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Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit (Teil 4 / Ausscheidung)"

Nur wenige Senioren offenbaren sich, wenn Selbstversorgungsdefizite im Bereich der Ausscheidung auftreten. Nicht gegenüber einer Pflegekraft und schon gar nicht bei einem MDK-Prüfer, den man ja nun überhaupt nicht kennt. Entsprechend problematisch ist es, die noch vorhandenen Ressourcen richtig einzuschätzen.

Qualitätsindikator "Erhaltene Selbstständigkeit (Teil 4 / Ausscheidung)"


  • Die Ausscheidung bildet den Abschluss des zweiten Qualitätsindikators. Und tatsächlich sind die Darm- und die Harnblasenentleerung wesentliche Faktoren bei der Erhaltung der Autonomie. Vielleicht sind es sogar die wichtigsten Aspekte. Damit, dass man von einer Pflegekraft angezogen und gewaschen wird, kann ein 70- oder 80-Jähriger vielleicht noch irgendwie leben. Aber eine Windel tragen? Das kommt ja nun gar nicht in Frage!
  • Dieser Themenkomplex besteht aus drei Unterpunkten. Der erste Aspekt beschäftigt sich mit dem regulären Toilettengang. Gibt es hier keine Probleme, kann man sich die beiden nächsten Abschnitte sparen. Denn hier geht es - jeweils separat bewertet - um die Harn- und um die Stuhlinkontinenz.
  • Bewertungsgegenstand des Qualitätsindikators ist allein die Erhaltung der Selbstständigkeit. Nur die Ergebnisse zählen. Die Beratung von Bewohnern und von Angehörigen wird einfach vorausgesetzt. Bonuspunkte gibt es dafür (wie für alle anderen strukturellen Faktoren) aber nicht mehr.
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
  • Dieser Punkt fasst die Darm- und die Harnblasenentleerung in einem Aspekt zusammen. Maßgeblich dabei sind die Einzelschritte, die für einen Toilettengang erforderlich sind. Zunächst erreicht der Pflegebedürftige (hoffentlich rechtzeitig) den Ort der Entleerung. Bevorzugt ist das natürlich die reguläre Toilette im Badezimmer. Zur Not wird aber auch auf den Toilettenstuhl ausgewichen. Für den Indikator ist das nicht entscheidend. Als Nächstes zieht sich der Bewohner die Hose aus und setzt sich auf die Toilette, wo er sich während der Entleerung sicher festhält. Es schließen sich die Intimhygiene und das Richten der Kleidung an.
  • Wenn der Bewohner Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial, Katheter, Urostoma, Ileo-/Kolostoma) verwendet, ist ebenfalls die Selbstständigkeit bei der Entleerung zu bewerten. Das macht Sinn. Viele Senioren sind zwar z. B. mit einem Kolostoma versorgt, nutzen die Auffangsysteme jedoch ohne fremde Hilfe und sind somit selbstständig.
  • Selbstständig: Der Bewohner kann die Darm- und die Harnblasenentleerung durchführen, ohne auf die Hilfe einer Pflegekraft angewiesen zu sein.
  • Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige kann den Toilettengang zwar durchführen, braucht aber punktuell etwas Unterstützung. Dieses ist bereits dann der Fall, wenn die Pflegekraft lediglich den Toilettenstuhl bzw. die Urinflasche bereitstellt oder entleert. Viele Pflegekräfte unterschätzen dieses und gehen trotzdem von einer Selbstständigkeit aus. Eine überwiegende Selbstständigkeit liegt auch vor, wenn der Bewohner zwar abführt, ohne Hilfe aber die Toilette nicht findet oder erreicht. Viele Senioren scheitern an der Intimhygiene, etwa weil sie das Toilettenpapier oder den Waschlappen nicht greifen können. Oder weil sie schlichtweg den Intimbereich nicht mit der Hand erreichen.
    • Bei Frau Wegner wurde eine Alzheimerdemenz festgestellt. Sie lebt erst seit einigen Wochen in der Einrichtung und findet nicht immer auf Anhieb den Weg in das Badezimmer. Die Pflegekraft zeigt ihr den Weg. Im Badezimmer selbst handelt sie weitgehend autonom. Sie zieht die Hose runter, setzt sich auf die Toilette und führt ab. Sie benötigt jedoch etwas Hilfe bei der Intimhygiene, da sie diese mitunter vergisst. Es liegt somit eine überwiegende Selbstständigkeit vor.
  • Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner führt nur noch einzelne Handlungen selbst aus, also etwa das Richten der Bekleidung oder die Intimhygiene nach dem Wasserlassen.
    • Herr Patzke hat als Folge eines jahrzehntelangen Drogenmissbrauchs erhebliche hirnorganische Schäden davongetragen. Er benötigt permanente Aufsicht und eine kleinschrittige Anleitung. Die Pflegekraft fordert ihn zu jedem Handgriff auf und kontrolliert dessen Durchführung. Herr Patzke reagiert darauf häufig mit verbalen Aggressionen und mit Verweigerungshaltung. Die Pflegekraft beruhigt ihn dann erst und motiviert ihn zur weiteren Kooperation.
    • Frau Paul hat durch eine degenerative Nervenschädigung die Kontrolle über die unteren Extremitäten teilweise verloren. Die Pflegekraft muss sie für einen Toilettengang in einen Rollstuhl mobilisieren, in das Badezimmer fahren und auf die Toilette transferieren. Wenn Frau Paul angeleitet wird, kann sie die Spülung betätigen und die Intimtoilette durchführen.
  • Unselbstständig: Der Pflegebedürftige kann sich am Toilettengang nicht oder nur minimal beteiligen.
Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz (auch Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma)
  • Selbst bei einer fortgeschrittenen Harninkontinenz kann ein Bewohner in diesem Aspekt selbstständig sein. Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, die einen ungewollten Urinverlust kompensieren können. Die Frage, ob ein Pflegebedürftiger eigenständig ist oder nicht, hängt davon ab, wer diese Hilfsmittel anwendet. Nur der Bewohner? Oder doch die Pflegekraft? Oder beide jeweils zum Teil? In diesem Fall: Wer hat dabei den größeren Anteil?
  • Die häufigsten Hilfsmittel sind Inkontinenzsysteme, also kleine Vorlagen, große Vorlagen mit Netzhose, Inkontinenzhosen mit Klebestreifen oder Pants. Diese gilt es sachgerecht zu verwenden, nach Bedarf zu wechseln und letztlich zu entsorgen. Eine Harninkontinenz kann auch mittels Dauerkatheter oder Urostoma kompensiert werden. Viele Männer nutzen alternativ ein Urinalkondom. Bei diesen Methoden muss beispielsweise der Urinbeutel entleert werden.
  • Die regelmäßige Einmalkatheterisierung wird in diesem Punkt nicht erfasst.
  • Selbstständig: Der Bewohner kann die Hilfsmittel ohne fremde Hilfe benutzen. Eine Selbstständigkeit ist auch gegeben, wenn sich der Bewohner etwa mit einem Küchentimer daran erinnert, dass es Zeit ist, die Vorlage zu wechseln.
    • Beispiel: Frau Sommer hat fünf Kinder zur Welt gebracht. Ihr Beckenboden ist erheblich geschädigt. Dieses führt dazu, dass sie mehrfach täglich unwillkürliche Harnabgänge hat. Frau Sommer verwendet Einlagen, die sie eigenständig einlegt, bei Bedarf wechselt und entsorgt. Sie ist somit in diesem Aspekt selbstständig.
  • Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige wendet die Hilfsmittel zwar weitgehend autonom an, braucht dabei aber etwas Unterstützung. Die Pflegekraft muss z. B. die Inkontinenzsysteme bereitlegen oder den Bewohner an den Wechsel erinnern. Eine überwiegende Selbstständigkeit liegt auch vor, wenn die Pflegekraft die Entsorgung gewährleisten muss.
    • Bei Herrn Kraus liegt als Folge einer transurethralen Prostataresektion eine Inkontinenz vor. Er wird mit Einlagen versorgt. Wenn die Pflegekraft ihm die Einlagen bereitlegt, setzt er diese ein. Die Pflegekraft kontrolliert jedoch den richtigen Sitz und korrigiert diesen bei Bedarf. Um die Entsorgung kümmert sich Herr Kraus selbst. Das ist ihm wichtig.
  • Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner kann sich am Wechsel der Inkontinenzsysteme beteiligen. Er legt beispielsweise die Vorlagen ein. Eine überwiegende Unselbstständigkeit liegt auch vor, wenn der Pflegebedürftige dabei hilft, die Vorlagen zu entfernen. Damit ist natürlich nur der sinnvolle und zielorientierte Wechsel nach Aufforderung durch die Pflegekraft gemeint. Viele Demenzkranke entfernen die Vorlagen immer wieder eigenmächtig, werfen diese z. B. in die Toilette und nässen dann ein.
    • Herr Schreiber leidet an einem raumfordernden Hirntumor, der erhebliche Konzentrationsschwierigkeiten auslöst. Außerdem liegt eine Harninkontinenz vor. Herr Schreiber kann sich zwar am Wechsel der Inkontinenzvorlagen beteiligen, ist mit komplexen Handlungen aber überfordert. Die Pflegekraft muss ihm kleinschrittig jede Aktion ansagen und ihn anleiten.
  • Unselbstständig: Eine Beteiligung ist nicht oder nur minimal möglich.
    • Frau Schulte hat als Folge von Operationskomplikationen Verletzungen der ableitenden Harnwege erlitten. Sie wird mit einem Urostoma versorgt. Lange Zeit hat sie die notwendigen Maßnahmen eigenständig durchgeführt, jetzt jedoch schreitet die Alzheimererkrankung schnell voran. Inzwischen wird die Entleerung des Urinbeutels von einer Pflegekraft übernommen.
Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz (auch Umgang mit Stoma)
  • Eine Stuhlinkontinenz zählt zum Symptombild vieler schwerer Erkrankungen; und das dann auch zumeist in fortgeschrittenen Stadien. Nur wenige Betroffene sind in der Lage, einen signifikanten Anteil an der Versorgung zu leisten. Zumeist ist hier von einer vollständigen oder überwiegenden Unselbstständigkeit auszugehen.
  • Dieser Punkt behandelt die Handhabung verschiedener Inkontinenzsysteme, also etwa Analtampons sowie Stomabeutel. Eine Stuhlinkontinenz kann auch mittels großer Vorlagen mit Netzhose, mit Inkontinenzhosen mit Klebestreifen oder mit Pants versorgt werden. Diese Hilfsmittel müssen sachgerecht eingesetzt, bei Verschmutzungen gewechselt und hygienisch entsorgt werden.
  • Selbstständig: Der Bewohner kann die Inkontinenzsysteme ohne fremde Hilfe benutzen.
    • Frau Neufeld hat eine Darmkrebserkrankung überlebt, aber ein Kolostoma zurückbehalten. Dessen Versorgung übernimmt sie selbst, insbesondere wechselt sie den Beutel eigenständig.
  • Überwiegend selbstständig: Der Pflegebedürftige kann die Aktivität weitgehend autonom durchführen, wenn die Pflegekraft die Inkontinenzsysteme bereitlegt, entsorgt oder an den Wechsel erinnert.
  • Überwiegend unselbstständig: Der Bewohner kann sich am Wechsel der Inkontinenzsysteme beteiligen, also etwa beim Wechsel eines Stomabeutels mithelfen.
  • Unselbstständig: Eine Beteiligung ist nicht (oder nur minimal) möglich.
    • Herr Herbst leidet an Colitis ulcerosa. Zusätzlich wird die Darmfunktion durch das Fortschreiten seiner Multiplen Sklerose beeinträchtigt. Inzwischen ist Herr Herbst bettlägerig, hat ein Stoma und kann sich nicht mehr nennenswert an Pflegemaßnahmen beteiligen. Auch der Wechsel des Stomabeutels muss von der Pflegekraft übernommen werden.



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