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Schon gewusst? “Wechselpflicht” von AEDL auf SIS?

Fünf Jahre nach dem Start hat das neue Strukturmodell das AEDL-System zwar deutlich überholt, aber längst nicht komplett verdrängt. Tatsächlich werden 30 bis 40 Prozent der Pflegeeinrichtungen weiterhin das Krohwinkel-Modell nutzen. Allen Gerüchten zum Trotz gibt es keine Pflicht zum Wechseln.

Schon gewusst? “Wechselpflicht” von AEDL auf SIS?


  • Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie mag viele Abläufe bis ins allerkleinste Detail regeln. In einem Punkt jedoch herrscht seitens des MDK völliges Desinteresse: Bei der Wahl des Pflegemodells haben Seniorenheime und ambulante Dienste freie Hand. In den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität heißt es eindeutig:
    • “Neben dem Strukturmodell sind weitere Verfahren zur Pflegedokumentation möglich. [...] Die Anforderungen an den Pflegeprozess und die Pflegedokumentation sind so gestaltet, dass diese durch alle Einrichtungen erfüllt werden können, unabhängig davon, ob sie auf das sog. ‘Strukturmodell zur Entbürokratisierung[...] ’ oder auf andere Konzepte [...] zurückgreifen.”
  • Für einen zwangsweisen Wechsel gäbe es ohnehin keine gesetzliche Grundlage. Der § 113 SGB XI fordert lediglich eine “praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation”. Das ist mit zahlreichen Modellen möglich.
  • Daraus folgt: Sie können natürlich jederzeit auf SIS wechseln. Alternativ nutzen Sie weiterhin das AEDL-System bzw. dessen Weiterentwicklung, die ABEDL. Oder Sie verwenden die Pflegemodelle nach Orem, Roper, Juchli, Peplau oder vielleicht nach Böhm. Dem MDK ist das ganz egal, solange eine personenzentrierte Pflege gewährleistet ist. Und natürlich muss die Pflegedokumentation zum Pflegemodell passen.
  • Wo wir gerade mit Mythen aufräumen: Immer mal wieder ist zu lesen, dass das neue Strukturmodell nicht von den Einrichtungen verändert werden dürfte, weil es urheberrechtlich geschützt wäre. Das ist Unsinn. Natürlich dürfen Sie das Strukturmodell an Ihre Bedürfnisse vor Ort anpassen und weiterentwickeln. Sie sollten allerdings darauf verzichten, z. B. die von Ihnen modifizierten Dokumentationsbögen weiterzuverkaufen; und das schon mal gar nicht unter dem Namen “SIS”. Denn der Begriff “SIS” ist tatsächlich als sog. “Wortmarke” geschützt; also ganz genauso wie die Bezeichnung “Hanuta” für Schokowaffeln.
  • Das einzige reale Risiko betrifft die rechtliche Absicherung, etwa im Haftungsfall. Die Originalversion des neuen Strukturmodells ist juristisch gut geprüft und abgesichert. Je mehr daran rumgebastelt wird, umso größer ist die Gefahr, dass etwa der “Immer-so-Beweis” nicht mehr greift.



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