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Der neue Pflege-TÜV (Teil 6): So
wichtig ist der Stichtag für die Datenübermittlung
Zukünftig
steht für stationäre Pflegeeinrichtungen alle sechs Monate ein
Pflichttermin im Kalender: Die Qualitätsindikatoren müssen erhoben und
an die Datenauswertungsstelle (DAS) geschickt werden. Durch eine
clevere
Terminwahl können Sie den Stress erheblich senken und die Chancen auf
eine gute Bewertung steigern.
Der neue Pflege-TÜV (Teil 6): So wichtig
ist der Stichtag für die Datenübermittlung
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Pflegeheime müssen im Halbjahreszyklus die
Qualitätsindikatoren ermitteln und an die Datenauswertungsstelle
(DAS) weiterleiten. Der Katalog umfasst rund 100 Fragen, die für jeden
Bewohner zu beantworten sind. Pflegeteams mit einer leistungsfähigen
Dokumentationssoftware und einer lückenlosen Aktenführung muss das
nicht schrecken. Hier beschränkt sich die Mehrarbeit im Wesentlichen
darauf, einmal auf den “Senden-Knopf” zu drücken. Die Software zieht
sich dann alle Informationen aus der Datenbank und schickt diese
verschlüsselt an die Datenauswertungsstelle. Soweit die Theorie.
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In der Praxis sieht die Lage mitunter weniger
rosig aus. Bei gefühlt jedem zweiten Bewohner fehlen irgendwelche
Informationen, weil die Pflegedokumentation lückenhaft ist. Also muss
die Pflegedienstleitung den Daten hinterherlaufen. Die
Bezugspflegekraft aber ist aktuell dauerkrank. Und deren Stellvertreter
ist nicht wirklich im Bild. Zu guter Letzt hat der Hersteller der
Dokumentationssoftware den Umstieg verschlafen. Das Plug-in für die
Datenübertragung läuft nicht. Daher muss die PDL die Daten manuell über
das Web-Interface per Hand einpflegen. Dann stürzt mittendrin das
Internet ab. Oder der Computer. Kurz gesagt: Die Datenübertragung kann
sich schnell zur halbjährlichen Horrorveranstaltung entwickeln.
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Hinzu kommen hohe Ansprüche an die Korrektheit
der Daten. Der MDK gleicht im Rahmen der Plausibilitätsprüfung die
übermittelten Daten zum Zustand des Bewohners mit dem tatsächlichen
Befund vor Ort ab. Wenn eine PDL also in der Hektik die Mobilität
falsch einschätzt, einen Dekubitus nicht einträgt oder die Erwähnung
eines Sturzes verschwitzt, gerät sie schnell in den Verdacht der
bewussten Datenmanipulation.
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Die Übermittlung folgt einem festen Schema.
Wenn der Stichtag auf dem 1. März terminiert wurde, so muss die
Ergebniserfassung in der ersten Märzhälfte erfolgen. Genau sechs Monate
später wird sie wiederholt, also in der ersten Septemberhälfte. Der
Zyklus ist fix. Die Änderung eines einmal festgelegten Stichtags ist
nicht vorgesehen.
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Die Lage des Stichtags ist entscheidend für den
zu erwartenden Stresslevel. Wer die Daten im Juli oder im August
erfassen muss, wird durch die Ferienzeit massiv gestört. Viele Kollegen
sind im Urlaub und für Rückfragen nicht erreichbar. Die verbliebenen
Kollegen sind durch die knappe Schichtbesetzung ständig unter Druck und
für permanente Anfragen auch nicht empfänglich. Und wenn die PDL gar
selbst in der Pflege einspringen muss, bleibt für die Datenerfassung
noch weniger Zeit. Dass die Sommerhitze die Konzentration nicht
wirklich fördert, sei nur am Rande erwähnt.
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Ein halbes Jahr später ist es zwar kälter, aber
auch nicht wirklich entspannt. In den ersten beiden Januarwochen sind
häufig noch Ferien. Januar und Februar liegen mitten in der Grippe- und
Noro-Saison. Der Krankenstand der Pflegekräfte ist erhöht. Und auch
fiebernde Bewohner mit Brechdurchfall brauchen mehr Aufmerksamkeit.
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Da ist die Kombination aus März und September
schon wesentlich angenehmer. Mai und November sind auch nicht schlecht.
Je nach Bundesland sind diese Monate weitgehend ferienfrei. Das
Pflegeteam ist daher gut besetzt, zumeist gesund und hilfsbereit.
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Wie kommt man also zu seinem Traumtermin? Ganz
einfach! Ab Juli 2019 schreibt die Datenauswertungsstelle per Briefpost
alle Pflegeeinrichtungen an. Das Schreiben dient primär dazu, die
Pflegeheime über die anstehende Abschaffung der Pflegenoten und den
Umstieg auf das System der Qualitätsindikatoren und Qualitätsaspekte zu
informieren. Gleichzeitig werden die Einrichtungen aufgefordert, sich
zu registrieren und in diesem Zug den individuellen Stichtag
festzulegen. Die Registrierung sollte bundesweit bis zum September
abgeschlossen werden. Beeilen Sie sich. Das Timing ist wichtig.
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Die Pflegeheime bieten der
Datenauswertungsstelle maximal drei mögliche Stichtage in einem
vorgegebenen Zeitfenster an. Die Monate Juni und Dezember sind zwar
zulässig, aber ungeeignet. Keine Pflegedienstleitung
würde auf die Idee kommen, die Datenauswertung ausgerechnet in der
Weihnachtszeit durchführen zu wollen. Wählen Sie drei Tage aus, die
möglichst gut zu Ihrer Jahresplanung passen.
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Die Datenauswertungsstelle wird diese Termine
nun prüfen. Im Idealfall akzeptiert sie einen der drei Vorschläge. Das
ist dann Ihr neuer Stichtag. Allerdings könnte es sein, dass vor Ihnen
schon zu viele andere Einrichtungen auf die gleiche Idee gekommen sind.
Die Datenauswertungsstelle ist bestrebt, eine gleichmäßige Verteilung
der Stichtage zu erreichen. Schließlich arbeiten dort auch Menschen,
die eine möglichst kontinuierliche Arbeitsbelastung im Jahresverlauf zu
schätzen wissen. Die Datenauswertungsstelle wird daher dem Pflegeheim
nun drei Alternativtermine vorschlagen, von denen Sie einen wählen
müssen. Auch ohne hellseherische Fähigkeiten lässt sich voraussagen:
Diese Termine sind die zweite oder dritte Wahl. Oder noch schlimmer.
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Sobald der Tag feststeht, muss sich die PDL
daran machen, die internen Abläufe an diesen Termin anzupassen. Das
beginnt mit der eigenen Urlaubsplanung. Ferien im Zeitraum einer
Indikatorenermittlung sind problematisch. Auch die Planung etwaiger
Pflegevisiten sowie die zyklische Überprüfung der richtigen Einstufung
in die Pflegegrade sollte zum Stichtag passen.
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