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Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit" (Teil 2 / Kleidung)
Um
einen Kleidungswechsel eigenständig zu bewerkstelligen, müssen
Pflegebedürftige über eine Vielzahl von Fähigkeiten verfügen. Sie
brauchen eine gute Schulterbeweglichkeit, um enge Shirts anzuziehen.
Und hakelige Verschlussösen erfordern ein großes Maß an
Fingerfertigkeit.
Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit" (Teil 2 / Kleidung)
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Selbst jüngere Menschen haben beim An- und
Auskleiden mitunter ihre liebe Not. Mal steckt man in einem eng
geschnittenen Pullover regelrecht fest. Mal leisten die winzigen Knöpfe
am Hemdkragen hartnäckigen Widerstand. Mit zunehmendem Lebensalter
wachsen auch hier die Probleme und somit der Hilfebedarf.
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Die Einschätzung für den Qualitätsindikator ist
auch im Bereich der Bekleidung sehr strikt. Eine Selbstständigkeit ist
nur dann gegeben, wenn der Bewohner alle Handlungsschritte eigenständig
durchführt. Selbst punktuelle Hilfeleistungen führen dazu, dass der
Bewohner nur als “überwiegend selbstständig” einzuschätzen ist.
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Bei Demenz ist die situationsgerechte Auswahl
der Kleidung häufig ein Problem. Beispiel: Der Bewohner will im Sommer
einen dicken Pullover tragen und im Winter ein T-Shirt. In diesem
Qualitätsindikator sind solche Einschränkungen aber nicht relevant.
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Für den Verlust an Selbstständigkeit sind vor allem drei Hauptfaktoren verantwortlich:
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Die Beweglichkeit in den großen Gelenken der
Extremitäten lässt nach. Das führt dazu, dass Senioren z. B. daran
scheitern, die Hosenbeine anzuziehen oder einen Pullover mit einem
engen Halsloch überzustreifen.
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Eine nachlassende Feinmotorik erschwert den
Umgang mit Verschlusssystemen, etwa mit Reißverschlüssen, mit
Verschlussösen oder mit kleinen Knöpfen.
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Das Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung
führt häufig dazu, dass Bewohner den Zweck einzelner Kleidungsstücke
nicht mehr korrekt erfassen oder dass sie deren richtige Handhabung
nicht mehr beherrschen. Sie müssen dann kleinschrittig angeleitet
werden.
An- und Auskleiden des Oberkörpers
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Hier wird geprüft, ob der Bewohner in der Lage
ist, bereitliegende Kleidungsstücke an- und auszuziehen. Dazu zählen
etwa Unterhemden, T-Shirts, Hemden, Blusen, Pullover, Jacken, BH,
Schlafanzugoberteile oder Nachthemden. Keine Relevanz hat das An- und
Ablegen von körpernahen Hilfsmitteln, wie etwa ein Stützkorsett.
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Selbstständig: Der Bewohner kann seine Kleidung ohne personelle Hilfe wechseln.
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Herr Marx legt wenig Wert auf seine Kleidung.
Er kann diese aber eigenständig wechseln. Er geht an den
Kleiderschrank, wählt irgendwelche halbwegs passenden Textilien aus und
zieht diese an. Die Unterstützung der Pflegekräfte beschränkt sich
darauf, modische Missgriffe zu verhindern, etwa einen orangen Pullover
zur roten Jeans. Insgesamt ist Herr Marx in diesem Bereich trotzdem
selbstständig.
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Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige
führt die Aktivität beispielsweise durch, wenn die Pflegekraft die
Kleidungsstücke passend anreicht oder hält. Sie hilft etwa dem Bewohner
dabei, mit den Armen in die Ärmel eines Hemds zu schlüpfen. Oder sie
assistiert dabei, den Gürtel oder andere Verschlüsse zu öffnen und zu
schließen.
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Beispiel: Herr Schulze legt großen Wert auf
sein Äußeres. Er wählt vergleichsweise förmliche Kleidung, die er auch
weitgehend eigenständig an- und auszieht. Die Pflegekraft muss jedoch
häufig kleinere Korrekturen vornehmen, etwa wenn eine Knopfreihe falsch
geknöpft wurde. Oder wenn Herr Schulze ein Hemd “auf links” anziehen
möchte.
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Beispiel: Frau Bothe ist demenziell erkrankt.
Sie zieht die Kleidungsstücke häufig in der falschen Reihenfolge an
oder bricht den Kleidungswechsel mitten in der Durchführung ab. Die
Pflegekraft übernimmt daher die Auswahl der Textilien und reicht diese
Frau Bothe an. Die Bewohnerin zieht dann die angebotenen
Kleidungsstücke an, ohne dass weitere Hilfeleistungen notwendig wären.
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Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner hilft
beim Kleidungswechsel mit, allerdings nur in einem geringen Umfang. Er
schiebt beispielsweise die Hände in die Ärmel eines bereitgehaltenen
T-Shirts.
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Beispiel: Frau Groß leidet unter schweren
Arthrosen in beiden Schultern. Sie kann daher die Arme nicht anheben,
um z. B. in einen Pullover zu schlüpfen. Die Pflegekraft hilft ihr beim
Anziehen und beachtet dabei stets die maximale Beweglichkeit der Arme,
da es sonst zu einer erheblichen Schmerzbelastung kommt. Frau Groß
hilft beim Kleidungswechsel so gut, wie sie kann. Insgesamt jedoch
leistet die Pflegekraft den Großteil der Arbeit.
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Beispiel: Herr Metzger erlitt vor Jahren ein
Schädel-Hirn-Trauma, das auch heute noch zu Einschränkungen führt. Er
zieht sich zwar an und aus, benötigt dafür aber kleinschrittige
Anleitung durch eine Pflegekraft. Diese sagt ihm jeden Schritt an und
tippt mit dem Finger auf die durchführende Hand. Etwa: “Bitte führen
Sie jetzt diese Hand in dieses Loch des T-Shirts”.
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Unselbstständig: Der Pflegebedürftige beteiligt sich an der Aktivität nicht oder nur minimal.
An- und Auskleiden des Unterkörpers
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Dieser Punkt ähnelt dem vorherigen Kriterium.
Allerdings geht es jetzt um die untere Körperhälfte, also um
Unterhosen, Hosen, Röcke, Strümpfe und Schuhe. Auch hier ist die
Beurteilung unabhängig davon, ob der Bewohner solche Kleidungsstücke
überhaupt trägt oder benötigt.
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Beispiel: Herr Hoffmann ist beidseitig
beinamputiert. Das Anziehen von Strümpfen und von Schuhen hat für ihn
somit keine Bedeutung. Gleichwohl ist er ansonsten körperlich belastbar
und leistungsfähig. Die Pflegekraft schätzt nun ab, ob er zum Wechsel
von Schuhen und Strümpfen in der Lage wäre, wenn er noch über beide
Beine verfügen würde. Die Pflegekraft ist der Ansicht, dass dieses für
ihn kein Problem wäre.
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Das Anziehen von Kompressionsstrümpfen ist in diesem Kriterium nicht relevant.
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Viele Senioren benötigen Aufsicht und
Anleitung. Hier ist folglich die Unterscheidung zwischen “überwiegend
selbstständig” und “überwiegend unselbstständig” zu treffen. Der
zeitliche Aufwand ist dabei nicht so sehr entscheidend, sondern eher
die inhaltliche Unterstützung. Wenn eine Pflegekraft die gesamte Zeit
den Bewohner im Auge behält, aber nur in geringem Maß eingreift, so
liegt eine überwiegende Selbstständigkeit vor. Erklärt sie jedoch
kleinschrittig jede Handlung, ist das ein deutlicher Hinweis für
“überwiegend unselbstständig”.
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Selbstständig: Der Bewohner kann die Kleidung eigenständig wechseln. Die Pflegekraft muss nicht eingreifen.
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Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige
führt die Aktivität durch, wenn die Pflegekraft beispielsweise die
Schuhe bereitstellt bzw. Kleidungsstücke anreicht. Eine überwiegende
Selbstständigkeit ist auch gegeben, wenn die Pflegekraft die Kleidung
hält und somit eine “Einstiegshilfe” anbietet. Senioren sind in diesem
Kriterium ebenfalls überwiegend selbstständig, wenn sie nur Hilfe bei
Verschlüssen (z. B. Schnürsenkel binden) brauchen. Oder wenn die
Pflegekraft den Sitz der Kleidung kontrolliert und ggf. vervollständigt
und korrigiert.
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Herr Huber “hat es im Rücken”. Er kann sich
nicht bücken. Herr Huber nutzt einen Schuhlöffel, um in die Schuhe zu
schlüpfen. Das klappt ganz gut. Die Pflegekraft muss ihm jedoch die
Strümpfe anziehen und die Schuhe zubinden. Alle weiteren Schritte führt
er dann wieder ohne Assistenz durch, insbesondere also das Anziehen der
Hose und das Schließen des Gürtels.
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Herr Friedrich zieht sich zumeist schnell und
ohne Hilfe an. Aufgrund der einsetzenden Alzheimererkrankung mangelt es
jedoch immer mal wieder an der Konzentration. So kam es schon einmal
vor, dass er das Anziehen der Unterhose vergaß und gleichzeitig den
Reißverschluss der Hose nicht schloss. Der Spott seiner Mitbewohner hat
ihn sehr getroffen. Jetzt besteht er darauf, dass die Pflegekraft nach
Abschluss des Kleidungswechsels das Gesamtergebnis kontrolliert.
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Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner kann
die Aktivität zu einem geringen Teil durchführen. Beispielsweise
gelingt ihm das Hochziehen der Hose bis zur Taille. Zuvor muss das
Kleidungsstück jedoch von der Pflegekraft über die Füße gezogen werden.
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Frau Vogel trägt gerne A-Linien-Röcke mit
Gürtel. Sie leidet unter einer chronischen Mittelohrschädigung. Wenn
sie sich bückt, wird ihr schwindelig. Sie droht zu stürzen. Die
Pflegekraft zieht ihr daher den Rock über die Füße. Diesen zieht Frau
Vogel dann hoch. Sie führt die Lasche des Gürtels in die Metallschlaufe
ein, verschließt diesen aufgrund der mangelnden Feinmotorik aber nicht.
Das Anziehen der Strümpfe und der Schuhe muss stets von der Pflegekraft
übernommen werden.
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Unselbstständig: Der Pflegebedürftige kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen.
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