch aus. Angesichts des
bislang überraschend hohen Arbeitstempos wird es wohl nicht mehr lange
dauern.
Ambulante Pflege
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Auch in der ambulanten Pflege gibt es zukünftig
Qualitätsaspekte. Der thematische Zuschnitt unterscheidet sich jedoch
von der stationären Prüfung.
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Die Bewertung eines Pflegedienstes ist auf all
jene Aspekte beschränkt, die von seinem jeweiligen Auftrag vertraglich
abgedeckt sind. Wenn also der ambulante Dienst die Körperpflege
sicherstellen soll, fließt dieser Punkt in die Bewertung ein. Nicht
prüfungsrelevant ist dann die Frage, ob die Hilfestellung bei der
Nahrungsaufnahme dem individuellen Bedarf entspricht.
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Es gibt insgesamt fünf Bereiche:
Prüfbereich 1: Übergreifend zu prüfende Qualitätsaspekte
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Der erste Teil umfasst die “übergreifend zu
prüfenden Qualitätsaspekte”. Deren Umsetzung inspiziert der MDK also
unabhängig vom vereinbarten Leistungsspektrum. Der Bereich beinhaltet
drei Qualitätsaspekte:
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Aufnahmemanagement
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Erfassung von und Reaktion auf Risiken und
Gefahren
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Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen
einer Destabilisierung der Versorgungssituation
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Die Begriffe sind etwas weit gefasst, werden
aber später in der Prüfanleitung präzisiert.
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Das Aufnahmemanagement etwa umfasst die
klassische Informationssammlung. Hier sind die Nutzer des neuen
Strukturmodells im Vorteil, denn die SIS ist dafür perfekt geschaffen.
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Die Erfassung und die Reaktion auf Risiken
und
Gefahren umfasst die typischen Gesundheitsgefahren, denen ein ambulant
versorgter Pflegebedürftiger ausgesetzt ist, etwa Stürze, Dekubitus
oder Fehlernährung. Hier erwartet der MDK, dass der Pflegedienst mit
offenen Augen durch die Wohnung des Klienten geht und diesen auf
offensichtliche Gefahren aufmerksam macht und ihn berät. Dazu zählen
etwa ein langes Fernsehkabel mitten im Laufweg und ein Kühlschrank
voller Süßwaren und ungesunder Fertiggerichte.
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Eine Destabilisierung der
Versorgungssituation
liegt etwa vor, wenn die Demenz eines Klienten fortschreitet und der
mitpflegende Angehörige damit zunehmend überfordert ist. Auch hier wird
der MDK erwarten, dass der Pflegedienst beratend tätig wird.
Prüfbereich 2:
Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen
-
Diese Aspekte werden nur dann geprüft, wenn sie
Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind:
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Unterstützung im Bereich der Mobilität
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Unterstützung bei beeinträchtigter Kognition
-
Unterstützung im Bereich der Kommunikation
-
Unterstützung bei Verhaltensauffälligkeiten
und psychischen Problemlagen
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Unterstützung bei der Körperpflege
-
Unterstützung bei der Nahrungs- und
Flüssigkeitsaufnahme
-
Unterstützung bei der Ausscheidung
-
Unterstützung bei der Gestaltung des
Alltagslebens sowie bei der Aufrechterhaltung und Förderung sozialer
Kontakte
-
Anleitung und Beratung pflegender Angehöriger
zur Verbesserung der Pflegekompetenz
-
Anleitung und Beratung des pflegebedürftigen
Menschen zur Verbesserung der Selbstpflegekompetenz
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Schmerzmanagement
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Die Anforderungen liegen im bereits heute
üblichen Rahmen. Beispielhaft dafür ist etwa der Bereich der Mobilität.
Der Pflegedienst muss Beeinträchtigungen und Ressourcen erfassen,
Risiken einschätzen und den Klienten etwa bei der Nutzung von
Hilfsmitteln unterstützen.
Prüfbereich 3: Ärztlich verordnete Maßnahmen
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Hier wird der MDK prüfen, ob die Versorgung den
ärztlichen Verordnungen und der Genehmigung durch die Krankenkassen
entspricht. Er erwartet eine fachgerechte Durchführung nach dem
aktuellen Stand des Wissens, eine engmaschige Beobachtung sowie eine
zeitnahe Rücksprache mit dem Arzt.
Prüfbereich 4: Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen
Prüfung
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Zunächst geht es darum, dass sich der
Pflegedienst und die Angehörigen abstimmen. Insbesondere sollen die
Pflegekräfte hier versuchen, bei der Versorgung möglichst auf die
Wünsche der Angehörigen eingehen.
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Schon im nächsten Absatz geht es um deutlich
sensiblere Themen: Gewalt, Vernachlässigung und Unterversorgung. Hier
wünscht der MDK, dass der Pflegedienst im Rahmen der Versorgung auf
dafür typische Anzeichen achtet. Zudem wird erwartet, dass die
Pflegekräfte effektive Maßnahmen ergreifen, also etwa Hilfestellung
anbietet.
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Dieser Bereich wird nicht in die Bewertung
einbezogen. Der MDK soll hier im Rahmen eines Fachgesprächs mit den
Mitarbeitern beratend tätig werden, etwa hinsichtlich möglicher
Handlungsstrategien.
Prüfbereich 5: Einrichtungsbezogene Prüfung
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Dieser Bereich umfasst den verbliebenen Rest
des Qualitätsmanagements, der nach der Umstellung der Prüfung vom MDK
noch verlangt wird. Dazu zählen etwa Fallbesprechungen, Pflegevisiten,
interne Audits, Fortbildungen oder etwa Qualitätszirkel. Zudem setzt
der MDK voraus, dass die wichtigsten Expertenstandards und Leitlinien
bekannt sind und angewendet werden. Dieses wird er auch im Rahmen eines
Fachgesprächs kontrollieren.
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Hinzu kommen die Vorgaben zur Hygiene. Auch
hier beschränkt sich die Prüfung auf die bereits heute üblichen
Grundlagen, wie etwa Hygienestandards und die richtige Nutzung von
Hilfsmitteln (Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzkleidung).
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Der dritte Punkt regelt die Qualifikation und
die Tätigkeit einer Pflegedienstleitung, etwa die Dienstplanung. Auch
hier gibt es keine relevanten Änderungen.
Was ist mit den Qualitätsindikatoren?
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In der stationären Langzeitpflege kommen ab
November Qualitätsindikatoren zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein
komplexes System von Kennzahlen, mit dem das Auftreten verschiedener
Komplikationen erfasst und bewertet wird. Diese Methodik bleibt auf
diese Versorgungsform beschränkt. Dafür gibt es einleuchtende Gründe:
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Um Indikatoren einführen zu können, ist ein
entsprechendes Forschungsprojekt notwendig. Dieses muss zunächst die
passenden Kennzahlen ermitteln und definieren. Die Forscher müssten
festlegen, anhand welcher messbaren Grenzwerte das jeweilige Kriterium
erreicht oder verfehlt wird. Für die Langzeitpflege gibt es diese
Forschung, nicht jedoch für andere Versorgungsformen. Neben den
notwendigen Finanzmitteln mangelt es vor allem an der Zeit. Die
gescheiterten Pflegenoten sollen ja nicht erst in drei oder vier Jahren
abgelöst werden.
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Überdies machen Kennzahlen nur Sinn, wenn diese
eindeutig der jeweiligen Einrichtung zugeordnet werden können. In der
Kurzzeitpflege ist das nahezu unmöglich. Es herrscht zumeist ein
Kommen und Gehen. Auftretende Mobilitätseinschränkungen oder
Druckgeschwüre lassen sich nur schwerlich der Tagespflege anlasten. Aus
dem gleichen Grund machen Indikatoren auch in der ambulanten Pflege
wenig Sinn. Beispiel: Der Pflegedienst gibt mittags das Essen ein, die
Angehörigen am Morgen und am Abend. Wer ist verantwortlich, wenn es zu
einem unbeabsichtigten Gewichtsverlust kommt? Das lässt sich nicht
sicher sagen. Oder: Ein Klient entwickelt ein Druckgeschwür. Die
Pflegekräfte des ambulanten Dienstes führen Lagerungen durch. Die
Angehörigen aber auch. Wer trägt dann die Schuld an dem Druckgeschwür?
Das bleibt völlig offen.
Qualitätsdarstellung
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Die Darstellung der Prüfergebnisse wird sich
optisch an die Qualitätsdarstellung in der Langzeitpflege orientieren.
Die visuellen Grundelemente dürfen vergleichbar sein; insbesondere die
Nutzung von leeren und ausgefüllten Quadraten bei der Bewertung des
jeweiligen Qualitätsaspekts.
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■■■■ bedeutet: “Keine oder geringe
Qualitätsdefizite”
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■■■□ bedeutet: “Moderate Qualitätsdefizite”
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■■□□ bedeutet: “Erhebliche Qualitätsdefizite”
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■□□□ bedeutet: “Schwerwiegende
Qualitätsdefizite”
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“x” bedeutet: “konnte nicht geprüft
werden”
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Nacheinander werden die Ergebnisse der oben
genannten Prüfbereiche präsentiert. Eine Gesamtbewertung wie aktuell
bei den Pflegenoten wird es im neuen System nicht geben.
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Ergänzt wird die Darstellung um einen
Informationsteil. Dieser umfasst etwa die Anzahl der insgesamt durch
den Pflegedienst versorgten Personen, Spezialisierungen oder
Versorgungsschwerpunkte, spezielle Leistungen und Angebote, Angaben zu
Fremdsprachenkenntnissen der Mitarbeiter sowie etwa Angaben zur
personellen Ausstattung des Pflegedienstes.
Wie ist der Zeitplan für die ambulante Pflege?
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Aktuell wird das neue Prüfsystem einer
praktischen Erprobung („Pilotierung“) unterzogen. Diese dauert bis zum
Frühjahr 2020. Der Start des neuen Prüfverfahrens in der ambulanten
Pflege ist für die zweite Jahreshälfte 2020 vorgesehen. Normalerweise
ist bei solchen Projekten immer mit monatelangen Verzögerungen zu
rechnen. Darauf sollte sich hier niemand verlassen. Schon der Zeitplan
der MDK-Prüfung für die Langzeitpflege wurde mit erstaunlicher
Entschlossenheit durchgesetzt.
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