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Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit" (Teil 2 / Kleidung)

Um einen Kleidungswechsel eigenständig zu bewerkstelligen, müssen Pflegebedürftige über eine Vielzahl von Fähigkeiten verfügen. Sie brauchen eine gute Schulterbeweglichkeit, um enge Shirts anzuziehen. Und hakelige Verschlussösen erfordern ein großes Maß an Fingerfertigkeit.

Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit" (Teil 2 / Kleidung)


  • Selbst jüngere Menschen haben beim An- und Auskleiden mitunter ihre liebe Not. Mal steckt man in einem eng geschnittenen Pullover regelrecht fest. Mal leisten die winzigen Knöpfe am Hemdkragen hartnäckigen Widerstand. Mit zunehmendem Lebensalter wachsen auch hier die Probleme und somit der Hilfebedarf.
  • Die Einschätzung für den Qualitätsindikator ist auch im Bereich der Bekleidung sehr strikt. Eine Selbstständigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Bewohner alle Handlungsschritte eigenständig durchführt. Selbst punktuelle Hilfeleistungen führen dazu, dass der Bewohner nur als “überwiegend selbstständig” einzuschätzen ist.
  • Bei Demenz ist die situationsgerechte Auswahl der Kleidung häufig ein Problem. Beispiel: Der Bewohner will im Sommer einen dicken Pullover tragen und im Winter ein T-Shirt. In diesem Qualitätsindikator sind solche Einschränkungen aber nicht relevant.
  • Für den Verlust an Selbstständigkeit sind vor allem drei Hauptfaktoren verantwortlich:
  • Die Beweglichkeit in den großen Gelenken der Extremitäten lässt nach. Das führt dazu, dass Senioren z. B. daran scheitern, die Hosenbeine anzuziehen oder einen Pullover mit einem engen Halsloch überzustreifen.
  • Eine nachlassende Feinmotorik erschwert den Umgang mit Verschlusssystemen, etwa mit Reißverschlüssen, mit Verschlussösen oder mit kleinen Knöpfen.
  • Das Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung führt häufig dazu, dass Bewohner den Zweck einzelner Kleidungsstücke nicht mehr korrekt erfassen oder dass sie deren richtige Handhabung nicht mehr beherrschen. Sie müssen dann kleinschrittig angeleitet werden.
An- und Auskleiden des Oberkörpers
  • Hier wird geprüft, ob der Bewohner in der Lage ist, bereitliegende Kleidungsstücke an- und auszuziehen. Dazu zählen etwa Unterhemden, T-Shirts, Hemden, Blusen, Pullover, Jacken, BH, Schlafanzugoberteile oder Nachthemden. Keine Relevanz hat das An- und Ablegen von körpernahen Hilfsmitteln, wie etwa ein Stützkorsett.
  • Selbstständig: Der Bewohner kann seine Kleidung ohne personelle Hilfe wechseln.
    • Herr Marx legt wenig Wert auf seine Kleidung. Er kann diese aber eigenständig wechseln. Er geht an den Kleiderschrank, wählt irgendwelche halbwegs passenden Textilien aus und zieht diese an. Die Unterstützung der Pflegekräfte beschränkt sich darauf, modische Missgriffe zu verhindern, etwa einen orangen Pullover zur roten Jeans. Insgesamt ist Herr Marx in diesem Bereich trotzdem selbstständig.
  • Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige führt die Aktivität beispielsweise durch, wenn die Pflegekraft die Kleidungsstücke passend anreicht oder hält. Sie hilft etwa dem Bewohner dabei, mit den Armen in die Ärmel eines Hemds zu schlüpfen. Oder sie assistiert dabei, den Gürtel oder andere Verschlüsse zu öffnen und zu schließen.
    • Beispiel: Herr Schulze legt großen Wert auf sein Äußeres. Er wählt vergleichsweise förmliche Kleidung, die er auch weitgehend eigenständig an- und auszieht. Die Pflegekraft muss jedoch häufig kleinere Korrekturen vornehmen, etwa wenn eine Knopfreihe falsch geknöpft wurde. Oder wenn Herr Schulze ein Hemd “auf links” anziehen möchte.
    • Beispiel: Frau Bothe ist demenziell erkrankt. Sie zieht die Kleidungsstücke häufig in der falschen Reihenfolge an oder bricht den Kleidungswechsel mitten in der Durchführung ab. Die Pflegekraft übernimmt daher die Auswahl der Textilien und reicht diese Frau Bothe an. Die Bewohnerin zieht dann die angebotenen Kleidungsstücke an, ohne dass weitere Hilfeleistungen notwendig wären.
  • Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner hilft beim Kleidungswechsel mit, allerdings nur in einem geringen Umfang. Er schiebt beispielsweise die Hände in die Ärmel eines bereitgehaltenen T-Shirts.
    • Beispiel: Frau Groß leidet unter schweren Arthrosen in beiden Schultern. Sie kann daher die Arme nicht anheben, um z. B. in einen Pullover zu schlüpfen. Die Pflegekraft hilft ihr beim Anziehen und beachtet dabei stets die maximale Beweglichkeit der Arme, da es sonst zu einer erheblichen Schmerzbelastung kommt. Frau Groß hilft beim Kleidungswechsel so gut, wie sie kann. Insgesamt jedoch leistet die Pflegekraft den Großteil der Arbeit.
    • Beispiel: Herr Metzger erlitt vor Jahren ein Schädel-Hirn-Trauma, das auch heute noch zu Einschränkungen führt. Er zieht sich zwar an und aus, benötigt dafür aber kleinschrittige Anleitung durch eine Pflegekraft. Diese sagt ihm jeden Schritt an und tippt mit dem Finger auf die durchführende Hand. Etwa: “Bitte führen Sie jetzt diese Hand in dieses Loch des T-Shirts”.
  • Unselbstständig: Der Pflegebedürftige beteiligt sich an der Aktivität nicht oder nur minimal.
An- und Auskleiden des Unterkörpers
  • Dieser Punkt ähnelt dem vorherigen Kriterium. Allerdings geht es jetzt um die untere Körperhälfte, also um Unterhosen, Hosen, Röcke, Strümpfe und Schuhe. Auch hier ist die Beurteilung unabhängig davon, ob der Bewohner solche Kleidungsstücke überhaupt trägt oder benötigt.
    • Beispiel: Herr Hoffmann ist beidseitig beinamputiert. Das Anziehen von Strümpfen und von Schuhen hat für ihn somit keine Bedeutung. Gleichwohl ist er ansonsten körperlich belastbar und leistungsfähig. Die Pflegekraft schätzt nun ab, ob er zum Wechsel von Schuhen und Strümpfen in der Lage wäre, wenn er noch über beide Beine verfügen würde. Die Pflegekraft ist der Ansicht, dass dieses für ihn kein Problem wäre.
  • Das Anziehen von Kompressionsstrümpfen ist in diesem Kriterium nicht relevant.
  • Viele Senioren benötigen Aufsicht und Anleitung. Hier ist folglich die Unterscheidung zwischen “überwiegend selbstständig” und “überwiegend unselbstständig” zu treffen. Der zeitliche Aufwand ist dabei nicht so sehr entscheidend, sondern eher die inhaltliche Unterstützung. Wenn eine Pflegekraft die gesamte Zeit den Bewohner im Auge behält, aber nur in geringem Maß eingreift, so liegt eine überwiegende Selbstständigkeit vor. Erklärt sie jedoch kleinschrittig jede Handlung, ist das ein deutlicher Hinweis für “überwiegend unselbstständig”.
  • Selbstständig: Der Bewohner kann die Kleidung eigenständig wechseln. Die Pflegekraft muss nicht eingreifen.
  • Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige führt die Aktivität durch, wenn die Pflegekraft beispielsweise die Schuhe bereitstellt bzw. Kleidungsstücke anreicht. Eine überwiegende Selbstständigkeit ist auch gegeben, wenn die Pflegekraft die Kleidung hält und somit eine “Einstiegshilfe” anbietet. Senioren sind in diesem Kriterium ebenfalls überwiegend selbstständig, wenn sie nur Hilfe bei Verschlüssen (z. B. Schnürsenkel binden) brauchen. Oder wenn die Pflegekraft den Sitz der Kleidung kontrolliert und ggf. vervollständigt und korrigiert.
    • Herr Huber “hat es im Rücken”. Er kann sich nicht bücken. Herr Huber nutzt einen Schuhlöffel, um in die Schuhe zu schlüpfen. Das klappt ganz gut. Die Pflegekraft muss ihm jedoch die Strümpfe anziehen und die Schuhe zubinden. Alle weiteren Schritte führt er dann wieder ohne Assistenz durch, insbesondere also das Anziehen der Hose und das Schließen des Gürtels.
    • Herr Friedrich zieht sich zumeist schnell und ohne Hilfe an. Aufgrund der einsetzenden Alzheimererkrankung mangelt es jedoch immer mal wieder an der Konzentration. So kam es schon einmal vor, dass er das Anziehen der Unterhose vergaß und gleichzeitig den Reißverschluss der Hose nicht schloss. Der Spott seiner Mitbewohner hat ihn sehr getroffen. Jetzt besteht er darauf, dass die Pflegekraft nach Abschluss des Kleidungswechsels das Gesamtergebnis kontrolliert.
  • Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner kann die Aktivität zu einem geringen Teil durchführen. Beispielsweise gelingt ihm das Hochziehen der Hose bis zur Taille. Zuvor muss das Kleidungsstück jedoch von der Pflegekraft über die Füße gezogen werden.
    • Frau Vogel trägt gerne A-Linien-Röcke mit Gürtel. Sie leidet unter einer chronischen Mittelohrschädigung. Wenn sie sich bückt, wird ihr schwindelig. Sie droht zu stürzen. Die Pflegekraft zieht ihr daher den Rock über die Füße. Diesen zieht Frau Vogel dann hoch. Sie führt die Lasche des Gürtels in die Metallschlaufe ein, verschließt diesen aufgrund der mangelnden Feinmotorik aber nicht. Das Anziehen der Strümpfe und der Schuhe muss stets von der Pflegekraft übernommen werden.
  • Unselbstständig: Der Pflegebedürftige kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen.



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