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Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit (Teil 4 / Ausscheidung)"
Nur
wenige Senioren offenbaren sich, wenn Selbstversorgungsdefizite im
Bereich der Ausscheidung auftreten. Nicht gegenüber einer Pflegekraft
und schon gar nicht bei einem MDK-Prüfer, den man ja nun überhaupt
nicht kennt. Entsprechend problematisch ist es, die noch vorhandenen
Ressourcen richtig einzuschätzen.
Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit (Teil 4 / Ausscheidung)"
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Die Ausscheidung bildet den Abschluss des
zweiten Qualitätsindikators. Und tatsächlich sind die Darm- und die
Harnblasenentleerung wesentliche Faktoren bei der Erhaltung der
Autonomie. Vielleicht sind es sogar die wichtigsten Aspekte. Damit,
dass man von einer Pflegekraft angezogen und gewaschen wird, kann ein
70- oder 80-Jähriger vielleicht noch irgendwie leben. Aber eine Windel
tragen? Das kommt ja nun gar nicht in Frage!
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Dieser Themenkomplex besteht aus drei
Unterpunkten. Der erste Aspekt beschäftigt sich mit dem regulären
Toilettengang. Gibt es hier keine Probleme, kann man sich die beiden
nächsten Abschnitte sparen. Denn hier geht es - jeweils separat
bewertet - um die Harn- und um die Stuhlinkontinenz.
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Bewertungsgegenstand des Qualitätsindikators
ist allein die Erhaltung der Selbstständigkeit. Nur die Ergebnisse
zählen. Die Beratung von Bewohnern und von Angehörigen wird einfach
vorausgesetzt. Bonuspunkte gibt es dafür (wie für alle anderen
strukturellen Faktoren) aber nicht mehr.
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
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Dieser Punkt fasst die Darm- und die
Harnblasenentleerung in einem Aspekt zusammen. Maßgeblich dabei sind
die Einzelschritte, die für einen Toilettengang erforderlich sind.
Zunächst erreicht der Pflegebedürftige (hoffentlich rechtzeitig) den
Ort der Entleerung. Bevorzugt ist das natürlich die reguläre Toilette
im Badezimmer. Zur Not wird aber auch auf den Toilettenstuhl
ausgewichen. Für den Indikator ist das nicht entscheidend. Als Nächstes
zieht sich der Bewohner die Hose aus und setzt sich auf die Toilette,
wo er sich während der Entleerung sicher festhält. Es schließen sich
die Intimhygiene und das Richten der Kleidung an.
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Wenn der Bewohner Hilfsmittel
(Inkontinenzmaterial, Katheter, Urostoma, Ileo-/Kolostoma) verwendet,
ist ebenfalls die Selbstständigkeit bei der Entleerung zu bewerten. Das
macht Sinn. Viele Senioren sind zwar z. B. mit einem Kolostoma
versorgt, nutzen die Auffangsysteme jedoch ohne fremde Hilfe und sind
somit selbstständig.
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Selbstständig: Der Bewohner kann die Darm- und
die Harnblasenentleerung durchführen, ohne auf die Hilfe einer
Pflegekraft angewiesen zu sein.
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Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige
kann den Toilettengang zwar durchführen, braucht aber punktuell etwas
Unterstützung. Dieses ist bereits dann der Fall, wenn die Pflegekraft
lediglich den Toilettenstuhl bzw. die Urinflasche bereitstellt oder
entleert. Viele Pflegekräfte unterschätzen dieses und gehen trotzdem
von einer Selbstständigkeit aus. Eine überwiegende Selbstständigkeit
liegt auch vor, wenn der Bewohner zwar abführt, ohne Hilfe aber die
Toilette nicht findet oder erreicht. Viele Senioren scheitern an der
Intimhygiene, etwa weil sie das Toilettenpapier oder den Waschlappen
nicht greifen können. Oder weil sie schlichtweg den Intimbereich nicht
mit der Hand erreichen.
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Bei Frau Wegner wurde eine Alzheimerdemenz
festgestellt. Sie lebt erst seit einigen Wochen in der Einrichtung und
findet nicht immer auf Anhieb den Weg in das Badezimmer. Die
Pflegekraft zeigt ihr den Weg. Im Badezimmer selbst handelt sie
weitgehend autonom. Sie zieht die Hose runter, setzt sich auf die
Toilette und führt ab. Sie benötigt jedoch etwas Hilfe bei der
Intimhygiene, da sie diese mitunter vergisst. Es liegt somit eine
überwiegende Selbstständigkeit vor.
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Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner führt
nur noch einzelne Handlungen selbst aus, also etwa das Richten der
Bekleidung oder die Intimhygiene nach dem Wasserlassen.
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Herr Patzke hat als Folge eines
jahrzehntelangen Drogenmissbrauchs erhebliche hirnorganische Schäden
davongetragen. Er benötigt permanente Aufsicht und eine kleinschrittige
Anleitung. Die Pflegekraft fordert ihn zu jedem Handgriff auf und
kontrolliert dessen Durchführung. Herr Patzke reagiert darauf häufig
mit verbalen Aggressionen und mit Verweigerungshaltung. Die Pflegekraft
beruhigt ihn dann erst und motiviert ihn zur weiteren Kooperation.
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Frau Paul hat durch eine degenerative
Nervenschädigung die Kontrolle über die unteren Extremitäten teilweise
verloren. Die Pflegekraft muss sie für einen Toilettengang in einen
Rollstuhl mobilisieren, in das Badezimmer fahren und auf die Toilette
transferieren. Wenn Frau Paul angeleitet wird, kann sie die Spülung
betätigen und die Intimtoilette durchführen.
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Unselbstständig: Der Pflegebedürftige kann sich am Toilettengang nicht oder nur minimal beteiligen.
Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz (auch Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma)
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Selbst bei einer fortgeschrittenen
Harninkontinenz kann ein Bewohner in diesem Aspekt selbstständig sein.
Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, die einen ungewollten Urinverlust
kompensieren können. Die Frage, ob ein Pflegebedürftiger eigenständig
ist oder nicht, hängt davon ab, wer diese Hilfsmittel anwendet. Nur der
Bewohner? Oder doch die Pflegekraft? Oder beide jeweils zum Teil? In
diesem Fall: Wer hat dabei den größeren Anteil?
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Die häufigsten Hilfsmittel sind
Inkontinenzsysteme, also kleine Vorlagen, große Vorlagen mit Netzhose,
Inkontinenzhosen mit Klebestreifen oder Pants. Diese gilt es
sachgerecht zu verwenden, nach Bedarf zu wechseln und letztlich zu
entsorgen. Eine Harninkontinenz kann auch mittels Dauerkatheter oder
Urostoma kompensiert werden. Viele Männer nutzen alternativ ein
Urinalkondom. Bei diesen Methoden muss beispielsweise der Urinbeutel
entleert werden.
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Die regelmäßige Einmalkatheterisierung wird in diesem Punkt nicht erfasst.
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Selbstständig: Der Bewohner kann die
Hilfsmittel ohne fremde Hilfe benutzen. Eine Selbstständigkeit ist auch
gegeben, wenn sich der Bewohner etwa mit einem Küchentimer daran
erinnert, dass es Zeit ist, die Vorlage zu wechseln.
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Beispiel: Frau Sommer hat fünf Kinder zur
Welt gebracht. Ihr Beckenboden ist erheblich geschädigt. Dieses führt
dazu, dass sie mehrfach täglich unwillkürliche Harnabgänge hat. Frau
Sommer verwendet Einlagen, die sie eigenständig einlegt, bei Bedarf
wechselt und entsorgt. Sie ist somit in diesem Aspekt selbstständig.
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Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige
wendet die Hilfsmittel zwar weitgehend autonom an, braucht dabei aber
etwas Unterstützung. Die Pflegekraft muss z. B. die Inkontinenzsysteme
bereitlegen oder den Bewohner an den Wechsel erinnern. Eine
überwiegende Selbstständigkeit liegt auch vor, wenn die Pflegekraft die
Entsorgung gewährleisten muss.
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Bei Herrn Kraus liegt als Folge einer
transurethralen Prostataresektion eine Inkontinenz vor. Er wird mit
Einlagen versorgt. Wenn die Pflegekraft ihm die Einlagen bereitlegt,
setzt er diese ein. Die Pflegekraft kontrolliert jedoch den richtigen
Sitz und korrigiert diesen bei Bedarf. Um die Entsorgung kümmert sich
Herr Kraus selbst. Das ist ihm wichtig.
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Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner kann
sich am Wechsel der Inkontinenzsysteme beteiligen. Er legt
beispielsweise die Vorlagen ein. Eine überwiegende Unselbstständigkeit
liegt auch vor, wenn der Pflegebedürftige dabei hilft, die Vorlagen zu
entfernen. Damit ist natürlich nur der sinnvolle und zielorientierte
Wechsel nach Aufforderung durch die Pflegekraft gemeint. Viele
Demenzkranke entfernen die Vorlagen immer wieder eigenmächtig, werfen
diese z. B. in die Toilette und nässen dann ein.
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Herr Schreiber leidet an einem raumfordernden
Hirntumor, der erhebliche Konzentrationsschwierigkeiten auslöst.
Außerdem liegt eine Harninkontinenz vor. Herr Schreiber kann sich zwar
am Wechsel der Inkontinenzvorlagen beteiligen, ist mit komplexen
Handlungen aber überfordert. Die Pflegekraft muss ihm kleinschrittig
jede Aktion ansagen und ihn anleiten.
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Unselbstständig: Eine Beteiligung ist nicht oder nur minimal möglich.
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Frau Schulte hat als Folge von
Operationskomplikationen Verletzungen der ableitenden Harnwege
erlitten. Sie wird mit einem Urostoma versorgt. Lange Zeit hat sie die
notwendigen Maßnahmen eigenständig durchgeführt, jetzt jedoch schreitet
die Alzheimererkrankung schnell voran. Inzwischen wird die Entleerung
des Urinbeutels von einer Pflegekraft übernommen.
Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz (auch Umgang mit Stoma)
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Eine Stuhlinkontinenz zählt zum Symptombild
vieler schwerer Erkrankungen; und das dann auch zumeist in
fortgeschrittenen Stadien. Nur wenige Betroffene sind in der Lage,
einen signifikanten Anteil an der Versorgung zu leisten. Zumeist ist
hier von einer vollständigen oder überwiegenden Unselbstständigkeit
auszugehen.
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Dieser Punkt behandelt die Handhabung
verschiedener Inkontinenzsysteme, also etwa Analtampons sowie
Stomabeutel. Eine Stuhlinkontinenz kann auch mittels großer Vorlagen
mit Netzhose, mit Inkontinenzhosen mit Klebestreifen oder mit Pants
versorgt werden. Diese Hilfsmittel müssen sachgerecht eingesetzt, bei
Verschmutzungen gewechselt und hygienisch entsorgt werden.
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Selbstständig: Der Bewohner kann die Inkontinenzsysteme ohne fremde Hilfe benutzen.
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Frau Neufeld hat eine Darmkrebserkrankung
überlebt, aber ein Kolostoma zurückbehalten. Dessen Versorgung
übernimmt sie selbst, insbesondere wechselt sie den Beutel eigenständig.
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Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige
kann die Aktivität weitgehend autonom durchführen, wenn die Pflegekraft
die Inkontinenzsysteme bereitlegt, entsorgt oder an den Wechsel
erinnert.
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Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner kann
sich am Wechsel der Inkontinenzsysteme beteiligen, also etwa beim
Wechsel eines Stomabeutels mithelfen.
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Unselbstständig: Eine Beteiligung ist nicht (oder nur minimal) möglich.
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Herr Herbst leidet an Colitis ulcerosa.
Zusätzlich wird die Darmfunktion durch das Fortschreiten seiner
Multiplen Sklerose beeinträchtigt. Inzwischen ist Herr Herbst
bettlägerig, hat ein Stoma und kann sich nicht mehr nennenswert an
Pflegemaßnahmen beteiligen. Auch der Wechsel des Stomabeutels muss von
der Pflegekraft übernommen werden.
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