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Schon gewusst? “Wechselpflicht” von AEDL auf SIS?
Fünf
Jahre nach dem Start hat das neue Strukturmodell das AEDL-System zwar
deutlich überholt, aber längst nicht komplett verdrängt. Tatsächlich
werden 30 bis 40 Prozent der Pflegeeinrichtungen weiterhin das
Krohwinkel-Modell nutzen. Allen Gerüchten zum Trotz gibt es keine
Pflicht zum Wechseln.
Schon gewusst? “Wechselpflicht” von AEDL auf SIS?
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Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie mag viele
Abläufe bis ins allerkleinste Detail regeln. In einem Punkt jedoch
herrscht seitens des MDK völliges Desinteresse: Bei der Wahl des
Pflegemodells haben Seniorenheime und ambulante Dienste freie Hand. In
den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität heißt es eindeutig:
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“Neben dem Strukturmodell sind weitere
Verfahren zur Pflegedokumentation möglich. [...] Die Anforderungen an
den Pflegeprozess und die Pflegedokumentation sind so gestaltet, dass
diese durch alle Einrichtungen erfüllt werden können, unabhängig davon,
ob sie auf das sog. ‘Strukturmodell zur Entbürokratisierung[...] ’ oder
auf andere Konzepte [...] zurückgreifen.”
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Für einen zwangsweisen Wechsel gäbe es ohnehin
keine gesetzliche Grundlage. Der § 113 SGB XI fordert lediglich eine
“praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die
Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation”. Das ist mit zahlreichen
Modellen möglich.
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Daraus folgt: Sie können natürlich jederzeit
auf SIS wechseln. Alternativ nutzen Sie weiterhin das AEDL-System bzw.
dessen Weiterentwicklung, die ABEDL. Oder Sie verwenden die
Pflegemodelle nach Orem, Roper, Juchli, Peplau oder vielleicht nach
Böhm. Dem MDK ist das ganz egal, solange eine personenzentrierte Pflege
gewährleistet ist. Und natürlich muss die Pflegedokumentation zum
Pflegemodell passen.
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Wo wir gerade mit Mythen aufräumen: Immer mal
wieder ist zu lesen, dass das neue Strukturmodell nicht von den
Einrichtungen verändert werden dürfte, weil es urheberrechtlich
geschützt wäre. Das ist Unsinn. Natürlich dürfen Sie das Strukturmodell
an Ihre Bedürfnisse vor Ort anpassen und weiterentwickeln. Sie sollten
allerdings darauf verzichten, z. B. die von Ihnen modifizierten
Dokumentationsbögen weiterzuverkaufen; und das schon mal gar nicht
unter dem Namen “SIS”. Denn der Begriff “SIS” ist tatsächlich als sog.
“Wortmarke” geschützt; also ganz genauso wie die Bezeichnung “Hanuta”
für Schokowaffeln.
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Das einzige reale Risiko betrifft die
rechtliche Absicherung, etwa im Haftungsfall. Die Originalversion des
neuen Strukturmodells ist juristisch gut geprüft und abgesichert. Je
mehr daran rumgebastelt wird, umso größer ist die Gefahr, dass etwa der
“Immer-so-Beweis” nicht mehr greift.
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